loading...
Das Parlament im Krisenmodus
1. April 2020 Coronavirus Lesezeit 4 min
Der Nationalrat wird zu seiner Sitzung am Donnerstag und Freitag in reduzierter Form – mit 96 statt 183 Abgeordneten – zusammentreten. Diese Lösung belässt das Parlament voll handlungsfähig und zeugt von einem gewissen Grundvertrauen zwischen den Parteien.
Dieser Artikel gehört zum Projekt Coronavirus und ist Teil 37 einer 106-teiligen Recherche.
Bild: Georges Schneider | APA

Grundsätzlich verpflichtet die Geschäftsordnung jeden Abgeordneten, „an den Sitzungen des Nationalrates und der Ausschüsse, in die er gewählt ist, teilzunehmen“. Was als Verhinderungsgrund zählt, entscheidet der Abgeordnete selbst. Erst wenn er 30 Tage fehlt, muss er sich dem Präsidenten erklären. Insofern wird die Abwesenheit von 87 Abgeordneten am Donnerstag und Freitag keine Konsequenzen für sie haben.

Mit politischen Anfeindungen ist ebenfalls nicht zu rechnen, immerhin haben sich alle fünf Klubs in der Präsidiale auf diese Vorgehensweise geeinigt. Natürlich kann jeder Abgeordnete immer noch selbst entscheiden, ob er teilnimmt oder nicht – der Klubzwang wird aber erwartungsgemäß für die nötige Disziplin sorgen. Für die Klubdirektoren, ansonsten auf die Anwesenheit möglichst vieler Abgeordneter bedacht, wird die Situation jedenfalls ungewohnt. Am 2. und 3. April darf kein Klub zu viele Abgeordnete in die Sitzung schicken, da sich sonst die Mehrheitsverhältnisse ändern könnten.

0
Kommentare
Kommentieren

Strache und andere Unwägbarkeiten

Die Abmachung sieht vor, dass die Klubs 95 der 183 Abgeordneten in die nächste Sitzung entsenden. Hinzu kommt die klublose Mandatarin Philippa Strache. Dieser Rumpfnationalrat kann nach wie vor alle wichtigen Entscheidungen treffen. Zum Beschluss von einfachen Gesetzen müsste sogar nur ein Drittel der Abgeordneten anwesend sein. Für Verfassungsgesetze liegt das Quorum bei mindestens der Hälfte, das wären 93 Abgeordnete. Mit den 95 hat man einen Puffer, mit dem man Eventualitäten ausschließen kann und auch auf das Stimmverhalten Straches nicht angewiesen ist.

0
Kommentare
Kommentieren

Die Vereinbarung zeugt von einem starken demokratischen Grundvertrauen innerhalb des Parlaments. Immerhin könnte die Opposition theoretisch überrumpelt werden: Würden ÖVP und Grüne im letzten Augenblick mit allen ihren Abgeordneten an einer Abstimmung teilnehmen, könnten sie mit Zweidrittelmehrheit Verfassungsänderungen beschließen. Gegen diese hätte die Opposition auch im Bundesrat keine Vetomacht mehr.

0
Kommentare
Kommentieren

Ein Zeichen der Stabilität

Dass solche Überlegungen nur Planspiele sind, bezeugt der vertrauensvolle Konsens aller fünf Parlamentsparteien. Er ist ein Zeugnis für die politische Reife der Zweiten Republik.

Die verminderte Anwesenheit bringt zumindest für zwei Klubs einen Nachteil mit sich: Im Nationalrat können 20 Abgeordnete eine namentliche Abstimmung verlangen. Wenn nicht die abwesenden Kollegen einen solchen Antrag vor der Sitzung mitunterzeichnen, sind FPÖ und Grüne in der reduzierten Besetzung nicht mehr in der Lage, solche Abstimmungen jeweils alleine durchsetzen.

0
Kommentare
Kommentieren

Unnötige Reduktion im Bundesrat

Der Bundesrat, der am Samstag tagen wird, tut es dem Nationalrat gleich und reduziert die Zahl der anwesenden Mitglieder um die Hälfte. Vom Standpunkt der Infektionsprävention aus gesehen ist die Reduktion im Bundesrat aber weniger sinnvoll. Sie bannt für die fernbleibenden Bundesräte nur die Ansteckungsgefahr bei der Anreise. Wenn man im selben Sitzungssaal 96 Nationalratsabgeordnete zusammentreten lässt, müsste man bei den ohnehin nur 61 Bundesräten nicht noch zusätzlich reduzieren.

Allerdings wurde bereits angekündigt, dass die Tiroler Bundesratsmitglieder nicht teilnehmen werden. Doch selbst deren geschlossene Abwesenheit würde die derzeitige rot-blaue Mehrheit in der Länderkammer nicht gefährden.

0
Kommentare
Kommentieren

Zwar ist schon bekannt, wie viele Bundesräte jede Fraktion in die nächste Sitzung schicken wird; allerdings nicht, ob alle übrigen Bundesländer außer Tirol vertreten sein werden. Dies verdeutlicht wohl die, von föderalistischen Interessen weitgehend befreite, parteipolitische Ausrichtung der sogenannten Länderkammer. 

0
Kommentare
Kommentieren
loading...
Die Redaktion von Addendum hat mit 15. September 2020 ihren Betrieb eingestellt. Zu diesem Zeitpunkt wurde auch diese Website letztmalig aktualisiert. Hier finden Sie das vollständige Archiv unserer Rechercheprojekte.
Wir bitten um Ihr Verständnis, dass manche Funktionen auf manchen Endgeräten nicht mehr verfügbar sind.

Das Addendum-Team, September 2020