Oft erreichen die aufkommenden Fragen die Grenzen dessen, was bekannt ist. Manche Informationen finden ihren Weg nicht in das zuständige Ministerium, sondern werden nur in den Bundesländern gesammelt. Andere Informationen sind bekannt, werden aber trotz Nachfrage nicht weitergegeben. Es kam vor, dass einfache Fragen wochenlang nicht beantwortet werden – beispielsweise wie es dazu kommt, dass in einzelnen Bezirken weniger erkrankte Personen registriert waren als davor.
Da mehr als drei Monate nach Auftreten des ersten Falls weiterhin wesentliche Informationen zurückgehalten werden, sammelt Addendum in diesem Artikel unbeantwortete Fragen. Wenn Sie Hinweise darauf haben, wo wir Antworten finden könnten, freuen wir uns über Ihre Kontaktaufnahme an [email protected].
In dieser Übersicht finden Sie Fragen zu den Themen:
Dargestellt werden die Fragen, das Datum der Anfrage, welche Stelle angefragt wurde und – wenn vorhanden – die Teilantworten.
Die Symbole zu den Fragen haben folgende Bedeutung:
❌ Beantwortung abgelehnt
⁉️ Teilweise beantwortet
❓ Bei der angefragten Stelle nicht vorhanden
⏰ Fragen, die länger als zwei Wochen vor dem letzten Artikelupdate gestellt wurden (und deren Beantwortung nicht explizit abgelehnt wurde)
Letzte Aktualisierung: 8.6.2020
Die Entscheidung, wer getestet wird, beeinflusst direkt, wer möglicherweise als COVID-19-erkrankt erfasst wird. Aussagen darüber, wie lang ein Bezirk keine neuen bestätigten Fälle verzeichnet hat, müssten mit der Anzahl der Testungen verglichen werden können, damit die Aussagekraft eingeschätzt werden kann.
Anfrage Gesundheitsministerium am 07.04.
Anfrage Gesundheitsministerium am 07.04.
Gesundheitsministerium: Nicht Vorhanden am 22.05.
Die Verwendung von Reagenzien und Maschinen (vollautomatisiert, teilautomatisiert) für die einzelnen Schritte einer PCR ist die Entscheidung der jeweiligen Labore, welcher in der Regel dem „State-of-the-Art“ entspricht.
Anfrage Gesundheitsministerium am 21.04.
Gesundheitsministerium: Teilweise Beantwortet am 22.04.
Die Anruffrequenz variiert stark. Exemplarisch eine Übersicht der letzten Tage: Am 21. April waren es 3 292, am 20. April waren es 4 193, am 19. 2 218, am 18. 2 674, am 17. 3 231 Anrufe.
Anfrage Gesundheitsministerium am 21.04.
Gesundheitsministerium: Nicht Vorhanden am 22.04.
Die Anruf-Testungs-Ratio wird vom BMSGPK nicht erhoben, da die Hotline 1450 eine von den Bundesländern gemeinsam betriebene Hotline ist. Das BMSGPK hat lediglich eine Koordinationsaufgabe. Die Ergebnisse der durchgeführten Tests werden auf Basis der gesetzlichen Möglichkeiten gem. Epidemiegesetz (Frage 2a, 3, 3a, 3b) über das EMS erfasst. Hier finden sich dann alle Neuerkrankungen wieder, unabhängig vom Auftraggeber. Für das EMS spielt es keine Rolle, welcher Zuweiser zu dem Test geführt hat. Diese Daten werden der Öffentlichkeit über das amtliche Dashboard zur Verfügung gestellt. Es gibt auch keine weitere Datenerhebung. Das BMSGPK hat keine Kenntnis darüber, wie viele Anrufende in Folge des Anrufs bei 1450 getestet wurden.
Anfrage Gesundheitsministerium am 08.05.
Gesundheitsministerium: Nicht Vorhanden am 22.05.
Der Umgang mit Proben, die positiv getestet wurden (z.B. nochmalige Validierung der Ergebnisse, Sequenzierung des Virus-Genoms) ist eine Entscheidung der testenden Labore.
Anfrage Gesundheitsministerium am 04.05.
Gesundheitsministerium: Nicht Vorhanden am 13.05.
Die Tests, die von den Bundesländern durchgeführt und verantwortet werden, laufen noch. Einen konkreten Zeithorizont kann das Ministerium zum Zeitpunkt der Antwort nicht nennen.
