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Welche Regionen isoliert sind
16. März 2020 Coronavirus Lesezeit 3 min
In Österreich gilt eine „Ausgangsbeschränkung“, man soll nur in Ausnahmefällen das Haus verlassen. In Tirol wird selbst vom Spazierengehen abgeraten.
Dieser Artikel gehört zum Projekt Coronavirus und ist Teil 11 einer 106-teiligen Recherche.
Bild: Open Street Map

Dieser Artikel wird nach 17. März nicht mehr aktualisiert.

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Die Bundesregierung hat die Maßnahmen zur Verhinderung der Ausbreitung des neuartigen Coronavirus in ganz Österreich verschärft. Ab Montag kommt es zu Ausgangsbeschränkungen im ganzen Land. In Tirol stehen mittlerweile sogar alle Gemeinde unter Quarantäne, ebenso das Kärntner Heiligenblut, am 17. März kam die Arlberg-Region dazu. Diese Gemeinden sind für 14 Tage isoliert. Weil die Bundes- und Landespolitik gegen das Coronavirus täglich neue Einschränkungen des öffentlichen Lebens vornimmt, versuchen wir regionale Unterschiede in einer Karte tagesaktuell zusammenzufassen.

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Gemeinden in Quarantäne

Mehrere Tausend Einheimische in neun Gemeinden stehen unter Quarantäne, ebenso wie das Personal von Tourismusbetrieben und österreichische Gäste in den besonders betroffenen Gebieten. Für sie gilt: Das Bewegen innerhalb des Ortes – im Falle der Vorarlberger Gemeinden der Region – ist möglich, das Verlassen nicht. Supermärkte und andere versorgungsnotwendige Geschäfte werden weiter offen halten. Personen, die seit Ende Februar im Paznauntal bzw. St. Anton waren, sollten sich selbst isolieren – allerdings auf freiwilliger Basis. Für Italien-Rückkehrer nach Österreich ist die Isolation hingegen verpflichtend. Unklar ist, wie viele Verdachtsfälle in Österreich insgesamt in Heimquarantäne sind.

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Sonderfall Tirol

In Tirol wurden etwas strengere Regeln erlassen, hier sehen die einschlägigen Verordnungen der Bezirkshauptmannschaften im Gegensatz zur Verordnung des Gesundheitsministers keine Ausnahme für Spaziergänge im Freien vor. Damit stellt sich die Frage, welche Bestimmungen nun formalrechtlich zur Anwendung kommen. Die Tiroler Landesregierung versucht einen Mittelweg, indem sie auf ihrer Website mittlerweile – im Gegensatz zur früheren Version – betont, dass spazieren gehen aufgrund des Beschlusses der Bundesregierung (streng genommen freilich des Gesundheitsministers) erlaubt sei. Zeitgleich „appelliert“ die Landesregierung „aber an die Tiroler Bevölkerung, unseren Tiroler Weg freiwillig mitzugehen und das Haus nicht zu verlassen“. Am 18. März hat die Tiroler Landesregierung außerdem alle 279 Gemeinden unter Quarantäne gestellt – „Die Gemeinde darf nur dann verlassen werden, wenn es um die Deckung der Grundversorgung geht, um die Daseinsvorsorge oder um zur Arbeit zu kommen – und dann nur zum nächstgelegenen Ort. wie Landeshauptmann Günther Platter verlautbarte. Zusätzlich zur Quarantäne im Inneren schottet Tirol sich auch nach außen hin ab: Um nach Tirol einreisen zu dürfen, muss man dort entweder leben oder in der kritischen Infrastruktur – allen voran Spitäler – arbeiten. Erklärtes Ziel ist sowohl eine Vermeidung von weiteren Ansteckungen innerhalb Tirols als auch eine weitere Ausbreitung in Restösterreich beziehungsweise in anderen Ländern.

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Ausgangsbeschränkungen in Österreich allgemein

Bundeskanzler Sebastian Kurz hat am Sonntag verkündet, dass die Bewegungsfreiheit deutlich eingeschränkt wird. Alle Bewohner sollen zu Hause bleiben. Die Regelung sei „bundesweit einheitlich“, betonte Kurz am Sonntagabend. Es sei „gut so, dass es keinen Fleckerlteppich gibt“, also die Ausgangsmöglichkeiten überall gleich seien. Österreichweit ist es nur aus fünf Gründen erlaubt, das Haus zu verlassen:

  1. In Gefahrensituationen
  2. Unaufschiebbare Berufsarbeiten
  3. Notwendige Besorgungen, etwa Lebensmittel
  4. Hilfe für unterstützungsbedürftige Menschen
  5. Spaziergänge im Familienverbund oder alleine

Menschenansammlungen mit mehr als fünf Personen sind untersagt, Veranstaltungen also gänzlich verboten. Parks sowie Spiel- und Sportplätze werden geschlossen. Ab Dienstag sind Restaurants gänzlich geschlossen. Versorgungsnotwendige Geschäfte bleiben hingegen geöffnet: Das sind der Lebensmittelhandel, Apotheken, Banken, Trafiken oder auch Tankstellen. Weitere Maßnahmen werden laufend aktualisiert. 

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