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„Leugnen und mauern“: Wie eine Tiroler Klinik mit Fehler umgeht
24. Februar 2020 Behandlungsfehler Lesezeit 11 min
Nadina Strobl ist nach einer Operation schwer behindert, Amel Dedic stirbt nach vier Einläufen: An der Klinik Innsbruck ist es zu einer Reihe von Behandlungsfehlern gekommen. Interne Dokumente zeigen, wie sie vertuscht werden sollten.
Dieser Artikel gehört zum Projekt Behandlungsfehler und ist Teil 3 einer 6-teiligen Recherche.
Bild: Birgit Pichler | Addendum

Am Küchentisch philosophieren sie, was schwerer wiegt: die Leere oder das Leiden. „Ich glaube, du hast es schwerer“, sagt Indira Strobl schließlich. „Ich kann mit meiner Nadina noch kuscheln.“ Nadina ist zwölf Jahre alt und schwer behindert, sie kann nicht sprechen, an guten Tagen zumindest sitzen und gestützt ein bisschen gehen. Bis heute hat sie regelmäßig epileptische Anfälle. Aus einem ausgezogenen Sofa haben Indira und Manfred Strobl ihr eine Wohlfühloase im Wohnzimmer geschaffen. „Wir dachten, es wird einfacher, wenn sie sich besser bewegen kann.“ Es wurde schwieriger. Nadina braucht rund um die Uhr Betreuung. Aber: Sie lebt. Amel Dedic ist tot. Er muss nicht mehr leiden, aber er hat die unvorstellbare Leere eines Dreijährigen hinterlassen, der seinen Eltern plötzlich entrissen wurde. Der in einem nassen Grab liegt, wie es seine Mutter Zehira Dedic ausdrückt.

Das Schicksal hat die Familien Strobl und Dedic zusammengeführt. Oder besser: Der Kampf dagegen, dieses Schicksal als solches zu akzeptieren. Am 4. Jänner 2008 wird die damals sechs Wochen alte Nadina Strobl in die Universitätsklinik Innsbruck eingeliefert.

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Landeskrankenhaus – Universitätskliniken Innsbruck

Eine Routineoperation, sagen die Ärzte den Eltern vorher. Nadina wird wegen eines Leistenbruchs operiert, nach einer Stunde sollte der Eingriff wieder vorbei sein. „Ich habe mein Kind mit einem guten Gefühl abgegeben“, sagt Indira Strobl. Dreieinhalb Stunden später wird ihr Leben für immer anders sein, die Operation dauert viel länger als geplant. Im Aufwachzimmer ist auch das gute Gefühl weg. Sofort bemerken sie, dass mit Nadina etwas nicht stimmt. Nach der Operation waren „ihre Augen trüb und leblos“, wird Indira Strobl Jahre später im Zuge eines Prozesses sagen. Was in diesen dreieinhalb Stunden passiert ist, warum Nadina einen schweren Hirnschaden erlitten hat, das wissen sie bis heute, zwölf Jahre später, noch immer nicht genau.

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„Offensichtlich fehlende fachspezifische Nachvisitierung“

Vier Monate später bestärken Ärzte am AKH Wien Nadinas Eltern im Verdacht, dass bei ihrer Narkotisierung etwas schiefgegangen ist. Sie beschließen, dass sie das Verhalten der Verantwortlichen der Klinik in Innsbruck nicht so hinnehmen werden. Zunächst wendet sich die Familie an die Patientenvertretung, die bei der Klinik eine Stellungnahme anfordert. Diese Bitte landet Dokumenten zufolge, die Addendum zugespielt wurden, im Juli 2008 auf dem Schreibtisch des geschäftsführenden Oberarztes der Anästhesie, Arnulf Benzer. Seine Stellungnahme fällt kritisch aus, besonders sein Postskriptum bestätigt, was die Eltern von Nadina Strobl bereits befürchtet hatten:

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Klinik sieht „schicksalhaften Verlauf“

