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Folgenloser Regelbruch: Grauzone Tiertransporte
21. Januar 2019 Fleisch Lesezeit 7 min
Rund 1,4 Milliarden Tiere werden jährlich innerhalb Europas transportiert. Trotz EU-Richtlinie kommt es immer wieder zu Verstößen, das hat auch mit mangelnden Kontrollen zu tun.
Dieser Artikel gehört zum Projekt Fleisch und ist Teil 5 einer 7-teiligen Recherche.

Rund 360 Millionen Rinder, Schweine, Schafe und Ziegen, dazu über eine Milliarde Stück Geflügel sind jährlich im Zuge von fast 400.000 Tiertransporten auf den Straßen der EU unterwegs. Es sind aber lediglich jene Transporte, die einmal eine Landesgrenze überschreiten. Wie viele Tiere innerhalb Österreichs herumgeschickt werden, wird nicht einmal erfasst.

Zumindest einmal in ihrem Leben werden die meisten Nutztiere transportiert: Wenn sie ihren letzten Weg antreten, den zum Schlachthof. Zucht- oder Masttiere werden aber meist schon vorher verschickt. Welche Tiere exportiert Österreich, welche importiert es? Unter welchen Bedingungen werden die Tiere transportiert, wie gut funktioniert das Kontrollnetz, und welche Konsequenzen gibt es bei Verstößen gegen die Transportrichtlinien?

Die Schnauze voll

Der Tierarzt Erik Schmid hat sich sehr lange mit diesen Fragen beschäftigt, er war als Landesveterinär in Vorarlberg für die Kontrollen von Tiertransporten zuständig. Seine Conclusio aus der Tätigkeit: „Ich bin seit zehn Jahren Vegetarier. Ich habe die Schnauze voll von diesem System.“ Obwohl es in der EU seit 2005 einheitliche Richtlinien für den Transport von Tieren gibt, die auch Kontrollen dieser Transporte vorsehen, ist die Umsetzung dieser Kontrollen in jedem Mitgliedstaat anders ausgestaltet und unterscheidet sich in Österreich von Bundesland zu Bundesland. In Salzburg darf etwa der Amtstierarzt alleine ein Fahrzeug anhalten und kontrollieren, in allen anderen Bundesländern muss die Polizei die Transporter anhalten und kontrolliert teilweise ohne Tierarzt.

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Kritik von Tierschützern

Jeder dieser Transporte, die eine nationale Grenze überschreiten, ist im TRACES-System erfasst. Österreich hat den aktuellsten Daten aus dem Jahr 2015 zufolge etwa 18 Millionen Tiere importiert und 7,8 Millionen exportiert, wobei fast 14 Millionen der eingeführten Tiere zur Schlachtung bestimmtes Geflügel sind. Aber vor allem die österreichischen Exporte stehen immer wieder in der Kritik von Tierschützern, besonders jene von Kälbern: Männliche Milchkälber sind das Pendant zu männlichen Küken, die meist sofort nach ihrer Geburt getötet werden. Diese Kälber werden oft verschickt – weil die Aufzucht in Österreich aufgrund der höheren Standards zu teuer ist.

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Und weil sie Geld kosten, solange sie im Stall stehen, wollen die Bauern sie so früh wie möglich loswerden. Das führt dazu, dass sie bereits transportiert werden, wenn sie nur frische Milch trinken können, was während eines Transports natürlich nicht möglich ist. Sie landen, das ist ein weiterer Kritikpunkt, auch in Mastbetrieben, wo Tierschutzregeln kaum eingehalten werden.

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Zur Zucht nach Usbekistan

Auch zur Zucht werden österreichische Rinder exportiert, bis in Staaten wie Iran oder Usbekistan. Viele der exportierten Rinder sind trächtig, auch die vorgeschriebenen Transportzeiten können in der Praxis nicht eingehalten werden: Rinder dürfen laut EU-Richtlinie höchstens 29 Stunden transportiert werden – zweimal 14 Stunden mit einer Stunde Pause –, aber Wien und die usbekische Hauptstadt Taschkent trennen über 5.000 Kilometer, Google Maps errechnet auf der schnellsten Route eine Fahrtzeit von 62 Stunden mit einem Pkw.

An diesem Beispiel zeigt sich eine Schwäche des Kontrollsystems: Es endet an der EU-Außengrenze. Zwar betonen die Verantwortlichen, dass die Regeln für Transporte auch gelten müssen, wenn ein Transport die Grenzen überschreitet, durchsetzen lässt sich diese Rechtsansicht freilich nicht. Überhaupt sind die Kontrollen ein Schwachpunkt des Systems: Während des Transports sind sie – auch in Österreich – eine Seltenheit, meist wird am Zielort des Transports kontrolliert, in den meisten Fällen ist das ein Schlachthof. Weil dort ein Tierarzt sowieso die Schlachtfähigkeit eines Tieres überprüfen muss, kontrolliert er quasi nebenbei auch den Transport.

