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Wer darf zu Hause bleiben?
9. April 2020 Coronavirus Lesezeit 3 min
Die Regierung verspricht Homeoffice und Freistellungen für Risikogruppen bis 30. April. Aber sie hat noch nicht festgelegt, wer in diese Risikogruppe fällt.
Dieser Artikel gehört zum Projekt Coronavirus und ist Teil 48 einer 106-teiligen Recherche.
Bild: Alvaro Barrientos | AP

Die Corona-Situation in Österreich entspannt sich: Von den rund 13.200 gemeldeten Fällen sind bereits mehr als 5.200 wieder gesund;  jeden Tag werden mittlerweile mehr Gesundete als neu Erkrankte gemeldet. Die prognostizierte Überforderung des Gesundheitssystems ist ausgeblieben. Österreich scheint gut durch die Corona-Krise zu kommen.

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„Auferstehung“ in der Ausgangssperre

Eine „Auferstehung“ nach Ostern hat Bundeskanzler Sebastian Kurz deshalb in Aussicht gestellt, schrittweise soll sie nun passieren: Erste Geschäfte werden am 14. April, weitere Anfang Mai geöffnet. Veranstaltungen könnte es ab Ende Juni wieder geben. Unklarheit herrscht noch, was Schulen, Restaurants oder Arbeiten im Büro betrifft. Die Ausgangssperren werden zumindest noch bis Ende April gelten.

Aber klar ist auch: Ein Land kann nicht auf unbestimmte Zeit einfach pausieren. Arbeitsplätze gehen in der Zwischenzeit verloren, Betriebe pleite. Der Fokus der Maßnahmen wird sich mehr und mehr auf jene verlagern müssen, die Teil jener Risikogruppe sind, für die Corona eine Gefahr für ihr Leben sein könnte. Und da sind noch viele Fragen offen, deren Beantwortung sich die Regierung in den vier Wochen des Shutdowns nicht angenommen hat. Die Risikogruppe, das sind hauptsächlich alte Menschen und solche mit Vorerkrankungen: Menschen mit Lungenerkrankungen und Asthma, mit Diabetes, mit Immunsuppression, mit Leberschäden, chronischen Nierenleiden und Bluthochdruck.

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Wer gehört zur Risikogruppe?

Wie alte Menschen, ob in Pflegeheimen oder daheim, geschützt werden sollen, wenn das Land langsam zur Normalität zurückkehrt, ist völlig unklar. Und auch in jenem Bereich, in dem die Regierung eine Regelung gefunden hat, sind viele Fragen offen.

Weil es für Menschen in der Risikogruppe besonders gefährlich sein kann, arbeiten zu gehen, soll es ihnen durch eine Änderung des Sozialversicherungsgesetzes ermöglicht werden, bis 30. April von daheim zu arbeiten oder mit Fortzahlung des Gehalts freigestellt zu werden. Bereits für Diskussionen gesorgt hat eine Regelung, dass systemrelevante Berufe – Spitäler, Polizei, Müllabfuhr usw. – ausgenommen sind. Aber auch Selbstständige sind von dieser Regelung nicht erfasst. Alle anderen sollen von ihren Krankenversicherungsträgern informiert werden, ob sie Teil einer Risikogruppe sind.

Bloß: Bislang ist völlig unklar, wer für den österreichischen Staat Teil einer Risikogruppe ist. Ein erster Versuch, das über Medikationen zu ermitteln, scheiterte – es hätte zu viele Arbeitnehmer betroffen. Die Ärztekammer glaubt auch, dass eine solche Vorgehensweise nicht sinnvoll wäre: Wer im Spital eine Krebstherapie bekommt, dessen Medikation scheint nicht auf, und oft sei es aufgrund der Medikation auch nicht eindeutig zu sagen, ob es sich um einen Risikopatienten handelt. Deshalb soll diese Entscheidung nun eine Expertengruppe treffen, die allerdings erst heute, am 9. April, tagt – knappe drei Wochen, bevor die Regelung sowieso ausläuft.

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Risikoattest benötigt

Bis dahin müssen nicht nur die Krankenkassen auf Anweisungen des Ministeriums warten, es sind auch jene Arbeitnehmer im rechtsfreien Raum, die sich selbst als Teil einer Risikogruppe sehen: Einen Anspruch auf Freistellung kann es nur geben, wenn der Arbeitgeber ein Risikoattest vorweist – dieses kann er aber erst bekommen, wenn der Staat festlegt, wer diese Risikogruppen sind. „Der den Betroffenen behandelnde Arzt hat infolge dieser allgemeinen Information des Krankenversicherungsträgers dessen individuelle Risikosituation zu beurteilen und gegebenenfalls ein Attest über die Zuordnung des Betroffenen zur COVID-19-Risikogruppe auszustellen.“ Ob der Arzt den Betroffenen persönlich untersuchen muss oder eine telefonische Abklärung reicht, warum die Krankenkassen die Betroffenen informieren sollen, wenn letztendlich der behandelnde Arzt entscheidet: All das ist noch völlig unklar. Eine Anfrage an das Gesundheitsministerium zum Thema blieb bis dato unbeantwortet. 

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