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„Nirgends werden so schnell Millionen verschoben“
20. Januar 2020 Flächenwidmungen Lesezeit 3 min
Arthur Kanonier ist Professor für Raumplanung an der TU und beschäftigt sich seit Jahrzehnten mit Flächenwidmung. Ein Thema, bei dem die Gemeinden zu viel Ermessensspielraum haben und bei dem die Bundesländer deutlich mehr tun könnten, sagt er im Addendum-Interview.
Dieser Artikel gehört zum Projekt Flächenwidmungen und ist Teil 4 einer 7-teiligen Recherche.
Bild: Christian Lendl | Addendum

Herr Professor, was läuft bei der Flächenwidmung in Österreich schief?

Inhaltlich sehe ich die größte Herausforderung darin, dass in den letzten Jahren und Jahrzehnten viel zu viel Grünland in Bauland umgewidmet wurde, das dann nicht bebaut wurde. Und das an Standorten, die suboptimal für Siedlungsentwicklungen waren. Österreichweit wurden fast 30 Prozent des Baulands gar nicht bebaut.

Eine andere Schwierigkeit ist natürlich, dass dafür die Gemeinden zuständig sind und dass die überörtlichen Vorgaben für die Flächenwidmung nicht wahnsinnig präzise sind, also dass es zum Teil keine klaren Vorgaben oder Einschränkungen gibt.

Die Kontrolle der Länder ist beschränkt, weil die Flächenwidmung im Wirkungsbereich der Gemeinden liegt. Die Länder können nur bei Exzessen einschreiten. Mir wären überörtliche Maßnahmen lieber, mit überörtlichen Siedlungsgrenzen und verbindlichen überörtlichen Raumplänen.

Wessen Aufgabe ist es, darauf zu schauen, dass sich aktuelle oder ehemalige Bürgermeister durch Flächenwidmungen nicht persönlich bereichern?

Die Widmungsbehörde ist der Gemeinderat, der ist ein Kollegialorgan. Also es ist von der Systematik schon so gesetzt, dass der Bürgermeister nicht die Widmungsbehörde ist. Aber das Ganze ist vor allem ein politisches Thema.

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Dann sprechen wir über eine politisch heikle Frage: Ist die Flächenwidmung in Gemeinden angesichts des Naheverhältnisses von Einwohnern nicht ein Drahtseilakt?

Wann ist Widmung auf Wunsch Ihrer Meinung nach in Ordnung und wann nicht?

Also wenn ich in einem überörtlichen Raum plane, in einem örtlichen Entwicklungskonzept klare Rahmenbedingungen habe, klare Grenzen einer räumlichen Entwicklung, dann habe ich kein Problem damit, wenn im Flächenwidmungs- oder im Bebauungsplan dann später einmal Modifikationen kleinerer Art vorgenommen werden. Etwa wenn im Siedlungsbereich eine Parzelle Bauland zusätzlich gewidmet wird im Anschluss an bestehendes Bauland, weil hier jetzt ein familieneigener Bedarf besteht.

Wenn sich hingegen ein Großinvestor mit irgendeinem Betrieb, mit einer Diskothek oder einem Hotel irgendwo weit weg des Siedlungsbereichs niederlassen will, und das widerspricht allen anderen Plänen, und das wird dann in einem geändert, dann habe ich sehr wohl eine entsprechende Schwierigkeit. Und da ist natürlich darauf zu achten, dass diesen Wünschen dann nicht beliebig stattgegeben wird.

Warum haben die Gemeinden in Österreich bei der Flächenwidmung so viel Macht? 

Das ist natürlich in den Bundesländern unterschiedlich ausgeprägt, aber das frage ich mich auch schon seit längerem, da kann man sich schon wundern. Ich habe auch das Gefühl, dass es einige Gemeinden gibt, die sich eine stärkere überörtliche Raumplanung wünschen, das ist ja auch nicht angenehm für die Gemeinden, dass sie sich immer mit diesen Widmungsanträgen herumschlagen müssen. Die Bundesländer sagen, sie arbeiten jetzt daran, dass die überörtliche Raumplanung wieder stärker wird, aber einen besonderen österreichweiten Zug in Richtung überörtlicher Raumplanung sehe ich nicht.

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Macht die aktuelle Kompetenzverteilung Gemeinderäte oder Bürgermeister anfällig für Fehlverhalten?

Anders gedacht: Sind Bürgermeister bei der Flächenwidmung auch manchmal Getriebene?

Ein Bürgermeister kann umwidmen, es steht ihm zu, kann er machen, und das weiß natürlich der Grundeigentümer. Jeder Grundeigentümer hat das Grundrecht auf sein Eigentum, das haben die ja mit der Muttermilch aufgesogen, das wissen sie genau, und dann heißt es: „Her mit der Widmung. Haben ja alle anderen auch so gebaut. Jetzt wirst nicht auf einmal komisch werden.“

Wird die Flächenwidmung in anderen Ländern besser gelöst?

In der Schweiz oder in Deutschland ist das Planungsermessen der Gemeinden deutlich geringer. Dort gibt es eine sehr starke überörtliche Raumplanung, wo die Gemeinden eben nur geringes planerisches Ermessen haben und ganz grobe Vergehen nicht passieren können. Also wenn man sich die Raumplanung in Bayern, in Baden-Württemberg, aber auch in der Schweiz anschaut, hat die den Gemeinden oder Kommunen deutlich weniger Spielräume eingeräumt.

Wenn man mit dem Flieger über Deutschland und die Schweiz fliegt, dann sieht man schon, dass dort die Siedlungskörper deutlich kompakter sind als in Österreich. Je mehr überörtliche Vorgaben bestehen, je mehr überörtliche Siedlungsgrenzen, je mehr regionale Widmungskriterien, desto weniger Möglichkeiten haben die Gemeinden, vor allem in irgendeinem Anlassfall, rasch eine Widmungsfestlegung durchzubringen, die wesentlichen Raumplanungszielen widerspricht. 

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