Zahl der jährlichen „Geschäftsfälle“ der Bestattung Kärnten. Damit ist das Unternehmen nach der Bestattung Wien das zweitgrößte seiner Art im Land.
Begräbnisse sind teuer. Wer schon einmal eins organisieren musste, weiß das. Wer nicht, hat jedenfalls davon gehört. Warum das so ist, das hat unter anderem mit dem beinharten Vorgehen alteingesessener Bestatter gegen Marktneulinge – und damit auch gegen mehr Wettbewerb – zu tun. Hier veröffentlichen wir unsere Recherchen. Hier erzählen wir ihre Geschichte(n).
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„Wird die Innung nun tätig?“ Florian Ellersdorfer, aufmerksamer Mitarbeiter der Bestattung Kärnten, äußert am 15. Jänner 2018 einen – wie er damals meinte – schrecklichen Verdacht. Ein Mitbewerber hatte am selben Tag aus dem LKH Villach eine Leiche abgeholt, die erst fünf Tage später beerdigt werden sollte. Über „ordentliche Kühlräumlichkeiten“, schreibt Ellersdorfer in einem E-Mail an seine Geschäftsführung, verfüge Helmut Lassnig, so heißt der betroffene Konkurrent, jedoch nicht. „Wo“, fragt Ellersdorfer weiter, „wird der Verstorbene zwischenzeitlich gekühlt?“ Daher noch einmal: „Wird die Innung nun tätig?“
Sie wurde. Vielleicht sogar deshalb, weil einer der zwei Geschäftsführer der Bestattung Kärnten, Walter Egger, gleichzeitig auch Innungsmeister ist? Die Optik ist jedenfalls schief. Der konkurrierende Bestatter, um den es ging, stand im Stillen – das zeigen unsere Recherchen – schon länger unter Beobachtung ebendieser Innung. Unter anderem hatten die Kämmerer eine Privatdetektivin auf Helmut Lassnig angesetzt, die nach vermeintlich illegal gelagerten Leichen suchen sollte.
Im Jänner 2018 also erschien Lassnig der Bestattung Kärnten (Eigentümer: die Städte Klagenfurt und Villach) offenbar sturmreif. Und die Kammer machte Druck. Sie alarmierte die Wohngemeinde Lassnigs, die Bezirkshauptmannschaft Villach, die Polizei, die Gerichte; obwohl das Substrat der Vorwürfe heute und nach Durchsicht der Argumente dünn aussieht. Aber alles der Reihe nach.
Zahl der jährlichen „Geschäftsfälle“ der Bestattung Kärnten. Damit ist das Unternehmen nach der Bestattung Wien das zweitgrößte seiner Art im Land.
Der bemerkenswerte Kampf des nach der Bestattung Wien zweitgrößten Bestattungsunternehmens Österreichs (3.100 Geschäftsfälle jährlich) gegen unliebsame Konkurrenten steht exemplarisch für die Verhältnisse innerhalb der Branche: Wettbewerb scheint unerwünscht. Mit Zähnen und Klauen, so der Eindruck, verteidigen angestammte Platzhirsche trotz Marktliberalisierung im Jahr 2002 ihre Pfründe.
Selbst die Bundeswettbewerbsbehörde hat das Geschäft mit dem Tod bereits mehrfach unter die Lupe genommen – und ist dabei zu kritischen Ergebnissen gekommen. Allein: Es änderte nichts. Am Ende zahlen die Kunden den Preis dafür, dass Transparenz und unternehmerischer Wettbewerb in diesem ganz besonderen Geschäft nur rudimentär ausgeprägt sind.
Dass sich angestammte und etablierte Unternehmen so heftig wehren, hat mit mehreren Dingen zu tun.
Helmut Lassnig aus dem Bergdorf Arriach bei Villach ist so einer. Ein Innovativer nämlich. Ursprünglich bei einem Tochterunternehmen der Bestattung Kärnten angestellt, machte er sich Ende 2011 selbstständig. Besonders sein mobiler Service komme inzwischen gut an, sagt er. „Waschen, Anziehen und Einsargen von Verstorbenen machen wir auf Wunsch vor versammelter Familie.“ Oft genug auch gemeinsam mit ihnen.
Vor dem Begräbnis bringt Lassnig die Särge mit den Toten dann zur Zwischenlagerung in ein Vertragskühlhaus einer Gemeinde. Oder besser: brachte. Denn: Das einzige für ihn wirtschaftlich sinnvoll nutzbare Kühlhaus sperrte 2017 zu. Weshalb Lassnig, ein Nebenerwerbsbauer, kurzerhand seinen eigenen Kühlcontainer auf den Hof stellte. Mehr brauchte es nicht.
Denn obwohl das das Kärntner Bestattungsgesetz zulässt, nutzt der lokale Platzhirsch, die Bestattung Kärnten, seither jeden Hebel aus Bau- und Gewerbeordnung, um Lassnig und seinem Familienunternehmen das Leben schwer zu machen. Es hagelte Anzeigen. Auch die örtliche Polizei und das Landesverwaltungsgericht sind beschäftigt.
