Die Verbreitung des neuartigen Coronavirus beschleunigt sich derzeit täglich . So schnell, dass die Regierung auch persönliche Freiheiten einschränkte, um die limitierten Kapazitäten des Gesundheitssystems nicht zu überlasten. Schnell fragten (Medien-)Öffentlichkeit, Spitalsbetreiber und Gemeinden deshalb bei der eisernen Reserve der Republik, dem Bundesheer, nach Hilfe. Doch das Militär sagte ab: Die geringen Kapazitäten, die man noch habe, brauche man für sich selbst.
Austria Presseagentur vom 20. 3. 2020
Coronavirus – Bundesheer kann nicht mit Spitalsbetten aushelfen
Anfrage der Stadt Wien abgelehnt – Notfallbetten wurden auf Drängen des Rechnungshofs vor Jahren abgeschafft
Das Bundesheer wird in der drohenden Knappheit an Spitalsbetten nicht helfen können, denn die Notfallbetten des Militärs wurden auf Drängen des Rechnungshofs vor Jahren abgebaut. Wie das Bundesheer auf APA-Anfrage bestätigte, habe das Militär aus den Gemeinden mehrere Unterstützungsanfragen bekommen.
Eine davon kam von der Stadt Wien, die um Betten zur Isolation von Nicht-Intensivpatienten angefragt hat. Das Bundesheer hat diese Anfrage abgelehnt, weil es die vorhandenen Kapazitäten für sich selbst braucht. Und das Heeresspitalswesen wurde 2012 unter Minister Norbert Darabos (S) radikal verkleinert. So wurden die Bettenabteilungen der drei Militärspitäler geschlossen. Für die medizinische Versorgung der Soldaten wurde eine Sanitätsanstalt mit drei Feldambulanzen eingerichtet.
Ausgangspunkt für die Maßnahmen war eine Prüfung des Rechnungshofs im Jahr 2009. Der RH hatte das Ärzte- und Sanitätswesen des Bundesheeres geprüft und befunden, dass dieses ineffizient sei, weil zu wenig ausgelastet. So wurde kritisiert, dass die Auslastung der Heeresspitäler nur bei rund fünf Prozent liege.
Das Bundesheer wies damals darauf hin, dass Militärspitäler nicht mit zivilen Krankenhäusern vergleichbar seien, sondern zur medizinischen Versorgung für die Soldaten und auch zur Notfallversorgung im Katastrophenfall bereitstünden. Das gelte insbesondere für die Grundwehrdiener, für deren Gesundheitsversorgung das Bundesheer per Wehrgesetz verantwortlich sei. Im Katastrophenfall bei Versorgungsengpässen im zivilen Bereich stünden die Kapazitäten der Militärspitäler selbstverständlich auch der Zivilbevölkerung zur Verfügung, argumentierten Militärs damals, drangen mit dieser Argumentation aber nicht durch.
Was folgte, war eine Reihe kritischer Berichte, zum Teil versehen mit unterschwelligem Spott. Die Adressaten: Das Bundesheer und die Regierung (etwa hier, hier und hier). Und tatsächlich: Bis vor gar nicht allzu langer Zeit verfügte das österreichische Militär gerade im Sanitätsbereich über Kapazitäten, die heute, in Zeiten einer noch nie erlebten Krisensituation, die Republik bei der Bekämpfung der Coronavirus-Pandemie spürbar entlasten könnten. Doch so leicht ist es nicht, die Verantwortlichen zu identifizieren. Gespräche mit Zeitzeugen und Blicke in die Archive zeigen, dass es für Politiker in den vergangenen Jahren immer schwerer geworden ist, die Vorhaltekosten für eine schlagkräftige Krisenvorsorge auch in ruhigen Zeiten öffentlich zu argumentieren.
Eine der letzten Episoden dieser Art spielte sich vor etwa zehn Jahren ab. Hauptdarsteller waren SPÖ-Verteidigungsminister Norbert Darabos, der Rechnungshof und: die Medien.
