loading...
Wenn die Post Partei ergreift
7. Januar 2019 Datenhandel Lesezeit 10 min
Die Post verdient ihr Geld auch mit Adresshandel. Unter anderem werden Daten mit der Parteiaffinität von Österreichern für Wahlwerbung verkauft. Datenschützer halten das für nicht legal.
Dieser Artikel gehört zum Projekt Datenhandel und ist Teil 1 einer 13-teiligen Recherche.
Bild: Michael Weber | imageBROKER | picturedesk.com

Die Post bringt allen was. Auch Werbung von politischen Parteien, persönlich adressiert und in der Regel unaufgefordert. Aber woher stammen diese Daten, und woher wollen Post und Wahlwerber wissen, zu welcher Partei sich jemand hingezogen fühlt? Addendum hat sich angesehen, wie die Post zur Annahme der Parteiaffinität kommt, die von Juristen als bedenklich eingestuft und von Datenschützern als nicht legal bezeichnet wird.

0
Kommentare
Kommentieren

Post speichert Parteiaffinität personenbezogen ab

Dass die Post Daten speichert, mit Adressen handelt und damit Geld verdient, ist hinlänglich dokumentiert. Die Post sichert zu jedem Adresssatz zusätzlich verschiedene Merkmale. Neben Name, Adresse, Geschlecht und Alter zählen dazu auch andere Parameter, wie etwa die Bio-Affinität oder die Investment-Affinität einer Person. Diese angereicherten Datensätze können Unternehmen kaufen, mieten oder über einen bestimmen Zeitraum leasen, um zielgruppengerecht Werbung zu versenden.

Dass die Österreichische Post AG in ihren Datenbanken auch Parteiaffinitäten abspeichert, ist freilich weniger bekannt.

Addendum forderte zum Beweis von der Post 30 DSGVO-Auskunftsbegehren ein. In den retournierten Profilen sind über 50 Parameter gespeichert, bei fast allen Anforderungen auch die Parteiaffinität. Stellt sich die Frage: Wie kommt die Post dazu?

0
Kommentare
Kommentieren

Wie berechnet die Post die Parteiaffinität?

Vereinfacht gesagt arbeitet die Post mit eigenen Hochrechnungen und hat für die Bestimmung der Parteiaffinität ein eigenes Rechenmodell entwickelt. Die Basis dafür: Umfragen, Wahlergebnisse aller Zählsprengel (also die Wahlergebnisse der kleinstmöglichen Gebiete, für welche statistische Daten gesondert erhoben werden), Hochrechnungen und Statistiken. In dieses Rechenmodell werden dann Alter, Geschlecht und Wohnort eingefügt und abgeglichen. Das Ergebnis dieser Berechnung soll Parteien ermöglichen, Wahlwerbung möglichst an jene Personen zu senden, die sich für die Botschaft der jeweiligen politischen Bewegung interessieren.

Was aber laut dem Sprecher der Post daraus nicht abgeleitet werden kann, ist eine Sympathie für eine Partei.

0
Kommentare
Kommentieren

Die Stellungnahme der Post dazu:

