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Nachträgliche Mitteilung
1. Juli 2019 Justiz Lesezeit 1 min
Günter Striedinger begehrt nachstehende Nachträgliche Mitteilung.
Dieser Artikel gehört zum Projekt Justiz und ist Teil 28 einer 27-teiligen Recherche.
Bild: Addendum

NACHTRÄGLICHE MITTEILUNG

Sie haben am 8. Februar 2018 auf Ihrer unter https://www.addendum.org/justiz/hypo-hilltop/ erreichbaren Website einen Artikel mit der Überschrift „Der Acker der Ahnungslosen“ veröffentlicht. Darin berichten Sie über ein Strafverfahren wegen Untreue gemäß § 153 des Strafgesetzbuches (,,Hypo-Prozess zu den Fällen ,Hilltop‘ und ,Blok 67″‚), in dem neben anderen Mag. Günter Striedinger angeklagt war.

Mit Urteil des Landesgerichts Klagenfurt als Schöffengericht vom 1. Februar 2018 (AZ 73 Hv 59/17i) wurde Mag. Günter Striedinger von der Anklage zur Gänze freigesprochen. Die gegen dieses Urteil erhobene Nichtigkeitsbeschwerde der Staatsanwaltschaft wurde mit Beschluss des Obersten Gerichtshofs vom 10. April 2019 (AZ 15 Os 158/18a) zurückgewiesen, womit der Freispruch rechtskräftig ist. 

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Das Addendum-Team, September 2020