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Das Blut-Kartell
29. Juni 2020 Blutspenden Lesezeit 16 min
Beim Verkauf von Blutkonserven hängt Österreich am Tropf des Roten Kreuzes. Erreicht wurde dies mithilfe eines ÖVP-Spitzenpolitikers, der als Angestellter der Organisation ein Schutzgesetz durch den Nationalrat brachte. EU-rechtswidrig, wie der Europäische Gerichtshof feststellte. Auch sonst kämpft die Groß-NGO hart gegen Mitbewerber am lukrativen Blut-Markt.
Dieser Artikel gehört zum Projekt Blutspenden und ist Teil 1 einer 7-teiligen Recherche.

„Gib Dein Bestes! Spende Blut.“ Mit diesem Satz wirbt das Rote Kreuz in Österreich um Blutspender. Die gleichnamige Internetplattform richtet sich ausdrücklich an junge Menschen. Die Botschaft für die künftigen Spender ist klar erkennbar: Für etwas Zeit und einen Stich in die Vene wird man zum Helden.

Zahlreiche Blutspender erzählen auf der Website ihre Geschichten. „Mit geringem Aufwand Leben retten“, berichtet eine Julia K. über ihr persönliches Motiv zur Teilnahme. Eva D. verbindet ihre Entscheidung mit einem Slogan, für den das Rote Kreuz im ganzen Land bekannt ist: „Ich spende Blut aus Liebe zum Menschen.“ Und ein David C. teilt mit, dass er der Empfängerorganisation großes Vertrauen entgegenbringt: „Rotes Kreuz: Wo meine Spenden zu 100 Prozent bei den Opfern ankommen.“

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Was nicht in der Collage aus Fotos und Sinnsprüchen von Blutspendern steht: Bevor die kostenlosen Gaben der Freiwilligen bei den Empfängern ankommen, durchlaufen sie eine viele Millionen Euro schwere Maschinerie. Das muss so sein, denn Abnahme, Verarbeitung und Vertrieb der unterschiedlichen Blutprodukte kosten viel Geld, das wieder eingenommen werden will. Was jedoch nicht sein müsste, ist die Abhängigkeit des Gesundheitssystems von einem einzigen Anbieter. Die Corona-Krise hat gezeigt, dass mehrere Lieferanten besser sind als einer. Das schafft Alternativen und damit Widerstandsfähigkeit. Stichwort: Medikamentenversorgung. Zudem drückt Wettbewerb den Preis.

Das Rote Kreuz hingegen genießt bei der Versorgung mit Blutprodukten ein Quasi-Monopol. Addendum-Recherchen zeigen, dass es dieses Alleinstellungsmerkmal mit bemerkenswerten Methoden gegen Mitbewerber erkämpft und stets hart verteidigt hat. Das ermöglicht es ihm, die Preise selbst zu bestimmen . Und damit nicht nur gemein-, sondern auch eigennützig zu agieren. Mit Hilfe der Politik. Und all das nicht wirklich transparent.

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Wiener Schlüsselereignis

Viele Strukturen des Marktes für Blutprodukte sind historisch gewachsen. Als Schlüsselereignis für die Verteidigung der Marktdominanz des Roten Kreuzes entpuppt sich ein Ereignis, das vor 15 Jahren seinen Ausgang nahm und bis heute nachhaltig wirkt. Und das wir erstmals vollständig öffentlich machen.

Der größte Spitalsbetreiber der Republik, der Wiener Gesundheitsverbund (der sich bis zuletzt Wiener Krankenanstaltenverbund, kurz KAV, nannte), wollte die Versorgung seiner Häuser mit Blutprodukten auf neue Beine stellen, damit auch Geld sparen, und schrieb die Dienstleistung europaweit aus. Tatsächlich fanden sich attraktivere Anbieter als das Rote Kreuz.

