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Behörde leitet erneut Verfahren gegen die Post ein
18. Februar 2019 Datenhandel Lesezeit 2 min
Wie Addendum aufdecken konnte, hat die Österreichische Post mit Surfverhalten angereicherte Adressdaten angeboten. Das bestätigt ein uns vorliegendes Informationsblatt. Nun reagiert die Datenschutzbehörde. Sie leitet erneut ein Prüfverfahren ein.
Dieser Artikel gehört zum Projekt Datenhandel und ist Teil 10 einer 13-teiligen Recherche.
Bild: Hans Punz | APA

Noch Ende Jänner wies die Post Vorwürfe zurück, Nutzer auf Basis ihres Surfverhaltens persönlich zu adressieren. Aus einer Verkaufsunterlage geht allerdings wie berichtet  hervor, dass Millionen an Userdaten analysiert werden, um personenbezogene Werbung zu verschicken.

Datenschutzbehörde prüft „Offline Retargeting“

Nach dem Addendum-Bericht reagiert nun die verantwortliche Behörde. Sie leitet erneut ein amtswegiges Prüfverfahren ein. Darin soll unter anderem geklärt werden, inwieweit die Post im „Offline Retargeting“ mit der Twyn Group GmbH zusammenarbeitet und ob derartige Auswertungen des Surfverhaltens rechtlich zulässig sind. „Der Grund des Prüfverfahrens ist genau die Art der Zusammenarbeit mit der Twyn Group GmbH und die Frage der datenschutzrechtlichen Zulässigkeit dieser Art von Auswertungen“, teilt uns der stellvertretende Leiter der Datenschutzbehörde, Matthias Schmidl, mit.

Mehr als 150.000 österreichische Websites werden ausgewertet

Mit dem „Offline Retargeting“ soll es möglich sein, das Surfverhalten auf mehr als 150.000 österreichischen Websites auszuwerten und möglichen Kunden dann persönlich adressierte Werbung postalisch zuzuschicken. „Wir analysieren Millionen Cookies der letzten 2–4 Wochen auf mehr als 150.000 österreichischen Websites zu 18 Standardinteressen“ ist auf einem Informationsblatt der Post zu lesen.

Das Prüfverfahren soll nun Aufklärung rund um das Produkt bringen. Noch Ende Jänner sagte Twyn-Chef Werner Schediwy freilich, dass niemand gleichzeitig das Surfverhalten und die Adressen der Nutzer kenne. Leider konnte uns aber weder die Twyn Group noch die Post erklären, wie das Adressmatching genau funktioniert. Was uns der Sprecher der Post aber mitteilte, war, dass das „Offline Retargeting“ nach wie vor angeboten wird – allerdings nur, wenn Kunden gezielt danach fragen.

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Möglich: Hohe Strafen durch DSGVO

Der mögliche Strafrahmen eines DSGVO-Verstoßes umfasst übrigens bis zu 4 Prozent des gesamten weltweit erzielten Jahresumsatzes – das wären bei der Post also maximal rund 77 Millionen Euro (basierend auf dem Jahresumsatz 2017) Die Datenschutzbehörde weist jedoch in einer Anfrage von Addendum darauf hin, dass bei der Verhängung einer Geldstrafe jedenfalls „das Gebot der Verhältnismäßigkeit“ zu wahren ist. Und: Die bisher in Österreich maximal verhängte Strafe lag bei 4.800 Euro zuzüglich 480 Euro Verfahrenskosten.

Prüfverfahren soll Aufklärung bringen

Auf Nachfrage betont Matthias Schmidl von der Datenschutzbehörde, dass nun zuerst die Verantwortlichkeit für das sogenannte „Offline-Retargeting“ geprüft wird. „Vorerst geht es nur um die genaue Aufgabenverteilung, um festzustellen, ob das Verfahren nicht auch auf die Twyn Group GmbH auszuweiten ist“, so Schmidl. Denn wie berichtet hat die Post ja erklärt, dass es hierbei nur als Vertriebspartner agiere. Das will die Datenschutzbehörde in einem ersten Schritt nun klären. 

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