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Elsner: „Flöttl hat mindestens eine Milliarde gestohlen“
6. November 2017 Justiz Lesezeit 15 min
In den Paradise Papers finden sich auch Hinweise auf den BAWAG-Skandal: Der einstige Spekulant Wolfgang Flöttl soll mehrere Firmen auf der Karibikinsel Aruba besessen haben, die von der Justiz nicht unter die Lupe genommen worden sind. Ex-BAWAG-Generaldirektor Helmut Elsner rechnet im Addendum-Interview mit den Beteiligten ab und fragt sich, warum die Spur des Geldes nicht verfolgt wurde.
Dieser Artikel gehört zum Projekt Justiz und ist Teil 6 einer 27-teiligen Recherche.
Helmut Elsner
Ex-Bawag-Generaldirektor
Helmut Elsner (82) wuchs in Graz auf. Seine Mutter war Kaufhaus-Angestellte, der Vater im Krieg gefallen. Nach der HAK bekam Elsner einen Job in einer Filiale der Arbeiterbank, wie die BAWAG damals hieß. Elf Jahre später war er deren Filialleiter. 1978 wurde er vom damaligen BAWAG-Chef Walter Flöttl in die Zentrale nach Wien geholt. Sein Aufgabengebiet war das Großkundengeschäft. Von 1995 bis 2003 war Elsner Vorstandsvorsitzender der BAWAG.

Ex-BAWAG-Chef Helmut Elsner hat viereinhalb Jahre Haft verbüßt. Am 16. Oktober 2017 hat sein einstiger Generalsekretär Peter Nakowitz seine dreijährige Haftstrafe angetreten. Elsner und Nakowitz sind die Einzigen, die aufgrund der Vorkommnisse in und rund um die frühere Gewerkschaftsbank ins Gefängnis mussten. Den übrigen sieben Angeklagten blieb das erspart.

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Elsner, der einst angesehene Generaldirektor der BAWAG, will nicht als Hauptschuldiger gelten. Er kämpft nach wie vor um seine Rehabilitierung. Ein Antrag auf Wiederaufnahme seines Verfahrens wurde im Dezember des Vorjahres abgelehnt, der 82-Jährige legte dagegen aber ein Rechtsmittel ein. Demnächst muss das Oberlandesgericht Wien entscheiden.

Rückenwind verspürt Elsner nun durch die sogenannten Paradise Papers, die der Süddeutschen Zeitung zugespielt und nun publik wurden. In diesem 1,4 Terabyte umfassenden Dokumenten-Konvolut kommt auch der Investmentbanker Wolfgang Flöttl vor, der rund eine Milliarde Euro der BAWAG in den 1990er Jahren verspekuliert haben will. Die Unterlagen, die auch dem ORF und dem Falter vorliegen, zeigen, dass von Flöttl 1990 binnen eines Monats sieben Gesellschaften auf der Karibik-Insel Aruba gegründet wurden, als deren Direktor der Investmentbanker fungierte. Zehn Jahre später wurden die Firmen aufgelöst.

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Im Interview mit Addendum erklärt Helmut Elsner, warum er befindet, dass sein Verfahren neu aufgerollt werden muss. Er kritisiert die „Zuruf-Justiz“, die nie ernsthaft nach der verlorenen Milliarde gesucht habe. Und er wirft dem früheren Strafverteidiger und jetzigen Justizminister Wolfgang Brandstetter vor, ein doppeltes Spiel getrieben zu haben.

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Addendum: Herr Elsner, Sie haben ein Wiederaufnahme-Verfahren angestrengt. Nun sind durch die Paradise Papers neue Informationen zu den Gesellschaften von Investmentbanker Wolfgang Flöttl publik geworden. Gehen Sie davon aus, dass die Neuigkeiten Einfluss auf das Wiederaufnahme-Verfahren haben werden? Das Oberlandesgericht Wien sollte ja demnächst in der Sache entscheiden.