Im Zuge der Recherche konnten wir mithilfe von Verfahrensunterlagen aufklären, warum der rote Riese trotzdem diesen Schlüsselauftrag erhielt: Ein – unter anderem – vom heutigen Klubobmann der ÖVP, August Wöginger, per Initiativantrag ins Parlament eingebrachte Schutzgesetz warf den eindeutigen Bestbieter noch während des Verfahrens aus dem Rennen. Wöginger war zu diesem Zeitpunkt Angestellter des Roten Kreuzes in Oberösterreich.

Wie schwierig es für Mitbewerber auf dem Markt für Blutprodukte war und ist, gegen die enge Vernetzung zwischen Politik und dem Roten Kreuz anzukommen, dokumentieren weitere Fälle des Scheiterns. Davon betroffen: Laborbetreiber, Spitäler und zuletzt: der ewige Rot-Kreuz-Widerpart, der Arbeiter-Samariter-Bund.

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2011 veröffentlichte der Rechnungshof einen – sehr kritischen – Bericht über die Verwendung von Blutkonserven in zwei Spitälern. Der hohe Verwurf sorgte damals öffentlich für Aufsehen. Gar keinen medialen Niederschlag fand eine anonymisierte Notiz der Prüfer über ein gescheitertes Vergabeverfahren in Wien. Uns gelang es nun, diese für den Blutmarkt in Österreich entscheidenden Vorgänge zu rekonstruieren.

Großes Einsparungspotenzial

Die Geschichte beginnt im Sommer 2005. Allein das AKH, das größte Spital im Verwaltungsbereich des KAV, gibt zu diesem Zeitpunkt jährlich über 6 Millionen Euro für Blutkonserven aus. In der Zentrale des Wiener Krankenhausbetreibers denkt man deshalb über Einsparungsmöglichkeiten nach. Die überwältigende Mehrheit (Wert: 5 Millionen Euro) der bezogenen Blutprodukte besteht aus Erythrozytenkonzentrat (rote Blutkörperchen, kurz Ery-Konzentrat). Der Rest entfällt auf Blutplasma und Thrombozytenkonzentrat (Blutplättchen).

Die Idee der Spitalsmanager: Bereits im Jahr 2000 drängte ein Mitbewerber ins Geschäft mit Blutplättchen und brach das Preisdiktat des Roten Kreuzes. Die Folge: Innerhalb eines Jahres fiel der Preis für eine Einheit von 706 auf 592 Euro und gab bis 2005 sogar auf 455 Euro nach. Ein Rückgang von 36 Prozent. Es bestand also die berechtigte Hoffnung, dass auch der Wettbewerb auf dem ungleich größeren Markt für Ery-Konzentrat positive, nämlich Steuergeld sparende Effekte entwickeln würde. Und schon bald zeigt sich: Die Hoffnung ist berechtigt.

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Querfinanzierung „humanitärer Dienstleistungen“?

Der KAV schreibt den Auftrag öffentlich aus. Die Anforderung: Liefern von 280.000 Ery-Konzentraten verteilt auf fünf Lose über einen Zeitraum von drei Jahren. Das Bieten auf Einzellose ist ausdrücklich erlaubt. Damit will man auch kleineren Anbietern als dem Roten Kreuz, das damals schon über 4.873 angestellte und 47.870 freiwillige Mitarbeiter verfügt, eine Chance zur Teilnahme geben. Eine Chance, die das Rote Kreuz offenbar als Bedrohung wahrnimmt. Die Organisation engagiert eine der besten Anwaltskanzleien des Landes (Dorda Rechtsanwälte) und beeinsprucht beim Wiener Vergabekontrollsenat (VKS) die Ausschreibung an sich. Diese sei nämlich rechtswidrig und daher zurückzuziehen. Zum Teil mit bemerkenswerten Argumenten.

