Treuhänder, Anwälte und Banken helfen Menschen, ihr Vermögen steuerschonend im Ausland zu veranlagen, in der Regel auf legalen Wegen. Gelegentlich wird aber auch Kriminellen dabei geholfen, große Geldsummen aus krummen Geschäften hinter komplexen Firmenkonstruktionen zu verstecken – und damit zu verschleiern, wem das Ganze gehört. Einen Einblick in das dichte Netz an solchen Gesellschaften lieferten die Offshore-Leaks, vulgo Panama Papers und Paradise Papers.
Die verschlungenen Unternehmenskonstrukte in anderen Ländern stellen Korruptionsbekämpfer oft vor schier unüberwindbare Hürden. Ohne grenzüberschreitende Zusammenarbeit geht es nicht. Dafür wurden internationale Abkommen geschlossen, zwischenstaatliche Arbeitsgruppen gegründet und auch politischer Druck auf unkooperative Staaten erzeugt. Dennoch ist Christian Pilnacek, der Sektionschef für Strafsachen im Justizministerium, sicher, dass „Verfahren mit Auslandsbezug grundsätzlich problematisch“ bleiben. Das Paradebeispiel schlechthin ist das Milliardengrab Hypo Alpe Adria.
Zwar sind der politischen Führungsspitze um Justizminister Wolfgang Brandstetter beim größten Finanzkriminalfall in der Zweiten Republik „keine Probleme bei Verfahren mit Auslandsbezug zu Ohren gekommen“. Beamte der 2010 beim Bundeskriminalamt eingerichteten Soko Hypo zeichnen allerdings ein vollkommen anderes Bild. Nicht selten fühlten sie sich von der Staatsanwaltschaft, die formal die Ermittlungen leitet – und damit auch vom Justizministerium – im Regen stehen gelassen. So mussten mitunter Dienstreisen, ob nach Italien oder Kroatien, in der Freizeit und auf eigene Rechnung absolviert werden; und intensive Anregungen der Kripo für Ermittlungen im Ausland nahm die Staatsanwaltschaft teils nicht einmal auf.
Im Zentrum der Causa Hypo standen oft dubiose Zahlungsflüsse und aufwendige Verschleierungskonstruktionen. Mit dabei waren immer dieselben Treuhänder und Steuerberater. Kredite wurden an Gesellschaften vergeben, deren – schlussendlich – wirtschaftlich Begünstigte oft nur dem Vorstand bekannt waren. Schauplatz dieser Geschäfte war nicht wie oft behauptet der Balkan, sondern Österreich, Liechtenstein und die Niederlande. Die Hypo Bank Liechtenstein, später umbenannt in Alpe Adria Privatbank AG (APP), die Hypo Group Netherlands Finance B.V. und die Hypo Group Netherlands Corporate Finance B.V.
Allen drei Gesellschaften der Hypo Alpe Adria International AG (HBint) ist gemein, dass die dort abgewickelten Transaktionen bis heute nicht umfassend aufgeklärt und ermittelt werden konnten – unter anderem, weil den Ermittlern die Arbeit durch die Staatsanwaltschaft erschwert wurde. So wurde etwa kein Rechtshilfeersuchen an die Niederlande gestellt. Man hat also nicht versucht, Unterlagen zu bekommen.
Die Staatsanwaltschaft verhindert bis heute, dass Ermittler einen brisanten 2.000-seitigen Bericht über die Geschäftsbeziehungen der Hypo in Liechtenstein bekommen.
Die Geschichte der Hypo-Filiale in Vaduz begann 2002. Damals erwarb die Kärntner Hypo die liechtensteinische Capital Bank AG, eine Privat- und Investmentbank und Tochter der steirischen GRAWE-Versicherung. Die liechtensteinische Hypo diente von da an als Drehscheibe für fragwürdige Kredittransaktionen in die Länder Südosteuropas (einige dieser Fälle werden derzeit vor Gericht verhandelt). 2007, also bald nach dem Einstieg der Bayerischen Landesbank in die Hypo, wurden 51 Prozent der Liechtenstein-Tochter an eine Treuhandgesellschaft veräußert. 2012, also zwei Jahre nach der Verstaatlichung, wurde dieser Anteil zurückgekauft, um die Bank liquidieren zu können.
