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Die Stadt Wien stellt sich vor Gericht gegen Novomatic
30. August 2019 Glücksspiel Lesezeit 2 min
Spielerklage: Die Stadt trat erstmals einem Verfahren bei – auf Seiten eines ehemaligen Spielers, der behauptet, die Automaten des Konzerns seien illegal betrieben worden.
Dieser Artikel gehört zum Projekt Glücksspiel und ist Teil 22 einer 23-teiligen Recherche.
Bild: Herbert Pfarrhofer | APA

Das sogenannte kleine Glücksspiel war lange Zeit ein großes Geschäft. Für die Novomatic-Gruppe im Allgemeinen, für ihre Tochterunternehmen im Besonderen. Bis Ende 2014, das das Ende des Automatenspiels in der Hauptstadt markieren sollte, durften mehr als 2.500 Spielautomaten betrieben werden. Doch seither mehren sich die Klagen darüber, dass die technisch hochwertigen Geräte aus dem Gumpoldskirchener Glücksspielkonzern womöglich nicht immer ganz konform mit dem Gesetz gelaufen wären. Der Oberste Gerichtshof kam im Jahr 2017 in einer Entscheidung sogar zu dem Schluss, eine Firma des Novomatic-Konzerns in Wien habe über Jahre das Gesetz zum kleinen Automatenglücksspiel in Wien „umschifft“. Ein simpler Tastendruck habe laut OGH gereicht, die Einsatz- und Gewinnmöglichkeit deutlich – und im Ergebnis rechtswidrig – zu erhöhen, weshalb in diesem einen Fall mehr als 100.000 Euro an Verlusten eines Spielers zurückgezahlt werden mussten . Novomatic tat dieses Urteil damals als Einzelfallentscheidung ab.

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Am 31. Juli 2019 passierte Erstaunliches: Die Stadt Wien stellte sich erstmals auf die Seite eines ehemaligen Spielers, der der Novomatic den Betrieb illegaler Geräte in Wien vorwirft. Laut dem von Rechtsanwalt Josef Milchram verfassten Schriftsatz schlägt sich die Stadt als sogenannter Nebenintervenient auf die Seite der klagenden Partei – und tritt damit erstmals vor Gericht gegen den Konzern auf.

Der Schritt der Stadt Wien erfolgt auch deshalb, weil Novomatic damit argumentiert, die Stadt Wien habe behördliche Bewilligungen (Konzessionen) ausgestellt. Sollte das Gericht dieser Ansicht folgen, könnte in letzter Konsequenz die Stadt Wien für Spielverluste geradestehen müssen.

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Laden Sie den Schriftsatz hier herunter.

Verhärtete Fronten

In dem Schriftsatz, der Addendum vorliegt, stellt sich die Stadt auf folgenden Standpunkt: „Die verfahrensgegenständlichen Bescheide (…) stellen keine Genehmigung für Münzgewinnspielapparate dar, die unter das Glücksspielmonopol des Bundes fallen. Aus diesen Bescheiden (Konzessionen) des Magistrats der Stadt Wien kann von der beklagten Partei (also Novomatic, Anm.) daher kein Recht abgeleitet werden, das von der klagenden Partei behauptete illegale Glücksspiel zu betreiben.“

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Novomatic-Sprecher Bernhard Krumpel erklärt dazu: „Die Nebenintervention der Stadt Wien und die Begründung überzeugt rechtlich nicht, denn die Wiener Konzessionsbehörde hat die Münzgewinnspielapparate im Konzessionsverfahren überprüft und für gesetzeskonform befunden.“ Die Behörde hätte „auch ganz konkret deren Betrieb genehmigt“, was schon daraus folge, dass die Münzgewinnspielapparate im amtlichen Antragsformular zu beschreiben gewesen wären. „Das wäre ja sinnlos, wenn die Wiener Konzessionsbehörde nicht konkret deren Betrieb bewilligen würde.“

Das deutet nicht nur auf verhärtete Fronten, sondern auch auf ein längeres rechtliches Kräftemessen hin. 

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