Neben der in solchen Verfahren üblichen Kritik an Mitbietern (behauptete Unzuverlässigkeit, behauptete wirtschaftliche Schwächen etc.) und angeblichen Formfehlern legt das Rote Kreuz hinter den verschlossenen Türen des Verfahrens auch seine Interessenlage offen. In den vorliegenden Unterlagen sind sie dokumentiert. Stark vereinfacht formuliert steht da: Der Verkauf von Blutprodukten ist für das Rote Kreuz wirtschaftlich wichtig. Bekommt es den Auftrag nicht, müsse man Mitarbeiter kündigen. Und andere „humanitäre Dienstleistungen“ einschränken, was auf die Querfinanzierung anderer Tätigkeitsfelder durch hohe Umsätze im Verkauf von Blutprodukten verstanden werden kann. Auf Kosten der Spitäler und Beitragszahler. Das Rote Kreuz hat eine solche Praxis bisher mehrfach bestritten. Die entsprechende Passage in den Verfahrensunterlagen finden Sie hier:

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Gulasch, Bier und Kabarett

Doch die vorgebrachten Gründe sind für die Richter nicht stichhaltig. Sie argumentieren: So sei das nun einmal im Wettbewerb, wenn ein Mitbieter das bessere Angebot lege. Es stellt sich heraus, dass der einzige Mitbieter dem Roten Kreuz mit seinem Angebot deutlich voraus ist. Dabei handelt es sich um das Wiener Unternehmen Humanplasma. Dessen Plan lautet: Gemeinsam mit der Haema AG, die in Deutschland einen großen privaten Blutspendedienst betreibt, will man im Ausland gewonnenes Blut hier in Österreich verarbeiten und an den Wiener Gesundheitsverbund verkaufen. Zwar bietet man aus Kapazitätsgründen nur auf zwei der fünf Lose (das entspricht 70.000 von insgesamt 280.000 Blutkonserven), der Preisunterschied in diesem Bereich ist jedoch deutlich. 97 Euro pro Blutbeutel verlangt das deutsch-österreichische Konsortium. 127 Euro das Rote Kreuz. Das ist fast um ein Drittel mehr. Allein für die beiden Wiener Auftragslose ergibt das eine Differenz von 2,1 Millionen Euro. Was, wenn das bundesweit bekannt wird und Schule macht?

Das Rote Kreuz erkennt die Bedeutung dieser Zahlen und führt deshalb zusätzlich an, dass die Haema AG Blutspender mit Geld für ihren Aufwand entschädigt (heute sind es 20 Euro pro Spende), und die Nutzung solcherart gewonnenen Blutes in Österreich verboten sei. Eine Behauptung, die der Vergabekontrollsenat ebenfalls als unwahr zurückweist. Und die auch die Rechtsanwälte des Gesundheitsverbunds laut Verfahrensunterlagen mit beißendem Spott beantworten. Demnach habe das Rote Kreuz nämlich selbst auch „für die eigene Blutspendengewinnung mit Gulaschsuppe, Ottakringer Bier und musikalischem und kabarattistischem Rahmenprogramm geworben“.

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Mitarbeiter des Unternehmens wurden später mit einem Blutdoping-Skandal in Verbindung gebracht. Dem Unternehmen selbst konnten die Behörden kein Fehlverhalten nachweisen. Später kaufte die französische LFB Group Humanplasma und benannte es in Europlasma um.

Blutspendezentrale des Roten Kreuzes in der Wiedner Hauptstraße
Bild: Peter Mayr | Addendum
Blutspendezentrale des Roten Kreuzes in der Wiedner Hauptstraße
Bild: Peter Mayr | Addendum

„Verbesserung der Wettbewerbschancen“ durch Verbot von Mitbewerbern

Während sich das Rote Kreuz und seine Anwälte an den VKS-Richtern mit Amtssitz in der Wiener Wipplingerstraße die Zähne ausbeißen, geschieht nicht weit entfernt, außerhalb der Ringstraße, im Parlament, Bemerkenswertes. Am 7. Dezember bringen vier Abgeordnete einen Initiativantrag zur Änderung des Arzneiwareneinfuhrgesetzes ein. Der Inhalt ist deckungsgleich mit den Forderungen des Roten Kreuzes: Blut, für das (auch nur geringer) Aufwandsersatz geleistet wurde, soll künftig nicht mehr nach Österreich eingeführt werden dürfen.

