Nach Einzelfällen sieht das jedenfalls nicht aus: 2017 (neuere Zahlen gibt es nicht) befanden sich 8.850 Personen mit Ausweisebescheid in Österreich. Zusätzlich wurden 26.600 Personen ohne rechtmäßigen Aufenthaltsstatus aufgegriffen; eine Zahl, die der Bevölkerung von Baden bei Wien entspricht.
Österreich steht damit nicht alleine da, es handelt sich um ein EU-weites Problem. 2016 lebten rund eine Million Personen „illegal“ in den Mitgliedstaaten der Union, 2017 waren es offiziell immer noch 618.780. Schon damals warnte die Europäische Kommission vor „unzufriedenstellenden Rückkehrraten“ – schließlich verließ nur etwas mehr als ein Drittel aller Menschen mit Ausweisebescheiden die EU.
Im Pro-Kopf-Vergleich liegt Österreich bei der Zahl der aufgegriffenen Personen ohne Aufenthaltsstatus EU-weit vor den bevölkerungsstarken Mitgliedstaaten Deutschland, Spanien, Frankreich, dem Vereinigten Königreich oder Italien. Allerdings unterscheiden sich die Berechnungsmethoden zur Erfassung von Land zu Land in den Details: Österreich rechnet abgelehnte Asylwerber in seine Statistik mit hinein, Deutschland, Frankreich und das Vereinigte Königreich nicht. Außerdem stellen viele illegal Einreisende einen Asylantrag, mit dem sie einen vorläufigen Aufenthaltstitel bekommen.
Anders als die Union ist das Wiener Innenministerium mit Informationen zu illegal Aufhältigen zurückhaltend, vor allem zur Gruppe der abgelehnten Asylwerber. Wie viele von ihnen sich im Land befinden, wird nicht erhoben – oder zumindest nicht kommuniziert. Wie viele von ihnen das Land verlassen, ist auch für die Behörden nicht zu messen.
Daher verwies das Innenministerium im Rahmen unserer Anfragen lediglich auf rund 2.000 Menschen in Grundversorgung, die abgeschoben werden sollen (etwa 1.000 von ihnen alleine in Wien). Sie müssen nach negativem Asylbescheid freiwillig ausreisen. Wenn sie das nicht tun – oder es mangels gültiger Reisedokumente nicht schaffen –, bekommen sie die Aufforderung, sich in ein Rückkehrberatungszentrum (Ministeriums-intern auch als „RÜBE“ bezeichnet) zu begeben.
Asylwerber in Westösterreich kommen nach Wien-Schwechat (Nordstraße, Objekt 800), jene aus Ostösterreich nach Fieberbrunn (Trixlegg 12) – sie werden also ganz bewusst fernab ihres gewohnten Umfelds untergebracht . Wenn sie auch dieser Zuweisung nicht nachkommen, droht Schubhaft. Wenn sie untertauchen, fliegen sie gänzlich aus dem staatlichen System.
Zumindest nach Meinung des Innenministeriums ist das in der Praxis keine Option. Auf unsere Anfrage bezeichnete man ein längeres Leben im Untergrund als „kaum möglich“. Die vielen Polizeikontrollen würden das verhindern.
Etwa 100 von den 2.000 bekannten Personen, die abgeschoben werden sollen, werden geduldet, wie es in der Beamtensprache heißt. Und zwar, weil eine Abschiebung aus rechtlichen oder faktischen Gründen unmöglich ist: also zum Beispiel die Bedingungen im Heimatland einer Abschiebung im Wege stehen, dort Folter, unmenschliche oder erniedrigende Behandlung drohen. Aus diesem Grund gibt es derzeit keine Abschiebungen nach Syrien.
Ein anderer Grund sind fehlende Dokumente. Oft scheitert die Kooperation mit den Behörden des Heimatlands, in einigen Fällen gibt es nicht einmal ein Rückführungsabkommen. Wenn das Heimatland bestreitet, dass es sich um einen Staatsangehörigen handelt, kann er dorthin auch nicht abgeschoben werden.
Abschiebungen scheitern außerdem oft auch in buchstäblich letzter Minute, also bei Krankheit des Abzuschiebenden, Untertauchen oder wegen heftiger Gegenwehr. Wie oft? Auch das erhebt das österreichische Innenministerium nach eigenen Angaben nicht. Lediglich die Zahlen der freiwilligen Ausreisen (5.665) und der tatsächlichen Abschiebungen (4.661) sind bekannt.
