Falls am Ende überhaupt etwas von den Vorwürfen übrig bleibt, wird es nicht besonders viel sein. Seit mehr als fünf Jahren ermittelt die Staatsanwaltschaft gegen den Kärntner Landeshauptmann Peter Kaiser (SPÖ) und mehrere seiner Mitarbeiter. Und obwohl das Verfahren höchst fragwürdige Vorgänge in Bezug auf den Umgang mit Landesgeld ans Licht gebracht hat, ist mittlerweile aus strafrechtlicher Sicht fast alles vom Tisch. Beim einzigen Vorwurf, der noch geprüft wird, geht es gerade einmal um 4.300 Euro.
Ursprünglicher Hauptpunkt des Ermittlungsverfahrens waren Zahlungen über insgesamt rund 140.000 Euro an die Werbeagentur „Top Team“ Ende 2009. Kaiser war damals Gesundheitslandesrat, das Geld wurde auf Anweisung seines Büros vom Land überwiesen. Die Agentur „Top Team“ wiederum gehörte der SPÖ Kärnten. Der Staatsanwalt wollte 2016 Anklage erheben, wurde aber von der Oberstaatsanwaltschaft Wien per Weisung zurückgepfiffen. Alle haben sämtliche Vorwürfe immer bestritten. Addendum berichtete ausführlich darüber .
Die Rechtsansicht in der Weisung Mitte 2016 erschwerte eine mögliche Anklageerhebung massiv. Eine weitere Runde an Einvernahmen, die in der Folge durchgeführt wurde, dürfte keine wesentlichen neuen Fakten ans Tageslicht gebracht haben. Dazu kam vor einigen Wochen noch eine höchstgerichtliche Entscheidung in einer ganz anderen Causa, mit der aber eine rechtliche Grundsatzfrage so geklärt wurde, dass es auch positiv für Kaiser war. Wenig überraschend hat die Staatsanwaltschaft nun bekannt gegeben, dass sie die Ermittlungen zur Top-Team-Zahlung eingestellt hat. „Konkret wurde der Verdacht der Untreue und des Amtsmissbrauchs geprüft und letztlich verneint, weil die Beweisergebnisse den Verdacht entkräftet haben“, heißt es in einer Aussendung.
Der einzige Vorwurf, dem weiterhin nachgegangen wird, ist die Bezahlung eines Inserats in einer Feuerwehrzeitung mit Landesgeld im Frühjahr 2009. Damals war zufälligerweise gerade Landtagswahlkampf. Es geht um den Verdacht der Untreue. Addendum liegen die entsprechenden Akten vor.
Das Inserat lief unter dem Titel „Für alle die beste Gesundheitsversorgung!“ und zeigte Kaiser gemeinsam mit dem damaligen Landeshauptmann-Stellvertreter Reinhart Rohr. Auffallend ist die Gestaltung. In der erwähnten Weisung aus dem Jahr 2016 heißt es: „Den Berichtsausführungen kann insofern zugestimmt werden, dass das äußere Erscheinungsbild des Inserates von Dr. Peter Kaiser eine Ähnlichkeit mit der damaligen Werbelinie der SPÖ aufweist.“
Bezahlt wurde das Inserat allerdings nicht von der Partei, sondern vom Land. Kaisers Büro erhielt eine Rechnung über einen „Druckkostenbeitrag“ in Höhe von 4.300 Euro. Ein Mitarbeiter des damaligen Landesrats bestätigte die sachliche und rechnerische Richtigkeit, ein weiterer Mitarbeiter leitete die Rechnung landesintern zur Begleichung weiter.
Kurz gesagt: Der Verdacht besteht, Kaiser könnte Wahlwerbung auf Landeskosten betrieben haben. Wie aus der erwähnten Weisung hervorgeht, wollte der Staatsanwalt diesbezüglich bereits 2016 Anklage erheben. Die Oberstaatsanwaltschaft merkte jedoch an, dass das Inserat „die funktionierende Gesundheitsversorgung im Land Kärnten“ zum Inhalt gehabt habe, und ihm deshalb „eine Eignung zur Bewerbung des Landes Kärnten (…) nicht (gänzlich) abgesprochen werden“ könne. Die Frage, ob auch dem Land Kärnten ein Werbewert zugkommen sei, wurde laut Weisung im Ermittlungsverfahren nicht geklärt. Die Oberstaatsanwaltschaft regte die Einholung eines Sachverständigengutachtens an, um die Höhe eines allfälligen Schadens für das Land herauszufinden.