Als im Sommer 2017 die ersten Gerüchte über eine mögliche Unabhängigkeit Lassnigs von öffentlichen Kühlhäusern aufkamen, schickt die Wirtschaftskammer – wir erinnern uns: Innungsmeister Walter Egger ist gleichzeitig Geschäftsführer der Bestattung Kärnten – eine Berufsdetektivin zur Beobachtung los.
Mit Fotoapparat „bewaffnet“ macht sich Hildegard W. (Selbstbeschreibung: „Beobachtungen und Ermittlungen aller Art“) am Morgen des 6. Juli 2017 in verdeckter Mission auf den Weg zu Lassnigs Hof. Das Anwesen liegt hoch über der Stadt auf 1.160 Meter Seehöhe. W.s Auftrag: Überprüfen, ob der Verdächtige dort tatsächlich einen „Kühlcontainer für die Zwischenlagerung von Leichen aufgestellt“ hat.
Die Detektivin wird fündig. Noch am selben Tag schickt sie der Innung einen „Erhebungsbericht“ (siehe Kasten). Zitat: „Festgestellt wurde, dass (…) ein Container in der Farbe grün mit einem Kühlaggregat aufgestellt wurde. (s. Foto)“ Und weiter: „Gelagerte Särge konnten jedoch von Aussen (sic) keine wahrgenommen werden.“
Warum das Vorgehen wie in einem Spionagethriller? „Weil Herr Lassnig keine Genehmigung für die Betriebsanlage Kühlcontainer hat“, sagt Innungsmeister und Bestattung-Kärnten-Chef Walter Egger. Und weil Lassnig, so Egger weiter, die Betriebsstätte Kühlcontainer nicht einmal gemeldet habe. Auch das haben die Kämmerer bei den Behörden angezeigt. Inklusive Beilage der beauftragten Privatermittlerin, Hildegard W.
Was Egger, der einen Interessenkonflikt wegen seiner Doppelfunktion als Innungsmeister und Geschäftsführer der Bestattung Kärnten bestreitet, nicht dazusagt: Lager müssen laut Gewerbeordnung nicht nur nicht gemeldet werden, sondern brauchen unter der Voraussetzung, dass nachts nicht angeliefert wird, auch keine Betriebsstättengenehmigung. Alles Informationen, die auf den Serviceseiten der Wirtschaftskammer nachzulesen sind (zum Beispiel hier und hier).
Das Landesverwaltungsgericht könnte demnächst ein Urteil dazu fällen. Szenenwechsel.
Im Gespräch mit uns wies Rudolf Egger den Verdacht zurück, dass seine Doppelfunktion als Innungsmeister und Chef der Bestattung Kärnten etwas mit dem Vorgehen gegen Lassnig zu tun haben könnte, denn: „Genau deshalb habe ich mich in dieser Sache Kammer-intern aus dem Spiel genommen.“
300 Kilometer von Lassnigs Leichenkühlung entfernt hat Sarah Fürlinger im Hochsicherheitsbereich des Bundesamtsgebäudes in der Wiener Radetzkystraße ihr Büro. Hier, in der Bundeswettbewerbsbehörde (BWB), haben selbst innerhalb der Organisation alle Zimmer eigene elektronische Türschlösser. Und hier ist sie als Sachbearbeiterin Machtmissbrauch in der Bestatterbranche auf der Spur.
Zuletzt hat sie mit ihrem Team untersucht, ob sich Hinterbliebene zeitgemäß und transparent ein Bild über Leistungen und Preise unterschiedlicher Anbieter machen können. Oder negativ formuliert: Nutzen Bestatter womöglich die emotionale Notlage ihrer Kunden dazu aus, um für das Versprechen, sich um alles zu kümmern, möglichst hohe Preise verlangen zu können?
Sagen wir so: Die Indizien dafür sind da. Zunächst erstellte die BWB einen Index über alle auf dem Markt tätigen Unternehmen (513). Anschließend taten Fürlinger und ihr Team das, was heute jeder tut, der wissen will, wie viel etwas kostet: ins Internet schauen. Doch siehe da, 205 Unternehmen, das sind 40 Prozent, haben gar keine Website. 290 weitere (56,5 Prozent) führen zwar eigene Internet-Präsenzen, geben dort jedoch keine Preise bekannt. Das tun im ganzen Land nur 18 von 513 Bestattern. Fürlinger: „Das ist im Jahr 2018 einfach nicht mehr zeitgemäß und für die Kunden schlichtweg intransparent.“
Das ist ein Vorwurf, dem die Interessenvertretung der Bestatter mit ihren eigenen Argumenten begegnet. Rainer Wernhart trägt sie vor. Der Niederösterreicher ist Innungssprecher und selbst Bestatter.
