Das Objekt direkt am Rollfeld des Flughafens Wien-Schwechat, das sogenannte Terminal 240, ist ausschließlich dafür da, rechtskräftig abgelehnte Asylwerber gegen ihren Willen in ihre Herkunftsländer zu bringen. Abschiebungen nennt man das. Und von denen, heißt es immer wieder von unterschiedlicher Seite, würden viel zu wenig stattfinden, weil die dazu nötigen Verträge mit den Herkunftsländern fehlen.
Stimmt. Aber nur im Prinzip. Denn obwohl die Zahl der Rücknahmeübereinkommen klein ist und noch dazu die meisten existierenden Vertragspartner Länder sind, die als Zielland für Abschiebungen irrelevant sind, haben die Beamten des Terminals 240 derzeit so viel zu tun wie seit Jahren nicht.
Polizeiliche Quellen berichten sogar davon, dass es im ersten Halbjahr 2017 kurzzeitig zu Personalengpässen gekommen sein soll. Inzwischen hat man mit zusätzlichen Dienstzuteilungen reagiert.
3.553 „zwangsweise Außerlandesbringungen“ von Jänner bis Juni sind der höchste Wert seit 2008 und entsprechen einem Zuwachs von 74 Prozent im Vergleich zum Vorjahr. Im gesamten Jahr 2016 waren es mit 4.880 nicht viel mehr, im Krisenjahr 2015 waren es insgesamt 3.278.
Von den Abschiebungen im ersten Halbjahr 2017 waren 2.058 sogenannte Dublin-Überstellungen (das sind Fälle, in denen ein anderes EU-Land für das Asylverfahren zuständig ist) und 1.495 „echte“ Abschiebungen in Drittstaaten.
EU-Rücknahme-Übereinkommen:
Afghanistan, Albanien, Armenien, Aserbaidschan, Bosnien und Herzegowina, Georgien, Hongkong, Kap Verde, Macao, Mazedonien, Moldau, Montenegro, Pakistan, Russische Föderation, Serbien, Sri Lanka, Türkei und Ukraine
Bilaterale Abkommen Österreichs:
Drittstaaten: Kosovo, Nigeria und Tunesien
EU-Staaten: Belgien, Bulgarien, Deutschland, Estland, Frankreich, Italien, Kroatien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Niederlande, Polen, Rumänien, Slowakei, Slowenien, Tschechien, Ungarn
Assoziierte Staaten: Liechtenstein, Schweiz
Zu tun hat das damit, dass immer öfter auch in Länder abgeschoben wird, mit denen es weder bilaterale noch auf EU-Ebene geschlossene Rücknahmeübereinkommen gibt.
Aktuell betrifft das besonders den nordafrikanischen Raum. Bisher galten Abschiebungen nach Algerien, Marokko oder Tunesien als praktisch undurchführbar, weil die Botschaften dieser Länder in der Regel keine Heimreisezertifikate für Personen ausstellten, die keine Papiere haben und sich zugleich weigern, an der Beschaffung der Dokumente mitzuwirken. Für Österreich besonders unangenehm war in diesem Zusammenhang, dass in der Vergangenheit Personen aus dieser Herkunftsregion häufig als Tatverdächtige in der Kriminalstatistik des Bundeskriminalamts aufschienen (2016: 7.124 Tatverdächtige aus Algerien, Marokko und Tunesien – davon war die überwältigende Mehrheit in Eigentums- und Suchtgiftdelikte verwickelt).
Auf sehr diskrete Weise ist es dem Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl (BFA) offenbar gelungen, auf der Ebene der Sachbearbeiter eine vernünftige Arbeitsbasis mit diesen Ländern zu finden. Der Schlüssel dazu: Drittstaaten fühlen sich durch bi- oder multilaterale Verträge wie Rücknahmeübereinkommen oft unter Druck gesetzt bzw. eines wichtigen Druckmittels beraubt. Solange Heimreisezertifikate individuell und gewissermaßen im stillen Einvernehmen mit Österreich ausgestellt werden, bewege sich durchaus etwas, berichten Involvierte. Anders formuliert: Solange es ruhig ist und der Abschiebeprozess nicht öffentlich stattfindet, funktioniert das inzwischen.
Das würde auch erklären, warum das Innenministerium in seiner offiziellen Stellungnahme sehr vorsichtig formuliert. So heißt es etwa: „Es gibt durchaus Herausforderungen bei Abschiebungen nach Nordafrika. Völlig unmöglich sind sie jedoch nicht. Wir sind mit den betroffenen Ländern in kontinuierlichen Gesprächen.“ Präzise Zahlen zu den Abschiebungen in ebendiese Region werden jedoch unter Verschluss gehalten.
