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Großes vs. kleines Glücksspiel

Abkürzungen: L-GSA: Landesglücksspielautomaten; VLT: Video-Lottery-Terminals; SBK-GSA: Glücksspielautomaten in Spielbanken/Casinos.
Vergleich der Landesgesetzgebung im Bereich Glücksspielautomaten

Die gesetzliche Hauptbasis für das Glücksspiel bildet das Glücksspielgesetz des Bundes. Generell besitzt der Staat ein Monopol. Er betreibt zwar selbst kein Glücksspiel, vergibt aber – über das Finanzministerium – Lizenzen. Die Casinos Austria dürfen aufgrund einer Bundeslizenz in Österreich zwölf „Spielbanken“ (Casinos) betreiben, Spiele wie Roulette, Poker und Black Jack dürfen nur in Casinos gespielt werden. Daneben sind in den Casinos auch Automatenspiele erlaubt. Die Casinos-Tochter Österreichische Lotterien darf Lotto („6 aus 45“), Toto, Rubbellose und auch Online-Gaming offerieren. Sie darf zudem VLT-Automaten (vergleichbar mit herkömmlichen Spielautomaten) an 15 Standorten in Österreich betreiben.

Eine Ausnahme vom Glücksspielmonopol bildet das „kleine Glücksspiel“, offiziell „Landesausspielungen mit Glücksspielautomaten“ genannt. Demnach ist es den Bundesländern erlaubt, Lizenzen für das Automaten-Glücksspiel zu vergeben. Der Staat gibt dafür rechtliche Mindeststandards vor. In Einzelaufstellungen (maximal drei Automaten pro Lokal) darf der Höchsteinsatz pro Spiel demnach maximal einen Euro betragen, der Gewinn maximal 1.000 Euro pro Spiel. In Automatensalons (bis zu 50 Automaten) sind maximal 10 Euro pro Spiel und ein maximaler Gewinn von 10.000 Euro erlaubt.

Die Höhe dieser Maximal-Einsätze wurde mit der Novelle des Glücksspielgesetzes 2010 neu geregelt. Früher war beim „kleinen Glücksspiel“ ein Einsatz von höchstens 50 Cent pro Spiel festgeschrieben. Die Erhöhung wurde vielfach kritisiert – von Experten, aber auch Spielern, wie selbst eine im Auftrag des Finanzministeriums erstellte Studie im Vorjahr ergab: „Vehemente Kritik am konkreten Höchsteinsatz von 1 Euro bzw. 10 Euro pro Einzelspiel bzw. an der Erhöhung der Einsatzgrenzen kommt sowohl von Expertinnen und Experten (,unerklärlich hoch‘, ,unlogisch‘) als auch von den Spielern/Spielerinnen (,Wo ist da der Spielerschutz?‘). Der Grundtenor der Expertinnen und Experten lautet, dass so hohe Maximaleinsätze aus fachlicher Sicht und vom Standpunkt des Spielerschutzes nicht zu argumentieren sind.“

In fünf Bundesländern gibt es das „kleine Glücksspiel“ (Burgenland, Niederösterreich, Oberösterreich, Steiermark, Kärnten). In Wien, Salzburg, Tirol und Vorarlberg ist es verboten. Insgesamt sind in Österreich laut Finanzministerium derzeit 6998 legale Glücksspielautomaten aufgrund von Bewilligung von Landes- oder Bundesseite in Betrieb.

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Das Addendum-Team, September 2020