Helmut Elsner: Es wird immer klarer, dass Wolfgang Flöttl im Verfahren bei Richterin Claudia Bandion-Ortner ein Lügengebäude errichtet hat. Er hat behauptet, ich hätte ihn zu Spekulationen veranlasst, obwohl inzwischen wohl eindeutig klar ist, dass er gar nicht verspekuliert, sondern veruntreut hat. Nur auf seine Aussagen hat Bandion-Ortner den Untreue-Vorwurf begründet. Die Informationen aus den Paradise Papers sind somit einmal mehr ein Hinweis, dass die Anklage von Staatsanwalt Georg Krakow und das Urteil von Richterin Bandion-Ortner ein Skandal sind. Ich habe meinen Anwalt angewiesen, die neuen Unterlagen aus den Paradise Papers als ergänzende Beweisstücke dem Wiederaufnahme-Antrag beizulegen.

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Flöttl-Anwalt Herbert Eichenseder sagte zu den Paradise Papers laut ORF: „Ich kann ausschließen, dass diese Firmen mit den straf­verfahrens­gegenständlichen Karibik-Geschäften der BAWAG zu tun hatten. Mit dem Eintritt der schweren Verluste Ende 1998 wurden inaktive Firmen aus Kostengründen liquidiert.“

Das Urteil von Richterin Bandion-Ortner ist von A bis Z falsch. Zur Hälfte ist es ohnehin schon widerlegt. Bei der Untreue gibt es noch keinen Freispruch. Darum geht es in der Wiederaufnahme. Wenn man all die Dinge, die wir gefunden und vorgelegt haben, liest, wird man zum Ergebnis kommen, dass das Urteil falsch ist und aufgehoben gehört. Der Hauptvorwurf, den ich Bandion-Ortner mache, ist, dass sie einen Gerichtsgutachter bestellt hat, Herrn Dr. Kleiner, das Gutachten dann aber nicht verwendet hat. Dr. Kleiner schrieb mehrmals, dass er die Verlustbehauptung von Flöttl nicht nachvollziehen könne, dass man nicht wisse, was mit dem Geld passiert ist. Zu einem Zeitpunkt, als Flöttl behauptet hat, es sei kein Geld mehr da, hat er laut Gutachten Millionen Dollar an Zinsgutschriften bekommen. Bandion-Ortner führte über mehrere Seiten x-mal im Urteil aus, Flöttl sei im Gegensatz zu mir immer glaubhaft gewesen – angesichts solcher Unterlagen! Da fragt man sich, wie das geht.

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Die BAWAG-Affäre

Durch den Zusammenbruch des US-Brokers Refco im Jahr 2005 wurden die vertuschten Karibik-Verluste der BAWAG publik. Die Bank hatte in den Jahren 1995 bis 2000 durch riskante Veranlagungen, die über den Investmentbanker Wolfgang Flöttl gelaufen waren, rund eine Milliarde Euro verloren und teils durch Briefkastenfirmen in der Karibik verschleiert. Neun Personen wurden in der Folge vor Gericht gestellt. Den Prozess, der im Juli 2007 begann und ein Jahr später endete, leitete Richterin Claudia Bandion-Ortner, Staatsanwalt war Georg Krakow. Im Dezember 2010 wurden Teile des BAWAG-Urteils vom OGH gekippt, ein Teil des Verfahrens musste ab 2012 (unter Richter Christian Böhm) neu aufgerollt werden.

Bilanz des Strafverfahrens: Helmut Elsner wurde zu zehn Jahren Haft verurteilt, nach viereinhalb Jahren wurde er aus gesundheitlichen Gründen entlassen. Fünf Jahre Haft lautete das Urteil für Ex-BAWAG-Vorstand Johann Zwettler. Wegen Haftunfähigkeit hat er die Strafe nie angetreten. Der ehemalige BAWAG-Generalsekretär Peter Nakowitz verbüßt seine dreijährige Haftstrafe seit 16. Oktober 2017. Ein Monat bedingt lautete das Urteil für Ex-BAWAG-Aufsichtsratspräsident Günter Weninger. Die übrigen fünf Angeklagten – Investmentbanker Wolfgang Flöttl sowie drei ehemalige BAWAG-Vorstände und ein ehemaliger Wirtschaftsprüfer – wurden freigesprochen.

