loading...
Warum es zu Behandlungsfehlern kommt
24. Februar 2020 Behandlungsfehler Lesezeit 14 min
In Schladming stehen drei Krankenschwestern und ein Arzt wegen mutmaßlicher Behandlungsfehler auf der Geburtsklinik vor Gericht. In Graz ermittelt die Staatsanwaltschaft gegen den Leiter der Herzchirurgie – dahinter stehen dieselben Probleme: niedrige Fallzahlen und geringe Auslastung.
Dieser Artikel gehört zum Projekt Behandlungsfehler und ist Teil 5 einer 6-teiligen Recherche.
Bild: Addendum | APA

Gegen ein Spital ums Eck kommt nicht einmal Sebastian Kurz an: Bei der Landtagswahl in der Steiermark am 24. November 2019 triumphiert die ÖVP unter dem damaligen Alt- und mittlerweile Wieder-Kanzler mit 36,05 Prozent und fährt ein Plus von 7,6 Prozentpunkten ein. Mit bemerkenswerten Ausnahmen: In Schladming, Bad Aussee, Altaussee und Rottenmann verliert die ÖVP, zwischen zwei (Schladming) und ganzen 15 Prozentpunkten (Altaussee). Alle diese Gemeinden eint, dass sie im Bezirk Liezen liegen, wo sich die ÖVP für ein neues Leitspital in Stainach einsetzt, das jene in Schladming, Bad Aussee und Rottenmann ab 2025 ersetzen soll (dort sollen stattdessen Gesundheitszentren entstehen). In Stainach, wo das Spital gebaut werden soll, gewinnt die ÖVP dagegen 18 Prozentpunkte.

Der Wahlkampf im Bezirk Liezen drehte sich fast ausschließlich um das Thema Spitalsreform. Nach dem Ausrufen der vorzeitigen Neuwahlen durch die ÖVP verließ die SPÖ den zuvor gemeinsam in der Koalition eingeschlagenen Weg und forderte einen Weiterbestand der drei Krankenhausstandorte. Das Leitspital sollte nach dem Willen der SPÖ in Rottenmann, nicht Stainach entstehen. Bereits im April 2019 stimmten bei einer – nicht bindenden – Volksbefragung 67 Prozent der Bewohner des Bezirks gegen die Pläne der Spitalsschließungen.

0
Kommentare
Kommentieren

Mehr Sicherheit durch weniger Kliniken

Das Abstimmungsergebnis spiegelt ein Paradoxon wider: Menschen mögen Spitäler in ihrer Nähe, auch wenn ihnen diese objektiv betrachtet mehr schaden als nützen. Mehr noch: „Auch wenn die Bürger wissen, dass sie schlechter behandelt werden, wollen sie in ihr Spital. Dass etwas passieren könnte, blenden sie aus. Fragen Sie mich nicht, wie man lösen kann“, sagt Brigitte Ettl, Präsidentin der Plattform Patientensicherheit.

0
Kommentare
Kommentieren
Brigitte Ettl, Präsidentin der Plattform Patientensicherheit

In Deutschland sorgte im Juli 2019 eine Studie der Bertelsmann-Stiftung für Aufsehen, die besagt, dass eine Verringerung der Kliniken um mehr als die Hälfte in Deutschland die Qualität der Versorgung von Patienten verbessern würde. „Viele Komplikationen und Todesfälle ließen sich durch eine Konzentration auf deutlich unter 600 statt heute knapp 1.400 Kliniken vermeiden“, heißt es in der Studie. Die Bündelung von Kompetenzen an einem Standort wird von Experten also als durchaus sinnvoll angesehen. „In England lag die Sterberate nach Bauchspeicheldrüsen-Operationen bei 25 Prozent! Danach erfolgte die Zentralisierung auf 14 Zentren. Und die Sterberate sank auf 1 bis 5 Prozent“, erzählte der Klagenfurter Chirurg Reinhard Mittermair in der Krone.

