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Eine graue Katze streckt die Zunge raus
Steuerpflicht für streunende Katzen
25. Mai 2018 Haustiere Lesezeit 6 min
Immer wieder wird die Forderung nach einer „Katzensteuer“ laut. Naturschützer und Jagd-Aktivisten sehen darin eine Lenkungsmaßnahme gegen den größer werdenden ökologischen Pfotenabdruck der Hauskatze. Denn die gesellschaftliche Akzeptanz für – an sich legale – Abschüsse von Katzen außerhalb des Siedlungsgebiets schwindet, obwohl das Haustier überhand nimmt.
Dieser Artikel gehört zum Projekt Haustiere und ist Teil 3 einer 4-teiligen Recherche.
Bild: Matt Observe | Addendum

Es ist mehr als der bloße Aprilscherz, als welcher die angebliche Einführung einer „Katzensteuer“ alle Jahre wieder auftaucht. Der Jagdaktivist Rudolf Gürtler bereitet mit Gleichgesinnten seit einiger Zeit eine Beschwerde beim Verfassungsgerichtshof vor. Genauen Zeitplan gibt es zwar keinen, doch der Rechtsanwalt und Jagdsachverständige im Ruhestand fühlt sich ungleich behandelt – weil er für seine Hunde Steuern zu entrichten hat, während für Katzenhalter keinerlei kommunale Abgaben fällig werden. Diesen Missstand möchte er aus der Welt schaffen. Dabei ist es freilich nicht Gürtlers Anliegen, die Hundesteuer abzuschaffen.

Erklärtes Ziel aller Überlegungen wäre die Einführung einer Chip-Pflicht für Katzen, analog zur Kennzeichnungspflicht für Hunde. In Jagdkreisen, in denen Gürtler hochangesehen ist und man sein Engagement begrüßt, ist in diesem Zusammenhang von einer „Katzensteuer“ die Rede: einer Steuer, die immer wieder einmal im Mainstream diskutiert wird; eine Steuer, für die es historische Vorbilder gibt; und die eben nicht zufällig ausgerechnet in Jagdkreisen immer wieder gefordert wird.

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Konsequenterweise sollten Kolonien verwilderter Hauskatzen aus Arten- und Tierschutzgründen aufgelöst werden.
Klaus Hackländer, Wildbiologe

Singvögel haben keine Lobby

Denn einerseits nehmen Katzen allerorts überhand. Recherchen der amerikanischen Wissenschafts- und Wildlife-Journalistin Abigail Tucker zufolge dürfte sich die Zahl der Hauskatzen zwischen 1986 und 2016 weltweit verdoppelt haben. Genaue Zahlen gibt es auch in Österreich, wo Expertenschätzungen bei klar steigender Tendenz von annähernd zwei Millionen Tieren ausgehen, nicht. Zwar gibt es gemäß Tierhaltungsverordnung mittlerweile bundesweit eine Kastrationspflicht für Katzen mit regelmäßigem Freigang (mittlerweile sogar für Bauernhöfe, für die lange Ausnahmen bestanden). Doch wirklich überprüft wird diese nicht, und anders als bei Hunden ist beim beliebtesten Haustier der Österreicher bislang einzig die Zucht von Hauskatzen meldepflichtig .

Andererseits haben die Singvögel und Blindschleichen, Libellen, Fledermäuse und Siebenschläfer, die dem unbändigen Jagdtrieb der Freigängerkatzen draußen zum Opfer fallen , keine lautstarke Lobby, die sich des heiklen Themas annimmt.

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Gefährlicher als Waschbären

Offene Kritik an der „Massentigerhaltung“ wird man von NGOs wie Birdlife oder dem WWF höchstens verklausuliert hören. Niemand möchte es sich wirklich mit den Katzenfans verscherzen. Hinter vorgehaltener Hand erzählen aber etwa Ranger des Nationalparks Donau-Auen, dass sich die unzähligen durch das Naturschutzgebiet streunenden Hauskatzen weit drastischer auf die dortige Fauna auswirken als die noch spärlich auftretenden Waschbären, die als gefräßige und ursprünglich nicht im Auwald anzutreffende Eindringlinge „entnommen“ (also: erlegt) werden, obwohl in Österreichs Nationalparks eigentlich nicht gejagt wird.