Es ist ein Fehlereingeständnis, das die Klinik offenbar nicht weitergeleitet sehen will. Nadina Strobls Eltern werden von dieser Stellungnahme Benzers nicht informiert. Der behandelnde Anästhesist schreibt in einer Stellungnahme an die Klinikdirektion, dass er nach der Operation „fragliche Myoklonien“ – das sind unwillkürliche Muskelzuckungen – bei Nadina Strobl beobachtet hat, die auf einen schweren Sauerstoffmangel während der Operation hindeuten können. Diese waren jedoch nicht im Operationsprotokoll vermerkt, sondern wurden erst viel später per Mail an die ärztliche Direktorin der Klinik, Alexandra Kofler, berichtet. In den offiziellen Unterlagen wird diese Beobachtung nie auftauchen. „(…) unverzeihbar ist die verzögerte Diagnostik nach den ersten krampfähnlichen Anfällen“ wird später auch in einem Gerichtsgutachten stehen.

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Die Verwendung von Propofol ist bei Kleinkindern eigentlich nicht vorgesehen.

Nadina Strobl hat zur Einleitung ihrer Operation das Medikament Propofol bekommen, das eigentlich für Kleinkinder nicht freigegeben ist. Als „Off-Label-Use“ wird diese Praxis bezeichnet, die allerdings manchmal unvermeidbar ist, weil gewisse Medikamente für Kinder gar nicht existieren. An der Praxis der Propofol-Vergabe wird jedenfalls auch nach dem Fall Nadina Strobl festgehalten. Die Klinik sieht bei ihr einen „schicksalhaften Verlauf“ und kein Fehlverhalten der behandelnden Ärzte. Alexandra Kofler, damals wie heute Direktorin der Klinik, hat, wie sie in der Tiroler Tageszeitung erklärt, die verantwortlichen Ärzte Ende 2008 versammelt, um sich mit den Strobls zu treffen – und ihnen zu erklären, dass es seitens der Klinik keine Schuld gibt.

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Keine Stellungnahme seitens der Klinik

Indira Strobl fühlt sich hilflos. So als würde sie wieder und wieder gegen Wände laufen. Es ist ein Hund, der die Sache dann ins Rollen bringt. „Ich habe bei ‚Tirol heute‘ einen Beitrag über einen armen Hund gesehen, der die Nacht bei minus zehn Grad draußen verbringen musste. Da dachte ich mir: Wo leben wir, dass darüber berichtet wird, aber was uns passiert ist, wird weggewischt?“, sagt Indira Strobl. Sie wendet sich an den ORF, der einen Beitrag bringt. In der Folge nehmen sich der Anwalt Thomas Juen und die Arbeiterkammer der Familie an – Letztere übernimmt die Kosten für einen Prozess, die letzten Endes rund 150.000 Euro betragen werden.

Die ärztliche Direktorin der Klinik, Alexandra Kofler, schreibt unterdessen im Februar 2010 wieder einen Leserbrief an die Tiroler Tageszeitung zum Fall Nadina Strobl: „Alles deutet aber derzeit darauf hin, dass eine angeborene Stoffwechselerkrankung vorliegt“, schreibt sie dort. Eine Annahme, die sich als falsch herausstellt. Wie sie zu dieser Annahme gekommen ist, will sie auf Addendum-Anfrage nicht sagen. Kofler schreibt in einem Mail, dass die Klinik zu allen in diesem Artikel behandelten Vorfällen keine Stellungnahme abgibt – ihr Mail selbst dürfe auch nicht zitiert werden.

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Alexandra Kofler im Rahmen einer Pressekonferenz nach dem Todesfall eines dreijährigen Mädchens im Kinderzentrum der Universitätsklinik im Jahr 2011.

„Mein Kind war zu retten“

Etwas mehr als zwei Jahre, nachdem Nadina Strobl in die Innsbrucker Klinik eingeliefert wird, landet auch der dreieinhalbjährige Amel Dedic dort. Da hatten seine Eltern schon schlechte Erfahrungen mit Ärzten gemacht: Erst drei Monate nach seiner Geburt wurden ihm eine Niereninsuffizienz und ein Reflux diagnostiziert, obwohl seine Mutter immer wieder auf Probleme aufmerksam gemacht hatte. Immer wieder erbrach er, wuchs langsamer heran als andere Kinder.

