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„Für mich ist er kein Mensch“:
Der Fall Eduard Lopatka – Teil 3
30. Juli 2020 Der Fall Eduard Lopatka Lesezeit 13 min
Eduard Lopatka steht vor Gericht – aber nur für einen Bruchteil der Dinge, die ihm seitens Monja H. und seiner Kinder angelastet werden. Die Polizei versucht noch einmal herauszufinden, wie Alois H. zu Lopatkas Waffe gekommen ist.
Dieser Artikel gehört zum Projekt Der Fall Eduard Lopatka und ist Teil 3 einer 3-teiligen Recherche.
Bild: Collage | Addendum

VI. „Wir hoffen, dass seine Unschuld bekräftigt wird“

Während Lopatkas Kinder von systematischem Missbrauch berichten und sein Gutachter über Interventionen klagt, spricht die ÖVP-Bürgermeisterin von einer Schmutzkübelkampagne gegen den Arzt.

VII. Ein Sünder vor Gericht

Wegen einer reichlich seltsamen Urteilsbegründung muss der Prozess gegen Eduard Lopatka wiederholt werden. Im Laufe des zweiten Prozessdurchgangs stirbt ein junger Mann, der seinem ehemaligen Hausarzt die Schuld für seine Drogenabhängigkeit gibt.

VIII. Die Hand, die tötete

Die Polizei versucht noch einmal herauszufinden, wie Eduard Lopatkas Waffe in den Besitz des Alois H. gekommen ist, der sich damit getötet haben soll.

Hinweis

Mit diesem Auge haben wir Textpassagen markiert, bei denen es notwendig gewesen wäre, genauer hinzusehen – was von den jeweiligen Behörden unterlassen wurde.

VI. „Wir hoffen, dass seine Unschuld bekräftigt wird“

Am 10. Jänner 2015 wird Madlen Lopatka als erstes der Kinder von der Polizei einvernommen. „Ich traue dem Eduard alles zu, ich traue ihm auch zu, mich oder uns in die Luft zu sprengen“, erzählt sie der Polizei. Die vier Kinder berichten den Beamten von systematischem Missbrauch über viele Jahre. Sie erzählen, wie er ihnen jeden einzelnen Tag das Gefühl gegeben habe, wertlos zu sein, wie er sie gequält, belästigt und terrorisiert habe.

Madlen beschuldigt ihn nicht nur, sie in die Drogenabhängigkeit getrieben zu haben. Sie wirft ihm vor, ihre Borreliose unbehandelt gelassen und sie vom Rest der Familie isoliert zu haben. Sie unternahm zwei Suizidversuche. Ihr Bruder Josef musste seinem Vater Beruhigungsmittel spritzen, als er rund zehn Jahre alt war. Die Tochter Stephanie sagt aus, dass er sich mehrfach nackt mit seinem Genitalbereich an sie geschmiegt habe, als sie zwischen sechzehn und zweiundzwanzig Jahre alt gewesen war. Noch zuvor, da war sie fünfzehn, soll er ihr einen zwanzig Sekunden langen Zungenkuss gegeben haben. Auch in der Dusche habe er sie einmal fotografieren wollen.

In einem aufgezeichneten Gespräch sagt Eduard Lopatka 2012 zu seiner Frau, sie könne wegen dieser Vorfälle nicht mehr juristisch gegen ihn vorgehen: „Es ist viel zu lange her, es ist zu lange her.“ Miriam-Sophie erzählt, sie musste ihrem Vater einen Schraubenzieher aus dem Bauch ziehen, den er sich selbst hineingerammt hatte. Als sie acht oder neun Jahre alt war, habe er ihr, bevor er und ihre Mutter auf Urlaub fuhren, eine Waffe in die Hand gedrückt, ihr gezeigt, wie man sie entsichert, und sie angewiesen, auf etwaige Einbrecher zu schießen.

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Es existieren Fotos, auf denen Lopatka seine kleinen Kinder Zigaretten rauchen lässt, wie auch Videos, in denen die Kinder – zwei, sechs und 13 Jahre alt – betrunken sind, nachdem er sie Bier trinken ließ.