Der Aufwand, der in Österreich für Abschiebungen betrieben wird, ist jedenfalls enorm. Jeder Betroffene muss dem Amtsarzt vorgeführt und auf Flugtauglichkeit untersucht werden. Anschließend geht es in Begleitung von jeweils zwei Polizisten pro Abzuschiebendem in Richtung Terminal 240. Diese Beamten sind besonders geschult und gehören zum sogenannten „Abschiebepool“, aus dem bei Bedarf Polizisten angefordert werden.
Im Rahmen einer größeren Charter-Abschiebung, zum Beispiel nach Georgien, können auf 60 Abzuschiebende also bis zu 120 Polizisten kommen. Ebenfalls beim Terminal warten in so einem Fall Vertreter des Menschenrechtsbeirats, des Vereins Menschenrechte Österreich (VMÖ) und des Innenministeriums. Zusätzlich stehen ein Gesundheitsteam mit Notarzt und das Personal des Einsatzkommandos Cobra bereit, das den Flug selbst bis ins Zielland begleitet. Außerdem gibt es im Terminal Zellen für Personen, die sich mit Gewalt gegen ihre Abschiebung wehren, Aufenthaltsräume und Transitzonen für Personen, die von anderen Ländern aus in ihre Heimat abgeschoben werden und in Wien nur eine Zwischenlandung machen.
Von all diesen Anstrengungen und dem Hochbetrieb im Terminal 240 versucht das Innenministerium möglichst wenig nach außen dringen zu lassen. Denn ohne Kameras oder Zeitungsberichte verlaufen Rückführungen einfach schonender. Für beide Seiten. Sobald mit Berichten zu rechnen ist, erzählt ein Involvierter, könne die Lage eskalieren: Geschrei, physischer Widerstand und sogar Suizidversuche könnten so von außen provoziert werden.
Abschiebegegner hingegen, sagt ein selbst immer wieder bei Rückführungen Anwesender, würden gezielt die größtmögliche Medienöffentlichkeit (hier, hier oder hier) anstreben, um die Autorität der Exekutive zu hinterfragen und die Abschiebung letztendlich zu verhindern. Wie wichtig Öffentlichkeit und Aufmerksamkeit als Werkzeuge sind, zeigt auch ein Ende 2015 im Rahmen der „Wienwoche“ (Initiator: Grüne Wien) veröffentlichter Kurzfilm. „How to stop a deportation“ beschreibt ganz konkret, wie man als Schubhäftling in einem Linienflug so viel Aufmerksamkeit anderer Reisender auf sich zieht, dass die Abschiebung unmöglich wird – bis hin zum Kampf. Regie führte übrigens der durch die Votivkirchen-Besetzung auch in Österreich bekannt gewordene Anarchist Hans-Georg Eberl aus Bayern. Einziger Fördergeber der „Wienwoche“ damals war die Stadt Wien. Das Fördervolumen betrug 423.503,38 Euro. Davon gingen 12.000 Euro direkt in die Produktion des Anti-Abschiebe-Films.
Verhinderte Abschiebungen können sich negativ auf die Autorität eines Staates auswirken und weitere Migranten dazu animieren, nach Österreich zu kommen. Wie das geht, schildert Hermann Winkler, ein inzwischen pensionierter Jurist und Polizist, der einst Teamleiter und auf dem Sprung zum stellvertretenden Leiter der Salzburger Direktion des Bundesasylamts (der Vorgängerorganisation des BFA) war. 2004 veröffentlichte er im Eigenverlag ein medial und intern heiß diskutiertes Buch mit dem Titel „Asylconnection: Es ist fünf nach zwölf“. Darin dokumentierte er eine Reihe von Fällen, in denen die Protagonisten das österreichische Asylsystem offenbar missbrauchten. Heute sagt Winkler, dass die öffentliche Kritik von rechtmäßigen Abschiebungen eine fatale Wirkung entfalte. „Man muss glaubwürdige und konsequente Rückführungsmodelle installieren. Nur das schreckt die, die tatsächlich keine Fluchtgründe haben, vor der Reise nach Europa ab.“
Winklers offene Kritik an der Missbrauchsanfälligkeit des österreichischen Asylwesens kostete ihn nach eigenen Angaben seine Position. Obwohl sich am Ende herausstellte, dass er mit der Veröffentlichung des Buchs rechtlich korrekt gehandelt hatte – seine eigene Behörde hatte ihm Bruch des Amtsgeheimnisses vorgeworfen –, wurde aus der geplanten Beförderung zum stellvertretenden Leiter nichts. Anschließend wurde er auch als Teamleiter aus dem Bundesasylamt und von einer Zwischenstation im Strafamt in die Frühpension gedrängt, sagt Hermann Winkler. So genau wollte man es einfach nicht wissen.