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Nachträgliche Mitteilung
16. April 2019 Glücksspiel Lesezeit 1 min
Peter Westenthaler begehrt nachstehende Nachträgliche Mitteilung.
Dieser Artikel gehört zum Projekt Glücksspiel und ist Teil 21 einer 23-teiligen Recherche.
Bild: Lilly Panholzer | Addendum

NACHTRÄGLICHE MITTEILUNG

Sie haben auf Ihrer unter https://www.addendum.org erreichbaren Website ei­nen Beitrag mit dem Titel „Auf der Payroll des Glücksspiels“ veröffentlicht (https://www.addendum.org/gluecksspiel/payroll-des-gluecksspiels/), in dem ausgeführt wurde, dass 2010 eine Gesellschaft mit dem Sitz in Graz einem Wie­ner Gastronomen eine 60.000-Euro-Rechnung ausgestellt habe. Dazu zitieren Sie die Äußerungen eines Dritten, der die Zahlung als verdeckte Finanzierung einer politischen Partei bezeichne. Aufgrund dieses Sachverhaltes würden nun­mehr Korruptionsermittler unter anderem gegen Peter Westenthaler ermitteln.

Die Zentrale Staatsanwaltschaft zur Verfolgung von Wirtschaftsstrafsachen und Korruption (WKStA) führte auf Grund einer Anzeige gegen Peter Westenthaler ein Ermittlungsverfahren, in dem die in einer Anzeige erhobene Vorwürfe der Verbrechen des schweren Betrugs (§§ 146 f StGB) und der Geldwäscherei (§ 165 StGB) sowie der Vergehen der Vorteilsannahme zur Beeinflussung (§ 306 StGB) geprüft wurden.

Die Zentrale Staatsanwaltschaft zur Verfolgung von Wirtschaftsstrafsachen und Korruption (WKStA) hat dieses Ermittlungsverfahren nunmehr eingestellt. 

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