loading...
Rente und Tod mit Privilegien
17. Dezember 2017 Kammern Lesezeit 8 min
Kammern haben für ihre Mitglieder oft ein eigenes Pensionssystem. Dieses Prinzip der Selbstverwaltung wird in finanziell erfolgreichen Zeiten praktiziert. Im Verlustfall wird die Allgemeinheit gebeten einzuspringen. Gewinne werden privatisiert, Verluste solidarisiert.
Dieser Artikel gehört zum Projekt Kammern und ist Teil 11 einer 11-teiligen Recherche.
Bild: Nikolaus Ostermann | Addendum

Beim Thema Altersversorgung muss zwischen den Kammern als Interessenvertretung (etwa Wirtschaftskammer, Arbeiterkammer, Landwirtschaftskammer) und den Kammern als Standesvertretung (beispielsweise Rechtsanwaltskammer, Tierärztekammer, Notariatskammer) unterschieden werden.

0
Kommentare
Kommentieren

Wer sich um die Pensionen kümmert

In Österreich gilt für die meisten Berufstätigen (mit Übergangsreglungen) seit der Pensionsharmonisierung im Jahr 2005 das Allgemeine Pensionsgesetz (APG).

  • Selbstständige – und somit Mitglieder der Wirtschaftskammer – sind über die Sozialversicherungsanstalt der gewerblichen Wirtschaft pensionsversichert.
  • Landwirte – und somit Mitglieder der Landwirtschaftskammer – sind über die Sozialversicherungsanstalt der Bauern pensionsversichert.
  • Dienstnehmer – und somit Mitglieder der Arbeiterkammer – sind bei der Pensionsversicherungsanstalt (bis zur Fusionierung im Jahr 2003 getrennt für Arbeiter und Angestellte) pensionsversichert.

Die Standesvertretungen einiger Berufe haben nicht nur ein eigenes (Zusatz-)Pensionssystem mit eigenem Beitrags- und Leistungsrecht, sondern verwalten ihre Pensionen auch selbst.

  • Rechtsanwälte und Rechtsanwaltsanwärter sind in der Versorgungseinrichtung der Rechtsanwaltskammer pensionsversichert.
  • Tierärzte sind bei der Wohlfahrtseinrichtung der Tierärztekammer pensionsversichert.
0
Kommentare
Kommentieren

Auch Interessenvertretungen verwalten Pensionen

Die Arbeiterkammer und die Wirtschaftskammer verwalten keine Pensionsversicherung für ihre Mitglieder. Dennoch spielt das Thema Pensionen bei diesen beiden Kammern eine große Rolle – nämlich für ihre Mitarbeiter. Für diese gelten eigene Pensionsregelungen.

0
Kommentare
Kommentieren

Das Dienstrecht kann neben dem Gehaltsrecht auch Vorgaben für die Pensionsregelungen enthalten. Diese können individuell oder pauschal als arbeitsrechtliche Betriebsvereinbarung geregelt werden und neben Mitarbeitern auch für Funktionäre gelten. In einigen Kammern werden diese Pensionsansprüche in eigenen Pensionsordnungen geregelt.

Arbeiterkammer verlässt sich auf Pensionskasse

Seit 2003 sind bei der Arbeiterkammer neu eingetretene Mitarbeiter ausschließlich über eine Pensionskasse zusätzlich pensionsversichert. Dabei zahlt der Arbeitgeber bis zur Höchstbeitragsgrundlage 0,75 Prozent, über der Höchstbeitragsgrundlage von zwei Prozent ein. Die Arbeitnehmer können darüber hinaus Eigenbeiträge leisten. Nach Einschätzung der Arbeiterkammer werden diese Zuschuss-Pensionen sehr gering ausfallen.