Um den vielen Zahlungsströmen nachzugehen, wurde ein internationaler Wirtschaftsprüfer (Ernst & Young Schweiz) mit der Untersuchung der Vorgänge in Liechtenstein beauftragt. Dabei wurden 2.000 Geschäftsbeziehungen überprüft und ein 2.000 Seiten umfassender forensischer Bericht verfasst, der nach der Liquidation der Hypo Liechtenstein jahrelang im Keller der FMA Liechtenstein versandete.
Nur einige Ausschnitte daraus wurden nach einzelnen Geldwäscheverdachtsmeldungen Österreich übermittelt. Den Gesamtbericht haben die österreichischen Ermittler bis heute nicht. Mittlerweile ist er zwar im Land, liegt aber bei der Hypo-Abbaugesellschaft HETA. Die Staatsanwaltschaft verhindert seit Anfang 2017, dass ihn die Ermittler bekommen. Warum? Das lässt sich nicht beantworten. Die Staatsanwaltschaft Klagenfurt hat auf eine Addendum-Anfrage nicht reagiert. Unseren Recherchen zufolge enthält der Bericht jedenfalls teils brisante Informationen für einige laufende Verfahren. Dass vieles, was über die Drehscheibe Liechtenstein ging, bis heute im Dunkeln blieb, hat auch damit zu tun, dass die Bank in Vaduz überhastet zugedreht und dabei möglicherweise auch Unterlagen vernichtet wurden. Das legen Aussagen von Guido Held, Anwalt der 2010 vom damaligen Finanzminister Josef Pröll installierten Aufklärungseinheit CSI Hypo, nahe. Held zeichnete im Mai 2016 vor dem Hypo-U-Ausschuss im Parlament ein Bild der ominösen Vorgänge in der Hypo Liechtenstein.
„Warum hat die Bank dort nicht nachgesehen, nachsehen lassen? Es war für mich wirklich unverständlich, dass das nicht geschieht. Wir haben zum Teil in Österreich Dokumente gefunden, da sind einzelne Mitarbeiter der Bank dort salopp, scheinbar unter Umgehung der Einkommensteuer in Österreich bonifiziert worden. Das waren keine dramatisch großen Beträge, die haben nichts mit der Verschuldung der Bank zu tun. Ich hatte eher, wie ich das las, den Eindruck, da hat man sich Leute der zweiten Ebene gefügig und verpflichtet gemacht. Das was (sic) so der Eindruck. Und ich habe nicht verstanden, dass Kranebitter und Edelmüller (ehemalige Hypo-Vorstände, Anm.) – der saß sogar in Liechtenstein – so einen Eiertanz um Liechtenstein gemacht haben, denn jedem von uns ist klar, Liechtenstein musste liquidiert werden (…) das war 2008, glaube ich, wenn ich mich nicht irre –, weil die liechtensteinische Bankenaufsicht sagte: Dieses Bankinstitut arbeitet unsauber, die haben Spam-Aktien verkauft; entweder schließen sie ihren Laden selber, oder wir erlassen eine Schließungsverordnung!
Was macht unsere Gruppe? – Sie liquidieren, sie kommen der Schließung zuvor.
Die beiden Vorstände damals in der Bank in Liechtenstein – Erfüllungsgehilfen aus Österreich, kann man nur sagen – bekamen ein fünfjähriges identes Berufsverbot in Liechtenstein.
Die hat man aber in der Bank weiterbeschäftigt. Ich habe vertrauliche Hinweise von verschiedenen Seite (sic) bekommen, dass die nach wie vor dort arbeiten.