„Die Österreichische Post AG ist auf Grund von § 151 Abs. 6 GewO berechtigt, Personen auf Grund von Marketinganalyseverfahren Marketinginformationen zuzuordnen. Dies wird für verschiedene Merkmale wie z.B. auch die Parteiaffinität oder die Laufaffinität, aber auch andere Interessen durchgeführt. Diese Merkmale werden auf Basis der von der Person vorhandenen Daten errechnet wie z.B. Geschlecht, Alter, statistischen Daten wie Gemeindekaufkraft, Wahlergebnisse im Zählsprengel, öffentlichen Datenquellen, Durchschnittseinkommen je regionalstatistischem Raster und Daten aus der Befragung eines statistisch relevanten Bevölkerungsquerschnitts, die mit statistischen Methoden in die Fläche gerechnet werden. Die Berechnung ähnelt jenen Hochrechnungen der Wahlergebnisse an den Wahlabenden, nur dass die Hochrechnung Personen zugeordnet wird. Diese Berechnung ergeben eine Wahrscheinlichkeit, mit der ein Merkmal auf die betroffene Person zutreffen kann. Das bedeutet nicht, dass das Merkmal im Einzelfall tatsächlich zutreffen muss. Die Berechnung erhöht aber die statistische Wahrscheinlichkeit, dass eine Person angeschrieben wird, auf die das Merkmal zutrifft. Diese Wahrscheinlichkeit wird als Indexwert berechnet und entsprechend des Indexwertes wird entweder „JA“, „NEIN“, „niedrig“, „hoch“, „sehr hoch“, etc. in die Datenbank geschrieben. Die angegebenen Merkmale werden auf diese Art errechnet und dürfen gemäß §151 Abs. 6 GewO ausschließlich für Marketingzwecke verwendet werden. Die Datennutzung wird daher von der Post strikt auf diesen Zweck eingeschränkt.“

Datenschützer halten das für nicht legal

Experten der Datenschutzorganisation Epicenter.works halten allerdings die Speicherung und Weitergabe der Parteiaffinität, wie sie die Post praktiziert, für nicht legal. Rechtsanwalt und Datenschutz-Experte Axel Anderl (Partner bei Dorda Rechtsanwälte) sagt: „Die Art der Verwendung spricht dafür, dass wir hier genau im Verbotsbereich sind. Es wird dem Dritten bewusst eine Mutmaßung über die politische Orientierung gegeben, damit dieser seine Werbemaßnahmen zielgerichtet ausüben kann.“ Der Datenschutzaktivist Wolfie Christl hält es grundsätzlich für einen „Skandal“, dass die Post die Parteiaffinitäten ohne Wissen der Betroffenen personenbezogen speichert und verkauft.

0
Kommentare
Kommentieren
Das ist ein Skandal, wie hier die Parteiaffinitäten ohne Wissen der Betroffenen personenbezogen gespeichert werden.
Wolfie Christl, Datenschutzaktivist und Forscher

Im Artikel 9 der DSGVO steht dazu:

„Die Verarbeitung personenbezogener Daten, aus denen die rassische und ethnische Herkunft, politische Meinungen, religiöse oder weltanschauliche Überzeugungen oder die Gewerkschaftszugehörigkeit hervorgehen, sowie die Verarbeitung von genetischen Daten, biometrischen Daten zur eindeutigen Identifizierung einer natürlichen Person, Gesundheitsdaten oder Daten zum Sexualleben oder der sexuellen Orientierung einer natürlichen Person ist untersagt. Ausnahme: a) Die betroffene Person hat in die Verarbeitung der genannten personenbezogenen Daten für einen oder mehrere festgelegte Zwecke ausdrücklich eingewilligt, es sei denn, nach Unionsrecht oder dem Recht der Mitgliedstaaten kann das Verbot nach Absatz 1 durch die Einwilligung der betroffenen Person nicht aufgehoben werden.“

Warum die Post meint, diese Daten weiterverkaufen zu dürfen

Dabei ist wichtig zu verstehen, wie die Post zur Zustimmung der Weitergabe von Daten kommt. Den Datenhandel betreibt die Post als Adressverlag seit dem Jahr 2001. Die Post hat dafür auch einen eigenen Onlineshop für Adresshandel eingerichtet. „Finden Sie Ihre Zielgruppe – einfach und online im neuen ADRESS SHOP“, heißt es dort. Der Sprecher der Post hält fest: Die Daten von Personen, die die Post weiterverkauft, liegen in einer eigenen Datenbank. Diese sei von den Kundendaten der Post vollkommen getrennt.