Am 24. April 2010 kommt er gegen 15 Uhr in die Klinik. Er leidet unter einer Verstopfung, hatte seit acht Tagen keinen Stuhlgang mehr gehabt – ein Medikament, das er nach vier Tagen verschrieben bekommen hat, brachte keine Besserung. Er bekommt zwei Einläufe, gegen 18 Uhr alarmiert Zehira Dedic die Schwester: Die Beine ihres Sohnes seien ganz blau, er habe Krämpfe – sie bittet mehrfach, einen Arzt zu rufen. Das könne vorkommen bei Einlauftherapien, sagt ihr die Schwester; sie holt keinen Arzt.

Amel bekommt einen weiteren Einlauf und noch einen, danach seien seine Beine fast komplett steif gewesen, er klagt über Schmerzen, seine Temperatur steigt auf 40,7 Grad. Die Ursache ist, dass Amel viel zu viel an Clysmol bekommen hat – die vierfache Dosis, die für sein Alter und Gewicht vorgesehen ist. Zwei Flaschen statt einer halben. Amels Mutter habe zwei Stunden auf die Assistenzärztin und fünf Stunden auf den Oberarzt warten müssen. Als der schließlich eintrifft, wird Amel auf die Intensivstation gebracht. Am nächsten Morgen werden seine Eltern darüber informiert, dass er ins Koma gefallen sei. Er wird nie wieder aufwachen, zwei Tage später ist er tot. Seine Einläufe waren phosphathältig, in Kombination mit seiner Nierenschwäche war die Überdosis letzten Endes tödlich. Sie führten zu einer massiven Phosphatkonzentration im Blut und in der Folge zu einem Multiorganversagen. „Mein Kind war zu retten“, ist Zehira Dedic bis heute überzeugt.

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Freispruch nach Berufung

Die Klinik räumt zunächst einen Fehler ein, auch ein Gutachten sieht eine falsche Behandlung und eine Verletzung der Sorgfaltspflicht. Die behandelnde Ärztin wird freigesprochen, weil sie ihre Behandlungsschritte mit dem Oberarzt abgesprochen hatte. Der wird im Zuge eines strafrechtlichen Prozesses zunächst wegen fahrlässiger Tötung verurteilt, dieses Urteil wird vom Oberlandesgericht in einen Freispruch umgewandelt. In einem zivilrechtlichen Prozess bringt der Krankenhausträger Tilak (der mittlerweile Tirol Kliniken heißt) keine Klagebeantwortung ein – weshalb ein Säumnisurteil ergeht. Die ihnen zugesprochene Summe von 12.000 Euro spenden die Dedics: „Ich lasse mir mein Kind nicht abkaufen“, sagte Zehira Dedic nach dem Urteil.

Die Klinik beschäftigt unterdessen weiterhin der Fall Strobl. Im Mai 2010 will Anästhesie-Oberarzt Arnulf Benzer die Ärzte der Anästhesie mit einem Addendum vorliegenden Mail zum sachgerechten Umgang im Off-Label-Gebrauch auch von Propofol anleiten. Dies wird ihm von der ärztlichen Direktion untersagt: Alexandra Kofler schreibt ihm, sie fände das „grundsätzlich gut“, es sei aber wegen des laufenden Verfahrens um Nadina Strobl derzeit „kontraproduktiv“.

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Gemeinsam mit dem Klinikapotheker trägt Benzer am 12. Oktober 2010 Verdachtsmomente zum „Propofol-Off-Label-Gebrauch“ im Fall Nadina Strobl ins Pharmakovigilanzregister ein – das Register sammelt Nebenwirkungen von Medikamenten. Schon am Folgetag, am 13. Oktober 2010, erleidet der frühgeborene Jonas D. bei der Narkoseeinleitung einen Herzstillstand und muss reanimiert werden. Der Anästhesist ist derselbe, der auch schon Nadina Strobl behandelte; und Oberarzt Benzer sieht auch in diesem Fall grobe Fehler.