2009 hatte das auch die SPÖ im Hinblick auf die steirischen Spitäler so gesehen. Da sagte der damalige SPÖ-Landesrat für Gesundheit Helmut Hirt: „Wenn in Aussee im gesamten Vorjahr nur 24 Blind­darmoperationen stattfanden und pro Halbjahr nur eine Man­deloperation, dann frage ich mich, wer da operiert werden möchte.“ Damals plädierte er für eine Spitalsreform und die Schließung der Chirurgie in Bad Aussee. Und klagte umgekehrt darüber, dass die ÖVP nicht mitgehe und „mit den Ängsten der Menschen“ spiele.

0
Kommentare
Kommentieren

„Ma, Mausi, atme!“

In der Klinik Diakonissen Schladming, einem der drei Spitäler, die geschlossen werden sollen, sind die abstrakten Ergebnisse der deutschen Studie bedrückende Realität geworden. Indizien legen nahe, dass dort ein Neugeborenes aufgrund von fehlender Routine und Personalmangel starb – neben mehreren weiteren Zwischenfällen. Drei Hebammen und ein Gynäkologe der Geburtsstation sind dort wegen des Verdachts der grob fahrlässigen Tötung und der fahrlässigen Körperverletzung angeklagt.

„Ma Mausi, atme!“ soll eine Hebamme im Juli 2014 zur gerade geborenen Gloria gesagt haben, blau-weiß angelaufen sei sie da gewesen. Sie atmete nicht. Schon zuvor waren die Herztöne des Kindes pathologisch auffällig, dennoch alarmierte die Hebamme zunächst keinen Gynäkologen. Als der letztendlich eintraf, war das Neugeborene bereits seit einer Stunde tot. Was die Hebamme zuvor tat, hat die Angelegenheit wohl noch verschlimmert: Sie hat Glorias Mutter Marion B. ein Wehenmittel verabreicht; die Staatsanwaltschaft wirft ihr vor, dass sie das ohne Indikation getan hat und dass dieses die Blutzufuhr des Kindes weiter verringert habe. „Es ging mir von Anfang an nicht gut mit den Wehen“, sagte Marion B. im Rahmen einer Pressekonferenz, die von ihrer Anwältin Karin Prutsch organisiert wurde. Was die Hebamme tat, war falsch, zu spät oder nicht genug. 35.000 Euro bekam Marion B. deshalb bereits im Zuge eines Zivilrechtsprozesses zugesprochen. „Wir brauchen das Geld nicht, aber so geht es nicht“, sagte sie.

0
Kommentare
Kommentieren
Marion B., Stefanie Z., Rechtsanwältin Karin Prutsch, Bianca F. und Claudia K. bei der Pressekonferenz am 4. Juli 2019.

Ist Kinderkriegen eben so?

Marion B. war nicht die Einzige, die bei der Pressekonferenz das Spital anklagte: Stefanie Z. brachte ihre Tochter Vanessa 2010 im Krankenhaus Schladming zur Welt, die bei der Geburt unter Sauerstoffmangel litt. Heute ist sie neun Jahre alt und aufgrund der fehlenden Sauerstoffversorgung schwer behindert. „Sie kann nicht selbstständig essen, gehen und greifen. Sie kann nicht reden und hat Epilepsie. Wir werden von ihr nie ,Mama‘ oder ,Papa‘ hören“, erzählt Stefanie Z. 460.000 Euro wurden ihr durch einen Vergleich mit dem Krankenhaus zugesprochen. Wie bei der Geburt von Gloria vier Jahre später sei nur eine Hebamme anwesend gewesen. Schlaff sei ihr ihre Tochter auf die Brust gelegt worden. „Wie ein nasser Fetzen.“ Auch bei Vanessas Geburt wurde kein Facharzt herbeigerufen, obwohl es zu Herztonabfällen kam und die Herzfrequenz problematisch war. Der Neugeborenendienst sei erst acht Stunden später gekommen, daraufhin wurde sie mit ihrem Baby nach Leoben transferiert. Dort habe man ihr sofort gesagt, dass ihr Kind niemals laufen oder sprechen können werde.