0
Kommentare
Kommentieren

Das ist insofern relevant, als die Post nur Daten weiterverkaufen darf, sobald Kunden über die Weitergabe ausreichend informiert wurden. Einer ausdrücklichen Zustimmung bedarf es allerdings nicht. Ein wichtiger Baustein für die Weiterverarbeitung von Daten sind für die Post dabei unter anderem Nachsendeaufträge. Wer den Wohnort wechselt und dafür einen Nachsendeauftrag einrichtet, wird darüber informiert, dass die Daten weiterverkauft werden können. Wer das nicht will, muss aktiv widersprechen. Rund 300.000 Österreicher ziehen jährlich um. Es ist anzunehmen, dass nur wenige das Kreuz machen – oder überhaupt lesen, was mit ihren Daten passieren kann.

0
Kommentare
Kommentieren

Ähnlich diffus ist die Aufklärung und Situation auch bei Newsletteranmeldungen oder Gewinnspielen. Was in diesen „Informationen“ grundsätzlich fehlt: eine explizite Einwilligung zur personenbezogenen Verarbeitung zur Erhebung von, Speicherung und Weitergabe der Parteiaffinität.

Auf Anfrage teilt uns der Sprecher der Post mit, dass es sich bei der Parteiaffinität nicht um eine „besondere Datenkategorie“, sondern nur um Wahrscheinlichkeitswerte handelt. Es würde keine „tatsächliche politische Einstellung, Meinung oder das tatsächliche Wahlverhalten abgebildet“. Vielleicht lässt sich so auch erklären, dass bei den von Addendum angeforderten Profilen nur knapp bei der Hälfte die Parteiaffinität korrekt abgebildet wurde.

Das macht die Sache für die Betroffenen laut Anderl aber nicht wirklich besser, im Gegenteil: Per se ist das Parteienbekenntnis eine besonders geschützte Datenkategorie. Das dient dem Absichern der Grundfesten der Demokratie. Diese Daten dürfen – von hier nicht relevanten Ausnahmen abgesehen – nur mit der ausdrücklichen Zustimmung des Betroffenen verarbeitet werden.

0
Kommentare
Kommentieren

„Das deckt natürlich aber auch Fälle ab, bei denen jemand – so wie hier die Post – die Parteienaffinität vermeintlich aus sonstigen Daten ableiten möchte. Schließlich setzt die Verbotsnorm des Art 9 an der Verarbeitung personenbezogener Daten, aus denen politische Meinungen oder weltanschauliche Überzeugungen hervorgehen, an. Wenn diese Verarbeitung oder Zuordnung – wie im konkreten Fall – so schleißig ist, dass sie bei nur knapp 50 Prozent der Angaben stimmt, ist das umso kritischer. Der Betroffene wird so vielleicht sogar zu Unrecht in ein bestimmtes politisches Lager eingeordnet. Das ist nicht nur datenschutzrechtlich angreifbar, sondern verletzt wohl auch Persönlichkeitsrechte“, sagt Datenschutz-Experte Anderl dazu.

0
Kommentare
Kommentieren

Das ist freilich auch rechtlich kritisch: Die Post ist verpflichtet mit dem Universaldienst die Zustellung sicherzustellen. Für den Empfänger ist es auch wesentlich, erreichbar zu sein und daher die richtige Zustelladresse hinterlegt zu haben – so z. B. auch für behördliche Zustellungen. Mit dem also rechtlich notwendigen Nachsendeauftrag Daten zu sammeln, stellt eine per se kritische Koppelung und gegebenenfalls auch Ausnützung der Marktposition dar.

Post besitzt drei Millionen personenbezogene Adressdaten

Rund drei Millionen Datensätze und Profile werden von der Post eigenen Angaben zufolge verwaltet. Bei rund 2,2 Millionen Österreichern ist auch die Parteiaffinität abgespeichert. Wie in diesem Fall:

„Gespeicherte Daten“ der Post AG – Ausschnitt aus einem retournierten Profil der DSGVO-Auskunftsbegehren

Wie das Unternehmen zu all diesen Daten kommt, .

Das Profil aus der vorhergehenden Abbildung wurde an vier Unternehmen bzw. Organisationen weitergegeben.

