loading...

Glossar: Asylwesen

Asylwerber

Als Asylwerber gilt ein Fremder während des Asylverfahrens, von der Antragstellung bis zur rechtskräftigen Entscheidung.

Asylberechtigte (Flüchtlinge)

Asylberechtigte sind Personen, die laut Genfer Flüchtlingskonvention als Flüchtlinge bezeichnet werden, da sie sich aus wohlbegründeter Furcht vor Verfolgung wegen ihrer Rasse, Religion, Nationalität oder Zugehörigkeit zu einer bestimmten sozialen Gruppe oder wegen ihrer politischen Überzeugung außerhalb ihres Herkunftsstaats befinden.

Wurde der Asylantrag positiv entschieden, erhalten diese Personen vorerst ein auf drei Jahre befristetes Aufenthaltsrecht. Wenn anschließend die Voraussetzungen für die Einleitung eines Aberkennungsverfahrens nicht vorliegen, kommt es von Gesetzes wegen zu einem unbefristeten Aufenthaltsrecht. Verändern sich im Herkunftsland die politischen Verhältnisse oder liegt ein Aberkennungsgrund vor (zum Beispiel rechtskräftige Verurteilung wegen eines schweren Verbrechens) ist ein Aberkennungsverfahren einzuleiten.

Wird der internationale Schutz aberkannt, folgt eine aufenthaltsbeendende Maßnahme (zum Beispiel Abschiebung), außer es kommt abhängig vom Einzelfall ein anderes Aufenthaltsrecht infrage:

  • Duldung beispielsweise dann, wenn eine Abschiebung aus rechtlichen oder tatsächlichen Gründen (wenn etwa – trotz Mitwirkung – keine Rückreisedokumente beschafft werden können) nicht möglich ist.
  • Aufenthaltsrecht aus besonders berücksichtigungswürdigen Gründen, etwa aufgrund eines berücksichtigungswürdigen Familien- und Privatlebens in Österreich (Art. 8 EMRK), Aufenthaltstitel in besonders berücksichtigungswürdigen Fällen oder Aufenthaltsberechtigung besonderer Schutz (etwa Opfer von Menschenhandel).
  • Umstieg in das reguläre Aufenthaltsrecht nach dem Niederlassungs- und Aufenthaltsrecht
  • Aufenthaltsbewilligung (vorübergehender befristeter Aufenthalt)
  • Rot-Weiß-Rot-Karte (befristete Niederlassung mit beschränktem Arbeitsmarktzugang)
  • Rot-Weiß-Rot-Karte plus (befristete Niederlassung mit unbeschränktem Arbeitsmarktzugang)
  • Blaue Karte EU (befristete Niederlassung mit beschränktem Arbeitsmarktzugang)
  • Niederlassungsbewilligung (befristete Niederlassung mit beschränktem Arbeitsmarktzugang)
  • Niederlassungsbewilligung – ausgenommen Erwerbstätigkeit (befristete Niederlassung ohne Arbeitsmarktzugang)
  • Niederlassungsbewilligung – Angehöriger (befristete Niederlassung ohne Arbeitsmarktzugang)
  • Aufenthaltstitel Familienangehöriger (befristete Niederlassung mit unbeschränktem Arbeitsmarktzugang)
  • Daueraufenthalt – EU (unbefristete Niederlassung mit unbeschränktem Arbeitsmarktzugang)

Subsidiär Schutzberechtigte

Subsidiär Schutzberechtigte sind Personen, deren Asylantrag zwar abgewiesen wurde, aber deren Leben oder Gesundheit im Herkunftsland bedroht wird. Sie sind daher nicht asylberechtigt (also keine Flüchtlinge im Sinne der Genfer Flüchtlingskonvention), benötigen aber Schutz vor Abschiebung (zum Beispiel weil ihnen Folter, unmenschliche oder erniedrigende Strafe bzw. Behandlung, die Todesstrafe oder die gravierende Verletzung eines Menschenrechts droht; dasselbe gilt, wenn ihr Leben, ihre Sicherheit oder ihre Freiheit durch Gewalt in Form eines bewaffneten Konflikts, zum Beispiel Bürgerkrieg, bedroht ist).

Das Aufenthaltsrecht von subsidiär Schutzberechtigten ist befristet: Der subsidiäre Schutz wird zunächst für ein Jahr erteilt. Wenn bei Ablauf der Befristung die Voraussetzungen weiterhin gegeben sind, kann der Status des subsidiär Schutzberechtigten – auch mehrmals – verlängert werden. Die Verlängerung wird jeweils für zwei Jahre gewährt. Auch dieser Status kann, wenn gewisse Umstände gegeben sind (etwa wegen eines Verbrechens), aberkannt werden.
Der Umstieg auf einen anderen Aufenthaltstitel (Daueraufenthalt – EU) ist bei Erfüllung aller Erteilungsvoraussetzungen möglich.

0
Kommentare
Kommentieren
Die Redaktion von Addendum hat mit 15. September 2020 ihren Betrieb eingestellt. Zu diesem Zeitpunkt wurde auch diese Website letztmalig aktualisiert. Hier finden Sie das vollständige Archiv unserer Rechercheprojekte.
Wir bitten um Ihr Verständnis, dass manche Funktionen auf manchen Endgeräten nicht mehr verfügbar sind.

Das Addendum-Team, September 2020