Über den Krankheitsverlauf ist in Österreich wenig bekannt. Bekannt ist beispielsweise nur, wie viele Personen gerade ein Intensivbett belegen – nicht, wie viele auf eine normale Station verlegt werden konnten.
Anfrage Gesundheitsministerium am 07.04.
Anfrage Gesundheitsministerium am 07.04.
Gesundheitsministerium: Nicht Beantwortet am 22.05.
Siehe: https://www.ages.at/service/service-presse/pressemeldungen/epidemiologische-abklaerung-am-beispiel-covid-19/
Anfrage Gesundheitsministerium am 07.04.
Anfrage Gesundheitsministerium am 08.05.
Das Coronavirus breitet sich in lokalen Gemeinschaften aus – die aktuell maximal auf Bezirksebene verfügbaren Daten lassen für die meisten Österreicher keine Rückschlüsse zu, „wie nahe” ein Ausbruch sein könnte und wie viel Vorsicht aktuell angebracht wäre. Deswegen ist eine Verfügbarkeit von lokalen Daten – mindestens auf Gemeindeebene – notwendig.
Anfrage Gesundheitsministerium am 07.04.
Anfrage Gesundheitsministerium am 07.04.
Anfrage Gesundheitsministerium am 09.04.
Anfrage Gesundheitsministerium am 09.04.
Korrekte Daten – und ein korrektes Verständnis dafür, wie sie gesammelt werden und was sie aussagen – sind eine notwendige Grundlage für die Berichterstattung zum Coronavirus und den Maßnahmen um die Pandemie.
Anfrage Gesundheitsministerium am 15.04.
Anfrage Gesundheitsministerium am 15.04.
Anfrage Gesundheitsministerium am 08.05.
Gesundheitsministerium: Teilweise Beantwortet am 22.05.
Die Methodikbeschreibung zu den im COVID-Prognose-Konsortium verwendeten Modellen und deren Synthese zu einer konsolidierten Kurzfristprognose zum Verlauf der an COVID-19 erkrankten Personen in Österreich sowie zu den aktuell verfügbaren Kapazitäten im Spitalsbereich ist als Kurzfassung zu finden unter: https://www.sozialministerium.at/Informationen-zum-Coronavirus/COVID-Prognose-Konsortium.html Im Folgenden noch Detailinformationen dazu:
Die mathematische Modellierung basiert auf drei generischen Modellen mit unterschiedlichen wissenschaftlichen Zugängen:
Modell 1: Agentenbasiertes Simulationsmodell (Ausbreitungsmodell mit Möglichkeit zur Simulation von Social Distancing und Quarantänemaßnahmen)
Modell 2: SIR-X Modell (epidemiologisches Ausbreitungsmodell mit Möglichkeit zur Simulation von Social Distancing und Quarantänemaßnahmen)
Modell 3: State Space Model
Informationen zu den Modellen sind unter folgenden Links zu finden: www.dwh.at/de/neues/wie-man-die-epidemie-berechnen-kann/, http://www.dwh.at/site/assets/files/1934/covid-19_-_beschreibung_covid-19_modellerweiterung_-_v04.pdf, https://science.sciencemag.org/content/early/2020/04/07/science.abb4557.abstract
Das Konsortium arbeitet engmaschig zusammen und stellt im Auftrag des BMSGPK Auswertungen zur Verfügung. Einmal wöchentlich wird die aktuelle Prognose auf der BMSGPK-Homepage veröffentlicht: https://www.sozialministerium.at/Informationen-zum-Coronavirus/COVID-Prognose-Konsortium.html
Die Gesundheit Österreich GmbH (GÖG) arbeitet aktuell bereits intensiv an der Einrichtung einer Datenplattform für die Wissenschaft im Auftrag des Bundesministeriums für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz (BMSGPK), die wissenschaftlichen Institutionen die Nutzung anonymisierter Daten aus dem Epidemiologischen Meldesystem (EMS) ermöglichen wird.
Wie viele Patienten das System aushält, hängt stark von den Kapazitäten ab. Genaue Informationen zu Anzahl und Kategorie von Krankenhausbetten und Beatmungsgeräten sind aber nicht verfügbar.
Anfrage Gesundheitsministerium am 16.03.
Anfrage Gesundheitsministerium am 16.03.
„Schau auf dich, schau auf mich“, lautet der bekannteste Slogan einer österreichweiten Werbekampagne. Die Bundesregierung wollte damit in der Corona-Krise neue Verhaltensregeln propagieren. Auf den Werbesujets fand sich aber nicht nur das Logo der Bundesregierung, sondern auch jenes des Roten Kreuzes, einer privaten Organisation.