Politische Parteien haben Interesse an den Daten

Bei den von Addendum bei der Post angeforderten Auskunftsbegehren wurde auch die Weitergabe der Daten aufgeschlüsselt. Obiges Profil wurde unter anderem weitergegeben an:

0
Kommentare
Kommentieren

Ikea, Verbund und eben auch an die SPÖ. Auf Nachfrage teilt uns Sigrid Rosenberger, Pressesprecherin der SPÖ, mit, dass der erworbene „Gesamtbestand“ der Post-Adressdaten ausschließlich für „postalische Informationsschreiben im Zuge des Nationalratswahlkampfes 2017“ genutzt wurde. Übersetzt: Der gesamte Post-Datensatz – also Adressdaten von rund drei Millionen Österreichern – wurde von der SPÖ für Wahlwerbung geleast.

Folgenden Daten wurden dabei der SPÖ übermittelt:

0
Kommentare
Kommentieren

Im Adressshop der Post kann man zwischen Miete, Leasing und Kauf wählen. Bei der Miete der Adressen dürfen diese vom Kunden nur einmal verwendet werden. Bei Leasing dürfen die erworbenen Adressen ein Jahr „uneingeschränkt“ genutzt werden. Und wenn Adressen bei der Post gekauft werden, können sie ohne zeitliche Befristung uneingeschränkt verwendet werden. Letzteres ist auch am teuersten.

Auf Nachfrage erklärt die Post, dass die SPÖ ein Jahr lang den ganzen „Datensatz 4“ bezogen hat.

Die Post spricht dabei von einer legalen Weitergabe ihrer Daten. Im Onlineshop kostet ein derartiges Leasing-Angebot übrigens rund 300.000 Euro. Dabei muss erwähnt werden: Man kann dem Handel mit seinen Daten auch widersprechen. Wie das funktioniert, .

Stellungnahme der Post:

„Es handelt sich bei den Daten ‚Name, Geburtsdatum, Adresse‘ um Daten, die gemäß § 151 Abs. 5 GewO an Dritte zu Marketingzwecken weitergegeben werden dürfen. Bei ‚Bioaffinität, Investmentaffinität, Lebensphase und Parteiaffinität‘ handelt es sich um Marketinginformationen und -klassifikationen, die gemäß § 151 Abs. 6 GewO an Dritte weitergegeben werden dürfen. Alle Datenempfänger haben der Österreichischen Post AG vertraglich zugesichert, die Daten ausschließlich zu Marketingzwecken zu verwenden.“

Fast alle Parteien kaufen Daten für Wahlwerbung bei der Post

Freilich kauft nicht nur die SPÖ Daten von der Post. Auch die ÖVP Niederösterreich und der Wirtschaftsbund Niederösterreich (eine der sechs Teilorganisationen der ÖVP) geben an, dass Datensätze über die Post bezogen wurden. Dieser enthielt rund 1,2 Millionen Profile von Menschen aus Niederösterreich (Kosten laut Onlineshop der Post: 64.000 Euro), von denen dann manche für die Nationalratswahl 2017 als auch für die Landtagswahl 2018 mit Briefen beschickt wurden. Laut dem Sprecher der ÖVP Niederösterreich, Günther Haslauer, handelte es sich hierbei um einen Test. Und der Vertrag mit der Post wurde „zwischenzeitig“ wieder beendet. Über die Gründe wollte Haslauer offiziell nichts sagen.

Auch die NEOS Wien und die Salzburger Grünen waren Kunden beim Adressverlag der Post. So haben die Wiener NEOS im Rahmen des Wien-Wahlkampfs 2015 für insgesamt 12.000 Euro rund 27.000 Telefonnummern bei der Post gekauft. Und haben sich damit Ärger eingehandelt, da für die damit versendeten Wahlaufruf-SMS die notwendige Zustimmung der Empfänger gefehlt hat. Die Partei wurde deswegen zu einer Geldstrafe verurteilt. Und die Salzburger Grünen haben im Landtagswahlkampf 2018 via Post tausende Wahlberechtigte angeschrieben.