Historisch zahlte die Arbeiterkammer ihren Mitarbeitern direkt eine zusätzliche Pension. Für diese alten Pensionsansprüche bestanden im Jahr 2016 in den Landesorganisationen der Arbeiterkammern noch Rückstellungen in Höhe von 110 Millionen Euro. Die Arbeiterkammer selbst kann als ehemaliger Dienstgeber nicht in diese alten Verträge eingreifen. Kürzungen kann nur der Gesetzgeber beschließen – wie dies im Jahr 2014 mit dem Sonderpensionenbegrenzungsgesetz erfolgte. Die Arbeiterkammer begrüßt diese Solidarbeiträge bei Altverträgen.

0
Kommentare
Kommentieren

Wirtschaftskammer gründete eigene Pensionskasse

Ähnlich stellte sich die Situation in der Wirtschaftskammer dar. Aus einem alten System mit einer eigenen Pensionsordnung wurde ein neues System mit einer Pensionskasse. Im Unterschied zur Arbeiterkammer gründete die Wirtschaftskammer ihre eigene Pensionskasse. Was sich in der Folge entwickelte, war allerdings keine Erfolgsgeschichte: Im Jahr 2011 klaffte aufgrund verschiedener Umstände ein großes Loch in den Finanzen. Medial kolportiert wurden bis zu 100 Millionen, die fehlten – nachgeschossen wurden schließlich jedenfalls 48 Millionen Euro.

Im Jahr 2016 beschloss die Wirtschaftskammer, ihre eigene Pensionskasse aufzulösen und die Gelder samt Ansprüche in die Allgemeine Pensionskasse (APK) zu überführen – die Aktiva beliefen sich damals auf rund 226 Millionen Euro – siehe hier. Die eigene Pensionskasse für die Kammermitarbeiter kam die Kammermitglieder also teuer zu stehen.

Hohe Ausgaben verursacht für die Wirtschaftskammer aber auch noch das Altsystem. Über 75 Millionen zahlte die Wirtschaftskammer im Jahr 2016 für die Pensionen ehemaliger Mitarbeiter beziehungsweise künftige Verpflichtungen.

0
Kommentare
Kommentieren

die Finanzkrise, ein zu hoher Rechnungszins und auch die Pleite des Finanzdienstleisters R-Quadrat

Ein Mosaik an Pensionskassen

Für gewöhnlich unterliegen Pensionskassen der öffentlichen Aufsicht und publizieren ihre Rechnungsabschlüsse. Die Pensionen der Kammern kennen kein derartiges Transparenzgebot. Ihre Gebarung unterliegt zwar ebenfalls der öffentlichen Aufsicht (durch ein Bundesland oder ein Ministerium) und einer Kontrolle durch den Rechnungshof, eine generelle Pflicht zur Offenlegung der Rechnungsabschlüsse gibt es jedoch nicht.

Dementsprechend fehlt ein vollständiger Überblick über das gesamte Volumen an Pensionsrückstellungen der Kammern. Daten finden sich nur punktuell. So brachte eine Rechnungshofprüfung bei der Ärztekammer Salzburg ein Vermögen der Pensionskasse für das Jahr 2012 von rund 160 Millionen Euro zum Vorschein. Daneben gibt es dann noch Pensionskassen bei den anderen Landeskammern der Ärzte, bei den Tierärzten, den Rechtsanwälten, den Landwirtschaftskammern und so weiter. Geld, von dem die Öffentlichkeit nichts weiß.

0
Kommentare
Kommentieren

Darin enthalten waren sowohl gebildete Rückstellungen für das alte Umlagesystem als auch für das neue kapitalgedeckte System. Ob die Mittel für das Altsystem ausreichen, ist abhängig von künftigen Beitrags- und Leistungsanpassungen und dem erzielten Veranlagungserfolg.