Wolfgang Flöttl
Investmentbanker und Sohn des ehemaligen BAWAG-Vorstandsvorsitzenden Walter Flöttl
Flöttl junior lebt in New York und ist mit Anne Eisenhower, der Enkelin des ehemaligen US-Präsidenten Dwight D. Eisenhower, verheiratet. Noch unter seinem Vater startete Wolfgang Flöttl Ende der 1980er Jahre im Auftrag der BAWAG Währungsspekulationsgeschäfte. Als das öffentlich bekannt wurde, stoppte man diese 1994. Bereits 1995 wurden sie aber wieder aufgenommen, zunächst gewinnbringend, letztlich endete das Engagement mit einem enormen Verlust.

Beschränkt sich Ihre Kritik darauf, wie mit dem Gutachten umgegangen wurde?

Nein, es gibt noch eine Unterlage über die Bermudas. Es handelt sich um ein Telefax vom Bundesministerium für Inneres an die Staatsanwaltschaft Wien. Betreff: Wolfgang K. Flöttl. Unten steht, dass ersucht werde, diese Information vorerst von der Akteneinsicht auszunehmen. Das ist offenbar bis zum Ende des Verfahrens passiert. In dem Fax steht, Flöttl habe versucht, 21 Millionen Dollar aus dem Verkauf einer Liegenschaft von den Bermudas abzuziehen. Dann sieht man, dass Flöttl seine Liegenschaft, die uns verpfändet wurde, verkauft hat. Das ist glatter Betrug. Es gab zwei Liegenschaften, eine hat Flöttl an einen Amerikaner verkauft, eine zweite hat er um zwölf Millionen Dollar im August 1998 seiner Sekretärin verkauft und dann zurückgeleast – um einen monatlichen Betrag von 43.333,33 Dollar. Verpfändet hat er die Liegenschaft im November. Das ist offenbar ein Scheingeschäft. Woher hat eine Sekretärin zwölf Millionen Dollar? Der nächste Betrug ist, dass die Pacht auch noch die BAWAG zu zahlen hatte. Denn die Sekretärin hat von einer Flöttl-Firma bei der Bank of Bermuda die 43.333,33 Dollar abberufen. Aber es hat sich ja niemand die Mühe gemacht, in Bermuda nachzuforschen. Bandion-Ortner hat zu Beginn des Verfahrens gesagt, Bermuda klammern wir einmal aus – um es dann nie mehr anzusprechen.

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Das Bundeskriminalamt erhielt von der FIU Bermuda (Financial Intelligence Unit, eine Geldwäscheverdachtsmeldestelle) Hinweise, dass Wolfgang Flöttl versucht haben soll, Vermögen im Wert von 21 Millionen von den Bermudas abzuziehen. Das BK informierte darüber am 3. April 2006 mit dem Vermerk „Bitte sofort vorlegen“ die Staatsanwaltschaft Wien und übermittelte auch die Hintergrund-Infos von den Bermudas.
Im August 1998 verkaufte Wolfgang Flöttl eine Liegenschaft auf den Bermudas an seine Mitarbeiterin Julie Jones. Verkaufspreis: 12 Millionen US-Dollar. Diese Liegenschaft hat Flöttl laut Elsner später an die BAWAG verpfändet, obwohl sie ihm nicht mehr gehörte.

Sie sagen also, man wollte nicht wissen, was Flöttl exakt getan hat?