0
Kommentare
Kommentieren

Bereits im April 2018 gab es einen ähnlichen Fall in Deutschland. Dort haben CDU und FDP für den Bundestagswahlkampf 2017 Adressdaten bei einer Tochterfirma der deutschen Post gekauft, um gezielt Wahlwerbung zu versenden.

Der große Unterschied zum Datenhandel der österreichischen Post: In Deutschland wurden nur Adressen verkauft – also ohne konkreten Personenbezug wie Name und Alter. Das ist bei den österreichischen Fällen anders. Hier verkauft die Post neben Name und Adresse auch zusätzliche Informationen wie eben auch die Parteiaffinität mit. Damit lässt sich auch erklären, warum Parteien lieber bei der Post Adressen kaufen, obwohl sie eigentlich mittels Wählerevidenz Zugriff auf die aktuellen Adressen aller Wahlberechtigten Österreicher haben könnten. Dadurch lässt sich Werbung zielgruppenorientierter versenden. Das Wählerverzeichnis enthält nämlich keine Angabe über vermeintliche Parteiaffinitäten. 

0
Kommentare
Kommentieren

Update 12.2.2019: Die Datenschutzbehörde hat ihr Prüfverfahren gegen die Post abgeschlossen und Verstöße festgestellt.

Update 10.1.2019: Nach unseren Berichten hat die Post nun angekündigt, die Datensätze zur Parteiaffinität löschen zu wollen. Mehr dazu lesen Sie hier.

Update 9.1.2019: Nach unseren Berichten hat die Datenschutzbehörde ein Verfahren gegen die Post eingeleitet. Mehr dazu lesen Sie hier.

Welche Daten speichert die Post über mich?

Ob Sie von der Post als ÖVP-, SPÖ-, FPÖ-, grün- oder NEOS-affin eingeschätzt werden und an wen diese Daten weiterverkauft wurden, können Sie ganz einfach selbst herausfinden – mit einem Ansuchen an den Datenschutzbeauftragten.

Im sogenannten Auskunftsbegehren muss die Post innerhalb eines Monats offenlegen, welche Informationen sie über die jeweilige Person gespeichert hat, wo Daten gesichert werden und an wen die Daten weitergegeben worden sind.

So kommen Sie zu den Daten:

  1. E-Mail an [email protected] schreiben.
  2. Der Anfrage entweder einen Identitätsnachweis beilegen (Scan von amtlichem Lichtbildausweis) oder aber die Identität durch weiterführende Angaben wie z.B. Wohnadresse offenlegen. Eine digitale Signatur ist nicht ausreichend.
  3. Ein „Auskunftsbegehren nach Art. 15 DSGVO“ anfordern.
  4. Falls Sie die Erkenntnis mit uns teilen wollen, bitte gerne an [email protected] schreiben. Das ermöglicht uns eine größere Stichprobe und somit aussagekräftigere Auswertungen.
  5. Parallel oder nach der Auskunft kann man die Richtigstellung falscher oder generell die Löschung der Daten fordern sowie dem Datenhandel widersprechen.

Weiters kann es vorkommen, dass die Identität per Mail oder Telefon nochmals überprüft wird. Erfahrungsgemäß drängt die Post auch – ohne rechtliche Grundlage – auf Übermittlung eines Ausweises. Verweigert man die Übermittlung berechtigterweise, schickt sie die Auskunft als eingeschriebene Sendung. Wenn Sie innerhalb der kommunizierten Frist keine Antwort erhalten, können Sie sich an die Datenschutzbehörde wenden.

Offenlegung: Addendum hat im Dezember 2018 Adressen bei der Österreichischen Post gemietet und an diese die Addendum-Zeitung verschickt.

loading...
Die Redaktion von Addendum hat mit 15. September 2020 ihren Betrieb eingestellt. Zu diesem Zeitpunkt wurde auch diese Website letztmalig aktualisiert. Hier finden Sie das vollständige Archiv unserer Rechercheprojekte.
Wir bitten um Ihr Verständnis, dass manche Funktionen auf manchen Endgeräten nicht mehr verfügbar sind.

Das Addendum-Team, September 2020