Nicht immer waren es die Neugeborenen, die zu Schaden kamen. Bei der Geburt von Bianca F. 2011 wurde von einer Hebamme ein Dammschnitt gesetzt, „der Kreißsaal war eine Blutlache“, sagte Bianca F. bei der Pressekonferenz – die Hebamme hatte ein größeres Blutgefäß durchschnitten. Bianca F. bekam weder eine Naht noch eine Klemme. Nach der Geburt, bei der das Baby von einem Helfer „herausgedrückt“ wurde, wie sie sagt, verlor sie das Bewusstsein; konnte drei Tage später noch immer nicht aufstehen. „Ich habe mich davon nie erholt“, sagt sie. Trotz der „völligen Erschöpfung“ der Gebärenden habe auch sie den Facharzt nicht gerufen, wirft ihr die Staatsanwaltschaft vor; den Dammschnitt soll sie „frühzeitig“ gesetzt haben und eine „ordnungsgemäße Versorgung“ dieses Dammschnitts unterlassen haben. „Kinderkriegen ist eben so“, soll die Hebamme zu Bianca F. gesagt haben.

Alle drei Hebammen werden beschuldigt, zu spät den Gynäkologen gerufen zu haben. „Die Betriebsstättenvereinbarung sieht vor, dass bei jeder Untersuchung ein Arzt dabei sein muss“, sagt Karin Prutsch, die die betroffenen Mütter vertritt und ein systemisches Versagen ortet. Aber auch einer der Fachärzte selbst ist angeklagt. Bei der Wassergeburt von Claudia K. löste sich die Plazenta nicht, und als sie es dann doch tat, erlitt sie einen Blutsturz und landete auf der Intensivstation. Der Arzt ist angeklagt, weil er Plazentateile in ihrem Körper gelassen habe. In einem anderen Fall soll er es unterlassen haben, notwendige Blutkonserven zu verabreichen. Der Prozess gegen die drei Hebammen und den Arzt hat noch nicht begonnen. Der angeklagte Arzt ist weiterhin im Dienst: „Die Unschuldsvermutung ist eines der Grundprinzipien eines rechtsstaatlichen Strafverfahrens. Wir sind von der Unbescholtenheit und Professionalität unseres Arztes überzeugt“, heißt es in einem Statement der Klinik an Addendum.

Neben den konkreten Personen ist aber auch die Klinik selbst angeklagt: Die Staatsanwaltschaft wirft der Klinikleitung konkret vor, „wesentliche technische, organisatorische und personelle Maßnahmen zur Verhinderung solcher Taten unterlassen“ zu haben. Die Klinik will zu dem laufenden Verfahren nicht Stellung nehmen, betont aber, dass es seit 2015 keine Beanstandungen mehr gegeben habe.

0
Kommentare
Kommentieren

Klinik sieht kein Organisationsverschulden

Es gibt, sagt der Gesundheitsökonom Ernest Pichlbauer, drei Organisationsebenen im Gesundheitssystem. Die Systemebene, die einen grundsätzlichen Rahmen festlegt, die Versorgungsebene, die Patienten und Ärzte zusammenführt, und die Behandlungsebene, auf der die Ärzte tatsächlich die Patienten behandeln. Bei Behandlungsfehlern, sagt Pichlbauer, gäbe es die Tendenz, Fehler, die auf den beiden darüber liegenden Ebenen passieren, auf das Personal der Behandlungsebene abzuwälzen.

0
Kommentare
Kommentieren
Gesundheitsökonom Ernest Pichlbauer

Wie das passiert, zeigt das Beispiel Schladming sehr gut. Das Spital wollte nie eine Geburtshilfestation – die Politik wollte sie. „Im Bescheid zur Errichtungsbewilligung des Neubaus des DKH Schladming vom 9. Juni 2005 wurde dem Bewilligungswerber Evangelisches Diakoniewerk Gallneukirchen behördlicherseits aufgetragen, für die geburtshilfliche Versorgung (geografische Randlage) ein Konzept (insbesondere für den Notfall) zu erstellen und der Sanitätsbehörde zur Genehmigung vorzulegen“, meldet das Spital dem Landesrechnungshof, der das Spital prüfte. Sie dürfte seit jeher ein Problemfall gewesen sein: Zehn Ereignisse auf der Geburtshilfe wurden allein zwischen 2004 und 2010 gerichtsanhängig. Sechs davon wurden eingestellt, vier waren bei der Veröffentlichung des Berichts im August 2019 noch am Laufen. Seitens der Klinik heißt es: „Die Klinik Diakonissen Schladming bedauert ausdrücklich – unabhängig davon, ob ein Behandlungsfehler vorliegt oder nicht – wenn Patienten zu Schaden gekommen sind. Ein Organisationsverschulden seitens der Klinik wird nach wie vor bestritten.“