Man muss wissen, dass es überall Hausdurchsuchungen gegeben hat, nur bei Flöttl nicht. Staatsanwalt Krakow ist zwar in New York bei Flöttl gewesen, dort hat es aber nur eine freiwillige Einschau gegeben. Daraufhin hat Flöttl Belege hinausgegeben, die ihm halt passten. Als er dann behauptet hat, sein Computer sei abgestürzt, er habe keine Unterlagen mehr, habe ich verlangt, dass man seine Konten öffnet und einen „forensic accountant“ einsetzt. Das sind Unternehmen, die dem Geldfluss nachgehen. Das hat man abgelehnt. Man kann zwar Belege vernichten, aber nie und nimmer den Geldfluss, der stattgefunden hat. Wäre man dem Geldfluss nachgegangen, hätte man entdeckt, was da alles passiert ist. Daher vermute ich Korruption. Noch dazu, wenn man weiß, dass das Finanzministerium und die Finanzmarktaufsicht schon zu Beginn des Verfahrens geschrieben haben, es könne nicht sein, dass ein jahrelang erfolgreicher Investmentbanker von einem Tag auf den anderen alles verliert. Das heißt, man hätte wegen Betrugs ermitteln müssen – von mir aus auch gegen mich und die anderen Vorstände. Da wäre eh nichts rausgekommen, aber Flöttl wäre übrig geblieben. Aber man hat nur wegen Untreue, nicht wegen Betrugs ermittelt. Was soll man zu so einer Justiz sagen?

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Herbert Eichenseder, Anwalt von Wolfgang Flöttl, wollte auf Addendum-Anfrage zu den Vorwürfen nicht Stellung nehmen.

Vermuten Sie eigentlich, dass noch Gelder da sind?

Das weiß ich nicht. Gestohlen hat Flöttl der Bank mindestens eine Milliarde. Wir haben zu einem Zeitpunkt, als er behauptet hat, es sei nichts mehr da, 170 Millionen Dollar Guthaben gefunden. Es gab insgesamt noch Guthaben auf drei verschiedenen Banken. Aber an alle Unterlagen komme ich nicht ran. Das hätte eigentlich der Staatsanwalt machen sollen.

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Warum hat sich der Staatsanwalt Ihrer Meinung nach nicht für das Geld interessiert?

Fragen Sie bitte ihn. Ich kann das nicht beantworten. Da sollte die Korruptionsstaatsanwaltschaft ermitteln. Ich kann weder Bandion-Ortner noch Krakow vernehmen.

Sie sagen, die Justiz habe Ihnen gegenüber sehr hart agiert, während das bei Flöttl nicht der Fall gewesen sei. Wie begründen Sie das?

Ich war im August 2006 bei einer Vernehmung in Wien. Da hatte ich bereits Voruntersuchungen wegen meiner Herzprobleme. Ich bekam aber eine weitere Ladung für August. Es hieß, es gehe nur noch um eine kurze Frage. Ich habe aber in Frankreich eine Herzattacke bekommen und musste ins Spital. Da wurde eine Angiographie (Herzgefäßuntersuchung) gemacht. Dabei wurde diagnostiziert, dass die Gefahr eines Herzinfarkts besteht. Mein Anwalt hat die Unterlagen dazu nach Wien geschickt und mich entschuldigt, weil ich nicht zur Vernehmung kommen konnte. Ich war ja im Spital. Staatsanwalt Krakow hat mir noch baldige Besserung gewünscht. Dann ist nie mehr eine Vorladung gekommen, aber 14 Tage später ein Haftbefehl. Später hat sich herausgestellt, dass dieser Haftbefehl aufgrund eines falschen Artikels kam. Im News sah man einen silberfarbenen Porsche und darunter stand: „Jetzt flüchtet Elsner.“ Das war die Begründung für den Haftbefehl. Ich habe aber keinen silbernen Porsche, sondern einen schwarzen. Das war also ein Fake-Foto. Daher war ich der Meinung, dass das bald vorbei ist.

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Auszug aus dem Haftbefehl gegen Helmut Elsner

Ex-Staatsanwalt Georg Krakow hat auf eine Addendum-Anfrage nicht reagiert.

Dem war aber nicht so.

