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Warum nicht einmal Luxemburg?
25. November 2017 Justiz Lesezeit 2 min
Die österreichische Justiz schöpft bei weitem nicht alle Informationsmöglichkeiten aus, die ihr offenstehen. Das zeigt eine Analyse der Rechtshilfeersuchen, die in der Causa Hypo Alpe Adria an ausländische Behörden gestellt wurden.
Dieser Artikel gehört zum Projekt Justiz und ist Teil 10 einer 27-teiligen Recherche.

Korruption im großen Stil funktioniert heute nicht mehr mit der Übergabe von großen Scheinen in kleinen Kuverts. Kriminelle Politiker und Wirtschaftstreibende bedienen sich neuer Technologien und fast sicherer Treuhandstrukturen in Niedrigsteuerländern in Form von Offshore-Konten. Diese Tatsache stellt auch die Justiz vor nicht mehr ganz neue Herausforderungen. Ohne grenzüberschreitende Zusammenarbeit der Ermittlungsbehörden können mittlere bis größere Wirtschaftsverbrechen und Korruptionsskandale nicht mehr aufgedeckt werden.

„Soweit dies in Ermangelung einer statistischen Erfassung überhaupt feststellbar ist“, wie es in einer parlamentarischen Anfragebeantwortung des Justizministeriums hieß, haben wir am Beispiel der umfangreich dokumentierten Causa rund um die Hypo-Alpe-Adria-Bank die Anwendung – oder Unterlassung – von Rechtshilfeersuchen durch die Staatsanwaltschaft Klagenfurt analysiert.

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Strafverfolgungsbehörden und Gerichte können bei Strafsachen mit internationalem Bezug Rechtshilfeersuchen an ausländische Behörden und Gerichte stellen, um diese in ihre Ermittlungen miteinzubeziehen. Dadurch können grenzüberschreitende Sachverhalte besser verfolgt werden. Die Grundlage hierfür bilden völkerrechtliche Übereinkommen. Österreich hat solche „Rechtshilfeabkommen“ mit sämtlichen EU-Staaten und verschiedenen Nicht-EU-Staaten abgeschlossen.

Mut zur Lücke

Das Justizministerium teilte im Juli 2017 mit, dass sich die Staatsanwaltschaft Klagenfurt in der Causa Hypo an folgende ausländische Strafverfolgungsbehörden bzw. Gerichte im Rechtshilfeweg gewandt hat: „Kroatien siebenmal, Deutschland dreimal (zusätzlich bestand mit Deutschland zwei Jahre lang eine gemeinsame Ermittlungsgruppe gemäß § 90 EU-JZG), Slowenien einmal, Liechtenstein neunzehnmal, Schweiz viermal, Vereinigtes Königreich einmal, Serbien zweimal und Bosnien-Herzegowina einmal.“

Obwohl für die Ermittler der Polizei offensichtlich war, dass in zahlreichen Fällen Firmenkonstruktionen in Offshore-Ländern mit dem Ziel der Verschleierung im Spiel waren, sind keine Rechtshilfeersuchen an folgende Länder gestellt worden: Luxemburg, Zypern, Jersey, Guernsey, Isle of Man, Singapur, Hongkong, British Virgin Islands, Panama, Delaware (USA), Wyoming (USA), Niederlande, Niederländische Antillen, Belize, Seychellen, Bermudas, Cayman Islands, Mauritius, Vereinigte Arabische Emirate.

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Kein Interesse an Südosteuropa

Besonders auffällig: Mit den Ermittlern im südosteuropäischen Raum wurde kaum kooperiert. Nicht zusammengearbeitet haben die heimischen Kripo-Beamten etwa mit ihren Kollegen in Montenegro und erst mit jahrelanger Verzögerung mit den bosnischen Behörden. Das ist insofern erstaunlich, als zahlreiche Verlustgeschäfte der Bank einen Bezug zu Bosnien und Montenegro hatten. Gebremst oder unterbunden wurden die grenzüberschreitenden Ermittlungen aber nicht von der Polizei, sondern von der österreichischen Staatsanwaltschaft.

Fallbeispiele zu dubiosen Zahlungsflüssen und Kreditgewährungen und die Rolle der Staatsanwaltschaft finden Sie in unserem Artikel „Was die Staatsanwaltschaft nicht wissen will“.

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