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Wir haben aktuell ein massives Qualitätsproblem mit dramatischen Konsequenzen für die betroffenen Patienten.
Oberarzt Benzer in einem Mail an die ärztliche Direktion

Es sei jetzt „Schluß mit Lustig“, schreibt er in einem Mail am 18. Oktober an die ärztliche Direktion. Die sei „im Begriffe, von der Mitverantwortung in die Mitschuld abzudriften (…). Jetzt hat uns das (absolut vermeidbare) Problem mit dem „einfach-nicht-akzeptieren-Wollen der (…) Grenzen des off-labes-uses halt wieder eingeholt“. Er verschickt sein Warnmail zum „off-label-use“ an die ihm unterstellten Ärzte. Drei Tage später legt er nach, er schreibt an Alexandra Kofler: „Wir haben aktuell ein massives Qualitätsproblem mit dramatischen Konsequenzen für die betroffenen Patienten (…)“. Und weiter:

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„Ethisch durchaus hinterfragenswert“

Er sollte recht behalten. Fast genau ein Jahr später, am 28. Oktober 2011, stirbt die dreijährige Azra D. in der Innsbrucker Universitätsklinik – und wieder ist Propofol im Spiel. Ihre Eltern hatten sie mit einer Allesklebertube in der Hand ertappt und Angst, dass sie Klebstoff im Mund hat. Weil sich die Untersuchung von Azra am Wochenende verzögerte, war ihr von den Kinderärzten auf der Intensivstation 46 Stunden lang regelwidrig Propofol verabreicht worden. Erst nach dem Todesfall verbietet die Klinik die Sedierung von Kindern durch Propofol – kurz nachdem Kofler in dem Fall von einer „Narkose ohne Zwischenfälle“ sprach.

Die Staatsanwaltschaft ermittelt in der Folge gegen die behandelnden Ärzte, aber auch gegen die ärztliche Direktorin Alexandra Kofler – wegen des Verdachts des Organisationsversagens. Dass sie es Benzer untersagt hat, im Hinblick auf das laufende Verfahren Nadina Strobl zum sachgerechten „Off-Label-Use“ zu informieren, wird von der Staatsanwaltschaft als „ethisch durchaus hinterfragenswert“ eingestuft.

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Die Ermittlungen werden dennoch eingestellt.

„Nadina hätte gesund entlassen werden müssen“

Unterdessen prozessieren die Eltern von Nadina Strobl weiter gegen die Klinik. Zwölf Gutachten häufen sich an, die Strobls schaffen es nicht, alles zu lesen, was mit ihrer Tochter passiert ist.

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„Ich konnte nicht das ganze Gutachten lesen, was alles schiefgegangen ist.“

Unter anderem lässt die Klinik ein Gutachten des deutschen Mediziners Josef Holzki einholen – ohne dass Nadinas Eltern davon wissen. Es fällt fatal aus. „Die Sterblichkeitsrate in zentraleuropäischen Ländern liegt bei Leistenbruchoperationen auch in diesem frühen Kindesalter bei null, ebenso die Rate schwerer Hirnfunktionsstörungen. Bei der Durchsicht der Krankenakte finden sich eine Reihe von deutlichen Belegen auf vermeidbare Behandlungsfehler.“ Holzki schreibt, es sei als „grob fahrlässige Unterlassung einzuordnen“, dass „nach dem ersten Krampfanfall keine relevante Diagnostik verordnet wurde“. Sowohl bei der Anästhesie, bei der postoperativen Phase als auch bei der Behandlung auf der pädiatrischen Intensivstation seien Fehler gemacht worden. Er schließt sein Gutachten mit dem Satz: „Nadina hätte gesund aus der Klinik entlassen werden müssen.“

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Holzki sieht eine „grobe Fahrlässigkeit“ bei der Behandlung in der Kinderklinik – der behandelnde Arzt ist derselbe, der wegen eines mutmaßlichen Behandlungsfehlers im Fall Azra D. angeklagt ist; nicht aber im Fall Nadina Strobl. Das Problem ist: Dieses im April 2014 fertiggestellte Gutachten findet seinen Weg zum Gericht zunächst nicht, es wird von der Klinik zurückgehalten. Dafür bietet die Klinik den Eltern im Mai, kurz nach Einlangen des Gutachtens, an, ihre Haftung im für behandlungskausale Schäden außer Streit zu stellen – unter der Voraussetzung, dass keine weiteren Zeugen befragt werden.