Ich war zunächst im Spital mit Bewachung, kam dann gegen Kaution auf freien Fuß. Der französische Staatsanwalt hat mir Auflagen erteilt, an die ich mich gehalten habe. Einer der führenden Ärzte in Frankreich hat dann erklärt, ich würde eine Bypass-Operation benötigen. Ich war in einer Herzklinik in Marseille. Zwei Tage vor der Herzoperation stürmte die Polizei in das Zimmer und sagte: „Auslieferung nach Wien.“ Der Arzt aus Österreich, der nach Frankreich kam, hat sich überhaupt nichts angeschaut, sondern mich nur abtransportieren lassen. Während des Fluges nach Wien habe ich Herzprobleme bekommen. Da hat der dubiose Arzt gesagt: „Wir sind eh gleich unten.“ In der Justizanstalt Josefstadt war der ärztliche Leiter dann entsetzt. Er hat gesagt: „Sie müssen sofort operiert werden.“ In der Früh war aber zunächst noch die Haftverhandlung. Die Richterin sagte: „Ich verhänge U-Haft wegen Fluchtgefahr.“ Ich habe gesagt: „Warum soll ich flüchten?“ Sie hat geantwortet, sie habe keine Zeit. „Auf Wiedersehen.“ Dieselbe Richterin hat die U-Haft für Flöttl abgelehnt. Die Begründung war, er habe eine fixe Adresse in New York. Da wurde keine Fluchtgefahr gesehen. Ich hatte einen Hauptwohnsitz in Wien und einen Nebenwohnsitz in Frankreich. Ich war achtmal bei Vernehmungen in Wien. Einmal musste ich mich – wie geschildert – aus Krankheitsgründen entschuldigen. Ich habe keine Fluchthandlung gesetzt. Ich hätte ja gar nicht flüchten können, ich stand kurz vor einer Operation.

SPÖ-Politikerin Doris Bures war damals Bundesgeschäftsführerin. Am 29. April 2006 hieß es in einer SPÖ-Aussendung: „Jene Bankmanager, die für die BAWAG-Krise verantwortlich sind, müssten haftbar gemacht werden. Der ehemalige BAWAG-Chef Elsner samt seiner Kollegen müsse vor Gericht gestellt werden und persönlich die Verantwortung für die Milliardenverluste übernehmen, die er verursacht hat. ,Denn es sei für niemanden nachvollziehbar, schon gar nicht für die Vertreter der Sozialdemokratie, dass Manager einer Bank, die selbst in Saus und Braus leben, mit den hart erarbeiteten Ersparnissen der Arbeitnehmer rücksichtslos spekulieren‘, so Bures abschließend.“

Warum glauben Sie, dass die Justiz so agiert hat?

Es war Wahlkampf und es gab Zurufe aus der Politik an die Justiz: „Wann klicken die Handschellen?“ Besonders hervorgetan hat sich da die Frau Bures. Gusenbauer stand ja damals zur Wahl als Bundeskanzler. Es war Wahlkampf. Bures schrie laufend: „Wann klicken die Handschellen?“ Ich meine, wie kommt jemand von einer sozialen Partei auf die Idee, für jemanden eine Untersuchungshaft zu verlangen, wo er oder sie keine Ahnung haben kann, was passiert ist?

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Natürlich ist das eine Zuruf-Justiz, die auf Zuruf der Politik gehandelt hat. Ganz sicher und wahrscheinlich sind auch Karrieren versprochen worden. Bandion-Ortner wurde Ministerin, Krakow wurde zunächst Oberstaatsanwalt, Nowotny wurde Gouverneur der Nationalbank. Inhaltlich hat es ja keinen Grund gegeben, eine Anklage zu zimmern. Die Geschäfte mit Flöttl (die in den 80er Jahren begonnen und zunächst bis 1994 gelaufen sind) haben ja (1995) wieder begonnen, weil der ÖGB das wollte, weil er die Gewinne wieder haben wollte, sonst hätte es eine Dividendenkürzung gegeben. Und die Geschäfte gingen auch weiter, weil die Prüfung ergeben hat, dass man das machen kann. Es gab einen Prüfbericht der Nationalbank, aus dem ein Bescheid hervorging. Darin stand, dass gewisse Verbesserungen vorzunehmen seien, dass aber die Geschäfte grundsätzlich in Ordnung waren, dass es keine Vertrags- oder Aufsichtsratsverletzungen gegeben hat und dass Risiko-Auswahl und Risk Management wieder extern vergeben werden können. Gemeint war Flöttl.