0
Kommentare
Kommentieren

Was fürs Herz

Es ist nicht die einzige Station in der Steiermark, die wegen einer Reihe von mutmaßlichen Behandlungsfehlern in der Kritik steht. „Was fürs Herz – und das buchstäblich“, schreibt die Krone im April 2014, sei der neue Leiter der Grazer Herzchirurgie, Otto D. Im November desselben Jahres ist seine neue Abteilung wieder in den Medien, es ist keine Wohlfühlgeschichte mehr: Die Kleine Zeitung berichtet, dass Akten an der Abteilung entweder manipuliert oder irrtümlich falsch ausgefüllt wurden; dass jedenfalls deshalb der Anschein aufkam, dass die Sterblichkeitsrate bei Herzpatienten stark gestiegen sei. Zwei lebende Patienten seien in den internen Akten für tot erklärt worden. D. spricht von Konflikten im Team und einem kriminellen Akt, der da passiert sei. „Aber mich wundert in der Zwischenzeit schon gar nichts mehr.“ Da ist er nicht einmal noch ein halbes Jahr im Amt.

Eine angebliche „Gesellschaft zur Wahrung der Patientenrechte“ bringt intern ein – in Anspielung an Robin Hood mit „R. Haube“ gezeichnetes – Schreiben in Umlauf, in dem es um schwere Vorwürfe gegen die Herzchirurgie geht. Ein eigens beauftragter Profiler identifiziert den Verfasser als Mitarbeiter der Herzchirurgie – der wird verwarnt, aber nicht entlassen.

D. selbst sieht sich damals mit dem Vorwurf konfrontiert, hochriskante Operationen durchzuführen, die andere Mediziner nicht machen würden. Ein Arzt informiert wegen D.s Vorgehen sogar die Patientenanwaltschaft – ein seltener Akt, dorthin wenden sich normalerweise eben nur Patienten. „Ich bin ein offensiver Mediziner, ich operiere auch schwere Fälle, weil ich helfen will. (…) Ich operiere nur das, was ich beherrsche. Ich habe die größte Erfahrung. Ich tue nichts, was ich nicht tun kann“, sagt er damals.

0
Kommentare
Kommentieren

Probleme wegen einer „ausgesprochen unvollständigen“ Leiche

Die ersten Probleme an der Grazer Herzchirurgie haben zunächst noch gar nichts mit D. selbst zu tun. Im Mai 2015 geht Peter Jäger an die Öffentlichkeit: Seine Frau Anneliese sei am 24. März 2014 in der Grazer Herzchirurgie aufgrund eines Behandlungsfehlers verstorben. Der Vorwurf: Nach der Operation seien Fehler begangen worden, als bei der Patientin Nachblutungen aufgetreten sind. Der Vorfall passiert wenige Tage, bevor D. seinen Dienst als Leiter der Herzchirurgie antritt. Aber als sich Peter Jäger an die Medien wendet, fehlen der Staatsanwaltschaft in Graz immer noch wichtige Unterlagen zum Fall – sie werden erst nachgereicht, als die Kleine Zeitung zu recherchieren beginnt.

Die Kages, der Spitalsträger, zu dem die Grazer Herzchirurgie gehört, schreibt in einer Aussendung, dass nichts vertuscht und die Leiche der Gerichtsmedizin vollständig übergeben wurde. Das steht allerdings im Widerspruch zum gerichtsmedizinischen Gutachten: Die Leiche sei aufgrund der pathologischen Obduktion im Spital „ausgesprochen unvollständig“ gewesen, ist da zu lesen. Ob ärztliches Fehlverhalten vorliegt, könne deshalb gar nicht beurteilt werden. D. stellt sich vor seine Mitarbeiter, auch wenn er zum Zeitpunkt des Todes von Anneliese Jäger noch gar nicht Leiter der Herzchirurgie war: „Es sind weder bei der Operation noch bei der Behandlung Fehler passiert.“