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Eine ehemalige Nachbarin erzählte der Polizei, sie habe gesehen, wie er die kleinen Kinder von seinem Bier trinken ließ. „Er meinte, das würde den Kindern nicht schaden, die waren erst drei, vier Jahre alt.“ Jahrelang drohte er der Familie, sie würden verarmen. „Wir verlieren unser Geld, unser Haus, wir müssen ausziehen.“ Ob er dann sein Haustier, eine Schildkröte, mitnehmen könne, fragt ihn sein damals achtjähriger Sohn Josef einmal erschrocken. Nein, antwortet der Vater, die könnten sie sich nicht mehr leisten. „Das war eine Belustigung für ihn“, wird Sohn Josef Jahre später vor Gericht aussagen.

Unterdessen setzt Eduard Lopatka selbst offenbar Zeugen unter Druck: Am 14. November 2016 ruft Gabriele H., die Witwe von Alois H., beim Landeskriminalamt Steiermark an. Sie bittet darum, ihre Zeugenaussagen aus den Jahren 2014 und 2015 zu korrigieren:

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 „Ich habe damals unter dem Einfluss von Dr. Eduard Lopatka ausgesagt, das heißt, dass er mich unter Druck gesetzt hat, so auszusagen, wie ich ausgesagt habe.“

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Außerdem sagt sie: „Ich habe wirklich Angst vor Dr. Lopatka, der noch immer mein Hausarzt ist, dass er mir oder einem anderen Beteiligten in diesem Verfahren etwas antut, konkret jemanden töten könnte.“ Medikamente von ihm würde sie nicht mehr einzunehmen wagen. „Ich habe Todesangst, sollte mir etwas passieren, ist die Ursache bei ihm zu finden.“

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Aufnahmen der rauchenden Kinder
Bild: Faksimile Gerichtsakte
Aufnahmen des Schraubenziehers, den sich Eduard Lopatka selbst in den Bauch gerammt hatte
Bild: Faksimile Gerichtsakte

Ihre Angst vor Eduard Lopatka habe dazu geführt, dass sie bei ihren polizeilichen Vernehmungen falsch ausgesagt habe. Jetzt wolle sie diese Falschaussagen korrigieren. Nun sagt sie aus, dass ihr Eduard Lopatka „in seiner Ordination im Sommer 2014 Marihuana angeboten hat“. Dieses Angebot habe sie abgelehnt. Auch erzählt sie nun im Gegensatz zu früheren Aussagen, dass ihr Eduard Lopatka eine schwarze Pistole gezeigt habe. „Er meinte, dass er sich damit vor seiner Ex-Frau Christa schützen müsse.“ Sie habe mit eigenen Ohren gehört, dass er einen Mann fragte, ob er „den Lastwagen des Nachbarn G. […] demolieren oder dessen Zipfl wegschneiden“ könne (der angeblich Gefragte verneint diese Begebenheit). Einmal habe er eine Blechdose in der Hand gehabt und ihr erzählt, dies sei hochexplosiver Sprengstoff. Sie habe das damals für Unsinn gehalten, mittlerweile sei sie sich nicht mehr so sicher.

Auch der vom Gericht beauftragte Gutachter, Manfred Walzl, der die Kinder diagnostizieren sollte, will sich mit dem Fall nicht befassen: Er sei einerseits befangen, „zumal ich – zumindest große Teile – der Familie Lopatka persönlich gut kenne“.

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 Andererseits sei es seit seiner Bestellung zum Gutachter „in den letzten Wochen zu einer ganzen Reihe von Interventionsversuchen durch Kollegen, aber auch Politiker gekommen“.

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Reinhold Lopatka
Abgeordneter zum Nationalrat (ÖVP)

Reinhold Lopatka, Eduards Bruder, war zwar laut Walzls Aussagen nicht darunter; die politische Komponente des Falles wird von der Justiz dennoch ignoriert.