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Ihnen wurde vorgeworfen, Sie hätten alles in Auftrag gegeben und verschleiert.

Herbert Tumpel, der nicht nur Aufsichtsratspräsident, sondern auch Finanzchef des ÖGB war, hat entschieden, dass wir mit den Geschäften wieder anfangen. Er sagte zu mir, dass wir einen Vorstandsbeschluss machen und damit in den Aufsichtsrat gehen. Das hat er bei einer Aussage auch bestätigt. Tumpel sagte: „Wir haben dem Vorstand nicht vertraut, sondern geprüft und dann nach eigenem Ermessen entschieden.“ Allein wegen dieser Aussage hätte die Richterin das Verfahren wegen Untreue einstellen können und wegen Betrugs weiter ermitteln sollen. Außerdem ist der Vorstandsvorsitzende bei einem 12.000-Mann-Unternehmen nicht der einzige Verantwortliche. Da gibt es ein Backoffice, andere Vorstände. Mein Part war, dass der Flöttl mir vorgeschlagen hat, was man machen sollte. Ich habe es an den Vorstand herangetragen, der Vorstand hat einen Beschluss gefasst. Dass der Vorstand gemeint hat, ich hätte ihn getäuscht, war der Bandion-Ortner natürlich willkommen. Das hing aber mit einer Behauptung von Flöttl zusammen, nachdem er die Verluste mitgeteilt hat. Er hat behauptet, ich hätte gesagt, er solle weitermachen. Das sind lauter Lügen. Das haben die Unterlagen ja widerlegt. Aber alle hatten Angst, dass sie auch verhaftet werden, wenn sie nicht spuren. Aber es haben mich auch nicht alle belastet.

Ex-BAWAG-Aufsichtsratschef Herbert Tumpel wurde im Gerichtsverfahren gefragt, ob er bei der Entscheidung über die Wiederaufnahme der Karibik-Geschäfte dem Vorstand vertraut habe. Tumpel antwortete: „Wir haben nicht dem Vorstand vertraut, sondern die Wiederaufnahme (der Spekulationsgeschäfte durch Flöttl, Anm.) ist unter den von mir geschilderten und auch ausführlich erörterten Bedingungen erfolgt.“

Bandion-Ortner sagte im ORF-Film „Der BAWAG-Skandal“ 2012 auf die Frage, ob die Justiz den Flöttl-Geschäften tatsächlich auf den Grund gegangen ist: „Wir sind natürlich im Verfahren damals auch dieser Frage nachgegangen. Wenn Sie sich erinnern, es sind ja massenweise Unterlagen aus Amerika geliefert worden, die ein ganzes Zimmer gefüllt haben und auch damals in allen Zeitungen zu sehen waren. Wir haben uns also natürlich auch mit der Frage beschäftigt damals.“

Heute will Claudia Bandion-Ortner, die wieder als Richterin tätig ist, auf Addendum-Anfrage zur Causa BAWAG und zu den Aussagen von Helmut Elsner nichts mehr sagen.

Es hat sich aber ohnedies auch der Oberste Gerichtshof mit Ihrem Verfahren befasst.