0
Kommentare
Kommentieren

Vom „Mitverschulden“ einer besachwalteten Frau

Der nächste Vorwurf fällt bereits in seinen Wirkungsbereich: Nachdem sich eine intellektuell beeinträchtigte und besachwaltete Frau im November 2014 aufgrund eines Herzfehlers einer Operation auf der Station unterzieht, verschlechtert sich ihr Zustand bis hin zu Erstickungsängsten. Es braucht mehrere Untersuchungen, bis die Ursache im Jänner 2016 feststeht: Durch einen Fehler bei der Operation wird sauerstoffarmes Blut durch den Körper der Patientin gepumpt. Zwei Operationstermine zur Korrektur des Fehlers wurden festgesetzt und wieder verschoben, bis sie am 27. Juni 2016 operiert wird. Die Kages weist der besachwalteten Frau ein „Mitverschulden“ zu, weil sie Termine nicht wahrgenommen habe. Ein Gutachter hingegen stellt fest, dass „eine Instanz nach der anderen den pathologischen Befund nicht wahrgenommen habe.“ Die Schlichtungsstelle des Landes gesteht ihr eine Summe von 25.000 Euro als Wiedergutmachung zu.

0
Kommentare
Kommentieren

Ein kaputtes Herz

Am 17. Mai 2016 wird Drago Stelcer in die Herzchirurgie eingeliefert, mit guten Nachrichten: Für ihn sei ein passendes Spenderherz gefunden worden, seit Jahren ist er bereits auf der Spenderliste. Am nächsten Tag, drei Minuten vor Mittag, wird er aufgeschnitten, sein Herz entnommen. Erst danach wird das Spenderherz entnommen, und bei diesem Vorgang wird es beschädigt. In einem Gutachten des renommierten Herzchirurgen Rainald Seitelberger wird später stehen: „Die Verletzung des Herzens während der Entnahme war der primär auslösende Faktor für die Kaskade an weiteren Komplikationen, die schlussendlich zum Tod des Patienten vier Tage nach der Transplantation geführt haben.“

Stelcers Herz wurde entnommen, bevor klar war, ob das Spenderherz brauchbar ist. Und dieses wurde mehrfach beschädigt, an der Pulmonalarterie, an der Aortenwurzel, an den Herzkranzgefäßen.

0
Kommentare
Kommentieren
Video nicht gefunden
Stelcers Herz wurde entnommen, bevor klar war, ob das Spenderherz brauchbar ist. Und dieses wurde mehrfach beschädigt, an der Pulmonalarterie, an der Aortenwurzel, an den Herzkranzgefäßen.

Wie kann das passieren? „Hierbei handelt es sich um ein chirurgisch-technisches Problem, das nur mit mangelnder Fachkenntnis und Erfahrung respektive Übung oder ungenügenden chirurgisch-technischen Fähigkeiten zu erklären ist“, steht in Seitelbergers Gutachten. Vier Tage nach der Operation stirbt Drago Stelcer. Die Kages bietet Stelcers Witwe 12.000 Euro: „Ohne Anerkennung jedweder Haftungsgrundlage“, aber mit Verschwiegenheitsvereinbarung. Sie lehnt ab, „ich lasse mich nicht kaufen“ – und klagt wegen grob fahrlässiger Tötung.

0
Kommentare
Kommentieren

Nach Hause geschickter Patient stirbt an Herzinfarkt

Die Probleme an der Klinik hören nicht auf: Im Jänner 2019 wird ein 70-jähriger Mann, der dringend eine Operation gebraucht hätte, wieder nach Hause geschickt – er hat einen beherdeten Zahn, der bei einer Operation ein Risiko darstellen kann. Er sollte sich bei einem Zahnarzt in Behandlung begeben, doch er stirbt drei Tage nach seiner Entlassung aus der Herzklinik an einem Herzinfarkt. Die Staatsanwaltschaft leitet in der Folge Ermittlungen gegen D. wegen fahrlässiger Tötung ein. Nicht der einzige bedenkliche Zwischenfall in diesem Jahr: Eine Herztransplantation wird abgesagt, obwohl ein Spenderherz bereit und der Transplantationspatient aufgenommen war – es war kein Arzt verfügbar, der die Operation durchführen hätte können. Der Kleinen Zeitung liegen Dokumente vor, laut denen es zwei Versionen für die Absage gibt. Dass kein Arzt verfügbar war, ist die inoffizielle Version. Offiziell hatte der Patient einen Infekt, weshalb die Operation nicht durchgeführt werden könne.

