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Warum hält man einen ent­lastenden Bericht unter Verschluss?
9. Juni 2020 System AKH Lesezeit 6 min
Mitten in der Corona-Krise präsentierten der Wiener Gesundheitsverbund und die Medizinische Universität Wien die Ergebnisse einer Untersuchung, die Vorwürfen gegen den langjährigen Leiter des Wiener Lungentransplantations-Programms, Walter Klepetko, auf den Grund gehen sollte. Die Ergebnisse würden Klepetko entlasten, heißt es, offen bleibt aber die Frage, was da eigentlich untersucht wurde. Das ließe sich nur durch die Veröffentlichung des Berichts klären, der wird aber von den Auftraggebern unter Verschluss gehalten.
Dieser Artikel gehört zum Projekt System AKH und ist Teil 4 einer 4-teiligen Recherche.
Bild: Martin Vukovits | Verlagsgruppe News

Walter Klepetko, Leiter der Universitätsklinik für Chirurgie und bis 2018 Leiter des Lungentransplantationsprogramms an der Medizinischen Universität Wien (MUW), soll gegen international geltende Regeln der Organvermittlung verstoßen und sich dabei finanziell bereichert haben. So kann man die Vorwürfe, die Ende des vergangenen Jahres medial gegen ihn erhoben wurden, grob zusammenfassen. Addendum hat diese ausführlich dokumentiert.

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Walter Klepetko
Leiter der Universitätsklinik für Chirurgie

Zur Erinnerung: Basis dieser Vorwürfe sind die Zahlen der Organisation Eurotransplant (ET). Die Eurotransplant International Foundation mit Sitz in den Niederlanden ist die zentrale Vermittlungsstelle für Organspenden in den acht Mitgliedstaaten Österreich, Belgien, Deutschland, Kroatien, Luxemburg, Niederlande, Ungarn und Slowenien. Rund 136 Millionen Menschen leben im Einzugsgebiet dieses Netzwerks. Laut ET-Zahlen soll es in der Region, für die Walter Klepetko zuständig war, im Zeitraum zwischen 2012 und 2018 zu einem Abfluss von insgesamt rund 90 Organen zum Nachteil von Patienten des ET-Raumes gekommen sein – obwohl das Regelwerk besagt, dass Organe, die aus einem ET-Land in den Verbund hineinkommen, wieder in den Verbund zurückfließen müssen. In einzelnen Fällen sollen zudem Honorare in der Höhe von rund 18.000 Euro pro Transplantation verrechnet worden sein.

Durch die Transplantation von Organen in Patienten aus Nicht-ET-Ländern wurden, so der Vorwurf, österreichische Patienten benachteiligt. Das sei auch daran abzulesen, dass der Anteil österreichischer Lungenempfänger am Wiener Transplantationszentrum sprunghaft anstieg, nachdem mit 2017 auch das letzte Twinning-Agreement ausgelaufen war.

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Twinning-Agreements sind Verträge, die Organ-Austauschbeziehungen mit nicht ET-Ländern unter bestimmten Voraussetzungen ermöglichen. Die wichtigste Voraussetzung: Die Austauschbeziehung müsse „sustainable“ sein, die Zahl der Organ-Empfänger darf also die Zahl der Spenderorgane aus diesen Partnerländern nicht übersteigen.

Während 2018 rund 81 Prozent der Transplantationen an Österreichern durchgeführt wurden, war es 2016 nur rund die Hälfte gewesen. Damals wurden sehr viele Lungen an Patienten aus Ländern mit noch aktiven, aber auslaufenden Twinning-Agreements transplantiert: Bulgarien, Griechenland, Serbien, Slowakei. Die Verträge mit Rumänien liefen 2015 aus, 2017 gab es noch aufrechte Verträge für Transplantationen an Patienten aus Zypern, Griechenland und der Slowakei.

In weiterer Folge ging eine anonyme Anzeige bei der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft ein. Die Autoren dieser Anzeige schreiben, dieses System lege den Verdacht nahe, dass es sich hier um Transplanttourismus und ‑kommerzialisierung handle. Dadurch soll für österreichische und auch Empfänger aus dem ET-Raum ein Nachteil entstanden sein. Die Korruptionsstaatsanwaltschaft eröffnete ein Ermittlungsverfahren wegen Bestechlichkeit, das noch läuft. Momentan ist man bei den Zeugeneinvernahmen. Wie lange das Verfahren noch dauern wird, lässt sich derzeit nicht abschätzen.