Der in den Debatten wortführende Abgeordnete der vier Mandatare ist August Wöginger, heute Klubchef der ÖVP (die anderen drei sind Erwin Rasinger – ebenfalls VP – sowie Barbara Rosenkranz und Herbert Haupt, beide FPÖ). Der heute 45-jährige Spitzenpolitiker ist zu diesem Zeitpunkt Angestellter des Roten Kreuzes im Bezirk Schärding. In den Erläuterungen zum Gesetzesantrag steht, dass die vorliegende Änderung „eine Verbesserung der Wettbewerbschancen“ erreicht werden soll. Was zu diesem Zeitpunkt nur Insider wissen: Das Gegenteil ist der Fall.

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Blutspende: Freiwillig oder gegen Aufwandsersatz?

Darf bei der Gewinnung von Blutspenden Geld bezahlt werden? Die Debatte darüber ist so alt wie die Transfusionsmedizin. Im Grunde gibt es zwei Schulen. Jede hat ihre Argumente.

Das Rote Kreuz ist der Meinung, dass Blutspenden jedenfalls freiwillig erfolgen müssen. Aus ethischen, aber auch aus medizinischen Überlegungen. Kostenlos gespendetes Blut sei tendenziell sicherer. Warum? Gemäß der Überlegung haben Kranke in finanziellen Notlagen keinen Anreiz, ihr Blut zu verkaufen, um damit Geld zu verdienen. Freiwillig abgegebenes Blut, sagt das Rote Kreuz, sei sicherer. Studien würden das belegen. Was in diesem Zusammenhang nicht erwähnt wird: Die Qualität von Blutprodukten ist ohnedies gesetzlich geregelt.

Jene, die für menschliche Vollblutspenden zahlen, argumentieren wieder ganz anders. In Deutschland zum Beispiel gibt es mehrere private Blutspendezentren, die einen sogenannten Aufwandsersatz bezahlen. Dieser beträgt je nach Einrichtung 20 bis 25 Euro pro Vorgang. Je nach Alter und Geschlecht dürfen Erwachsene zwischen vier- und sechsmal im Jahr Blut spenden. Ernsthaft Geld verdienen kann man als Spender also gar nicht. Auch die Befürworter des Aufwandsersatzes arbeiten mit Studien zur Untermauerung ihrer Position. Demnach verschlechtere das Auszahlen eines kleinen Geldbetrags an die Spender die Blutqualität nicht.

Beide Wege sind für die Blutbanken mit Kosten verbunden: Die einen investieren hohe Summen in die Auszahlung des Aufwandsersatzes, die anderen nutzen das Geld für Werbekampagnen zur Freiwilligengewinnung. Ein Modell, das der Grundstruktur des Roten Kreuzes entgegen kommt: Kaum eine andere Einrichtung verfügt über eine derart dichte Organisation mit unzähligen Bezirksstellen, tausenden Angestellten und zehntausenden Freiwilligen im ganzen Land verteilt.

EuGH maßregelt Schutzgesetz

Noch bevor Wien den Auftrag an die aus Humanplasma und Haema AG bestehende Bietergemeinschaft vergeben kann, geht das Gesetz durch den Nationalrat. Eine legale Lieferung des Bluts ist damit ausgeschlossen, und die Ausschreibung überflüssig. Das Rote Kreuz bleibt als Quasi-Monopolist im Geschäft.

Doch die Unterlegenen wollen Gerechtigkeit, fordern nicht nur über 840.000 Euro Schadenersatz von der Republik, sondern beanstanden das Gesetz zum Schutz des Roten Kreuzes beim Europäischen Gerichtshof. In beiden Fällen ist das erfolgreich.