Wenn das Geld nicht mehr reicht

Wenn es in einem Pensionssystem zu finanziellen Schwierigkeiten kommt, gibt es auf den ersten Blick zwei Möglichkeiten, diese zu korrigieren: aufseiten der Beiträger oder aufseiten der Leistungen. Oder mit anderen Worten: Beiträge erhöhen (beziehungsweise länger einzahlen) oder Leistungen kürzen (beziehungsweise nicht so lange beziehen). Diese simple Logik sieht bereits das Pensionskassengesetz vor: Der Pensionskassenvertrag muss „die Art der Beitrags- oder Leistungsanpassung bei Auftreten von zusätzlichen Deckungserfordernissen“ regeln.

0
Kommentare
Kommentieren

Die Architekten haben sich verplant

Die Bundeskammer der Architekten und Ingenieurkonsulenten (Ziviltechniker) organisierte bis 2013 die Pensionsvorsorge nicht durch die allgemeine gesetzliche Pensionsversicherung, sondern durch ihre eigene gesetzliche Interessenvertretung. Das Beitrags- und Leistungswesen war in einer eigenen Satzung geregelt.

Ihr Pensionsfonds wies 2008 laut einem Gutachten eine Finanzierungslücke von rund 424,5 Millionen Euro aus.

Der Rechnungshof prüfte im Jahr 2011  das Pensionssystem der Architekten. In der Folge wurde ihr Pensionsfonds an die SVA übertragen und der Sterbekassenfonds sowie die Wohlfahrtseinrichtung aufgelöst.

0
Kommentare
Kommentieren

Erratum: Irrtümlicherweise wurde die Finanzierungslücke als 424,5 Milliarden Euro anstatt 424,5 Millionen Euro angegeben. Wir bedanken uns für den Hinweis, der Fehler wurde korrigiert.

Zuerst die Einnahmen – später die Ausgaben

Das offizielle Ziel hinter der Übernahme der Architekten war eine weitere Harmonisierung des gesamten österreichischen Pensionssystems. Die nackten Zahlen dahinter sehen allerdings so aus:

Der Bund bekam 2013 von der Wohlfahrtseinrichtung das realisierbare Pensionsfondsvermögen im Ausmaß von  193,7 Millionen Euro.

Gleichzeitig übernahm der Bund damit verbundene Verpflichtungen in Höhe von 247,7 Millionen Euro.

Einem kurz- bis mittelfristigen Plus für das Budget stehen somit langfristige Verpflichtungen gegenüber. Die jährliche Belastung ab 2045 für das Pensionssystem wurden mit 75,7 Millionen angegeben – siehe Materialien zur Gesetzesbegutachtung.

Bei der Architektenkammer wurde also nicht die simple Beitrags-/Leistungslogik einer Pensionskasse angewandt, sondern aufgetretene Verluste werden solidarisiert.

0
Kommentare
Kommentieren

Rechtsanwälte hoffen auf mehr Prozesse

Rechtsanwälte organisieren weiterhin – als einziger Berufsstand – ihr Pensionssystem ausschließlich selbst. Im Vergleich zu den Architekten war das System der Rechtsanwälte stabiler. Dies liegt nicht zuletzt daran, dass Anwälte, sobald sie eine Pension beziehen, nicht mehr aktiv sein dürfen. Völlig gesichert ist aber auch das Anwaltssystem nicht für die Zukunft:

Die Rechtsanwaltskammer Wien kann im Umlagesystem wertgesicherte – das heißt real gleichbleibende – Pensionen nur dann leisten, wenn sie die Beiträge pro Person in den nächsten 25 Jahren real etwa verdoppelt und die Zahl der Beitragszahler um rund 60 Prozent steigt.

0
Kommentare
Kommentieren

Gnadenschuss bei den Tierärzten?

Welche Möglichkeiten es gibt, aus einem bestehenden Pensionssystem auszusteigen, diskutieren die Tierärzte seit einigen Jahren. Im bestehenden System droht möglicherweise eine Schieflage. Eine wahlwerbende Partei der Tierärztekammer skizzierte sogar ein Szenario, in dem die junge Generation später überhaupt keine Leistung mehr erhalten würde. Die Kammer beauftragte jedenfalls ein eigenes Gutachten, das sich mit einem möglichen Ende des kammereigenen Pensionssystems beschäftigte. Im Zusammenspiel von Vertrauensschutz, Aufsicht und Selbstverwaltung ergeben sich mehrere Möglichkeiten, die jeweils mit Unsicherheitsfaktoren behaftet sind.

