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Eurofighter-Affäre: Tarnen und täuschen auf beiden Seiten
17. Februar 2020 Bundesheer Lesezeit 2 min
Das Verteidigungsministerium sieht „unlauteres Verhalten bei Eurofighter Anschaffung“ bestätigt. Den gerichtlichen Vergleich zwischen Airbus und den USA kann man jedoch auch ganz anders lesen.
Dieser Artikel gehört zum Projekt Bundesheer und ist Teil 20 einer 20-teiligen Recherche.
Bild: Jean-Christophe Bott | Keystone

Airbus wird mich noch kennenlernen.“ Einer der stärksten Sager in der Debatte um das jüngste öffentliche Aufkochen des Eurofighter-Kaufs kommt von der neuen Verteidigungsministerin Klaudia Tanner. Nach dem Abschluss eines Vergleichs zwischen dem Luftfahrt- und Rüstungskonzern Airbus mit den USA, Frankreich und Großbritannien fordern Regierungs- und Oppositionspolitiker Konsequenzen. Die Rede ist von Schadenersatzzahlungen bis hin zur gänzlichen Rückabwicklung des Geschäfts.

Allein: Der aufgeregten Diskussion scheint Sachlichkeit inzwischen abhanden gekommen zu sein. Denn besagter Vergleich „beweist“ deutlich weniger, als nun viele behaupten.

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„Unlauteres Verhalten bestätigt“

Am 8. Februar wenden sich das Verteidigungsministerium und seine Ministerin in einer Presseaussendung an das Volk. In fett gestellten Lettern steht in der Überschrift: „Vereinbarung zwischen Airbus und den US-Behörden bestätigt unlauteres Verhalten von Airbus bei Eurofighter Anschaffung“. In den folgenden Tagen bricht ein Sturm los, Politiker und Journalisten (sogar von einer „Smoking Gun“ war die Rede) sehen in dem Vergleich ein Schuldeingeständnis. Nur welches? Wegen Korruption in Österreich? Oder wegen eines Verstoßes gegen ein US-Gesetz, das die strategischen Interessen der Vereinigten Staaten am weltweiten Rüstungsmarkt wahrt?

Nüchtern betrachtet geht aus dem von einem US-Gericht angefertigten Dokument für die Airbus-Geschäfte in Österreich (Seiten 74 bis 76) nämlich nur hervor, dass das Unternehmen Zahlungen, die im Zuge des Abfangjäger-Geschäfts mit Österreich getätigt wurden, nicht den US-Behörden gemeldet hat. Und dass das Unternehmen damit gegen US-Bestimmungen zum Rüstungsexport verstoßen hat. Eine „Bestätigung“, dass dabei auch österreichisches Strafrecht verletzt wurde, ist das jedoch nicht.

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ITAR-Regeln für USA weltweit gültig

Das Regelwerk, um das es geht, ist in der Rüstungswelt unter dem Kürzel ITAR bekannt. ITAR steht für International Traffic in Arms Regulations. Wer Produkte verkauft, in denen US-Technologie steckt (das im Eurofighter verbaute militärische GPS-Navigationssystem ist – zum Beispiel – so eine Technologie), muss sich auch außerhalb der USA an diese Regeln halten. Zumindest dann, wenn er weiterhin Geschäfte mit den Vereinigten Staaten machen will. Das ist auch der Grund, warum Airbus nun dem Vergleich mit den USA (und Frankreich und Großbritannien), inklusive hoher Strafzahlungen, zugestimmt hat.

Freilich, die durch den Vergleich und die Strafzahlungen entstandene Optik ist für Airbus fatal. Der Konzern weiß das, und veröffentlichte wohl auch deshalb bereits lange vor der Berichterstattung in Österreich seine Interpretation der Geschehnisse. Denn selbst wenn es bis heute zu keiner Verurteilung wegen Korruption im Zusammenhang mit der Eurofighter-Anschaffung gekommen ist: Zumindest der Verdacht bleibt bestehen.

Ein Verdacht, dem die Korruptionsstaatsanwaltschaft nachgeht. Und dem sich Verteidigungsministerin Klaudia Tanner nun zivilrechtlich anschließen will. 

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