Die Wirtschaftsprüfer der Republik veröffentlichten im Jahr 2009 einen Bericht, in dessen Rahmen sie das Sanitätswesen des Bundesheeres unter die Lupe nahmen. Das Ergebnis war aus betriebswirtschaftlicher Perspektive vernichtend:
Drei Jahre später schaute der Rechnungshof noch einmal hin. Und stellte erneut – aus seiner Sicht – Mängel fest. Wieder baute sich dadurch medialer, und damit öffentlicher Druck auf (hier, oder hier). Und das Verteidigungsministerium reagierte. Noch am gleichen Tag versicherte das Ressort in einer Aussendung, Reformen – also Einsparungen der kritisierten Ineffizienzen und Doppelgleisigkeiten – vorzunehmen. Die Regierung reagierte also auf behördliche (Rechnungshof) und öffentliche (Medien-)Kritik
Der Gedanke – warum Mittel für Reserven aufwenden, die es offenkundig nicht braucht – erschien zumindest schlüssig. Die Konsequenz: Zumindest in ihrer damaligen Form (Fachgebiete, Bettenstationen, etc.) sperrten die Heeresspitäler zu.
An der Wankelmütigkeit der öffentlichen Diskussion (damals wurde die Rechnungshofkritik verstärkt, jetzt stellen Berichte die Entscheidung von damals kritisch dar) zeigt sich, dass ein viel tieferliegender Gedanke immer mehr aus dem Zeitgeist verschwunden ist: Vorsorge. Dabei war gerade Österreich für die Dauer einer gar nicht so kurzen Periode einer der europäischen Musterschüler. Hauptschauplatz: Das heute in vielerlei Hinsicht am Boden liegende Bundesheer.
Die Krise 1968 in Tschechien war eine Art Initialzündung. Die ÖVP-Alleinregierung unter Bundeskanzler Josef Klaus wollte trotz der angespannten Lage das Bundesheer nicht näher als 30 Kilometer an die Grenze rücken lassen. Dies deshalb, um vor allem Russland nicht zu provozieren. Weite Teile der Bevölkerung nahmen das negativ auf. Bruno Kreisky und die Sozialdemokraten gewannen die nächste Wahl, und Krisenvorsorge wurde mehrheitsfähig.
1975 gelangte die bis heute gültige Basis dafür als Artikel 9a in die Verfassung. In der Öffentlichkeit ist sie Interessierten als Umfassende Landesverteidigung (ULV) ein Begriff. Hinter dem sperrigen Wort steht der Gedanke, Verteidigung nicht nur klassisch militärisch mit Waffen, sondern auch zivil, wirtschaftlich und geistig zu betreiben.
Irrtümlicherweise wurde hier in der Usprungsversion des Artikels von nur 3 Kilometern gesprochen. Wir haben den Artikel dahingehend am 20. März um 11 Uhr korrigiert.
Das ganze Land nahm diese neue Bestimmung der Verfassung ernst. Angetrieben von den Generälen Emil Spannocchi und Wilhelm Kuntner, sowie dem Spitzenbeamten und späteren Sektionschef im Bundeskanzleramt, Richard Bayer, entstand ein Landesverteidigungsplan, der die Details festlegte.
Es erwuchs ein bundesweiter Zivilschutz, Länder und Bund erließen zum Beispiel Verpflichtungen zum Bau von Schutzräumen. Sogar für Einfamilienhäusern existierten mancherorts entsprechende Verpflichtungen bei Neubauten. Zum Schutz der Wirtschaft wurden Energie- (Öl, Kohle) und Lebensmittellager errichtet, sowie Krisenpläne entwickelt. Die geistige Landesverteidigung vermittelte – unter anderem – Sinn und Zweck all dieser Maßnahmen an Schulen und Universitäten. Verpflichtend. Und dem Bundesheer standen Mittel zur Verfügung, von denen es heute nur noch träumen kann. Das ganze Land war in gewissem Sinne wehrhaft.