Die andere Konsequenz war eine Untersuchung, die der Wiener Gesundheitsverbund (bis vor kurzem Wiener Krankenanstaltenverbund, KAV, Anm.) anordnete. Die Untersuchungskommission kam nach mehreren Monaten zu dem Ergebnis, dass „der Großteil der Organzuteilungen, inklusive der Fall einer griechischen Patientin, ohne formale Beanstandung waren (…) Es liegen hier keinerlei Hinweise auf systematische Fehler oder Manipulationen vor.“ Ein eher positives Ergebnis also. Die Berichterstattung der darauffolgenden Tage kam zu demselben Schluss: Alles in Ordnung, der Skandal war keiner. Doch manche sehen die Aufarbeitung des Falles Klepetko äußerst kritisch. Zum Beispiel der niederösterreichische Patientenanwalt Gerald Bachinger.

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Gerald Bachinger
Patientenanwalt

Widerrede

„Diese nichtssagende Aussendung ist nicht befriedigend“, sagt Bachinger. „Es gibt viele offene Fragen“, so der Jurist, der den vollständigen Untersuchungsbericht von Anfang an haben wollte. Zu den offenen Punkten zählt interessanterweise die Frage, was eigentlich genau geprüft wurde. So soll dem Vernehmen nach gar nicht der ursprüngliche Vorwurf untersucht worden sein: ob Patienten auf die Warteliste gekommen sind, die gar nicht auf ihr stehen hätten dürfen. Um diese entscheidende Frage beantworten zu können, müsste man zum Beispiel den Prüfauftrag im Wortlaut nachlesen können. Und auch der Zeitraum der Untersuchung (2017–2019) steht in der Kritik: Das für die Eurotransplant-Region nachteilige System bestand, wie Addendum vorliegende Unterlagen nahelegen, bereits seit 2012; ab 2017 veränderte sich die Situation aufgrund der Beendigung der Twinning-Agreements zugunsten der österreichischen und der ET-Patienten.

Bereits 2017 war das Wiener Transplantationszentrum einem Audit unterzogen worden, das ebenfalls ein positives Ergebnis erbracht hatte – warum es danach trotzdem Raum für diese Unregelmäßigkeiten gegeben hat, steht auf der Liste der Fragen, auf die es momentan keine Antworten gibt.

„Man muss direkt in der Quelle nachlesen können. Erst dann kann man beurteilen, ob die Antworten im Bericht zweckgerichtet waren, und das Thema umfassend klären“, sagt Patientenanwalt Bachinger in Bezug auf den aktuellen Prüfbericht, der mit seinen Anfragen, diesen zu erhalten, bis heute ins Leere läuft.

Die Antwort der Medizinuniversität Wien (MUW), die nicht nur Bachinger, sondern auch Addendum auf eine entsprechende Anfrage erhielt, lautet: In dieser Sache ist der Gesundheitsverbund zuständig. Das wundert den Patientenanwalt: „Wir haben von Rektor Markus Müller in einer persönlichen Besprechung die Zusage erhalten, den vollständigen Audit-Bericht zu bekommen. Da frage ich mich, warum die MUW den Bericht am Anfang zugesagt hat, wenn sie dann nicht zuständig ist; das ist kontraproduktiv.“

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Markus Müller
Rektor der Medizinischen Universität Wien

Noch ein Punkt dieser Causa mutet seltsam an. Der Gesundheitsverbund sagt auf Addendum-Anfrage, man könne den Bericht aufgrund des Datenschutzes nicht veröffentlichen, Fragen dazu beantworte man aber gerne. Es ist ungewöhnlich, dass in einer so einer brisanten Causa – samt strafrechtlichem Ermittlungsverfahren – ein entlastender Bericht nicht einfach veröffentlicht wird, um die relevanten Informationen unmittelbar zugänglich zu machen. Noch dazu, wo es sich um eine Institution handelt, die nach eigener Auskunft an einem Höchstmaß an Sachlichkeit und Transparenz interessiert ist.