Der OGH hat die Urteile 2010 aufgehoben, bis auf das Urteil gegen Zwettler, Nakowitz und mich. Bei der Hauptverhandlung vor dem OGH präsentierte ich die Bermuda-Unterlage. Ich habe auch gesagt, dass die Wiederaufnahme der Veranlagungen auf Wunsch des ÖGB erfolgt sind. Daraufhin sagt der Vorsitzende Hofrat Dr. Lässig: „Wenn Sie neue Unterlagen haben, können Sie die Wiederaufnahme Ihres Verfahrens beantragen, aber da werden wir nicht zuständig sein.“ Zuvor habe ich noch aufgrund dieser unterdrückten Unterlagen gesagt, dass ich die Bandion-Ortner für strohdumm und korrupt halte. Ich habe gesagt: „Ich darf Sie bitten, das zu protokollieren.“ Daraufhin sagt der Vorsitzende zu mir: „Herr Elsner, lehnen Sie sich nicht zu weit hinaus, besprechen Sie das mit einem Anwalt, das wird für Sie eine Klage geben.“ Ich wollte die Dame nicht beleidigen, ich wollte provozieren, dass sie mich anzeigt. Im Fernsehen wurde Bandion-Ortner dann gefragt, was sie dazu sage, dass der Herr Elsner sagt, sie sei „strohdumm und wahrscheinlich korrupt“. Da werde sie doch wohl klagen. Sie antwortete aber: „Da mache ich gar nichts, das kommt seiner Strategie entgegen.“ Da muss ich sagen, dass sie eine gewisse Bauernschläue hat, weil sie durchschaut hat, wenn sie mich angegangen wäre, wäre ihr das Verfahren um die Ohren gesaust. Grundsätzlich halte ich sie aber für eine ausgesprochene Intelligenzruine. Das hat sie durch ihr offenherziges Vorgehen im Verfahren bewiesen.

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Sie kritisieren auch Justizminister Wolfgang Brandstetter. Warum?

Ein Anwaltsfreund hat mich am Anfang angerufen und gesagt, bei einer so großen Causa müsse der Staatsanwalt ermitteln. Er wollte mich nicht vertreten, weil er Zivilrechtsexperte und kein Strafverteidiger sei. Er hat gesagt, der beste wäre der Professor Brandstetter. Brandstetter kam dann in meine Wohnung, ich erklärte ihm die ganze Geschichte und er sagt – Staatsanwalt war damals Dr. Schön, die waren im Gespräch –, seiner Meinung nach kommt da eh nichts raus. Er hat auch noch gesagt, er werde zu Nowotny gehen (damals BAWAG-Chef) und ihm sagen, dass er die Bank, die er am Rande vertreten hatte, nicht mehr vertreten werde. Ein paar Tage später kommt er zurück und sagt, der Nowotny wisse, dass sich niemand etwas zu Schulden kommen lassen habe. Wir säßen alle in einem Boot, er werde auf den Flöttl losgehen, und alle anderen würden keinen Schaden nehmen. Ich war dann sehr beruhigt. Drei Monate später hat Brandstetter gesagt, in der Bank gehe es drunter und drüber. Kein Mensch kenne sich mehr aus, aber der Nowotny sei ein braver Parteisoldat und würde jeden Tag mit dem Gusenbauer telefonieren. Er führe also die Bank nach Anweisung des Gusenbauer, weil das Hauptinteresse von Nowotny sei nicht die Bank. Er möchte, dass Gusenbauer die Wahl gewinnt.

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Ex-Bundeskanzler Alfred Gusenbauer sagt dazu auf Addendum-Anfrage: „Diese Aussage ist falsch.“

Nationalbank-Gouverneur Ewald Nowotny „möchte dazu nicht Stellung nehmen“, teilte sein Sprecher mit.

Was werfen Sie Brandstetter konkret vor?

Was ich ihm vorzuwerfen habe, ist, dass er plötzlich auf der anderen Seite gesessen ist. Er war plötzlich Privatbeteiligter der BAWAG und ist auf mich losgegangen. Beim Schlussplädoyer hat er eine Brandrede gegen mich gehalten. Ich hätte was weiß ich für eine kriminelle Aktivität und hätte ihn beeinflusst. Das war unglaublich. Meine Frau hat ihm dann geschrieben, dass sie entsetzt sei. Ich frage mich schon, was soll man von so einer Persönlichkeit halten?

