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Ostösterreich: Wie viel kostet der Tod in Ihrer Gemeinde?
29. Oktober 2018 Bestattung Lesezeit 2 min
Addendum hat die Gebühren auf rund 1.400 Friedhöfen in Ostösterreich erhoben und in einer exklusiven Datenbank zum Durchsuchen aufbereitet. Sehen Sie hier, wie teuer oder günstig der Tod in Ihrer Gemeinde ist.
Dieser Artikel gehört zum Projekt Bestattung und ist Teil einer 11-teiligen Recherche.
Bild: Addendum

Über die Daten

Die Verwaltung der Friedhöfe liegt in der Obhut der Gemeinden oder der Pfarren. In dieser Datenbank enthalten sind die Daten von 1.212 Gemeinden in Ostösterreich. Das umfasst Niederösterreich, Burgenland, Oberösterreich, Steiermark und Wien. Theoretisch gibt es 1.472 Gemeinden in diesen Bundesländern. Mindestens 93 davon haben keinen Friedhof in Ihrer Gemeinde. Wir haben also in 89 Prozent der Fälle zumindest die Daten eines Friedhofes in der Gemeinde. Die verbleibenden elf Prozent haben sich entweder gegen eine Veröffentlichung der Gebühren aktiv verwehrt („Datenschutz“, „wollen wir nicht“) oder auf zumindest drei Kontaktversuche keine Reaktion gezeigt. Damit in der Datenbank angezeigt wird, ob eine Gebühr günstiger oder teurer ist als im landesweiten Durchschnitt, müssen mindestens Daten von 20 anderen Friedhöfen als Vergleich zur Verfügung stehen.

Potenzielle Datenfehler

Die erstellte Datenbank umfasst insgesamt knapp 14.000 Zeilen. Diese Zeilen wurden – soweit das möglich war – mit spezieller Texterkennungssoftware in ein maschinenlesbares Format konvertiert, oder – wenn es nicht möglich war – händisch erfasst. Das ist eine potenzielle Gefahrenquelle für fehlerhafte Daten. Die zweite Quelle liegt in der Datenvereinfachung: In den Rohdaten gibt es eine Vielzahl von Beschreibungen für gleiche oder ähnliche Leistungen. Wir haben diese auf einen gemeinsamen Nenner gebracht. Dadurch können freilich leichte Unschärfen entstehen. So ist ein Doppelgrab in manchen Gemeinden nicht für vier Leichen gedacht, sondern nur für zwei. Sie werden aber trotzdem mit jenen für vier Personen verglichen. Zudem kann es sein, dass es ein Angebot für eine Bestattungsart gibt, dieses aber nicht in Anspruch genommen wird. So wäre etwa die teuerste Grabverlängerungsgebühr in St. Pölten für eine Gruft (12 Personen, in einer Ecke) zu entrichten. In Anspruch genommen wurde diese Form nach Auskunft der Friedhofsverwaltung noch nie. Außerdem können Gebühren für Grabstellenarten festgelegt worden sein, die am jeweiligen Friedhof gar nicht existieren. Wir haben uns strikt an den veröffentlichten Dokumenten orientiert.

Außerdem gibt es in manche Gemeinden niedrigere Gebühren, die nicht extra ausgewiesen werden. Sie befinden sich meist in weniger begehrten Lagen und können an finanzschwächere Hinterbliebene weitergegeben werden. Explizit in der Friedhofsverordnung erwähnt wird diese Form (manchmal) nicht. Insgesamt haben wir mehrere Schritte zum Prüfen der Daten gesetzt, können Fehler aber nicht ganz ausschließen.

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