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2011, sechs Jahre nach der Ausschreibung, ändert der Nationalrat das dem freien Warenverkehr der EU widersprechende Schutzgesetz. Seinen Zweck hat es dennoch erfüllt, ausgeschrieben wurde nie wieder. Und das, obwohl auch der Rechnungshof dem Wiener Gesundheitsverbund empfahl, „eine neuerliche europaweite Ausschreibung der Belieferung seiner Krankenanstalten mit Blutkonserven vorzunehmen“. Warum dies bis heute nicht mehr geschah? Wir fragten nach. Und erhielten eine Antwort, die unseren Rechercheergebnissen widersprach, bzw. nicht auf unser Ersuchen einging:

„Der Gesundheitsverbund unterliegt dem Bundesvergabegesetz. Die Beschaffung von Blutprodukten richten sich nach diesen gesetzlichen Kriterien unter Berücksichtigung der Versorgungssicherheit. Bestehende gültige Verträge mit verschiedenen Anbietern ermöglichen die Versorgungssicherheit und die notwendigen Qualitätskriterien sicherzustellen und verhalfen gleichzeitig in den letzten Jahren zu einer Kostenreduktion in dem Bereich.“

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August Wöginger
(Jg. 1974) Klubobmann der ÖVP, 22 Jahre lang Angestellter des Roten Kreuzes

Insiderwissen aus dem Vergabeverfahren?

Wir wollten von August Wöginger wissen, welchen Einfluss seine berufliche Verbindung zum Roten Kreuz bei Einbringung und Umsetzung des EU-rechtswidrigen Gesetzes hatte. Er argumentiert: Viele Abgeordnete hätten Funktionen innerhalb des Roten Kreuzes. „Solches Engagement als ,Befangenheit‘ oder gar ,Unvereinbarkeit‘ zu diskreditieren, lehne ich ab.“ Weiters ließ er uns wissen, dass die angesprochene Gesetzesänderung das Gesundheitswesen betraf und deshalb in die Kompetenz der jeweiligen Gesundheitsprecher falle. Also jene von (damals) Erwin Rasinger. Sein Thema damals, das vermittelt er uns in seinem Antwortschreiben, sei eher die gleichzeitige Änderung der ärztlichen Hausapotheken gewesen.

Bemerkenswert ist diese Argumentation deshalb, weil sich Wöginger im Rahmen der Parlamentsdebatte zu den Hausapotheken gar nicht äußerte. So steht es zumindest im Protokoll. Während seiner kurzen, zwei Minuten dauernden Rede im Hohen Haus sprach der damals 32-jährige Rot-Kreuz-Angestellte nämlich ausschließlich und positiv über Tätigkeiten seines Arbeitgebers im Blutspendewesen. Und darüber, dass es nicht zu einer „Kommerzialisierung wie in Ostdeutschland“ kommen dürfe. Das ist vor dem Hintergrund unserer Recherchen aus zwei Gründen interessant.

Erstens: Diese „Kommerzialisierung“ hat in Österreich längst stattgefunden. Das Rote Kreuz selbst bezeichnete das Blutspendewesen während seines Kampfes beim Vergabekontrollsenat als „eine besonders wichtige Geschäftstätigkeit“.

Zweitens: Die Haema AG, von der Humanplasma das Vollblut beziehen wollte, stammt tatsächlich aus „Ostdeutschland“, hat heute noch ihren Sitz in Leipzig. War es Zufall, dass Wöginger damals die Herkunftsregion nannte? Oder verfügte er über Insiderinformationen aus dem zu diesem Zeitpunkt noch laufenden Vergabeverfahren, die er eigentlich nicht hätte haben dürfen? Unsere ausdrückliche Frage danach beantwortete er nicht, hielt umgekehrt jedoch unbestimmt fest, dass es in Gesetzwerdungsverfahren immer Gespräche mit Betroffenen gebe. Die vollständige Stellungnahme August Wögingers können Sie hier nachlesen.

Aber warum die heftige Reaktion des Roten Kreuzes gegen den kostengünstigeren Mitbewerber? Gerry Foitik, seit 2012 für das Blutspendewesen verantwortlicher Geschäftsführer, erklärt die Vorgänge von damals heute so: „Würde jemand in das System eindringen, der sagt: ,Ich mache das ohne Abstimmung‘, dann würde das Gesamtgefüge zerstört werden.“ Kurzum: Dann könne das Rote Kreuz seinen sich selbst auferlegten Auftrag zur Vollversorgung des Landes mit Blutspenden nicht mehr sicherstellen.