Wir wussten, wir mussten befürchten, dass im Zuge dieser Liquidation sukzessive Unterlagen verschwinden. Es war daher nicht ein Steckenpferd, sondern eine konsequente Forderung von mir und Peschorn (Wolfgang, Leiter der Finanzprokuratur und CSI-Chef Anm.), ich würde so sagen, als diejenigen, die gefordert haben, jetzt wollen wir nach Liechtenstein gehen, weil wir wirklich interessiert waren, zu sehen, was da passiert.“
CSI-Anwalt Guido Held bestätigte im U-Ausschuss im Parlament, dass über die Niederlande „Gelder im Kreis geschickt“ wurden.
„… genauso wie die Niederlande blitzartig liquidiert wurden, obwohl wir wussten, dass dort serbische Kunden über die Niederlande finanziert werden und eine ganz große Causa finanztechnisch über dieses System lief. Wir wussten auch aus der Consultants aufgrund eines Projekts, MINZE, dass die Gelder im Kreis geschickt werden. Da war Mauritius drinnen, da war Panama, da war Zypern, all das war drinnen.
Ich sage es Ihnen bei absoluter Wahrheitspflicht: Es bestand ein Widerstand gegen lückenlose Aufklärung in der Bank! Anders ist es nicht zu verstehen, dass bei einem Milliardendesaster der Aufsichtsratsvorsitzende dauernd sagt: Kosten und Nutzen der Aufarbeitung stehen in keinem Verhältnis, machen wir den Laden dicht!“
Nicht nur in Bezug auf die Hypo Liechtenstein gab es zahlreiche hinterfragenswerte Vorgänge. Ähnliches spielte sich auch rund um die Hypo-Gesellschaften in den Niederlanden ab. Die Hypo Group Netherlands Finance B.V. sowie die Hypo Group Netherlands Corporate Finance B.V. wurden ohne Bankkonzession ausgestattet und unterlagen dadurch nicht der Bankenaufsicht in Amsterdam (DNB). Wie die Soko Hypo in ihrem Abschlussbericht zum Geschäftsfall „Blok 67“ aus dem Dezember 2014 festhielt, wären aber auch derartige Finanzierungsvehikel verpflichtet gewesen, sich bei der Bankenaufsicht DNB kurz nach Gründung zu melden. Die DNB hätte zu entscheiden gehabt, ob die Institute der Berichtspflicht unterliegen oder nicht. Das wurde unterlassen. Auch eine Abschlussprüfung der Einzelabschlüsse durch einen Wirtschaftsprüfer fand laut Soko nicht statt.
Heute ist bekannt: Über die beiden niederländischen Zweckgesellschaften wurden im Rahmen von 45 Kreditverträgen 1,3 Milliarden Euro an serbische und montenegrinische Kunden abgewickelt. Die Soko Hypo ist der Ansicht, dass dieses Vehikel letztlich „auch einer Umgehung von (…) Geldwäschebestimmungen gedient habe, da es bar jeder staatlichen Aufsicht agierte“, wie die Kripo formuliert. Die Hypo begründete diese Konstruktionen auch Jahre nach der Verstaatlichung mit steuerrechtlichen Vorteilen.
Einige dieser Kreditgeschäfte gerieten allerdings in das Visier serbischer Korruptionsermittlungen im Zusammenhang mit dem zu einer mehrjährigen Haftstrafe verurteilten serbischen „Kokain-König“ Darko Šarić. Tatsächlich liegen Addendum Unterlagen vor, die zeigen, dass Šarić bis Jänner 2010 über ein Konto samt Kreditkarte bei der Hypo in Montenegro verfügte. 2013 berichteten serbische Medien über möglicherweise umfangreichere Geldwäscheaktivitäten von Šarić und dessen Netzwerk über die Hypo Montenegro. Erst drei Jahre später reagierte die im Staatsbesitz befindliche Hypo auf die Vorwürfe, indem die Bank – damals unter dem Vorsitz von Gottwald Kranebitter – eine Firma namens RFC forensic advisory & crisis management mit einer Untersuchung dieser Kreditvergaben durch die niederländischen Hypo-Vehikel beauftragte. Das mittlerweile ruhend gemeldete Einpersonenunternehmen mit Sitz in Gars am Kamp (NÖ) gehört dem ehemaligen FPÖ-Nationalratsabgeordneten Reinhard Firlinger. Die RFC konnte in der Bank nichts Beanstandenswertes feststellen. Kurios ist jedenfalls, dass nur ein Jahr, nachdem Firlinger seinen Bericht über die Hypo Niederlande an Kranebitter übermittelte, beide Herren die FKP Forensic Advisory GmbH gründeten.
