Am 1. April 2019 sollten innerhalb der Justiz die Weichen gestellt werden, wie es mit dem Eurofighter-Verfahren weitergeht, nachdem dieses Anfang 2019 von der Staatsanwaltschaft Wien an die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) übertragen worden war. Die sogenannte Dienstbesprechung verlief jedoch anders als gedacht. Letztlich führte sie sogar zu einer Anzeige der WKStA gegen ihre Chefs in den Oberbehörden.
Wie aus einem Protokoll hervorgeht, das Addendum und Ö1 vorliegt, dürfte das Eurofighter-Verfahren jahrelang unter einer falschen Prämisse ermittelt worden sein. Dabei geht es um die Briefkastenfirma Vector, über die rund 90 Millionen Euro ohne erkennbare Gegenleistung in dunkle Kanäle gewandert sein sollen. Der bisherigen Arbeitshypothese zufolge überließ man es den deutschen Behörden, mit denen man in der Causa kooperiert, gegen die Beschuldigten wegen des Hauptvorwurfs der Untreue vorzugehen. Österreich wollte es sich offenbar leicht machen und sich darauf beschränken, jene, die das Geld aus der – in Deutschland aufgearbeiteten – Untreue weiterverteilten, danach wegen Geldwäsche vor Gericht zu stellen.
Offenbar war diese Vorgehensweise zwischen dem früher zuständigen Staatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Wien, der Oberstaatsanwaltschaft und dem nunmehrigen Justiz-Generalsekretär Christian Pilnacek abgestimmt. Nun wiesen die Vertreter der WKStA in der erwähnten Dienstbesprechung allerdings darauf hin, dass dieser Ansatz rechtlich nicht möglich sei, da einige Beschuldigte in Deutschland als Beitragstäter zur Untreue gelten würden und in Österreich sogenannte Eigengeldwäsche vor 2010 nicht strafbar gewesen sei.
Stimmt diese Einschätzung der WKStA, kommt es einem Totalschaden gleich – und das unter den Augen der Fachaufsicht. Pilnacek soll dazu lapidar angemerkt haben, dass das Verfahren nicht mehr zu reparieren sei. Entweder komme man in Bezug auf den Vector-Komplex mit Geldwäsche durch, dann müsse man es durchziehen. Wenn es in Bezug auf die Geldwäsche rechtliche Schwierigkeiten gäbe, dann werde es in manchen Fällen zu Einstellungen kommen. Darüber hinaus werde es wohl viele Einstellungen wegen Verjährung geben.
Pilnacek geht laut Protokoll übrigens davon aus, dass man die Geldempfänger aus dem Vector-Netzwerk kennt. Die WKStA verwies allerdings darauf, dass die Verfolgung bis zum letzten Geldempfänger großteils noch nicht geschehen sei. Daraus folgt, dass man bei einer raschen Beendigung des Verfahrens den Geldfluss wohl nicht mehr bis zum Ende nachvollziehen könnte. In einer Causa, in der es am Ende des Tages um die Frage geht, ob möglicherweise Politiker bestochen wurden, wäre wohl anzunehmen, dass man alles Denkbare unternimmt, um der Spur des Geldes bis zum Schluss zu folgen.
Noch ernüchternder verlief die Besprechung laut Protokoll in Bezug auf die im Jahr 2017 vom damaligen Verteidigungsminister Hans Peter Doskozil (SPÖ) eingebrachte Betrugsanzeige gegen den Eurofighter-Hersteller Airbus. Dieses Verfahren hätte man – soll Pilnacek gesagt haben – schon lange „erschlagen können“. Ein anwesender Vertreter der Oberstaatsanwaltschaft Wien soll erklärt haben, dass der Übergang des Verfahrens zur WKStA nun ein günstiger Zeitpunkt wäre, einen dicken Schlussstrich zu ziehen. Die Oberbehörde hätte schon damals schwer verstanden, wieso überhaupt begonnen wurde zu ermitteln. Anscheinend habe niemand Minister Doskozil erklären wollen, dass kein Anfangsverdacht bestünde.
Bezeichnenderweise soll ausgerechnet die fallführende Staatsanwältin dieser Aussage in der Besprechung zugestimmt haben. Pilnacek habe diesbezüglich gemeint, dies sei eine Schande für uns alle, das hätte man sich schon vor Jahren ansehen können. Man sei damals zu einem Ergebnis gekommen und man solle jetzt nicht wieder anfangen, das Ergebnis von hinten aufzurollen. Dann soll der entscheidende Satz gefallen sein: „Setzt’s euch zsamm und daschlogt’s es, aber das hättet ihr vor drei Jahren machen können.“ Beisatz: Wenn alles so einfach und klar sei.
Obwohl es noch ein ausstehendes Sachverständigengutachten gibt, wurde – laut Protokoll – bereits in dieser Dienstbesprechung festgelegt, dass das Betrugsfaktum bis zum Sommer enderledigt werde.