Zum gesamten Interview.
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Sehr geehrter Herr Wetz!

In meiner bisherigen Zeit als Nationalratsabgeordneter – im Dezember werden es 18 Jahre – habe ich eine in die hunderten gehende Anzahl von Gesetzesanträgen (mit-)eingebracht.

Dieser Antrag betrifft das Gesundheitswesen, in der Regel ist daher auch der jeweilige Gesundheitssprecher für die inhaltliche Vorbereitung zuständig. Mit diesem Gesetzesantrag erfolgte schließlich eine Änderung der Regelung betreffend ärztliche Hausapotheken – was für mich als Abgeordneten aus einem ländlichen Wahlkreis immer schon ein wichtiges Thema war und ist.

Dies scheint auch von Anfang an der Hauptzweck des Antrages gewesen zu sein. Denn ansonsten wäre das Apothekengesetz gut ein Monat nach einer VfGH-Entscheidung wohl nicht in den Antrag aufgenommen worden. Alles weitere betraf technische Änderungen in einem europarechtlichen Zusammenhang – soweit ich das aus der Begründung entnehmen kann.

Im Übrigen ist es bereits schon lange vor meiner Zeit als Abgeordneter üblich gewesen – und ist es noch –, dass der ÖVP-Parlamentsklub in allen Fragen betreffend Blutspenden und Blutprodukte ausschließlich das Interesse der Patientinnen und Patienten an einer gesicherten Versorgung mit sicherem Blut unterstützt. Kommerzielle Interessen müssen hier stets zurücktreten. Ähnlich verhält es sich für die ÖVP in sämtlichen Fragen der Organtransplantationen.

Wir vertrauen immer schon auf die Erfahrung und Expertise des Roten Kreuzes, das als anerkannte gemeinnützige Organisation international und auch bei uns in Österreich seit Jahrzehnten das Blutspendewesen in unserem Land organisiert. Und das immer zum Wohle der Patientinnen und Patienten. Daher vermute ich auch – ohne das aber bestätigen zu können –, dass es auch im konkreten Fall eine Rücksprache mit dem Roten Kreuz gegeben hat. Denn es ist für uns ein wesentlicher Grundsatz, vor dem Beschluss von Gesetzen auch mit den wesentlichen, sachlich betroffenen Stakeholdern in Kontakt zu treten.

Abschließend darf ich darauf hinweisen, dass viele Abgeordnete von verschiedenen Parteien Mitglieder oder (freiwillige) Mitarbeiter des Roten Kreuzes oder vergleichbarer Organisationen sind. Das ist auch wichtig, denn unsere Gesellschaft lebt auch von dieser wichtigen und solidarischen und oftmals ehrenamtlichen Arbeit. Solches Engagement als „Befangenheit“ oder gar „Unvereinbarkeit“ zu diskreditieren, lehne ich ab. Auch bei der Freiwilligen Feuerwehr ist eine Vielzahl an Mandatarinnen und Mandataren engagiert, und dies parteiübergreifend – würden Sie deshalb auch vor dem Hintergrund der Spendenabsetzbarkeit für die Freiwilligen Feuerwehren „Befangenheit“ und „Unvereinbarkeit“ attestieren?

Mit freundlichen Grüßen,

August Wöginger
Klubobmann

Ein unmoralisches Angebot?

Bis heute blieb die Geschichte der Öffentlichkeit verborgen. Doch innerhalb der kleinen österreichischen Blut-Szene hinterließ sie Eindruck. Fazit: Mit dem Roten Kreuz und seinen Politikern legt man sich nicht an. Selbst wenn man beim EuGH recht bekommt. Dabei tauchte in all den Gesprächen, die wir für diese Recherche führten, ein Thema immer und immer wieder auf: Selbst die schärfsten Kritiker (darunter Spitalsmanager, Unternehmer, NGO-Mitarbeiter und Mediziner) stellten dem Roten Kreuz für die Qualität der Arbeit im Rahmen der Blutversorgung Bestnoten aus. Und fügten – bis auf einen – nur nach der Zusicherung, ihre Kritik nur unter dem Schutz des Redaktionsgeheimnisses zu veröffentlichen, stets und annähernd wortgleich an, dass sich ein Staat das wirtschaftliche und politische Vorgehen dabei nicht gefallen lassen dürfe.