Bei den Kammern ist jedenfalls gesetzlich nicht nur die Mitgliedschaft verpflichtend, sondern auch ein eigenes Pensionssystem vorgesehen. Die Betroffenen sind somit doppelt gebunden.

0
Kommentare
Kommentieren

De facto betreuen Anwälte auch nach 65 den einen oder anderen Klienten, weil die Einnahmen dadurch über der Kammerpension von rund 2.000 Euro liegen.

Sterbekassen – wer stirbt, bekommt Geld

In manchen Kammern gibt es zusätzlich zum eigenen Pensionssystem auch eine Sterbekasse. Dabei sollen die Beitragszahler mit ihren Beiträgen die Auszahlungen für die verstorbenen Leistungsempfänger finanzieren. Berechnungsbeispiel für eine Sterbekasse als Umlagesystem.

Je mehr Leute in dieses System einzahlen beziehungsweise je weniger Mitglieder in einem Jahr sterben, desto größer ist der finanzielle Erfolg für die Sterbekasse in diesem Jahr. Als Umlagesystem ist diese Sterbekasse nie völlig ausfinanziert: Würden etwa bei einer Generalversammlung ein großer Teil (oder sogar alle) der Mitglieder sterben, könnten nicht alle Hinterbliebenen eine Leistung in voller Höhe erhalten.

Wenn es bei einer Versichertengemeinschaft stets 100 Mitglieder gibt und die Hinterbliebenen im Todesfall einmalig 100 Euro bekommen sollen, beträgt die Beitragshöhe fünf Euro, wenn jährlich fünf Mitglieder sterben, beziehungsweise zehn Euro, wenn erfahrungsgemäß jedes Jahr zehn Mitglieder sterben.

Sondervermögen macht Probleme

Sterbekassen mit einem eigenen Vermögen werden innerhalb von kammereigenen Pensionssystemen finanziell getrennt verwaltet. Durch die Beitragszahlungen werden individuelle Ansprüche erworben. Bei einer finanziellen Schieflage des gesamten Pensionssystems darf daher nicht auf das Vermögen der Sterbekasse zugegriffen werden. Auch wenn – wie im Falle der Wohlfahrtseinrichtung der Architekten und Ziviltechniker – das kammereigene Pensionssystem in das allgemeine Pensionssystem übertragen wird, sind Sonderregelungen für die Sterbekasse nötig. Konkret wurde der Sterbekassenfonds der Architekten aufgelöst und an die Betroffenen (Überlebenden) ausgezahlt.

0
Kommentare
Kommentieren

 Transparenz für die Zukunft

In den Kammern gibt es teils lukrative Pensionsleistungen für – vor allem ehemalige – Mitarbeiter und Mitglieder. Oft sind aber sogar die Betroffenen unzufrieden mit den bestehenden Systemen. Transparente Zahlen gegenüber der Allgemeinheit liegen nicht vor. Ob die Pensionsregelungen der Kammern zukunftsfit sind, darüber gibt es geteilte Meinungen. Bei Engpässen muss die Solidargemeinschaft herhalten – in der Vergangenheit erfolgte dies durch Leistungskürzungen, Nachschüsse oder den Steuerzahler. 

0
Kommentare
Kommentieren
loading...
Die Redaktion von Addendum hat mit 15. September 2020 ihren Betrieb eingestellt. Zu diesem Zeitpunkt wurde auch diese Website letztmalig aktualisiert. Hier finden Sie das vollständige Archiv unserer Rechercheprojekte.
Wir bitten um Ihr Verständnis, dass manche Funktionen auf manchen Endgeräten nicht mehr verfügbar sind.

Das Addendum-Team, September 2020