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Nicht jede Vergoldung ist ein Versehen
18. März 2018 Demokratie Lesezeit 6 min
Die Bundesregierung hat sich das Thema Deregulierung auf die Fahnen geschrieben. Als Problem hat sie dabei das sogenannte „Gold-Plating“ identifiziert, das Übererfüllen von EU-Vorschriften. Die österreichische Politik hat dem jedoch bereits vor knapp zwei Jahrzehnten einen Riegel vorgeschoben. Was jetzt unter dem Vorwand des „Bürokratieabbaus“ und der „Verwaltungsverschlankung“ auf der innenpolitischen Agenda steht, droht ein „Downsizing“ auf EU-Mindeststandards zu werden: Österreich verzichtet freiwillig auf seine Rechte.
Dieser Artikel gehört zum Projekt Demokratie und ist Teil 19 einer 20-teiligen Recherche.
Bild: Philipp Horak | Addendum

Ist Demokratie wirklich so eine gute Idee? 

Die wichtigsten Erkenntnisse des Projekts:

  • Demokratie ist nicht nur dort, wo gewählt wird.
  • Parlamentarier sind eher Gesetznehmer als Gesetzgeber.
  • Neben der Regierung hat sich eine Gegen-Demokratie entwickelt.
  • Es gibt Situationen, in denen Demokratie nicht funktioniert.
  • Festgefahrene Parteistrukturen fußen auf institutionellen Konstrukten.
  • Global gesehen, befindet sich Demokratie auf dem Rückzug.

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Gold-Plating“ ist ein häufig verwendetes Schlagwort der aktuellen österreichischen Bundesregierung. Gleich neunmal findet sich der Begriff im Regierungsprogramm von Türkis-Blau. Was als Innovation und Meilenstein „neuen Regierens“ verkauft wird, ist jedoch in Wirklichkeit ein alter Hut. Schon die Vorgängerregierung hat im Deregulierungsgrundsätzegesetz festgelegt, dass das Übererfüllen von EU-rechtlichen Verpflichtungen vermieden werden soll, und zwar nicht nur bei der Umsetzung von EU-Richtlinien, sondern generell bei der Umsetzung von Unionsrecht, also auch bei den Begleitregeln zu Verordnungen der EU. Mit anderen Worten: EU-Vorschriften sollen national juristisch nicht „vergoldet“ werden, indem sie wesentlich restriktiver und ausgefeilter umgesetzt werden, als es dem EU-Wortlaut nach notwendig wäre. Seit dem 1. Juli 2017 ist das Vermeiden von „Gold-Plating“ in Österreich Gesetz.

2015 hat die EU-Kommission festgestellt, dass die Mitgliedstaaten bei der Umsetzung von EU-Rechtsvorschriften auf nationaler Ebene häufig über das hinausgehen, was unbedingt erforderlich ist. Dieses „Gold-Plating“ mag zwar den nationalen Nutzen eines Gesetzes erhöhen, könne aber auch zusätzliche unnötige Kosten entstehen lassen, die fälschlicherweise mit EU-Vorschriften in Verbindung gebracht würden.

Bereits 2001 machte der Verfassungsdienst des Bundeskanzleramts in einem Schreiben an alle österreichischen Ministerien darauf aufmerksam, dass im damaligen Regierungsprogramm von Schwarz-Blau unter der Überschrift „Stärkung des Wirtschaftsstandortes Österreich“ ein Verbot des „Gold-Plating“ (Schaffung strengerer Regelungen bei Umsetzung einer EG-Richtlinie als von der Richtlinie gefordert) postuliert sei. Dies müsse bei der Schaffung neuer gesetzlicher Bestimmungen in Österreich berücksichtigt werden.

Und schließlich hat auch schon im vorigen Jahrtausend – genauer am 14. April 1999 – die österreichische Landeshauptleutekonferenz beschlossen, Mehrbelastungen der Bundesländer durch sachlich nicht gerechtfertigte Umsetzungsmaßnahmen, die über die Mindesterfordernisse von EU-Richtlinien hinausgehen, abzulehnen.