Faktum ist auch, dass die heimische Polizei jahrelang nicht mit den bosnischen Kollegen zusammengearbeitet hat – aber nicht, weil die Polizisten beider Länder das nicht gewollt hätten, sondern weil, wie unsere Recherchen ergaben, die Staatsanwaltschaft den Anregungen der heimischen Kripo nicht nachgekommen ist. Dabei hat sich Interpol Sarajewo sogar im Februar 2013, also mehr als drei Jahre nach der Verstaatlichung, an Österreich gewandt, um zu kooperieren.
Bei „Blok 67“ handelt es sich um ein Immobilienprojekt in Belgrad anlässlich der Sommer-Universiade 2009, das von der Hypo finanziert wurde. Laut derzeit laufendem Gerichtsprozess gegen ehemalige Verantwortliche in der Bank soll ein Schaden von mindestens neun Millionen Euro entstanden sein.
Ermittler wollten Hinweise auf Auslandsvermögen der Hypo-Banker verfolgen, doch die Staatsanwaltschaft erteilte dazu keinen Auftrag.
Alles andere als aktiv agierte die Staatsanwaltschaft auch, wenn es um die Frage ging, ob sich Bank-Manager bereichert haben.
Die Ermittler hingegen befassten sich intensiv damit, warum ein Bankvorstand Kreditgeschäfte eingeht, wenn schon von Beginn an klar ist, dass dem Geldinstitut mit großer Wahrscheinlichkeit ein Schaden entstehen wird. Schon zu Beginn der ersten Ermittlungen der Soko Hypo waren erste Hinweise aufgetaucht, die den ermittelnden Beamten sehr untersuchungswürdig erschienen. Es ging um mögliche persönliche Bereicherungen bei Kreditgeschäften. Laut Bernhard Gaber, dem Leiter der Soko Hypo, wollte man diesen Spuren im Ausland nachgehen, doch einen Auftrag von der Staatsanwaltschaft bekamen die Ermittler bis heute nicht. Es wurde laut Gaber nur nach Vermögen in Österreich gesucht. Obwohl es, wie er vor dem Hypo-U-Ausschuss erläuterte, durchaus einige Projekte gab, bei denen auch Teile des damaligen Bankvorstands begünstigt wurden.
CSI-Anwalt Johannes Zink stellte im parlamentarischen U-Ausschuss 2016 in diesem Kontext fest, dass „die kriminelle Energie“ deutlich von Klagenfurt ausging.
Eine Causa stand dabei besonders im Fokus der Ermittler: Ein idyllischer Küstenabschnitt in Istrien, bekannt als Riviera Brioni, und zwei kroatische Projektgesellschaften – AB Maris und Darija. Dahinter steckte ein komplexes Geflecht aus Treuhändern, Schweizer Gesellschaften, Konten bei Schweizer Bankhäusern, einer Vielzahl wahrscheinlicher Strohmänner und Offshore-Firmen von Belize bis zu den British Virgin Islands. Die Soko-Beamten verdächtigten Wolfgang Kulterer – dieser bestreitet das bis heute entschieden –, in den Jahren 2000 bis 2004 mehrere Millionen-Darlehen von einem Schweizer Privatbankhaus, der J. Henry Schroder Bank, erhalten zu haben und diese durch Erlöse aus den kroatischen Hypo-Projekten AB Maris und Darija getilgt zu haben. Diese Projekterlöse zur Rückzahlung der Darlehen liefen laut Soko Hypo über eine Stiftung mit dem Namen Seafan Foundation mit Sitz in Liechtenstein. Dahinter wurden Kulterer oder ihm nahestehende Personen vermutet.