„Ich bin überzeugt, dass der ganze Prozess anders verlaufen wäre, wenn der Reinhold Lopatka nicht sein Bruder wäre“, sagt Christa Lopatka trotzdem. Sie beschuldigt den ehemaligen ÖVP-Klubobmann keiner konkreten Interventionen, glaubt aber, dass das zögerliche Vorgehen der Behörden auf die Prominenz und den Einfluss von Eduards Bruder zurückzuführen ist. Dessen Ehefrau Franziska habe sich in einem Telefonat zudem beklagt, Christa und die Kinder würden Reinholds Karriere zerstören, da sie mit ihrer Leidensgeschichte an die Öffentlichkeit gegangen sind. Ein Sohn von Reinhold Lopatka soll der Familie von Eduard Lopatka mitgeteilt haben, sein Vater recherchiere persönlich, wer bei Gutachter Walzl interveniert haben könnte.

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Eine der verdächtigten Personen ist Waltraud Schwammer, die Bürgermeisterin von Dechantskirchen. 2017 schreibt sie einen Brief an die steirische Ärztekammer, in dem sie Eduard Lopatka verteidigt: Er sei ein „bis jetzt unbescholtener Arzt, der eine ganze Region medizinisch ausgezeichnet versorgt“ und „der bei den Menschen sehr beliebt ist“. Die Gemeinde sei gerade dabei, „ihm auch bei der Errichtung einer neuen Ordination behilflich zu sein“. Zu den mittlerweile auftauchenden Medienberichten über den Fall schreibt sie: „Eine derartige Schmutzkübelkampagne ist durch nichts zu rechtfertigen.“ Der Brief schließt mit: „Sehr geehrte Vertreter der steiermärkischen Ärztekammer, mit meinem Schreiben möchte ich bekräftigen, dass die Bevölkerung der Gemeinde hinter ihm steht. Wir hoffen, dass seine Unschuld bekräftigt wird.“

Am 30. Jänner 2017 belegt das Land Steiermark Eduard Lopatka dennoch mit einem Berufsausübungsverbot bis zum Abschluss des Verfahrens – die Ärztekammer hatte es abgelehnt, diesen Schritt zu ergreifen. Der „dem anhängigen Strafverfahren gegen Herrn Dr. Lopatka zugrundeliegende Sachverhalt“ könne „hinsichtlich einer vorläufigen Untersagung der Berufsausübung […] nicht abschließend beurteilt werden“. Am 31. August 2017 wird Eduard Lopatka schließlich von der Ärzteliste gestrichen – jedenfalls vorübergehend, bis das Urteil rechtskräftig wird. Er verliert damit auch das Recht, eine Hausapotheke zu führen.

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zum Inhaltsverzeichnis

VII. Ein Sünder vor Gericht

Am 29. September 2017 steht Eduard Lopatka schließlich vor Gericht, die Geschichte des Landarztes ist da bereits durch alle Medien gegangen. Er muss sich wegen Quälens oder Vernachlässigens unmündiger, jüngerer oder wehrloser Personen, des unerlaubten Umgangs mit Suchtgift und des Verstoßes gegen das Waffengesetz verantworten. Die Ermittlungen zu allen Vorwürfen, die Monja H. gegen Eduard L. erhoben hat, werden eingestellt: „Es hat sie einfach nicht interessiert“, sagt Monja H. heute.

Zeugen abseits von Monja H. und der Familie Eduard Lopatkas werden nicht geladen – schließlich sind nur die familieninternen Vorfälle Teil des Strafantrags. Das Gebaren von Eduard Lopatka als Arzt wurde nie weiter untersucht. Im Zuge des Prozesses sagt Miriam-Sophie Lopatka: „Er hat alles zerstört. […] Für mich ist er kein Mensch.“ Die psychischen Störungen, an denen alle vier der Kinder leiden, können „Jahre oder Jahrzehnte andauern“, sagt der als Sachverständiger geladene Psychiater Walter Wagner im Zuge des Prozesses.