Und dann kam – buchstäblich – die Wende. Der Kalte Krieg ging zu Ende, Deutschland vereinigte sich wieder. Zwar dauerte es ein paar Jahre, schließlich begannen aber immer mehr Entscheidungsträger und Experten die sogenannte Friedensdividende einzufordern. Darunter verstand man vor allem jene Ausgaben für andere Zwecke abzuschöpfen, die bisher in die Landesverteidigung flossen. Das traf in Österreich insbesondere das Bundesheer, das zwar bis heute in allen Dokumenten der Regierung als „strategische Handlungsreserve“ bezeichnet wird, dessen Ressourcen jedoch aufgebraucht scheinen.
Oder in anderen Worten: Gemessen an den Gesamtausgaben des Staates sanken die Ausgaben für das Militär seit dem Jahr 2000 von 1,7 auf 1,2 Prozent. Das ist ein Rückgang von etwas weniger als einem Drittel.
Die Folgen: Reserven und Rüstzeug für schwierige Zeiten wie jetzt schwanden. Mit guten Argumenten. Warum Panzerkräfte erhalten, wenn auf dem Landweg kaum Gefahr droht? Warum große Lager betreiben, wenn moderne Logistik zuverlässig funktioniert? Warum ein militärisches Sanitätswesen mit eigenen Bettenstationen finanzieren, wenn beides kaum gebraucht wird, und gleichzeitig alle Mittel für Maßnahmen gegen die Folgen des Finanzcrashs im Jahr 2008 benötigt werden?
Aus Sicht des politischen Tagesgeschäfts waren einige dieser Entscheidungen nicht so falsch, wie sie heute vor dem Hintergrund der Coronavirus-Pandemie vielleicht erscheinen. Dabei waren die Bettenstationen der Heeresspitäler nur eine von mehreren Ressourcen des Heeres, die heute – vermutlich – spürbar das zivile Gesundheitssystem unterstützen könnten. Ein anderes waren die Sanitätsregimenter. Zu Übungen und für Einsätze wuchsen diese mit Soldaten (und Ärzten) des Milizstandes zu leistungsfähigen Organisationen auf. „Unser Problem war nur, dass unsere Patienten zu gesund waren, wir nach außen also unnötig erschienen“, sagt Volker Zimmermann.
Zivil leitete er die Rechtsabteilung der steirischen Wirtschaftskammer, als Soldat kommandierte er das Sanitätsregiment ebendort. Seine Einheit betrieb drei mobile Spitäler, die innerhalb von zwei Tagen errichtet werden konnten. Vollkommen autark, auch für Patienten die isoliert werden mussten. Eigentlich ideal, um flexibel auf eine Bedrohung wie das Coronavirus reagieren zu können. Da die Sanitätsregimenter – wie viele militärische Einrichtungen – selten bis nie zum Einsatz kamen, „nur“ regelmäßig für den Ernstfall übten, wurden sie mangels Bedarf aufgelöst. Zumindest sah man das Mitte der 2000er Jahre so. Militärisches Vorsorgedenken, Autarkie und Krisenbeständigkeit sind betriebswirtschaftlich kaum darzustellen. „Ein Fehler“, glaubt Zimmermann, „den der Rechnungshof immer wieder macht“.
Bereits im Herbst 2019 sprachen wir dazu mit dem langjährigen Sicherheitssprecher der SPÖ im Nationalrat, Otto Pendl. Er glaubt, dass die Regierenden der vergangenen Jahre wegen der knappen Staatshaushalte besonders unter Druck standen. Und in Zeiten des Friedens Kürzungen im Bereich Verteidigung fast logisch waren, aber:
Viele Aufgaben, die einst das Heer erfüllte, würden heute von Freiwilligenorganisationen erfüllt. „Doch deren Durchhaltevermögen in Krisen ist beschränkt“, sagt Pendl.