Den Soko-Beamten lagen konkrete Anhaltspunkte vor, etwa Ausschnitte von privaten Kontoauszügen, auf denen fragwürdige Überweisungen festgehalten waren. Für die Ermittler stand also bereits 2010 die mögliche Bereicherung durch einen damaligen Vorstand im Raum, auch den Hypo-Forensikern um CSI-Anwalt Johannes Zink erschienen diese Belege auffällig. Die Ermittler wollten wissen, wer hinter der Seafan Foundation stand. Sie stellten Anfragen über Interpol an die Liechtensteiner Kollegen, wurden aber auf den Rechtshilfeweg verwiesen. Daher regten sie die Beschlagnahmung von Unterlagen in Liechtenstein an.
Diesem Ersuchen kam die Staatsanwaltschaft in Klagenfurt aber nicht nach. Und so weiß man bis heute – acht Jahre nach Beginn der Ermittlungen – nicht, wer hinter der Stiftung steht.
Die Verantwortlichen in der Justiz sehen darin kein Problem, gehen sie doch einer parlamentarischen Anfragebeantwortung durch Justizminister Wolfgang Brandstetter zufolge (12. Juli 2017) von einer „Neueinschätzung der Verdachtslage“ aus, aufgrund derer von einem Rechtshilfeersuchen Abstand genommen worden sei. Wie diese Neueinschätzung aussieht, blieb offen.
Als es um Bankunterlagen aus der Schweiz ging, machten die Soko-Beamten ähnlich frustrierende Erfahrungen. Diesmal ergingen zwar Ansuchen von der Klagenfurter Staatsanwaltschaft an die Staatsanwaltschaft in Zürich. Die Schweizer Kollegen verhielten sich entgegen ihrem landläufigem Ruf auch kooperativ und fragten beim zuständigen Staatsanwalt nach, was jetzt mit den „zurückgestellten Bankakteneditionen“, also mit den von der heimischen Justiz gewünschten Unterlagen, zu passieren habe.
Aus einem Schreiben der Staatsanwaltschaft Zürich an die Staatsanwaltschaft Klagenfurt: „Ich nehme Bezug auf unser am 18.10.2012 geführtes Telefongespräch sowie das Teilerledigungsschreiben der Staatsanwaltschaft I des Kantons Zürichs vom 22.11.2012 und bitte Sie uns mitzuteilen, ob die aus untersuchungstaktischen Gründen zurückgestellten, ebenfalls Gegenstand des rubrizierten Ersuchens bildenden Bankakteneditionen verfügt werden können.“
Kurz vor der Fertigstellung des Abschlussberichts zur Causa AB Maris meldete sich die Staatsanwaltschaft Zürich ein weiteres Mal beim zuständigen Staatsanwalt in Klagenfurt, um zu erfahren, was mit den Unterlagen passieren soll.
„Ich nehme Bezug auf mein Schreiben vom 08. April 2013 und das vorangehende Gespräch vom 18.10.2012 in obiger Sache. Da dieses bislang unbeantwortet geblieben ist, gelange ich erneut mit der Frage an Sie, ob die seinerzeit aus untersuchungstaktischen Gründen zurückgestellten Bankakteneditionen nunmehr verfügt werden können oder ob sich die Erhebung der Bankdokumente allenfalls aufgrund zwischenzeitlich gewonnener neuer Erkenntnisse erübrigt. Sollte ich bis zum 10.04.2014 nicht im Besitze Ihrer Antwort sein, werde ich davon ausgehen, dass die Bankdokumente nicht mehr benötigt werden, und das hier geführte Rechtshilfeverfahren abschließen. Auch in diesem Fall wäre Ihnen die Stellung eines neuerlichen Rechtshilfeersuchens bezüglich der Bankakten in einem späteren Zeitpunkt unbenommen.“
Doch der Staatsanwalt aus Kärnten hatte kein Interesse daran, er antwortete seinem Schweizer Kollegen nicht einmal.
Das Justizministerium begründete in einer parlamentarischen Anfragebeantwortung vom 12. Juli 2017 das Vorgehen mit einer doch „noch eher vagen Verdachtslage“ und damit, dass weitere „Ermittlungsschritte nach Lage des Falles als von Vornherein aussichtslos zu beurteilen waren“. Von einer Öffnung der Konten wurde somit Abstand genommen.