Im Rahmen der Dienstbesprechung wurden zahlreiche gravierende Mängel im Eurofighter-Verfahren aufgezeigt. Dennoch sollte die WKStA laut Protokoll dazu verpflichtet werden, dies gegenüber anfragenden Medien zu verbergen. Der Leiter der Oberstaatsanwaltschaft Wien, Johann Fuchs, habe diesbezüglich festgehalten, dass es nicht die Aufgabe der WKStA sei, irgendwelche Fehler aus der Vergangenheit und Versäumnisse aufzuzeigen.
Das Sitzungsprotokoll ist Teil der eingangs erwähnten Anzeige der WKStA, von der unter anderem Pilnacek und Fuchs betroffen sind. Mit ihrer Unterschrift bestätigten demnach nicht nur die Behördeneiterin Ilse-Maria Vrabl-Sanda, sondern auch mehrere weitere Oberstaatsanwälte bei der WKStA, die allesamt bei der Besprechung anwesend waren, dass diese Aussagen getroffen wurden. Dies dementiert die Oberstaatsanwaltschaft Wien auf Anfrage auch nicht. Ein Sprecher teilte mit, dass „die pointierte Darlegung des eigenen Standpunkts der Diskussion geschuldet“ sei. „Einzelne Wortmeldungen und Dissonanzen zwischen den Sitzungsteilnehmern dürfen daher nicht aus dem Zusammenhang gerissen werden.“
Bei einem Nebenaspekt der Anzeige geht es übrigens um Ex-Finanzminister Karl-Heinz Grasser. Der ursprüngliche Eurofighter-Staatsanwalt hatte vor Jahren ein Ermittlungsverfahren gegen Grasser eingeleitet, aber diesen nicht davon verständigt. Das ist nicht zuletzt deshalb problematisch, da der Ex-Minister im Eurofighter-Untersuchungsausschuss aussagen musste und sich als Beschuldigter aber entschlagen hätte können. Grasser bestreitet sämtliche Vorwürfe.
Nachdem das Gesamtverfahren von der Staatsanwaltschaft Wien zur WKStA gewandert war, entdeckte man dort den Lapsus. Laut Anzeige wurde der Medienstelle der WKStA von der Oberstaatsanwaltschaft Wien jedoch mitgeteilt, die WKStA solle Ex-Finanzminister Grasser nicht sofort von dem Ermittlungsverfahren verständigen. Man möge sich zuerst einen Gesamtüberblick über die Akten verschaffen. Das kann in einem Großverfahren freilich dauern. Und angesichts jahrelanger Untätigkeit in diesem Punkt ist es schwer zu argumentieren, warum man einen Beschuldigten nicht verständigen sollte. Die Korruptionsstaatsanwaltschaft verlangte laut Anzeige daraufhin eine schriftliche Weisung, worauf der Leiterin der WKStA von der Oberstaatsanwaltschaft mitgeteilt worden sei, das Verhalten der WKStA fände weder bei OStA-Leiter Fuchs noch bei Generalsekretär Pilnacek Zustimmung. Eine schriftliche Weisung, die das umstrittene Ansinnen auch offiziell dokumentiert hätte, gab es dann allerdings nicht.
Auf Anfrage teilt ein OStA-Sprecher mit: „Hinsichtlich der von Ihnen angesprochenen Mitteilung der Medienstelle der WKStA war die Oberstaatsanwaltschaft Wien um eine Verständigung bemüht, aus der im Sinne der gesetzlichen Vorgaben die Verdachtslage hervorgeht. Dass eine Verständigung rasch zu erfolgen hat, war zu keinem Zeitpunkt strittig.“ Die Entscheidung über den Zeitpunkt und den Inhalt sei der eigenständigen Beurteilung der WKStA überlassen.
Stimmt das, muss es wohl ein ordentliches Missverständnis gegeben haben. Einig sind sich OStA und WKStA hier offenbar nur darin, dass keine Weisung erteilt wurde.
Zum erwähnten Vorwurf in Bezug auf Vorgaben bei der Medienarbeit betont die OStA auf Anfrage, dass „der Justiz eine im gesetzlichen Rahmen umfassende und wahrheitsgetreue Information der Öffentlichkeit ein besonderes Anliegen ist“. Auch darüber gibt es in der Anzeige der WKStA eine andere Ansicht. Hier heißt es in Bezug auf einen anderen – nicht Grasser betreffenden – Aspekt: „In diesem Zusammenhang erging die unmissverständliche Aufforderung, bisherige Stellungnahmen der OStA Wien gegenüber Medienvertretern aus Gründen der ,Konsistenz’ und weil man ,die Übertragung der Akten mit (…) auch bisher damit gerechtfertigt habe’ aufrecht zu erhalten.“ Die WKStA merkt an, dass „diese Darstellungen ein falsches Bild über die Verfahrens- und Personalsituation zeichnen“ würden.