Die Jägerschaft wiederum – politisch bekanntermaßen nicht schlecht vernetzt – hätte vom Gesetzgeber theoretisch das Recht, Katzen außerhalb des Siedlungsgebiets zu erlegen. Dabei handelt es sich um eine Ermessensfrage, ob das sogenannte Niederwild (Rebhühner, Fasane, Hasen) gefährdet ist. Beantworten dürfen sie zumeist nur Jagdausübungsberechtigte und Jagdschutzorgane – in Niederösterreich etwa sind das zusammen etwa 10 Prozent aller Jägerinnen und Jäger –, die ein Revier besonders gut kennen.

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Um ehrlich zu sein, kann man diejenigen Leute, die sich die Worte der Jäger zu Herzen nehmen, an einer Hand abzählen.
Martin Grasberger, Jäger und Chefredakteur der Zeitschrift Weidwerk

Burgenländische Katzen leben gefährlich

In Oberösterreich ist es sogar erlaubt, Katzen zu fangen. In der Steiermark gibt es eine starke Einschränkung im Winter (wenn es weder junge Feldhasen noch flugunfähige Küken gibt). In Tirol muss sich eine Katze 1.000 Meter vom nächstgelegenen Haus entfernt haben, um „geschossen“ werden zu dürfen. In Vorarlberg sind es 500 Meter, in Wien und Niederösterreich 300 Meter, im Burgenland gar nur 200 Meter. Schadenersatz steht Katzenhaltern nicht zu. In der Steiermark müsste die Tötung einer Katze sogar unverzüglich bei der Polizei angezeigt werden.

Die Praxis in den Revieren jedoch sieht anders aus. Zwar gibt es einzelne obskur schießwütige Jagdgesellschaften in „de facto katzenfreien Revieren“ (so ein Jagdfunktionär, der nicht genannt werden möchte), über die jedoch auch das Gros der Jägerinnen und Jäger den Kopf schüttelt. Nicht wenige von ihnen haben selbst Katzen und wissen, dass es sich in vielen Fällen beinahe um ein Familienmitglied handelt. Deshalb setzt man besonnen auf Aufklärung. Vielen sei gar nicht bewusst, welchen Schaden eine Katze in freier Wildbahn anrichten kann. „Um ehrlich zu sein, kann man diejenigen Leute, die sich die Worte der Jäger zu Herzen nehmen, an einer Hand abzählen“, meint Martin Grasberger, Jäger und Chefredakteur der Zeitschrift Weidwerk.

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„Die Wahrheit ist, dass es einen Großteil der Menschen im Grunde nicht interessiert, was ihre Murli so treibt.“

Umwelt- versus Tierschutz

Was Murli so treibt – also den „Einfluss von Hauskatzen auf die heimische Fauna und mögliche Managementmaßnahmen“ –, hat Klaus Hackländer, Wildbiologe und Leiter des Instituts für Wildbiologie und Jagdwirtschaft an der Wiener Universität für Bodenkultur bereits 2014 in einem Gutachten ausgearbeitet. Der Auftraggeber ist kein Unbekannter, nämlich Anwalt Rudolf Gürtler. Das Gutachten bietet einen globalen Überblick über unterschiedlichste Studien zum Thema – sowohl hohe Hauskatzendichten als auch verwilderte Katzenkolonien betreffend.

Dabei offenbaren sich einmal mehr unterschiedliche Interessen von Umwelt- und Tierschutz. Denn der auch in Österreich landläufig praktizierte Umgang mit Katzenkolonien beruhigt zwar die Gemüter mancher Katzenfreunde und bringt NGOs Spenden. Wirklich zielführend ist es allerdings nicht, die Tiere zuerst einzufangen, zu kastrieren und anschließend wieder freizulassen. Die sogenannte TNR-Methode („trap – neuter – release“) ist in der Fachwelt zumindest umstritten. Denn: „Die TNR-Methode führt kurz- und mittelfristig nicht zu einer Verringerung des Einflusses von Hauskatzen auf Wildtiere und hilft lediglich, eine Entnahme zu vermeiden. Aber selbst Tierschutzverbände kritisieren, dass TNR nicht die Lebensbedingungen von verwilderten Hauskatzen verbessert, sondern eventuell sogar verschlechtert“, so Wildbiologe Klaus Hackländer: „Konsequenterweise sollten Kolonien verwilderter Hauskatzen also aus Arten- und Tierschutzgründen aufgelöst werden.“

