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Wie funktioniert der Datenhandel in Österreich?
Unser Rechercheteam hat sich die Frage gestellt, was eigentlich den Unterschied zwischen einer Firma wie Cambridge Analytica und der Österreichischen Post AG ist.
Das Projekt Datenhandel ist eine 13-teilige Recherche.

Der Datenskandal rund um die englische Beratungsfirma Cambridge Analytica gehört zum Kernbestand der politischen Erzählung über Manipulation, Desinformation und Fake News als machtvolle Instrumente in den Händen von politischen Akteuren, die der Demokratie und den sozialen Errungenschaften der vergangenen Jahrzehnte an den Kragen wollen.

Cambridge Analytica sammelte Daten über Facebook-Profile, aggregierte die Informationen und machte es so möglich, bestimmte Zielgruppen punktgenau mit Inhalten zu erreichen, auf die sie mit großer Wahrscheinlichkeit ansprechen würden. Ob die Informationen den Tatsachen entsprechen oder nicht, steht auf einem anderen Blatt.

Weil aber die beiden prominentesten Kunden der Firma die britischen „Brexit“-Befürworter und das Wahlkampfteam von Donald Trump waren, wird die Methode als solche dem Reich des Bösen in der Gestalt des Rechtspopulismus zugerechnet. Dabei wird gern vergessen, dass die Anfänge dieser Art von Wahlwerbung in der ersten Kampagne von Barack Obama gemacht – und als begrüßenswerte Innovation zur Verbreitung des Fortschritts gefeiert wurden.

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Zunächst könnte man für die datengesteuerten Algorithmen, die uns das an Informationen anbieten, was wir immer schon hören wollten und konsumiert haben, so betrachten wie den sprichwörtlichen Hammer: Man kann mit ihm einen Nagel einschlagen oder einen Menschen erschlagen. Komplizierter wird es, wenn man sich die Frage stellt, ob die Daten, auf deren Grundlage Persönlichkeitsprofile erstellt und gezielt mit passenden – korrekten oder erfundenen – Informationen versorgt werden, auf legalem Weg erworben und auf korrekte Weise aggregiert wurden.

Unser Rechercheteam hat sich die Frage gestellt, was eigentlich der Unterschied zwischen einer Firma wie Cambridge Analytica und der Österreichischen Post AG ist. Auch bei der Post kann man schließlich Adressen kaufen oder mieten, um Informationen an bestimmte Zielgruppen zu bringen (ein Teil der Addendum-Zeitung zum Beispiel wird auf diese Weise vertrieben). Das Ergebnis: So groß ist der Unterschied gar nicht.

Unser Rechercheteam , den die Daten in eine kauf- oder mietbare Datenbank zurücklegen.

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Im Kern sind es zwei Probleme, mit denen sowohl Anbieter als auch Kunden auf unterschiedliche Weise zu kämpfen haben: Erstens stellt sich die Frage nach der Qualität der Daten, auch und vor allem in heiklen Bereichen. Die Parteiaffinität  beispielsweise, welche die Österreichische Post als Merkmal anbietet, beruht nicht auf Angaben der Zielpersonen selbst, sondern wird nach einer Art Wahrscheinlichkeitsmodell aus anderen Informationen, die man über die Person hat, errechnet. Zweitens ist aber das Speichern und Weitergeben einer solchen Information, wie valide sie auch sein mag, vom Standpunkt des Datenschutzes her sehr problematisch, weil Parteiaffinitäten an sich zu den sensiblen personenbezogenen Daten gehören – auch dann, wenn sie falsch sind.

Neben umfassenden Recherchen über das Funktionieren der Datengewinnung und des Datenhandels hat unser Rechercheteam auch einige Service-Informationen zusammengetragen. Sie erfahren, wie Sie am schnellsten Informationen darüber erhalten können, welche Informationen Kunden der Post über Sie erhalten können. 

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Welche Daten speichert die Post über mich?

So kommen Sie zu den Daten:

Welche Daten speichert die Post über mich?

Ob Sie von der Post als ÖVP-, SPÖ-, FPÖ-, grün- oder NEOS-affin eingeschätzt werden und an wen diese Daten weiterverkauft wurden, können Sie ganz einfach selbst herausfinden – mit einem Ansuchen an den Datenschutzbeauftragten.

Im sogenannten Auskunftsbegehren muss die Post innerhalb eines Monats offenlegen, welche Informationen sie über die jeweilige Person gespeichert hat, wo Daten gesichert werden und an wen die Daten weitergegeben worden sind.

So kommen Sie zu den Daten:

  1. E-Mail an [email protected] schreiben.
  2. Der Anfrage entweder einen Identitätsnachweis beilegen (Scan von amtlichem Lichtbildausweis) oder aber die Identität durch weiterführende Angaben wie z.B. Wohnadresse offenlegen. Eine digitale Signatur ist nicht ausreichend.
  3. Ein „Auskunftsbegehren nach Art. 15 DSGVO“ anfordern.
  4. Falls Sie die Erkenntnis mit uns teilen wollen, bitte gerne an [email protected] schreiben. Das ermöglicht uns eine größere Stichprobe und somit aussagekräftigere Auswertungen.
  5. Parallel oder nach der Auskunft kann man die Richtigstellung falscher oder generell die Löschung der Daten fordern sowie dem Datenhandel widersprechen.

Weiters kann es vorkommen, dass die Identität per Mail oder Telefon nochmals überprüft wird. Erfahrungsgemäß drängt die Post auch – ohne rechtliche Grundlage – auf Übermittlung eines Ausweises. Verweigert man die Übermittlung berechtigterweise, schickt sie die Auskunft als eingeschriebene Sendung. Wenn Sie innerhalb der kommunizierten Frist keine Antwort erhalten, können Sie sich an die Datenschutzbehörde wenden.

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Die Redaktion von Addendum hat mit 15. September 2020 ihren Betrieb eingestellt. Zu diesem Zeitpunkt wurde auch diese Website letztmalig aktualisiert. Hier finden Sie das vollständige Archiv unserer Rechercheprojekte.
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Das Addendum-Team, September 2020