Dass Eduard Lopatka trotz solcher Aussagen und der Schilderungen der Kinder, die er in vielen Fällen gar nicht abstreitet, im ersten Rechtsgang freigesprochen wird, lässt viele an der Justiz zweifeln – erst recht, als die Urteilsbegründung vorliegt: Richter Andreas Rom bezeichnet Eduard Lopatkas Ex-Frau Christa darin als „unglaubwürdig“ und kritisiert ihren seiner Meinung nach „extravaganten Kleidungsstiel [sic]“.

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Andreas Rom
Richter

Ihre vier Kinder würden sich, „offensichtlich genetisch bedingt“, nur einbilden, psychische Probleme zu haben. Josef, schreibt er, sei der „Hasserfüllteste und Bösartigste“, er „demonstrierte diesen Hass geradezu in seiner Körperhaltung gepaart mit seinem aggressiven Blick“. Seine Schwester Stephanie dagegen sei die „Berechnende und Eiskalte“, dennoch neige sie zu „Übertreibungen und zu theatralischen Darstellungen“. „Diese Zeugin übertreibt gekonnt“, lautet sein Urteil über Miriam-Sophie, sie sei außerdem bemüht, einen „äußerst hilfsbedürftigen und kindlichen Eindruck zu erzeugen“. Über Madlen Lopatka schreibt er: „Offensichtlich legt sie auf Kleidung, dem Anlass entsprechend, keinen Wert. Sie ist, was den Körperschmuck betrifft, in keiner Weise als konservativ zu bezeichnen.“

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Und konservativ zu sein, das erläutert er in einem monströsen Satz über Eduard Lopatka, sei etwas Erstrebenswertes:

„Dieser Ausdruck ,konservative Person‘ ist jedoch nicht als negativ aufzufassen, sondern ist dahingehend auszulegen, dass er mit den gegenwärtig in der Gesellschaft vertretenen Werten, nämlich Völlerei, des Angebens und Strebens nach Mehr, nach der Devise ‚mehr Schein als Sein‘ nicht klargekommen ist bzw. klarkommt und er deshalb immer bestrebt war, seine Kinder nach den Werten seiner Eltern, nämlich Fleiß, Sparsamkeit und Ehrlichkeit, zu erziehen, dies jedoch von seiner Ex-Gattin nicht geteilt wurde, bis es ihm psychisch immer schlechter gegangen ist und er deshalb seinen Ausgleich in außerehelichen sexuellen Beziehungen suchte und sich in masochistischer Weise Schmerzen zufügte, um von all dieser, für ihn empfundener Gegenwehr, abschalten zu können, obwohl dies mit seiner äußerst religiösen Einstellung nicht in Einklang zu bringen ist und er sich deshalb als Sünder sah.“

Als die Kinder Eduard Lopatkas nach dem Urteil ankündigen, den Richter zu klagen, ruft das den damaligen Sektionschef im Justizministerium, Christian Pilnacek, auf den Plan: Die Vorwürfe seien unsachlich und würden den gesamten Richterstand diffamieren, sagt er. Am 13. Juli 2018 wird das Urteil vom Oberlandesgericht Graz dennoch aufgehoben, hauptsächlich, weil Richter Rom sein Urteil „im Kern ausschließlich am persönlichen Eindruck vom Angeklagten einerseits und von den Zeugen“ abgeleitet habe. Der Prozess muss wiederholt werden.

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Eduard Lopatka bei einem Gerichtstermin am 26. Februar 2019.

Im Laufe des zweiten Prozesses kommt es zu einem weiteren Todesfall im Umfeld des Landarztes: David L., der Ex-Freund von Madlen Lopatka, wird tot in seiner Wohnung aufgefunden. Sein Drogenproblem war bekannt, seit längerer Zeit soll er aber clean gewesen sein. Er war wieder in freundschaftlichem Kontakt mit Madlen und berichtete ihr über Whatsapp von den Anfängen seiner Drogensucht: „Mit 16 oder so“ habe er „berge von benzos“ von Eduard Lopatka bekommen: „bin 1-2 mal pro woche mit einer tasche voll rausgegangen plus die opiate die er von verstorbenen krebspatienten und so zurückgeholt hat“.