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Hat Ihnen Brandstetter zugesagt, dass er Sie vertreten werde?

Natürlich. Es ist nicht nur das. Ich habe ihn genau informiert, was passiert ist. Er hat auch eine Rechnung gelegt. Da hat ihm dann meine Frau geschrieben. Was ich ihm an Honorar bezahlt habe, ist nicht zurückgeflossen. Frau Dr. Rech, die Vizepräsidentin der Rechtsanwaltskammer Wien, war darüber empört und hat gesagt, sie werde das bei der Kammer anzeigen. Da hat sich herausgestellt, dass der Professor Brandstetter nicht Kammermitglied ist. Also konnte sie nichts machen.

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Elisabeth Rech, die Vizepräsidenten der Rechtsanwaltskammer Wien bestätigt gegenüber Addendum die Vorwürfe von Elsner:

„Ich habe im BAWAG-Prozess einen der Vorstände vertreten. Herrn Brandstetter habe ich damals nur als Vertreter der BAWAG im Prozess kennengelernt. Allerdings wurde mir dann erzählt, dass er vorher Herrn Elsner vertreten hätte. Meine Meinung war: Wenn das wirklich stimmt, wäre das für einen Rechtsanwalt schwer disziplinär und müsste geahndet werden, weil wir die Seiten selbstverständlich nicht wechseln dürfen. Dass man die Seiten wechselt, ist so ziemlich das Schlimmste, was man machen kann.“ Rech erklärt, dass in solchen Fällen üblicherweise ein Disziplinarverfahren droht. „Eine Konsequenz wäre gewesen, dass Herr Brandstetter sofort das BAWAG-Mandat niederlegen hätte müssen. Die Sanktionen des Disziplinarrates (der Kammer, Anm.) reichen je nach dem Unrechtsgehalt und dem Verschulden von einem Verweis bis zu einer Sperre als Rechtsanwalt.“ Womit hätte Brandstetter rechnen müssen? „Es hätte zumindest eine Geldstrafe gegeben. Aber der Herr Brandstetter war und ist nicht Rechtsanwalt, sondern Strafverteidiger, daher gelten für ihn diese Regeln nicht.“

Wolfgang Brandstetter verrechnete Elsner für seine Vertretung in der Causa Bawag 9.600 Euro.

Justizminister Wolfgang Brandstetter sagt auf Addendum-Anfrage zu den Vorwürfen von Helmut Elsner: „Über Inhalte ehemaliger Mandatsverhältnisse darf ich aus berufsrechtlichen Gründen grundsätzlich keine Angaben machen. Es sei aber der Hinweis gestattet, dass derartige einseitige Anpatzversuche nicht neu sind und seit meinem Amtsantritt immer wieder durch diverse Medien kursieren.“

Aber hatten Sie Nachteile dadurch, dass Sie Herrn Brandstetter Informationen gegeben haben?

Nein, die Informationen, die ich ihm gegeben habe, waren ja richtig. Nur haben die das umgedreht. Die Nachteile waren die, dass der Professor Brandstetter zuerst, wie Nowotny auch, gesagt hat, dass da nichts passieren wird. Auf einmal sitzt er dann auf der anderen Seite und haut auf mich mit untauglichen Mitteln hin.

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Der Antrag zur Wiederaufnahme Ihres Verfahrens wurde in erster Instanz abgelehnt, danach haben Sie sich an das Oberlandesgericht gewandt, das noch nicht geurteilt hat. Heißt das, Sie haben den Glauben an den Rechtsstaat doch noch nicht ganz verloren?

Es hat immer auch Teile der Justiz gegeben, die sich rechtskonform verhalten haben. Ich hoffe, dass das Oberlandesgericht jetzt alles würdigt und prüft. Dann wird man eine Wiederaufnahme wohl nicht verhindern können. Sie könnten nur sagen, es ist halt so, wie es war. 

Für Wolfgang Flöttl gilt ausnahmslos die Unschuldsvermutung.

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