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Ein Heer von Befehlshabern
30. Oktober 2017 Bundesheer Lesezeit 4 min
Das Bundesheer hat Kommandanten, einen Befehlshaber und einen Oberbefehlshaber. Man kann über es verfügen und ihm befehlen. Das Problem ist, dass niemand genau weiß, was das bedeutet.
Dieser Artikel gehört zum Projekt Bundesheer und ist Teil 2 einer 20-teiligen Recherche.
Bild: Peter Mayr | Addendum

Das Heer galt lange als letzte Bastion der Monarchien. Gesetzgebung und Gerichtsbarkeit mochten der Verfassung und dem Zugriff der Volksvertreter unterliegen, die Armee blieb ein Vorrecht des Herrschers. In Österreich ist der Kaiser bis 1918 oberster Kriegsherr. Die Armee ist sein erweiterter Hofstaat, angeführt von ergebenen Adligen.

Es ist kein Zufall, dass es kaum Bilder gibt, die Kaiser Franz Joseph in Zivil zeigen. Der Kaiser lebt für und durch die Armee. Die Soldaten sind auf den Monarchen vereidigt, er „führt den Oberbefehl über die bewaffnete Macht, erklärt Krieg und schließt Frieden“. Die Rolle des Parlaments beschränkt sich im Wesentlichen auf die Genehmigung des Etats.

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Die Republik und ihr Heer

Entsprechend schwer tut sich die junge Republik mit dem Fremdkörper einer gerade im Weltkrieg geschlagenen Armee. Das neue Bundesheer darf auf alliierte Anweisung hin nur 30.000 Soldaten unterhalten. Als Gegenentwurf zur k.u.k. Armee, dem Bollwerk kaiserlicher Macht, schreibt die neue Verfassung ein Parlamentsheer fest. Einen Oberbefehl gibt es nicht mehr, über das Bundesheer verfügen der Heeresminister und der Nationalrat.

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Zu Silvester 1929 feiert das Bundesheer die Übernahme des Oberbefehls durch den Bundespräsidenten mit einem großen Zapfenstreich.

Als man 1929 die Verfassung ändert, um einem von den Christlichsozialen und den Heimwehren propagierten, autoritären Staatsverständnis Rechnung zu tragen, ist davon auch das Kommando über die Streitkräfte betroffen. Seither ist der Bundespräsident Oberbefehlshaber, der Verteidigungsminister verfügt über das Heer im Rahmen einer Ermächtigung der Bundesregierung. Was das aber im Detail bedeutet, ist bis heute umstritten.

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Wohin marschiert das Bundesheer?

Die wichtigsten Erkenntnisse

  • Die österreichische Neutralität ist beinahe bedeutungslos.
  • Es gibt keine konkrete sicherheitspolitische Vision.
  • Innere und äußere Sicherheit lassen sich nur noch schwer trennen, wodurch das Aufgabengebiet des Bundesheers und der Polizei verschwimmen.
  • Das Bundesheer ist weder für die Landesverteidigung noch für Auslandseinsätze entsprechend ausgerüstet und ausgebildet.
  • Kostspielige Beschaffungsvorgänge folgen keiner Strategie und sind finanziell intransparent.

Alle Artikel des Projekts Bundesheer

Der Oberbefehl

Im Allgemeinen wird dem Oberbefehl des Bundespräsidenten keine große Beachtung geschenkt. Er wird als reiner Symbolismus betrachtet; eine Auffassung, die sich nur teilweise mit der Rechtslage deckt.

Tatsächlich interpretierten die bisherigen Bundespräsidenten ihre Funktion als Staatsoberhaupt im Heer zurückhaltend. Es gibt allerdings Argumente dafür, dass der Oberbefehl für die Verfassung keine reine Repräsentationskompetenz darstellt. Der Bundespräsident hat seine zeremoniellen Aufgaben bereits 1920 erhalten, als ihn die Bundesverfassung zum relativ machtlosen Staatsnotar machte. Alle Kompetenzen, die tatsächliche politische Macht mit sich bringen, erhielt er neun Jahre später: die Ernennung und Entlassung der Regierung, die Auflösung des Nationalrats – und den Oberbefehl.

Die parlamentarischen Materialien, aus denen die genauen Intentionen des Gesetzgebers des Jahres 1929 ersichtlich wären, sind leider unvollständig. Es spricht aber wenig dafür, dass man dem Bundespräsidenten in einer Novelle, die seine Rechte stärken sollte, eine weitere repräsentative Funktion umhängen wollte. Das stützt die Ansicht, dass der Oberbefehlshaber mehr sein könnte als bloße Zierde bei Paraden.

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Bericht über die Einführung des Oberbefehls im „Interessanten Blatt“.

Von Verfügern und Befehlshabern

Die Bundesverfassung beauftragt den Bundespräsidenten einerseits mit dem Oberbefehl über das Bundesheer, andererseits schafft sie auch die Möglichkeit, dass er über das Heer „verfügt“, wenn das Wehrgesetz das vorsieht. Zusätzlich gibt es noch einen Bundesminister, der die „Befehlsgewalt über das Bundesheer“ ausüben soll. Es gibt also einen Unterschied zwischen Oberbefehl, Befehls- und Verfügungsgewalt.

Über das Bundesheer zu verfügen – so sieht es zumindest die herrschende Lehre – bedeutet, seine Strukturen, Aufgaben und Einsätze festlegen zu können. Befehlsgewalt wiederum heißt nichts anderes, als den betreffenden uniformierten Beamten Weisungen, das heißt den Soldaten konkrete Befehle erteilen zu können. Der Verteidigungsminister übt diese Befugnis über alle Teile des Bundesheers „grundsätzlich durch deren Kommandanten“ aus. Aber wo ist in diesem System der Platz des Oberbefehlshabers?

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Die Arbeiterzeitung formuliert 1929 die Vorbehalte der Sozialdemokratie gegen die Verfassungsänderung.

Viele Köche

Die Notwendigkeiten eines Militäreinsatzes verlangen eine hierarchische Führung. Schon Carl von Clausewitz schrieb, es „sollte auf einem und demselben Kriegstheater nur ein Oberbefehl sein“. Daran orientieren sich selbst demokratische Staaten durchgehend. Während der US-Präsident „Commander in Chief“ mit fast imperialer Vollmacht ist, in Deutschland im Verteidigungsfall „die Befehls- und Kommandogewalt über die Streitkräfte“ auf die Bundeskanzlerin übergeht und das Schweizer Parlament im Kriegsfall einen General wählt, hat Österreich eine nicht eindeutig geregelte Kommandostruktur auf politischer Ebene.

Was, wenn Bundespräsident und Verteidigungsminister sich im Krisenfall nicht einig sind? Die herrschende Meinung unter den Verfassungsjuristen geht davon aus, dass die Befehlsgewalt des Staatsoberhauptes jene des Ministers überlagert. Gelebte Praxis gibt es schon mangels Anlassfall keine. Wer sich im Fall des Falles durchsetzt, ist eher eine politische als eine rechtliche Frage.

In der friedlichen Realität spielte der theoretische Kompetenzkonflikt freilich bisher keine Rolle. Der Bundespräsident beschränkt sich darauf, Offiziersernennungen abzusegnen, sich informieren zu lassen und zu bestimmten Anlässen symbolische Tagesbefehle zu erteilen. Es ist ein friedliches Miteinander von Befehl und Oberbefehl – solange eben der Friede dauert. 

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