Er kündigte Madlen gegenüber an, ein Buch über sein Leben schreiben zu wollen, in dem sein ehemaliger Hausarzt Eduard Lopatka eine große Rolle gespielt hätte. „Ich muss immer daran denken, dass er vielleicht nie in die Drogensucht gekommen wäre, ein anderes Leben gehabt hätte, hätte er einen anderen Hausarzt gehabt“, sagt Christa Lopatka. Bei einer Obduktion wird als Todesursache Herzversagen attestiert. Das Chatprotokoll, in dem er die Vorwürfe erhebt, wird vom Gericht als „für das Verfahren nicht relevant“ bezeichnet.

Im zweiten Prozessgang wird Eduard Lopatka am 11. Juli 2019 zu vier Monaten bedingter Haft und einer Geldstrafe von 960 Euro wegen „Quälen oder Vernachlässigen unmündiger, jüngerer oder wehrloser Personen“ und unerlaubten Waffenbesitzes verurteilt. An jedes seiner Kinder muss er zusätzlich tausend Euro zahlen. Verurteilt wird er wegen seiner wiederholten Ankündigungen, sich umzubringen, und weil er seinen Sohn Josef anwies, ihm Injektionen zu verabreichen. Alle weiteren Vorkommnisse sah das Gericht nicht als strafbar an oder verhandelte sie gar nicht.

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 Die Vermögensverhältnisse des Angeklagten ignoriert das Gericht komplett.

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Der Tagsatz zur Festsetzung der Geldstrafe ist – nach den persönlichen Verhältnissen und der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit des Angeklagten – zwischen vier- und fünftausend Euro anzusetzen. Für Eduard Lopatka wird ein Tagsatz von vier Euro festgesetzt, also der geringstmögliche. Er muss 1.920 Euro bezahlen – der Höchstbetrag wäre bei 2,4 Millionen Euro gelegen –, wiewohl das Gericht auch in diesem Verfahren das bisherige Einkommen als Arzt (vor dessen Streichung von der Ärzteliste) auf 20.000 bis 25.000 Euro netto monatlich einschätzt. Im aufgehobenen ersten Urteil wurde zusätzlich ein Immobilienbesitz von „finanziell nicht feststellbarem Wert, jedoch mindestens in der Höhe von EUR 4 Mio.“ geschätzt.

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Madlen und Christa Lopatka

„Mir war der erste Richter lieber. Dessen Abneigung war offensichtlich“, sagt Ex-Frau Christa. Seit acht Jahren ist sie nun von Eduard Lopatka geschieden. Sie hat sich auch einen neuen Namen gegeben. Mit Lopatka habe sie abgeschlossen, nicht aber mit der Justiz. Auch das zweite Urteil hält sie für eine Farce, da unzählige Beweismittel ignoriert wurden oder gar nicht erst zur Sprache gekommen seien, nachdem zahlreiche Zeugen nicht geladen wurden. Das meiste von dem, was ihr Ex-Mann nicht nur ihrer Familie, sondern vielen anderen angetan hat, sei von den ermittelnden Behörden ignoriert worden. (Die Staatsanwaltschaft hat im April 2020 nur die Strafhöhe des Urteils angefochten und alles weitere sonst akzeptiert.)

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VIII. Die Hand, die tötete

In der Causa des Alois H. setzt ein Privatgutachten des pensionierten Gerichtsmediziners Johann Missliwetz die Staatsanwaltschaft unter Druck. In diesem schreibt er im Jänner 2018:

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„Nach derzeitiger Befundlage ist ein Suizid nicht beweisbar und Fremdeinbringung des Schusses nicht auszuschließen (sondern nicht unwahrscheinlich).“

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Erst eine ergänzende Untersuchung der Schussszenarien könnte abklären, ob es wirklich möglich sei, dass aufgrund einer ungewöhnlichen Schusshaltung keine Schmauchspuren auf den Händen verblieben seien.