Was damit gemeint ist, und wie sich das auswirkt, das zeigen folgende Beispiele.

Das erste liegt etwas weiter zurück. Bereits kurz vor der letzten Jahrtausendwende bemerkte man in einer zu einer großen Laborkette gehörenden Wiener Blutbank für Privatpatienten, dass mit dem Verkauf von Blutprodukten Geld zu verdienen war. Harald Allram war damals kaufmännischer Geschäftsführer der Blutbank. Heute ist er selbstständiger Unternehmensberater in der Medizinbranche. Nachdem er und sein Team kleinere Aufträge für einzelne Spitäler erfolgreich abgewickelt hatten, bewarb man sich beim KAV für mehr. Genau genommen für die Lieferung von zunächst 10.000 Blutkonserven pro Jahr. Der Spitalsträger zeigte sich interessiert, weil man für Operationen schon bisher mit der im Bezirk Josefstadt ansässigen Eigenblutbank am Hamerlingplatz gut zusammenarbeitete, und lud daher zu einer gemeinsamen Runde mit dem Roten Kreuz, um auszuloten, was möglich sei.

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Dann liefern wir halt nichts mehr.
Von Harald Allram und einem weiteren Gesprächsteilnehmer überlieferte Drohgebärde des Rot-Kreuz-Generalsekretärs Hans Polster.

Für die NGO war niemand geringerer als der legendäre Langzeit-Generalsekretär Hans Polster (1970 bis 2002) erschienen. Und er fand laut Allrams Erinnerung deutliche Worte für die Idee des Mitbewerbers. „Polster war aufgebracht, wehrte sich gegen eine Kooperation des Spitalsbetreibers mit uns. Und er drohte dem Krankenanstaltenverbund mit Konsequenzen. ,Dann liefern wir halt nichts mehr‘, sagte er.“ Die Folge: Obwohl die Josefstädter Blutbank um 10 Prozent billiger als das Rote Kreuz anbot, kam es nie zu einem Vertrag.

Polster kann dazu nicht mehr befragt werden, er ist inzwischen verstorben. Seine Nachfolger beim Roten Kreuz möchten sich dazu heute nicht mehr äußern. Und der Gesundheitsverbund? Der ging auf unsere Frage, warum man sich von der Drohung offenbar beeindrucken ließ, überhaupt nicht ein.

Sowohl diese Geschichte als auch die Episode mit dem durch August Wöginger durchgebrachten Schutzgesetz machten in der kleinen österreichischen Blut-Szene im Stillen die Runde. Und wurden entsprechend berücksichtigt, als ein fast schon traditioneller Konkurrent des Roten Kreuzes über den Einstieg ins Geschäft mit dem Blut ernsthaft nachdachte: der Arbeiter-Samariter-Bund (ASB).

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Samariterbund sieht Potenzial für Einnahmen

Wobei nachdenken das falsche Wort ist. Die Hilfsorganisation mit über 9.000 freiwilligen und angestellten Mitarbeitern plante nämlich ernsthaft daran, gab dafür viel Geld aus. Zum Beispiel allein 100.000 Euro für eine Machbarkeitsstudie. Projektbeteiligte berichteten uns davon, dass sogar schon ein Grundstück am Südrand von Wien für die eigene Blutbank bereit gestanden sein soll.

Soll deshalb, weil sich die ASB-Geschäftsleitung offiziell nicht zu jenen Vorgängen äußern will, die sich in den Jahren vor und nach der Flüchtlingskrise 2015 im Verborgenen abspielten.