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Ist das ein Scheinargument?

Denn es gibt Mittel und Wege, diesen Bericht entlang des Datenschutzes, also rechtlich unbedenklich, zu veröffentlichen und so den Zugang zur Primärinformation zu ermöglichen – zum Beispiel, indem personenbezogene Daten geschwärzt werden. Es gibt damit ausreichend Erfahrungen, Staatsanwaltschaften etwa agieren bei Einstellungsbegründungen zu strafrechtlichen Ermittlungsverfahren von öffentlichem Interesse auf diese Weise. Auf den entsprechenden Vorschlag reagiert der Gesundheitsverbund trotz mehrfacher Nachfrage bis Redaktionsschluss nicht. Er erklärt auch nicht, warum man das nicht tut. Die Fragen, die Addendum zum Auditbericht 2020 und dem früheren Audit aus dem Jahr 2017 stellte, wurden trotz mehrfacher Nachfrage bis Redaktionsschluss ebenfalls nicht beantwortet.

Datenschutz ist anerkanntermaßen eine wichtige Aufgabe im Gesundheitssystem, andererseits drängt sich in diesem Zusammenhang die Frage auf, ob er nicht gelegentlich auch als Feigenblatt dient, um von unangenehmen Fragen abzulenken, oder sie gar unter den Tisch fallen zu lassen. Auch Patientenanwalt Bachinger, der sich regelmäßig mit dem Thema Datenschutz auseinandersetzt, sähe bei einer Veröffentlichung kein Problem.

„Auch wenn Gesundheitsdaten enthalten sind: Würde man sie schwärzen, könnte man veröffentlichen, und es wäre eine rechtlich korrekte Vorgangsweise entlang der Datenschutzrichtlinien. Aus meiner Sicht kommt das nicht infrage, dass solche Berichte, die meiner Meinung nach von öffentlichem Interesse sind, nicht veröffentlicht werden.“

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Michael Gnant
Brustkrebsspezialist

Eine Frage der Perspektive

Interessant ist der Fall auch deshalb, weil Walter Klepetko – von Rektor Markus Müller zum neuen Leiter der Universitätsklinik für Chirurgie ernannt – in einer nicht unbeschwerten Situation angetreten war, den guten Ruf der Chirurgie wiederherzustellen. Klepetko sagte damals, dieser Ruf habe unter dem Einzelfall Michael Gnant gelitten.

Zur Erinnerung: Der Brustkrebsspezialist Gnant ist Klepetkos Vorgänger und soll die Fälschung von OP-Protokollen angeordnet haben (wie Addendum berichtete ). Müller sanktionierte das dienstrechtlich: Er entließ ihn. Gnant zog vors Arbeitsgericht, und man einigte sich außergerichtlich. Die Entlassung wurde zurückgenommen, und Gnant durfte als Forscher an die Universität zurückkehren. Die Staatsanwaltschaft ermittelt noch gegen Michael Gnant wegen gewerbsmäßigen Betruges. Und eben auch gegen dessen Nachfolger Klepetko.

Obwohl gegen beide Mediziner Ermittlungsverfahren laufen, sah man im Fall Klepetko bis dato dienstrechtlich keinen Handlungsbedarf. Der Dienstgeber der beiden, die MUW, sagt auf die Frage, was diese Fälle aus ihrer Sicht unterscheide: dass es bei beiden mehrmonatige Untersuchungen gab (eine interne Revision durch den  KAV im Fall Gnant, und die kürzlich erfolgte Untersuchung im Fall Klepetko), die im Fall Gnant ein Fehlverhalten zutage förderte, im Fall Klepetko aber eben nicht. Dieser Untersuchung, dem Original-Untersuchungsbericht, und dem vorwiegend entlastenden Ergebnis kommt also erhebliche Bedeutung zu. Warum man mit diesem entlastenden Ergebnis nicht in eine Transparenz-Offensive geht und so jeglichen Spekulationen eines Whitewashing die Basis entzieht, ist nicht wirklich nachvollziehbar. 

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