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Christian Kroschl
Staatsanwalt

Mit genau dieser Untersuchung beauftragt Staatsanwalt Christian Kroschl in der Folge einen Schusswaffensachverständigen. Dieser kommt zu einem eindeutigen Ergebnis: Zwar sei die „beschriebene Waffenhaltung mit dem Daumen als schussauslösenden Finger für einen Suizid eher untypisch, aber nicht unrealistisch und somit nicht völlig von der Hand zu weisen.“ Aber:

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„Bezieht man hingegen die fehlenden Schmauchspuren an den Händen des H. in die Überlegungen mit ein, so ist man gezwungen, von einer suizidalen Schussabgabe Abstand zu nehmen.“

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Einen Monat nach Einlangen dieses Gutachtens wird auch der obduzierende Gerichtsmediziner Peter Grabuschnigg Mitte September 2018 von der Staatsanwaltschaft befragt, ob sein Obduktionsergebnis, das kein Fremdverschulden sah, im Lichte der neuen Erkenntnisse aufrechterhalten werden könne. Wegen Arbeitsüberlastung gelangt die Antwort erst Ende November ein: Er könne lediglich sagen, dass es sich beim tödlichen Schuss um einen angesetzten Schuss gehandelt habe. Ob Alois H. oder eine andere Person abgedrückt habe, sei aus gerichtsmedizinischer Sicht nicht feststellbar.

Am 3. Jänner 2019 nimmt die Staatsanwaltschaft Graz deshalb die Ermittlungen wieder auf. Die ermittelnden Behörden haben eine neue Theorie, warum nicht sein kann, was offenbar nicht sein darf: Sie vermuten nun, dass „durch die Schussabgabe vorhandene Schmauchspuren […] aufgrund vom Notarzt durchgeführter Erstversorgungsmaßnahmen und des Abtransports durch das Bestattungsunternehmen zumindest teilweise verloren gegangen sein könnten“. Allerdings schreibt auch die Staatsanwaltschaft, dass ein vollständiger Verlust aller Schmauchspuren „eher auszuschließen“ ist.

Die Bemerkung ändert nichts.

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Die Frage, wieso Alois H.s Hand keine Schmauchspuren aufweist, ist weiterhin ungeklärt.

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Am 10. Juli 2019 werden die Ermittlungen dennoch erneut eingestellt. Es ist nicht die einzige Frage, die offen bleibt:

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„Wie die Tatwaffe in den Besitz des Alois H. gelangt ist, konnte […] nicht geklärt werden.“

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Eduard Lopatka wurde im Zuge der neuerlichen Ermittlungen nicht mehr befragt.

Wo sich Eduard Lopatka heute aufhält, ist unklar. Gemeldet ist er an der Adresse seines Elternhauses, wird aber dort vom Gericht Fürstenfeld, wo gegen ihn ein Prozess wegen ausstehender Zahlungen der Alimente läuft, seit mindestens eineinhalb Jahren nicht angetroffen. Ob er bald wieder als Arzt tätig sein wird, ist aktuell noch nicht bekannt. 

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Ab Mitte 2017 befasst sich das Bundesamt für Korruptionsprävention und Korruptionsbekämpfung mit der Frage, ob die Ermittlungen gegen Eduard Lopatka tatsächlich „nur sehr träge“, wie es das Bundesamt formuliert, durchgeführt wurden. Am 9. April 2018 werden diese Ermittlungen gegen alle beschuldigten Personen, also Verantwortliche der Ärztekammer, die Polizeibeamten und den Staatsanwalt eingestellt.

Der Staatsanwalt, Richter Oliver Graf und Reinhold Lopatka, Eduards Bruder, standen auf Anfragen von Addendum für ein Gespräch nicht zur Verfügung. Von Eduard Lopatka, Richter Andreas Rom und Bürgermeisterin Waltraud Schwammer gab es auf die Interview-Anfragen von Addendum keine Reaktion.

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Das Addendum-Team, September 2020