Um zumindest ein Gefühl für eine mögliche Größenordnung zu erlangen, lohnt sich ein Blick nach Deutschland. Erst unlängst berichtete der Spiegel dazu, wie oft und verhältnismäßig einfach Abschiebungen verhindert werden können. So sind 2018 in Deutschland 30.921 Abschiebungen aus den unterschiedlichsten Gründen (vom Untertauchen über kurzfristige Erkrankungen bis hin zur Gegenwehr) gescheitert, also mehr als die Hälfte.
Fest steht, dass viele Menschen auch mit negativem Asylbescheid hierbleiben. Wenn man die jährliche Zahl der Ausweisebescheide den Abschiebungen oder freiwilligen Ausreisen gegenüberstellt, ergibt sich eine jährliche Differenz von etwa 3.900 Fällen: der sogenannte Deportation Gap.
Will man feststellen, wie viele Menschen in den letzten Jahren in dieser Situation gelandet sind, gilt es allerdings aufzupassen. Das Innenministerium führt eine Sach– und keine Personenstatistik. Viele Menschen können über die Jahre verteilt also mehrmals vorkommen.
Die Wiener Wissenschaftler Ilker Ataç und Sieglinde Rosenberger setzten sich mit diesem Thema im Rahmen einer Studie für die Universität Wien auseinander. Besonders die daraus entstehenden Lücken bei der sozialen Absicherung der Betroffenen bereiten ihnen Sorgen.
Die Regierung hingegen identifizierte in diesem Zusammenhang ein ganz anderes Problem: Tatsächlich erhalten die abgelehnten Asylwerber selbst erheblich leichter die für eine Abschiebung nötigen Reisedokumente, als wenn das Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl (BFA) diese für sie beantragt. Bis zur letzten Änderung des Fremdenrechts war jedoch genau das die Aufgabe des BFA: die Beschaffung eines Reisepasses für den Abzuschiebenden. Das wurde 2017 geändert. Seit damals müssen sich die Betroffenen selbst um ihre Dokumente kümmern. Wie lange noch, ist nicht klar. Der Verfassungsgerichtshof prüft derzeit, ob das zulässig ist.
Allerdings gibt es auch für Asylwerber keine Erfolgsgarantie: Allgemein bestreiten Botschaften und Konsulate gerne, dass es sich um ihre eigenen Staatsangehörigen handelt. Einige Länder wie der Iran oder der Irak stellen Reisedokumente außerdem nur unter der Bedingung aus, dass die Betroffenen ausdrücklich angeben, freiwillig auszureisen.
Unbestritten scheint, dass jene, die aus dem System fallen, ein Sicherheitsproblem darstellen. Zumindest dann, wenn sie illegal in Österreich bleiben, und nicht in ihre Heimat zurückkehren. In der Regel haben die Betroffenen dann keine andere Möglichkeit als auf kriminelle Art und Weise ihren Unterhalt zu bestreiten. Der Einstieg geschieht nicht selten mit kleineren Delikten, etwa dem Transport kleinerer Mengen Rauschgift von A nach B.
Der Verein Neustart betreut Straffällige nach verbüßter Haftstrafe bei der Resozialisierung.
Echte Lösungen des Problems sind nicht in Sicht. Auch wenn Staat und Experten das anders sehen.
Zwar arbeiten Länder wie Österreich und Dänemark derzeit daran, Ausreisepflichtigen den Aufenthalt möglichst unbequem zu gestalten. Tatsächlich scheint das jedoch – siehe dazu unsere veröffentlichten Zahlen – nur dazu zu führen, dass diese nur in ein anderes EU-Land wandern.
Und die Experten? Wissenschaftler wie Ilker Ataç fordern, illegal Aufhältigen nach einer bestimmten Zeit dennoch einen Aufenthaltsstatus zu verleihen und Zugang zum Arbeitsmarkt zu gewähren. Eine Art Amnestie also, die von nicht wenigen Migranten wohl als weitere Einladung dazu verstanden werden könnte, die Reise nach Österreich (oder in die EU) zu riskieren.
Wie stark diese sogenannten Pull-Effekte wirken können, zeigte unsere Anfrage zum Thema illegal Aufhältige bei der Europäischen Kommission. Dort wollte man mit uns nicht über das Thema sprechen: Zu groß sei die Sorge, damit weitere illegale Zuwanderung zu fördern.