Ob der Staatsanwalt ein solches Gutachten in Auftrag gegeben hat, ist nicht bekannt. Wahrscheinlich wäre ein solches jedoch deutlich teurer als das Inserat selbst. Da es sich nunmehr um den einzig verbliebenen Vorwurf handelt und der mögliche Schaden maximal wenige tausend Euro beträgt, wäre es nicht unwahrscheinlich, würde Kaiser statt einer Anklage eine Diversion angeboten. Der Landeshauptmann müsste dann wohl eine Zahlung leisten, würde sich aber ein Gerichtsverfahren und einen möglichen Schuldspruch ersparen. Da Kaiser angekündigt hat, im Fall einer rechtskräftigen Anklageerhebung zurückzutreten, wäre eine Diversion wohl eine Lösung, mit der er gut leben könnte.
Der Landeshauptmann hat im Ermittlungsverfahren bestritten, dass es sich bei dem Inserat um Parteiwerbung gehandelt habe. Er habe zum Ausdruck bringen wollen, dass „eine funktionierende Gesundheitsvorsorge wichtig ist.“
Ebenfalls noch nicht vom Tisch sind Vorwürfe gegen zwei weitere Personen – darunter der Kärntner Landessportdirektor Arno Arthofer. Dies ergaben Recherchen von Addendum und der Kleinen Zeitung.
Addendum berichtete vor einigen Wochen ausführlich über den Verdacht, Arthofer habe einst als Büromitarbeiter Kaisers in großem Stil Pokale und andere Werbegeschenke für Sportveranstaltungen mit Landesgeld angeschafft, aber über inhaltlich falsche Rechnungen abgerechnet – etwa als „Erste-Hilfe-Sets“. In einem Abschlussbericht des Bundesamts für Korruptionsprävention und Korruptionsbekämpfung vom 7. Oktober 2014 wurden Angaben des früheren Kaiser-Mitarbeiters und des Werbemittelhändlers dahingehend zusammengefasst, dass mit den falschen Rechnungen Lieferungen und Leistungen abgerechnet werden sollten, „deren Kosten das Land Kärnten in Kenntnis der wahren Hintergründe nicht getragen hätte“.
Der ermittelnde Staatsanwalt wollte im Jahr 2016 diesbezüglich Anklage wegen Betrugsverdachts erheben, wurde aber von der Oberstaatsanwaltschaft Wien per Weisung zurückgepfiffen. Auf Anfrage von Addendum bestätigte nun allerdings die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA), dass das Verfahren „zum geschilderten Vorwurf“ – also den Kauf von Pokalen mit inhaltlich falschen Rechnungen – noch nicht rechtskräftig beendet sei. Betrugsverdacht besteht nicht mehr. Laut Sprecherin der WKStA geht es nun um den Verdacht der Beweismittelfälschung.
Die Korruptionsstaatsanwaltschaft führt drei Beschuldigte: zwei natürliche Personen und einen „Verband“ – also eine Firma. Zu den Namen der Betroffenen gibt die Staatsanwaltschaft keine Auskunft. Akten zufolge, die Addendum vorliegen, bezog sich die bisherige Verdachtslage in Zusammenhang mit den Pokalen aber auf den Werbemittelhändler, dessen Unternehmen sowie auf Arthofer. Letzterer ist mittlerweile Kärntner Landessportdirektor.
Alle Betroffenen haben sämtliche strafrechtlichen Vorwürfe immer bestritten. Es sei auch keine persönliche Bereicherung erfolgt. Erwähnt sei, dass die Oberstaatsanwaltschaft Wien in der erwähnten Weisung die Ansicht vertrat, dass „die Förderung verschiedener Sportveranstaltungen und somit der Gesundheit der Bevölkerung durch die Stiftung solcher Sachpreise im Interesse des Landes Kärnten liegt.“ Arthofer betonte, dass bei den Werbemittellieferungen eine Gegenleistung in Rechnungshöhe gegeben gewesen sei.
Im Gespräch mit Addendum bestätigt der Landessportdirektor, dass das Verfahren wegen des Verdachts der Beweismittelfälschung noch anhängig ist. Er gehe aber von einer raschen Einstellung aus. Den Vorwurf bestreitet er: „Ich bin mir nicht bewusst, Beweismittel gefälscht zu haben.“ Zwar wurden Rechnungen anders betitelt. Dem Land Kärnten sei aber kein Schaden entstanden, sagt Arthofer.