Dies vermutlich auch deshalb, weil man damals bei den Samaritern schon genau wusste, was einen als Konkurrenten des Roten Kreuzes erwartet: Gegenwind. Deshalb fanden die Vorarbeiten auch unter größtmöglicher Verschwiegenheit statt.

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Einstieg ins Blutgeschäft sollte Abgänge finanzieren

„Auf die Idee kamen wir überhaupt erst, weil sich Führungskräfte von Wiener Krankenhäusern bei uns über die Preisgestaltung des Roten Kreuzes bei Blutprodukten beschwerten“, sagt eine Person aus dem Projektteam. Also begann man zu rechnen. Mit dem Ergebnis, dass man ab ca. 30.000 verkauften Ery-Konzentraten pro Jahr gut im Geschäft sei. Das entspricht nicht einmal einem Zehntel des österreichischen Gesamtverbrauchs. Laut Plan war man „jedenfalls“ dazu in der Lage, den Preis des Roten Kreuzes deutlich zu unterbieten und dabei immer noch Geld zu verdienen.

Die ASB-interne Taskforce sah gute Chancen, dass sich die kalkulierten Investitionen in Höhe von 6 bis 8 Millionen Euro mittelfristig schnell rechnen könnten und langfristig sogar dabei helfen würden, das defizitäre Rettungswesen (laut interner Kalkulation veranschlagte man für diesen Sektor 1 Million Euro Minus im Jahr, für die die Konkurrenz vom Roten Kreuz nahm man 9 Millionen Euro Abgang an) zu stützen.

Parallel zu den Planungen band man externe Experten ein, die dem ASB das für den Markteinstieg nötige Wissen vermittelten. Das war nicht einfach, denn außerhalb des Roten Kreuzes gab es wenige Personen mit entsprechendem Know-how. Und schon gar nicht sollte das RK davon erfahren. Trotzdem fand man die passenden Leute aus der Branche, die Informationen über rechtliche Rahmenbedingungen, die notwendigen Geräte und die zu schaffende Infrastruktur zusammentrugen.

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Folien aus einer internen Präsentation

In einem fortgeschrittenen Stadium der Planung war das Team schließlich gezwungen, die Pläne auch Entscheidungsträgern vorzustellen.

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Wien wollte Krieg vermeiden.
Begründung eines Samariterbund-Insiders, warum man keine Unterstützung für einen eigenen Blutspendedienst erhielt.

Dokumentiert sind Gespräche mit der damaligen Generaldirektion des Gesundheitsverbunds und dem Gesundheitsressort der Stadtregierung. Doch dort wollte man Jahre nach der Auseinandersetzung mit dem Roten Kreuz um die gescheiterte Ausschreibung keinen neuen Konflikt austragen und ließ die ASB-Anfragen versanden.

„Wien wollte Krieg vermeiden“, ist ein Projektmitarbeiter heute noch überzeugt. Wirklich? Zumindest scheint das Thema im Gesundheitsverbund heute noch sensibel, die Gespräche dazu ein gut gehütetes Geheimnis zu sein: Die Generaldirektion ignorierte unser Ersuchen um ihre Darstellung der Ereignisse.
Und ohne politische Unterstützung, da war man sich damals auch im ASB-Planungsteam sicher, sei das Vorhaben nicht umzusetzen. Also stellte man alle Vorbereitungen ein.

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Jene für interne Zwecke erstellte Präsentation, die die ASB-Homepage bereits mit dem Menüpunkt „Blutspendedienst“ zeigt, erinnert die Beteiligten heute noch daran, dass gegen manche Bündnisse nicht anzukommen ist. 

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Kontakt

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Schreiben Sie uns an [email protected]! Ihre Nachricht wird vertraulich behandelt.

Offenlegung

Andreas Wetz ist förderndes Mitglied des Roten Kreuzes in seinem Wohnbezirk in Niederösterreich.

Matthias Balmetzhofer hat für die Recherche beim Roten Kreuz Blut gespendet und möchte das auch in Zukunft tun.

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Das Addendum-Team, September 2020