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Theoretische Prüfung

Da ist aber der Transport schon vorbei, Verstöße können nur im Nachhinein festgestellt werden. Die Zahlen zeigen auch, dass bei Kontrollen auf der Straße in einem viel höheren Ausmaß Verstöße gegen die Transportbestimmungen festgestellt werden, im Jahr 2016 bei nahezu der Hälfte der Transporte. Auch bei den Kontrollen auf der Straße können allerdings nur bestimmte Missstände geahndet werden. Stimmt die Zahl der Tiere im Transporter mit der der Anzahl auf den Dokumenten überein? Sind Tränken vorhanden und die Tiere gesund? Weil die Tiere aber nicht abgeladen werden, ist es schwieriger, das Tierwohl zu kontrollieren. Leitern werden außen an Transportern angelegt, Tränken überprüft. Doch am häufigsten sind Probleme bei den Dokumenten. Es sei allerdings ein Irrglaube, dass Kontrollen Tierleid verhindern könnten, sagt Tierarzt Schmid:

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Was Tierleid ist, ist ebenfalls Definitionssache. So wird beispielsweise laut Statistik immer wieder ignoriert, ob Tiere transportfähig sind – ein nicht transportfähiges Tier trotzdem zu transportieren, fällt aber nicht in die Kategorie Tierleid. Wo genau Tierleid beginnt, ist nicht festgeschrieben und unterliegt damit der Einschätzung jedes einzelnen Tierarztes. In Österreich wurde Tierleid nur bei 80 von 1.990 Verstößen festgestellt, also bei knapp über 4 Prozent aller Verstöße.

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Grundsätzlich kommt es also darauf an, wie Tierärzte gegenüber Transporten eingestellt sind und wie streng sie kontrollieren – denn ideal sind Transporte für den Tierarzt Schmid ohnehin unter keinen Umständen:

Folgenlose Verstöße

Das größte Problem ist aber ein anderes: dass es kaum Folgen hat, wenn die Transportbestimmungen nicht eingehalten werden. Grundsätzlich werden bei Kontrollen von Tiertransportern nicht die Zuständigen abgemahnt, sondern lediglich die Fahrer. Verantwortlich für den Aufbau eines Transports, die Abfertigung der Tiere und die Vollständigkeit der Unterlagen sind aber die Eigentümer. Oft handelt es sich dabei um Viehhändler oder Mastbetriebe, die die Tiere zur Mast in andere Länder bringen; beim Schlachthof variiert die Zuständigkeit. Ein Tierarzt alleine kann auch nur wenig tun; damit die festgestellten Verstöße Folgen haben, ist oft die Polizei nötig. Bei 90 Prozent der Verstöße wird eine Maßnahme gesetzt, allerdings handelt es sich dabei häufig nur um Abmahnungen. Selten dagegen werden Anzeigen oder Organmandate verhängt, wobei Organmandate im Gegensatz zu Anzeigen sozusagen zu direkten Geldstrafen führen.

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Strafen einkalkuliert

Diese direkten Strafen haben nur selten weitere Folgen. Oftmals können Spediteure oder Viehhändler diese Kosten miteinkalkulieren. Tiertransporte dienen besonders international oft der Gewinnmaximierung, da die Tiere woanders mehr wert sind oder billiger gemästet werden können – auch dann, wenn der Transporteur eine Strafe aufgebrummt bekommen hat. Die größten Folgen kann eine Anzeige haben, weil die zum Entzug der Lizenz zum Tiertransport führen kann. So sollen Firmen langfristig lernen, mehr auf Tierschutz und die Einhaltung der Regeln zu achten. Auch der Landwirtschaftsausschuss des EU-Parlaments forderte 2018 strengere Kontrollen und eine Anpassung der internationalen Standards. So soll die Einhaltung der Tierschutzvorschriften überall garantiert werden, auch der Wettbewerb zwischen Transportfirmen soll so ausgeglichen werden.

Problematisch ist dem Ausschuss zufolge auch die Zusammenarbeit der Mitgliedstaaten. Auch Erik Schmid kennt die Probleme bei internationalen Transporten. Denn Tierärzte können zwar Verstöße gegen die Tierschutzauflagen feststellen und Anzeige erstatten, die Verfahren müssen allerdings von den Ländern durchgeführt werden, die die Abfahrt des Transporters genehmigt haben.

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In welchen Fällen Kontrollen und Verstöße gegen die Transportrichtlinien also Konsequenzen haben, ist nicht bekannt. 

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