Auch im Strafprozess, der im Oktober 2014 startet, landet das Gutachten erst sehr spät und über Umwege bei Gericht: Am 23. Jänner 2015 wird es ihm zugespielt, drei Tage später reicht es die Tilak nach. Die Anklage hätte anders ausgesehen, hätte sie früher vom Inhalt des Gutachtens Kenntnis gehabt, wird die Staatsanwältin bei ihrem Schlussplädoyer sagen – vermutlich wäre dann auch die Kinderklinik im Fokus der Justiz gewesen, die im nachgereichten Gutachten belastet wird. Der angeklagte Anästhesist wird strafrechtlich im Zweifel freigesprochen, im Jahr 2016 bekommen die Eltern zivilrechtlich 567.000 Euro zugesprochen. Es ist einer der höchsten Beträge, die in Österreich jemals als Schadensersatz ausbezahlt wurden – und die Klinik muss auch in Zukunft für alle Schäden haften, welche Nadina aufgrund des Behandlungsfehlers erwachsen werden.

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Mauern, abstreiten, leugnen

„Wahre Abgründe“ sieht der Sprecher der Patientenanwaltschaft, Gerald Bachinger, in den Vorgängen in der Innsbrucker Klinik. Andrea Haselwanter von der oppositionellen „Liste Fritz“ hat gerade wieder eine Anfrage an den Gesundheitslandesrat Bernhard Tilg gestellt. „Wir haben in der Sache nie konkrete Auskünfte bekommen“, sagt sie. Es sei „offensichtlich, dass da Dinge unter Verschluss gehalten werden. Dieses Mauern, Abstreiten und Leugnen ist des Landes nicht würdig. Das Land muss sich an der Aufklärung beteiligen.“

Es sind nicht nur die Fehler selbst, derentwegen die Klinik in der Kritik steht. Fehler werden nie zu vermeiden sein, und in Situationen, in denen es um Leben und Tod geht, werden sie auch manchmal tödlich sein. Es ist vielmehr der Umgang mit diesen Fehlern. Dass interne Warnungen untersagt werden, weil sie als Schuldeingeständnis interpretiert werden könnten. Dass es nach mehreren Vorfällen mit demselben Medikament zu keinen Konsequenzen kommt. Dass Gutachten womöglich in der Schublade verschwinden sollten. Dass öffentlich über Diagnosen von in der Klinik behandelten Kindern spekuliert wird, die sich letzten Endes als falsch herausstellen.

Dieser Umgang mit Fehlern scheint System zu haben: Schon zwei Jahre vor dem Urteil im Fall Nadina Strobl, im April 2014, informiert der Betriebsrat die Ärzte, dass „bei eingetretenen Zwischenfällen im Zusammenhang mit der Patientenbetreuung“ bei der ärztlichen Direktion eine Sachverhaltsdarstellung einzubringen ist. „Diese Sachverhaltsdarstellung wird von der ärztlichen Direktion primär nicht den Patientenakten beigefügt.“ Bloß: Patienten und ihre Angehörigen haben nur Zugriff auf die Patientenakte, von einer etwaigen Sachverhaltsdarstellungen aufgrund eines Behandlungsfehlers erfahren sie nie.

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Ein Jahr lang geweint

Die Klinik will sich zu alledem nicht äußern. Für Oberarzt Benzer hatte es Konsequenzen, lästig zu sein: Er wird am 3. Dezember 2015 laut eines Berichts der Krone aus einer laufenden Operation geholt, von Securitys aus der Klinik begleitet, sein Computer beschlagnahmt. Mittlerweile ist er in Pension und verweist auf Addendum-Anfrage auf die laufende Anfrage der Liste Fritz im Tiroler Landtag zu den Vorgängen in der Klinik – sie ist bislang noch unbeantwortet.

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Indira Strobl hat sich langsam wieder ins Leben zurückgekämpft. „Ich habe ein Jahr lang jeden Tag geweint. Dann dachte ich: Was hat mein Kind vom Leben mit so einer Mama?“ Jetzt hat sie zunehmend Angst vor der Zukunft. Nadina wird größer und schwerer, Indira und Manfred Strobl werden älter. Irgendwann, fürchtet sie, werden sie nicht mehr für Nadina sorgen können, nicht mehr rund um die Uhr für sie da sein können. Was dann sein wird, das weiß sie nicht. 

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