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„Das ist ja bei Hunden auch gelungen.“

Zusätzlich plädiert der Studienautor für die Einführung einer Katzensteuer, um damit die Zahl der verwilderten und streunenden Hauskatzen an sich einzudämmen. Den effizientesten Weg, um direkte und indirekte negative Effekte von freilaufenden Hauskatzen zu unterbinden – ein Verbot, Hauskatzen außerhalb des Hauses freilaufen zu lassen –, hält er für schwer praktikabel. „Daher ist eine einfache Reduktion der freilaufenden Hauskatzen durch eine Steuer und eine Entnahme von verwilderten Hauskatzen in der freien Wildbahn notwendig. Entnahme bedeutet in diesem Fall Fang und Überführung in ein Tierheim oder eben auch Abschuss.“

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Selbst als Katzenfreund meine ich aus Artenschutzgründen, dass Katzen nicht in den Freilauf gehören.
Kurt Kotrschal, Verhaltens-, Wolfs- und Hundeforscher

Dass es heute einen anderen Umgang mit Katzen braucht, meint auch der Verhaltens-, Wolfs- und Hundeforscher Kurt Kotrschal: „Das ist ja bei Hunden auch gelungen.“ Anders als früher lasse man Hunde heute nicht mehr streunen, führe sie mit Beißkorb an der Leine, besuche Hundezonen. „Selbst als Katzenfreund meine ich aus Artenschutzgründen, dass Katzen nicht in den Freilauf gehören. Sie sind weltweit ein Faktor beim Aussterben gefährdeter Kleintiere, das gilt immer mehr auch für manche Singvögel in Europa“, so Kotrschal. „Und man kann Katzen auch in der Wohnung artgerecht halten.“ Eine Katzensteuer kann er sich prinzipiell vorstellen, aber nur für Freigängerkatzen, gewissermaßen als Kompensationszahlung.

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Wie viele Katzen gibt es?

Ähnliches hat auch Klaus Hackländer im Sinn, wenn er vorschlägt, das Geld aus einer Katzensteuer in Biodiversitätsmaßnahmen und Lebensraumverbesserung für Wildtiere zu stecken: „Gerade in unserer ausgeräumten Agrarlandschaft bedarf es wieder mehr Versteckmöglichkeiten und Nahrungsflächen. Mit den Einnahmen aus der Katzensteuer könnten Landwirte gefördert werden, die Hecken oder Dauerbrachflächen anlegen und pflegen.“

Wie hoch solche Einnahmen ausfallen könnten, lässt sich schwer sagen – eben weil es keine gesicherten Zahlen gibt. Was Befürworter übrigens als klares Argument für eine Abgabe auf Stubentiger sehen: Durch die für eine Katzensteuer erforderliche verpflichtende Registrierung – etwa über Tierarztpraxen – ließe sich erstmals erheben, wie viele Katzen es tatsächlich gibt. Zur Orientierung: Mit ihren mehr als 50.000 Hunden nahm etwa die Stadt Wien im Jahr 2016 4,3 Millionen Euro ein. Gleichzeitig leben in der Stadt geschätzt 250.000 Katzen (Freigängerkatzen wie strikt indoor gehaltene Wohnungskatzen) sowie einige tausend verwilderte Streunerkatzen.

Und in Graz beschert die Hundesteuer der Stadtkassa jährlich 500.000 Euro. Bisher. Anfangs von manchen vielleicht noch für einen Aprilscherz gehalten, hat dort nun die rechtskonservative Stadtregierung kurzerhand die Hundesteuer abgeschafft. Damit könnte Graz, wenn auch nicht ganz im Sinne Rudolf Gürtlers, einen unerwarteten Präzedenzfall schaffen. 

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