loading...
Datenaffäre: Post muss doch keinen Schadenersatz zahlen
6. März 2020 Datenhandel Lesezeit 2 min
Weil die Post Parteiaffinitäten von Millionen Kunden speicherte, klagte ein betroffener Vorarlberger Anwalt das Unternehmen auf Schadenersatz. Das Urteil des Oberlandesgerichts Innsbruck liegt Addendum vor: Die Klage auf Schadenersatz wurde abgewiesen. Die Post muss dem Betroffenen keine Entschädigung zahlen.
Dieser Artikel gehört zum Projekt Datenhandel und ist Teil 14 einer 13-teiligen Recherche.
Bild: Georg Hochmuth | APA

Im Jänner 2019 berichtete Addendum, dass die Post von Millionen Kunden sogenannte Parteiaffinitäten berechnet, speichert und weiterverkauft . Nach der Veröffentlichung hat die Post angekündigt, alle Daten zur Parteiaffinität unwiderruflich zu löschen. Das änderte nichts daran, dass die Datenschutzbehörde neun Monate später die Post zu einer Rekordstrafe von 18 Millionen Euro verurteilte. In der Begründung wurde ausdrücklich auf die illegale Verarbeitung der Parteiaffinitäten verwiesen.

Gleichzeitig haben die Veröffentlichungen aber auch Schadenersatz-Klagen von Betroffenen gegen die Post nach sich gezogen. So hat ein Vorarlberger Anwalt das Unternehmen wegen der Speicherung der Parteiaffinitäten geklagt.

0
Kommentare
Kommentieren

Erfreuliche Nachrichten für die Post

Das rechtskräftige Urteil liegt Addendum exklusiv vor und wird von uns hiermit auch veröffentlicht. Dem Anwalt wurden erstinstanzlich zwar 800 Euro zugesprochen . In der Berufung revidiert das Oberlandesgericht Innsbruck den Anspruch nun auf immateriellen Schadenersatz. Die Klage gegen die Post wird abgewiesen – das Unternehmen muss dem Betroffenen keine Entschädigung zahlen.

Begründet wird das damit, dass der Betroffene den durch die gespeicherten Parteiaffinitäten entstandenen Schaden nicht ausreichend hat nachweisen können.

Berufungsentscheidung OLG Innsbruck

0
Kommentare
Kommentieren

Im Urteil des Oberlandesgerichts Innsbruck heißt es:

„Der Kläger ist im gegebenen Fall der ihm obliegenden Behauptungspflicht, konkret darzulegen, welcher erhebliche Nachteil in seinem Gefühlsleben durch die behaupteten Verstöße der DSGVO entstanden ist und welche Persönlichkeitsbeeinträchtigung daraus resultiert, nicht nachgekommen.“

Der Betroffene hätte also etwa konkrete Nachteile in seinem Berufs- oder Gefühlsleben darlegen müssen. Gegenüber Addendum sagt der Vorarlberger Anwalt: „Inhaltlich geht das Oberlandesgericht offenbar davon aus, dass auch massive Verstöße gegen die DSGVO nur dann zu einem Schadenersatzanspruch führen können, wenn diese bei der betroffenen Person zusätzlich zu einer persönlichen Beeinträchtigung wie zum Beispiel zu Angstzuständen oder zur Beeinträchtigung familiärer Beziehungen geführt haben.“

0
Kommentare
Kommentieren

Schlechte Nachrichten auch für die Sammelklage

Das Urteil kommt für die Post zu einem günstigen Zeitpunkt. Denn aktuell läuft auch eine Sammelklage auf Schadenersatz gegen das Unternehmen – organisiert von Cobin Claims, einer Plattform für Sammelklagen. Nach diesem doch wegweisenden Urteil des Oberlandesgerichts Innsbruck sind freilich auch die Chancen auf Schadenersatz der rund 2.000 Betroffenen (die sich der Sammelklage angeschlossen haben) deutlich gesunken. Denn auch dort geht es unter anderem um die Speicherung der Parteiaffinität. Für den Anspruch auf immateriellen Schadenersatz müssen auch sie eine starke persönliche Beeinträchtigung durch die Speicherung der Parteiaffinität nachweisen.

Keine Auswirkung hat dieses Urteil auf die 18-Millionen-Euro-Strafe, die die Datenschutzbehörde wegen illegaler Verarbeitung der Parteiaffinitäten verhängte. 

0
Kommentare
Kommentieren
loading...
Die Redaktion von Addendum hat mit 15. September 2020 ihren Betrieb eingestellt. Zu diesem Zeitpunkt wurde auch diese Website letztmalig aktualisiert. Hier finden Sie das vollständige Archiv unserer Rechercheprojekte.
Wir bitten um Ihr Verständnis, dass manche Funktionen auf manchen Endgeräten nicht mehr verfügbar sind.

Das Addendum-Team, September 2020