Er sagt, dass der Verband seinen Mitgliedern nicht vorschreiben könne, dass sie alle Preise im Internet transparent machen müssten. Immerhin schreiben die Standesregeln vor, dass zumindest in den Büros entsprechende Preislisten aushängen, wobei: „Begräbnisse sind sehr individuelle Dienstleistungen.“ Pauschalpreise, glaubt Wernhart, seien eigentlich nicht seriös. „Denken Sie an eine Einbauküche. Die Farbe der Fronten, das gewählte Furnier und die Ausführung der Beschläge beeinflussen den Preis. Bei einer Bestattung ist das ähnlich.“ Welche individuellen Begräbnisformen heute bereits möglich sind, haben wir in der folgenden Animation veranschaulicht.
Andererseits: Zumindest in Großbritannien scheint das kein gröberes Problem zu sein. Dort gibt es mit Beyond Life inzwischen sogar eine Preis-Suchmaschine, mit deren Hilfe man die Kosten für unterschiedlichste Bestattungsformen vergleichen kann.
Dabei bemängelt die BWB nicht nur die Transparenz gegenüber den Kunden. Auch innerhalb der Branche, so Fürlinger, gebe es Handlungsbedarf. So erhalten sie und ihr Team regelmäßig Beschwerden von Bestattern selbst. Meistens gehe es darum, dass der lokal führende Anbieter einem Marktneuling den Zugang zu Infrastruktureinrichtungen erschwere (oder unmöglich mache). Bei unserem Besuch in der BWB schilderte Fürlinger diese Praxis exemplarisch und vor der Kamera:
So viel kosten jene verpflichtend zu bestellenden Dienstleistungen des städtischen Marktführers, wenn man als Privatbestatter die Aufbahrungshalle am Friedhof Wiener Neustadt mieten muss.
Im echten Leben – und damit am Friedhof draußen – geschieht das dann etwa so, wie es Gregor Gerobel in Wiener Neustadt erlebt hat. Seit etwa fünf Jahren ist er gemeinsam mit seiner Frau in dem Gewerbe tätig. Durch persönliche Betreuung und die Erfüllung traditioneller und individueller Wünsche (von der letzten Fahrt des Sarges im Beiwagen einer Harley Davidson bis zum Abschuss der Asche in die Erdumlaufbahn) hat er vor allem im Süden Wiens den Alteingesessenen Marktanteile abringen können.
Dafür, sagt er, wird er nun bestraft. Von der Bestattung Wiener Neustadt zum Beispiel, die zu den gleichnamigen Stadtwerken gehören. Ebendiese Bestattung wickelt für den Eigentümer, die Stadt Wiener Neustadt, nicht nur das Geschäft mit den Beerdigungen ab, sondern verwaltet auch den Friedhof. In dieser Funktion vergeben die Stadtwerke auch jene Termine für die Aufbahrungshalle auf dem Friedhof, deren Nutzung bei klassischen Begräbnissen mit Sarg zwingend vorgeschrieben ist. Und zwar in einem bemerkenswerten Prozedere.
Zunächst übermittelt Gerobel via E-Mail seinen Wunschtermin (bzw. den Wunschtermin der beauftragenden Angehörigen) an die Stadtwerke. Zurück kommt dann jedoch ein Bestellschein für „Benutzungsentgelt“ und „Personal“ in Höhe von 528 Euro. Dahinter verbergen sich behauptete Kosten für das Aufsperren der Halle durch einen Mitarbeiter der Stadtwerke (einen eigenen Schlüssel bekommt Gerobel nicht) sowie die Miete für das Mobiliar (Tonanlage, Kerzenständer etc.). Mobiliar, das Gerobel nicht braucht und selbst – weil kostengünstiger – bereitstellen würde.
Allein: Es scheint so, als wollten die Neustädter dem Unternehmer diesen Hebel für Preisreduktion und Wettbewerbsfähigkeit nicht gönnen. Die Stadtwerke geben die Halle nämlich nur dann her, wenn Gerobel die angebotenen, aber nicht benötigten Leistungen auch bestellt. Und damit für seine Auftraggeber teurer wird. Warum, das wollte man uns bei den Neustädter Stadtwerken auf Anfrage nicht erklären.
Interessant an dem Vorgang ist auch, dass der Magistrat von Wiener Neustadt per Verordnung weitaus niedrigere Gebühren für die bloße Miete vorgeschrieben hat. Konkret sind das 108,75 Euro. Verwaltungsabgabe in Höhe von 8,75 Euro inklusive (siehe Faksimile). Und genau das, sagt Gerobel, wäre er natürlich auch gerne bereit zu bezahlen.
Ende März wurde all das – erstinstanzlich – und in aller Stille am Landesgericht Wiener Neustadt verhandelt. Der die Verhandlung leitende Richter bewertete das Verhalten der Stadtwerke Wiener Neustadt jedoch als nicht kritikwürdig, gab ihnen also recht. Denn auch wenn andere Gemeinden keine Bedingungen für die Nutzung städtischer Einrichtungen stellen würden, stünde es den Stadtwerken zu, „die vertraglichen Bedingungen für die Zuverfügungstellung der Aufbahrungshalle (…) frei festzulegen“. Der Fall geht nun ans Oberlandesgericht.
Fortsetzung folgt.