Trotz Geldwäscheverdachts verzichtete die österreichische Staatsanwaltschaft auf weitere Ermittlungen in der Schweiz.
Ebenso kurios verhielt sich die Staatsanwaltschaft, als sie aus der Schweiz Hinweise auf Geldwäsche erhielt.
Drei einflussreiche Personen tauchten in diesem Zusammenhang auf: Der ehemalige Hypo-Vorstandsvorsitzende Wolfgang Kulterer, der frühere SPÖ-Vizebürgermeister von Klagenfurt und ORF-Kuratoriumsvorsitzende Siegbert Metelko sowie Karl-Heinz Moser, Inhaber der Wirtschaftsprüfungskanzlei Confida (Hypo-Prüfer von 2000 bis 2003) – für alle drei gilt die Unschuldsvermutung.
Sowohl Metelko als auch Moser verdienten via Dr. Weiss Beteiligungs GmbH, am – von Wolfgang Kulterer und Tilo Berlin orchestrierten – Hypo-Zwischeneinstieg im Jahr 2006/2007 kräftig mit. Die Dr. Weiss Beteiligungs GmbH kam in nur einem Jahr bei einem Kapitaleinsatz von 15 Millionen Euro auf einen Gewinn von rund 7,5 Millionen Euro.
Wenig später schienen die drei Herren als Aktionäre der im schweizerischen Baar neu gegründeten Intralux AG auf. Der gelernte Agronom Kulterer wollte mit seinen langjährigen Weggefährten an der Wertsteigerung von Agrarflächen in Rumänien partizipieren.
Während Kulterers Untersuchungshaft im Jahr 2010 geriet die Intralux AG allerdings ins Visier der Staatsanwaltschaft Zürich. Der Grund: Den Schweizer Behörden fielen Zahlungsströme aus dem Jahr 2008 zwischen der Confida (Karl-Heinz Moser) und der Intralux AG auf. Die für Investitionen in Rumänien überwiesenen Beträge wurden auffälligerweise von der Intralux AG bald wieder an die Confida zurücküberwiesen. Das wurde offensichtlich durch einen Hypo-Kredit in der Höhe von 6,5 Millionen Euro ermöglicht.
Im Frühherbst 2010 informierten die Schweizer die Staatsanwaltschaft in Klagenfurt über diese Geldflüsse und offerierten eine Konto-Sperre.
Am 6. September 2010 ging bei der Staatsanwaltschaft Klagenfurt eine Meldung im Sinne von Art. 67a IRSG (schweizerische Richtlinie für Rechtshilfe in Strafsachen) ein. Darin hieß es:
„[…] lasse ich Ihnen nachfolgende Informationen zukommen, die es Ihnen ermöglichen, ein Rechtshilfeersuchen zu stellen, falls Sie ein Strafverfahren im nachstehend umschriebenen Umfeld führen.