Das Thema „Gold-Plating“ ist in der österreichischen Politik also seit Jahrzehnten hinlänglich bekannt und die daraus entstehenden Probleme – mögliche unsinnige Übererfüllungen von Brüsseler Vorgaben – sollten eigentlich gelöst sein, sollte man meinen. Die neue Bundesregierung vom Dezember 2017 erweckt jedoch in ihrem Regierungsprogramm den Eindruck, dass es sich dabei um ein dringendes Problem handelt, dessen Lösung bisher nicht angegangen worden sei.

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Bürokratieabbau?

Was auf den ersten Blick unter dem Gesichtspunkt des Bürokratieabbaus sinnvoll erscheinen mag, birgt bei näherer Betrachtung Gefahren. Es steht außer Frage, dass der österreichische Amtsschimmel manchmal weit über das Ziel hinausschießt, Stichwort: Allergenverordnung. Oder die Vorgabe, dass Küchenschneidbretter und Kochlöffel nicht aus Holz sein dürften, obwohl die zugrunde liegende EU-Richtlinie zur Lebensmittelhygiene dabei gar nicht von Holz spricht. Sie legt nur fest, dass Utensilien „so gebaut, beschaffen und instand gehalten sein [müssen], dass das Risiko einer Kontamination so gering wie möglich sei“.

Diese Art von Überregulierung ist typischerweise hausgemacht und könnte mit ein bisschen Nachdenken und weniger Realitätsferne jederzeit vermieden werden. Regulierungsexzesse sind zumeist auf eine überbordende Berücksichtigung von Partikularinteressen zurückzuführen. Oder aber auch auf die Entscheidungsschwäche der jeweils politischen Verantwortlichen. Dieser Missstand lässt sich jedoch nicht durch ein Bundesgesetz beheben, mit dem man quasi festschreibt, dass die jeweilige Mindestanforderung einer EU-Vorschrift ausreicht und man lieber vorab schon mal auf jeden nationalstaatlichen Gestaltungswillen verzichtet.

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EU-Richtlinien sind Minimalkonsens

Denn eines sollte man nicht vergessen: EU-Richtlinien spiegeln in den meisten Fällen den Minimalkonsens wider, auf den sich die EU-Mitgliedstaaten in ihren Verhandlungen eben einigen konnten. Darüber hinaus gehende Regeln sind erlaubt, ja sogar erwünscht. Jeder Staat kann und soll seine Besonderheiten auch weiterhin leben. Mit dem jeweiligen EU-Recht wird nur die Basis festgelegt, der Mindeststandard, hinter den man nicht zurückfallen soll. Die angedachte Regelung würde bedeuten, dass Österreich nun auf diesen Bereich der Eigenständigkeit von sich aus freiwillig verzichtet. Wenn die Bundesregierung eine Art generelles Verbot von „Gold-Plating“ anstrebt, nimmt sie sich selbst den Handlungsspielraum für eine eigenständige Politik. Denn nicht jede „Vergoldung“ einer Brüsseler Vorschrift ist ein Versehen.

Vordergründig – und wohl auch oftmals zu Recht – wird damit argumentiert, dass durch mehr Vorschriften die Wettbewerbsfähigkeit eingeschränkt wird und damit der Standort Österreich an Attraktivität verlieren könnte. Genau in diese Richtung gehen übrigens auch die Überlegungen der EU-Kommission. Sie lehnt „Gold-Plating“ aus einem Grund ab: Es könnte zusätzliche Kosten für Unternehmen schaffen und die Wettbewerbsfähigkeit einschränken. Nur: Stimmt diese Annahme auch?