Das Rote Kreuz selbst bezifferte den Aufwand für die Gestaltung der Kampagne Mitte April mit 350.000 Euro – also nur ein Bruchteil der Summe, der aus Steuergeldern aufgewendet wird. Mittels einer Datenbank für öffentliche Vergaben lassen sich die Ausgaben des Bundeskanzleramtes für Inserate und Schaltungen im Rahmen der „Corona-Aufklärungskampagne“ mit 9.273.602,99 Euro beziffern. Über die genauen Abmachungen zwischen der Regierung – konkret dem Bundeskanzleramt – und dem Roten Kreuz ist nur wenig bekannt.
Die Anfrage wurde erstmals am 17. April 2020 an das Bundeskanzleramt gestellt. Zu diesem Zeitpunkt waren nur die Kosten von drei Phasen der insgesamt sechsphasigen „Aufklärungskampagne“ in einer Datenbank für öffentlichen Vergaben einsehbar. Mit Stand 26. Mai sind alle sechs Phasen plus vier Zusatzaufträge einsehbar. Diese Informationen wurden in den hier abgebildeten Fragen aktualisiert.
Anfrage Bundeskanzleramt am 17.04.
Anfrage Bundeskanzleramt am 17.04.
Anfrage Bundeskanzleramt am 17.04.
Anfrage Bundeskanzleramt am 17.04.
Anfrage Bundeskanzleramt am 17.04.
Anfrage Bundeskanzleramt am 17.04.
Anfrage Bundeskanzleramt am 17.04.
Anfrage Bundeskanzleramt am 17.04.
Innenminister Nehammer hat am 27. März – rund zwei Wochen nach Beginn der Coronavirus-Ausgangsbeschränkungen – einen „Einreisestopp“ für Asylwerber verhängt. Daher sollen keine Asylanträge angenommen worden sein, sofern die Betroffenen kein gesundheitliches Attest vorweisen können, was damals faktisch aber unmöglich gewesen sei.
Rein rechtlich stand diese Vorgehensweise auf tönernen Füßen: Das Völker- und EU-Recht erlaubt eine derartige pauschale Ablehnung an der Grenze nicht. Dementsprechend stellte eine spätere Verordnung des Gesundheitsministers klar, dass die Einreise von Asylwerbern gestattet werden müsse, wenn dies aus „zwingenden verfassungs- und unionsrechtlichen Vorschriften zwingen zu ermöglichen“ ist.
Wir wollten vom Innenministerium wissen, auf welcher rechtlichen Grundlage der Einreisestopp verhängt wurde und welche Rolle der in der Praxis gespielt hat – also wie viele Asylwerber in den letzten Wochen versucht haben, über die Grenze zu kommen.
Anfrage BMI am 11.05.
Anfrage BMI am 11.05.
Anfrage BMI am 11.05.
Auch Wissenschafter forderten in offenen Briefen Zugang zu detaillierteren Informationen. Clemens Auer, der Sonderbeauftragte für Gesundheit beantwortete dies im ORF-Report damit, „dass auch die Damen und Herren Wissenschafter mit den Daten arbeiten können, die vorhanden [sind]. Sie sollen es nur tun. Und nicht immer kritisieren, dass die Daten nicht vorhanden sind.“
Zumindest für die Wissenschaft hat das Ministerium eine Lösung geschaffen: eine Datenplattform, die wissenschaftlichen Institutionen die Nutzung anonymisierter Daten ermöglichen soll, wurde seit der Erstveröffentlichung dieses Artikels veröffentlicht.
Schon vor dem letzten Relaunch des Dashboards des Gesundheitsministeriums forderten die Chefredakteure einiger Medien das Ministerium auf, genauere Daten in besserer Qualität zu veröffentlichen. Diese Wünsche wurden aber nur in kleinen Teilen umgesetzt.
Addendum hat in den letzten Wochen sowohl das Gesundheitsministerium als auch die Bundesländer mit Anfragen nach dem Umweltinformationsgesetz konfrontiert. Die Behörden werden deswegen innerhalb weniger Wochen erstmals ihre Verweigerung, genauere Daten zur Verfügung zu stellen, zumindest auch juristisch begründen müssen. Addendum behält sich vor, diese Entscheidungen dann von Gerichten überprüfen zu lassen.