Die Staatsanwaltschaft I für den Kanton Zürich (STA I) erhielt durch die Meldestelle für Geldwäscherei (MROS) eine Verdachtsmeldung der Kanzlei Blum & Grob Rechtsanwälte, Zürich sowie eine solcher der Zürcher Kantonalbank. Den uns vorliegenden Informationen ist zu entnehmen, dass es sich beim wirtschaftlich Berechtigten der uns gemeldeten Beziehung einer Intralux AG, c/o Fiscom Treuhand GmbH, Haldenstrasse 5, 6342 Baar, zur Zürcher Kantonalbank um den bei Ihnen wegen diverser Delikte im Zusammenhang mit der Hypo Group Alpe Adria Bank in Strafuntersuchung stehenden Dr. Wolfgang Kulterer handelt. Als weitere, inzwischen ausgeschiedene Berechtigte erscheinen die im Zusammenhang mit dem laufenden Verfahren ebenfalls genannten Siegbert Metelko und Karl-Heinz Moser. Aus den Bankunterlagen wird ersichtlich, dass über die gemeldete Geschäftsbeziehung im Jahre 2008 eingegangene Gelder für die Tätigung von Anlagen in Rumänien im Interesse der Intralux AG (und damit ihres wirtschaftlich Berechtigten Kulterer) verwendet wurden. Die hierfür eingesetzten Mittel stammten von der Confida Wirtschaftstreuhandgesellschaft mbH in Wien, bei welcher Moser als Geschäftsführer firmiert. Die zwecks Tätigung von Investitionen in Rumänien überwiesenen Beträge sind aber auffälliger Weise zeitnah über die Intralux wieder an die Confida zurückvergütet worden, was durch einen hypothekarisch gesicherten Betriebskredit der Hypo Alpe Adria Bank AG in der Höhe von maximal EUR 6.5 Mio möglich geworden sein soll. Auf dem für die Intralux geführten Konto Nr. […] liegen derzeit ca. EUR 30’000, die wir bislang nicht gesperrt haben. Die Bilanz der Gesellschaft weist per Ende 2009 Darlehen in der Größenordnung von über CHF 520’000 sowie Beteiligungen von über CHF 835’000 auf. Wir schließen aufgrund der uns vorliegenden Meldungen nicht aus, dass im Zusammenhang mit den bei Ihnen untersuchungsgegenständlichen Aktivitäten erhältlich gemachte Geldmittel über die Beziehung der Intralux AG geflossen sind. Eine Sperre nach Art. 18 IRSG im Interesse eines gegen Dr. Wolfgang Kulterer geführten Strafverfahrens könnte nach Eingang eines entsprechenden Rechtshilfeersuchens oder einer verbindlichen Vorankündigung eines solchen veranlasst werden […]“
Sechs Tage später erhielt die Staatsanwaltschaft Zürich vom damaligen Leiter der Staatsanwaltschaft Klagenfurt eine knappe Rückmeldung: „Nach den bisherigen Ermittlungsergebnissen der Staatsanwaltschaft Klagenfurt kann dieser Geldbetrag keiner strafbaren Handlung, der Dr. Wolfgang Kulterer verdächtig ist, zugeordnet werden, sodass aktuell von einem Ersuchen um Sperre dieser Geldmittel/dieses Kontos Abstand genommen wird.“
Eine bemerkenswerte Reaktion – vor allem, wenn man weiß, dass die Staatsanwaltschaft Zürich nicht gerade für übertriebene Härte bei der Anwendung des Instruments der Geldwäscheverdachtsmeldung vorgeht. Dass die Soko Hypo trotz eines konkreten Geldwäscheverdachts im Zusammenhang mit einem in U-Haft befindlichen Ex-Hypo-Vorstand nicht mit Ermittlungen beauftragt wurde, ist angesichts der Antwort an die Schweizer hingegen nicht mehr wirklich überraschend.
Ulrike Pöchinger, Rechtsanwältin von Wolfgang Kulterer, sagt zu dem geschilderten Sachverhalt: „Alle Konto-Bewegungen von Dr. Kulterer sind einer Prüfung durch die Staatsanwaltschaft unterzogen worden. Die Staatsanwaltschaft ist also offenbar dem Verdacht der Geldwäsche nachgegangen. Es wurden keine Anhaltspunkte für strafrechtlich relevantes Verhalten gefunden. Als der Kredit gewährt wurde, war Dr. Kulterer bereits zweieinhalb Jahre nicht mehr in der Bank tätig. Der Kredit wurde vollständig zurückgezahlt.“
Siegbert Metelko und Karl-Heinz Moser haben auf Addendum-Anfrage nicht reagiert.
Über die Motive der Staatsanwaltschaft, Hinweise der Ermittler in so vielen Fällen zu ignorieren und vorgeschlagene Ermittlungen durch die Nichterteilung von Aufträgen zu verhindern, ließe sich nur spekulieren. Faktum ist hingegen, dass die Staatsanwaltschaft in den dokumentierten Fällen kein Interesse an zusätzlichen Informationen über den möglichen Verbleib von Geldern aus dem Umfeld der von ihr geführten Verfahren hatte.