0
Kommentare
Kommentieren

Nur eine Herztransplantation 2016 – sie endet tödlich

Die spezifischen Probleme der Grazer Herzchirurgie verweisen wie jene in Schladming auf ein grundsätzlicheres Problem, das sich anhand der Herztransplantationen aufzeigen lässt: Die werden nämlich in Graz kaum durchgeführt. 2016 gab es eine – es ist jene, die für Drago Stelcer tödlich endet –, 2017 gar keine und 2018 vier. „Eine wichtige Erkenntnis aus dem Fall Graz muss die Schlussfolgerung sein, dass eine so hochkomplexe Operation wie eine Herztransplantation nur sinnvoll ist, wenn gewisse Mindest-Fallzahlen erreicht werden“, sagt der Leiter der Salzburger Herzchirurgie, Rainald Seitelberger: „Dabei geht es ja nicht nur um den Operationsakt selbst, sondern um die Rund-um-die-Uhr-Verfügbarkeit eines fachlich hochspezialisierten und großen Teams, das auch alle organisatorischen und medizinischen Aspekte vor, während und nach dem Eingriff 365 Tage im Jahr abdeckt. Es geht auch oft um Minuten, das kann nicht funktionieren, wenn man das bei nur 2 Patienten pro Jahr macht.“ In Österreich wurden seit 2008 zwischen 59 und 72 Herzen pro Jahr transplantiert, neben Graz in Wien und Innsbruck. Der Leiter der Herzchirurgie am Wiener AKH hat alleine im Vorjahr 43 Transplantationen durchgeführt. Weshalb wurde dann in Graz überhaupt noch transplantiert? Eitelkeit scheint zumindest ein Faktor zu sein. Karlheinz Tscheliessnigg der Vorstand der Kages hatte 1996 die Transplantationsmedizin nach Graz geholt, und er habe sie nicht aufgeben wollen. Die Kages will zu den Vorgängen aufgrund des laufenden Verfahrens nichts sagen.

0
Kommentare
Kommentieren

Bloß nicht in Schladming gebären

Auch die Geburtenklinik in Schladming war kaum ausgelastet: 2017 wurden nur 220 Personen stationär aufgenommen, rund 150 Geburten wurden pro Jahr im Krankenhaus Schladming durchgeführt. Der Rechnungshof der Steiermark errechnete eine Auslastung von 38,6 Prozent.

0
Kommentare
Kommentieren
Video nicht gefunden
2017 wurden nur 220 Personen stationär aufgenommen, rund 150 Geburten wurden pro Jahr im Krankenhaus Schladming durchgeführt. Der Rechnungshof der Steiermark errechnete eine Auslastung von 38,6 Prozent.

Und auch der Rechnungshof vermutet, dass die niedrigen Fallzahlen mit der hohen Komplikationsrate korrelieren: „Der Betrieb einer Geburtshilfe und Gynäkologie mit derart geringen Leistungszahlen und einer derart geringen Auslastung ist allein schon aus Qualitätssicherungsgründen kritisch zu sehen“, schreibt er und empfiehlt, „bis zur Umsetzung des geplanten Projektes ‚Leitspital Region Liezen‘ und der darin vorgesehenen zentralen Geburtshilfe und Gynäkologie für den Versorgungsraum Liezen, soweit möglich, alternative Versorgungsformen in Betracht zu ziehen.“ Anders ausgedrückt: Bloß nicht in Schladming gebären. Selbst seitens der Klinik in Schladming heißt es: „Viele Experten im Gesundheitswesen und die europaweite Entwicklung bestätigen, dass kleine Krankenhäuser nicht die Zukunft sind.“

