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Spieler klagt Wettverluste ein
9. Oktober 2017 Glücksspiel Lesezeit 2 min
Nach den erfolgreichen Klagen einzelner Automatenspieler versucht erstmals auch ein Wettsüchtiger, seine Verluste erstattet zu bekommen. Der Streitwert: mehr als 400.000 Euro. Der Wettanbieter weist sämtliche Vorwürfe zurück.
Dieser Artikel gehört zum Projekt Glücksspiel und ist Teil 4 einer 23-teiligen Recherche.
Bild: Addendum

Rund 20 Jahre lang habe sich sein ganzes Leben nur um Sportwetten gedreht, erzählt der Niederösterreicher, der anonym bleiben will. Schon auf dem Weg ins Büro, im Zug oder im Bus, habe er überlegt, welche Wetten er platzieren könnte. Nach der Arbeit sei er in seine Stamm-Wettcafés gegangen und habe getan, was er schon in der Früh beschlossen hätte. Zu Hause sei das Spiel dann auch noch weitergegangen – bis spät in die Nacht.

Jahrelang habe er auf diese Weise an Admiral-Wettterminals sein ganzes Einkommen und einige Darlehen verspielt. Letztlich griff der Bankangestellte sogar in die Kassa, was lange Zeit unbemerkt blieb. Anfang des Jahres flog er auf – und wurde fristlos entlassen.

„Nie hat jemanden bei Admiral interessiert, woher ich das viele Geld habe“, behauptet der Mann. Im Gegenteil, man habe ihn als Stammkunden mit Vergünstigungen, Gutscheinen und Bundesliga-Eintrittskarten gelockt.

Klage im September eingereicht

Immer wieder habe er versucht aufzuhören – vergeblich. Im September hat der Mann Klage am Landesgericht Wiener Neustadt eingebracht, über Thomas Sochowsky und dessen Anwalt, Peter Ozlberger, die schon mehrere Millionen Euro für pathologische Automatenspieler erstritten haben. Mehr als 5.000 Wetten hat ihr neuer Klient in Wettcafés platziert, 4.000 weitere im Internet.

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Spielerklagen gegen Novomatic

Rund 20 Automaten-Spieler haben sich am Landesgericht Wiener Neustadt einer gemeinschaftlichen Klage gegen Novomatic angeschlossen. Einigen ist es bereits gelungen, einen Teil ihrer Verluste zurückzuholen. Der Anwalt der Spieler, Peter Ozlberger, verfolgt dabei zwei Strategien: Je nach Fall argumentiert er mit der teilweisen Geschäftsunfähigkeit aufgrund von Spielsucht oder mit der Illegalität bestimmter Novomatic-Apparate. Diese wurde vor kurzem vom OGH bestätigt. Derzeit melden sich laut Ozlberger immer mehr Spieler aus Deutschland.

„Die Wettverträge sind wegen mangelnder Geschäftsfähigkeit nicht gültig“, behauptet Ozlberger. Eine erkennbare Spielsucht seines Mandanten sei über Jahre ausgenutzt worden. Eine geeignete Zugangsbeschränkung habe gefehlt, daher sei der Wettanbieter schadenersatzpflichtig. 427.260,71 Euro wurden eingeklagt.

Admiral Sportwetten bestreitet Sachverhalt

Die Admiral Sportwetten GmbH bestätigt, dass die Klage vor kurzem eingelangt sei. Man arbeite derzeit an einer Beantwortung. Der vorgebrachte Sachverhalt stellt sich aus Sicht des Wettanbieters aber völlig anders dar und wird zur Gänze bestritten. Betont wird weiters, dass das Unternehmen das Thema Wettsuchtprävention sehr ernst nehme und man stets im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben handle.

Der Kläger hat mittlerweile eine stationäre Therapie absolviert und tauscht sich nun einmal wöchentlich mit anderen Betroffenen und Therapeuten aus.

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