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Österreich: Höhere und bessere Standards

Bisher war Österreich besonders stolz darauf, höhere und bessere Standards als so manches andere EU-Land zu haben. Keiner der österreichischen Parlamentarier, die im Vorjahr voller Stolz die Vermeidung des Gold-Plating-Prinzips beschlossen haben, hat bisher erklärt, was denn in Österreich „besser“ wird, wenn man etwa hohe Umweltstandards oder Anforderungen im Bereich der Lebensmittelqualität möglicherweise herabsetzt. Wenn sich Politiker gegen „Gold-Plating“ aussprechen, dann in anderem Zusammenhang: Da kritisiert einmal ein FPÖ-Bundesrat, dass durch die zu enge Umsetzung der EU-Geldwäschebestimmungen in Österreich KMUs bei der Beschaffung von Eigenkapital behindert würden oder der ebensfalls von der FPÖ stammende Landeshauptmann-Stellvertreter von Oberösterreich, Manfred Haimbuchner, lässt sich dafür feiern, dass er bei einer Novellierung der oö. Bautechnik-Verordnung das ominöse Vergolden von Vorschriften vermieden hätte. An sich sollte der vorsorgliche Einbau leerer Rohre bei Neubauten und bei Generalsanierungen im Straßenbau verpflichtend werden. In die Rohre können später bei Bedarf Glasfaserkabel eingezogen werden. Haimbuchner schreibt sich nun den Erfolg auf die Fahnen, dass er zahlreiche Neubauten von der verpflichtenden Leerverrohrung ausgenommen habe: Einfamilienhäuser, Ferienwohnungen, Gebäude mit weniger als 50 Quadratmetern Fläche, land- und forstwirtschaftliche Gebäude sowie Sport- und Freizeitanlagen. Kritik seitens der oberösterreichischen Wirtschaftskammer, dass nachträgliche Umbauten unverhältnismäßig teurer kämen, wird damit begegnet, dass man „das Bauen billiger“ mache. Dass man gleichzeitig die flächendeckende Versorgung mit Breitband-Internet als Top-Priorität für den Wirtschaftsstandort ansieht, fällt dabei nicht ins Gewicht.

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Pestizide

Die neue EU-Ökoverordnung sieht keinen eigenen strikten Grenzwert für die Belastung von Ökoprodukten mit Pestiziden vor. Der in Österreich geltende Lebensmittelkodex sieht stattdessen selbstverständlich einen strikten Mindestwert für Pestizide in Bio-Produkten vor. Würde die neue Regierung strikt zu ihrem Bekenntnis der Ablehnung von „Gold-Plating“ stehen, müsste Österreich bei den nationalen Begleitgesetzen für die neue Ökoverordnung konsequenterweise nun auf diesen nationalen Grenzwert verzichten, besonders weil es ja eine finanzielle Mehrbelastung und somit einen Wettbewerbsnachteil bedeutet.

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Urlaub und Mutterschutz, österreichische Sonderregelungen

Mit dem alleinigen Hinweis auf Bürokratieabbau und Stärkung des Wirtschaftsstandorts Österreich stehen dann wohl auch die strengeren innerösterreichischen Regeln beim Gewässerschutz zur Diskussion. Oder auch das österreichische Tierschutzgesetz – das ist nämlich auch „strenger“ als die einschlägigen EU-Gesetze. Denkt man das angekündigte „Downsizing“ auf EU-Mindeststandards weiter, geht es ganz rasch an die Errungenschaften des österreichischen Sozialstaats. Die EU-Urlaubsrichtlinie sieht einen Mindesturlaub von vier Wochen vor – Österreich steht aktuell noch bei fünf Wochen. Aber auch im Bereich Mutterschutz ist Österreich ein freiwilliger „Vergolder“: Die EU schreibt mindestens 14 Wochen vor, Österreich hat derzeit 16 Wochen Mutterschutz.

Ob die Bevölkerung tatsächlich auf all diese Dinge freiwillig und ohne jede rechtliche Notwendigkeit verzichten mag, sei einmal dahingestellt. Dass das Thema die Politik weiter beschäftigt, ist jedenfalls garantiert. Hat doch etwa die Wirtschaftskammer Steiermark gemeinsam mit der Universität Graz ein Forschungsprojekt initiiert, das angeblich überzogene Bestimmungen systematisch aufzeigen und für die Zukunft als Diskussionsgrundlage zur Eindämmung von „Gold-Plating“ dienen soll. Die Ergebnisse der Studie werden 2018 vorliegen. Man darf gespannt sein, was dann alles für Österreichs Unternehmen als eine „zusätzliche, eigentlich vermeidbare Last“ angesehen wird. 

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