Wer allerdings auf der Seite „Kliniksuche.at“, die vom Gesundheitsministerium betrieben wird und „Qualitätsdaten“ für die Kliniksuche anbieten will, nach Geburten sucht, findet bei Schladming: sieben von sieben allgemeinen Kriterien erfüllt, zwei von drei Kriterien für den Aufenthalt erfüllt – einzig eine Tagesklinik fehlt. Dass die Fallzahlen weit unter dem Soll liegen, wird erwähnt, aber nicht weiter erläutert, jegliche weitere Informationen zu den Vorfällen oder der Empfehlung des Rechnungshofs fehlen.

0
Kommentare
Kommentieren

Staatsanwaltschaft ermittelt gegen D.

In Graz zieht der Krankenhausträger Kages selbst die Reißleine: Ende März 2019 wird verkündet, dass bis auf weiteres keine Herztransplantationen mehr durchgeführt werden sollen – mit der Option auf eine Wiederaufnahme in zwei bis drei Jahren. Im April wird D. seitens der Kages suspendiert – obwohl die Kages gleichzeitig weiter drauf besteht, dass es „keine erhöhten oder auch steigenden Mortalitätsraten“ gibt. Die Kages bezeichnete D. in der Vergangenheit als „bestgeprüften Abteilungsleiter“. Zunächst behauptete sie, dass 157 Behandlungen auf der Abteilung geprüft wurden, später korrigiert sie die Zahl auf 38 herunter – wobei auch da nur bei neun Fällen externe Gutachter beauftragt wurden.

Im Mai zeigt die Kages D. dann an: wegen eines neuen Vorwurfs, der noch nicht bekannt war. D. habe einen Privatpatienten bei einer Operation vorgezogen, die zurückgereihte Patientin sei verstorben. D. bestreitet das, die Patientin sei operiert worden und erst 30 Tage später verstorben. Der gebürtige Tiroler D. wehrt sich in der Tiroler Tageszeitung gegen die Vorwürfe: „Bei der Herztransplantation (von Drago Stelcer, Anmerkung) war ich im Urlaub und bei der kurzfristigen Entlassung des Patienten, damit er sich beim Zahnarzt behandeln lassen kann, stand ich selbst im Operationssaal. Ich hatte keine Kenntnis von dem Vorgang und wurde nicht einmal kontaktiert.“ Er klagt die Kages auf Wiedereinstellung, fühlt sich als Bauernopfer. Er sagt, er sei nicht beliebt gewesen, weil er viele Defizite aufgezeigt habe. In seinem Führungsstil sehe „der eine Führungsstärke und der andere Totalitarismus“, erzählt er dem Falter.

0
Kommentare
Kommentieren

Vorwurf des Totschlags durch Unterlassung

D. hat aber nicht nur in Graz Probleme: Bevor er dort die Herzchirurgie leitete, war er von 1999 bis 2014 Chefarzt auf der herzchirurgischen Intensivstation in Oldenburg und dort von 1999 bis 2001 Vorgesetzter von Niels Högel. Jenem Krankenpfleger, der der 2019 wegen 85-fachen Mordes an Patienten verurteilt wurde. Er habe – erzählte er der Kleinen Zeitung – als Erster vor Högel gewarnt, der von Oldenburg an die Klinik Delmenhorst weggelobt wurde, wo er weitermordete. Die Staatsanwaltschaft Oldenburg sieht das anders: Sie klagt ihn im September 2019 in drei Fällen wegen Totschlags durch Unterlassung an. Sie wirft ihm vor, zu spät reagiert zu haben, obwohl er von der Gefahr wusste, die von Högel ausging. 

0
Kommentare
Kommentieren
loading...
Die Redaktion von Addendum hat mit 15. September 2020 ihren Betrieb eingestellt. Zu diesem Zeitpunkt wurde auch diese Website letztmalig aktualisiert. Hier finden Sie das vollständige Archiv unserer Rechercheprojekte.
Wir bitten um Ihr Verständnis, dass manche Funktionen auf manchen Endgeräten nicht mehr verfügbar sind.

Das Addendum-Team, September 2020