Seit 1. Februar 2018 ist die Nachmittagsbetreuung ab 13 Uhr in oberösterreichischen Kindergärten kostenpflichtig. Zwischen 42 und 110 Euro pro Monat und Kind sind an die Gemeinde als Kindergartenerhalter für fünf Tage Betreuung zu überweisen. Wien ist damit das letzte Bundesland, in dem eine Nachmittagsbetreuung beitragsfrei ist – allerdings auch nur für die Kinder des eigenen Bundeslandes. Einen Überblick über die Kostenpflicht in Österreich zu behalten, ist einigermaßen schwierig. In den einzelnen Bundesländern wechseln Kostenpflicht, Tarifsysteme und Beihilfen häufig.
Im Jahr 2009 ist bundesweit das sogenannte verpflichtende letzte Kindergartenjahr eingeführt worden. Die Länder und der Bund haben sich mittels einer 15a-Vereinbarung auf die Rahmenbedingungen geeinigt, und der Bund übernahm die Kosten dafür, damit dieses verpflichtende Angebot seitens der Kinder kostenlos in Anspruch genommen werden konnte. Im Jahr 2015 sind Bemühungen gescheitert, die Besuchspflicht auf ein zweites (das vorletzte) Jahr auszudehnen. Aktuell geht das Landesangebot deshalb nur in Niederösterreich, Wien, Oberösterreich und (ab vier Jahren) in Tirol über diese Regelung hinaus:
Wie dieser Überblick zeigt: Zwischen dem Angebot, Kosten und Unterstützungen gibt es große Unterschiede von Vorarlberg bis ins Burgenland. Die wichtigsten Eckdaten finden Sie im Folgenden grob zusammengefasst:
In Wien gibt es das bundesweit umfassendste Betreuungsnetz für Kindergartenkinder. Städtische Kindergärten haben von 6.30 bis 17.30 Uhr geöffnet, optional gibt es die Möglichkeit von 6 bis 18 Uhr. Fünf Kindergärten bieten Betreuung bis 20 Uhr abends an. Dies spiegelt sich in den Zahlen wider: Vier von zehn Kindergartenkindern waren 2016 in Ganztagsbetreuung.
In Niederösterreich ist der Besuch eines Kindergartens ab 2,5 Jahren möglich. Rechtlicher Anspruch auf einen Gratisplatz gibt es nur im letzten Jahr. In der Regel ist der Besuch ab dem Alter von drei Jahren möglich.
Manche Gemeinden haben eigene Tarifmodelle gestartet. In Linz etwa ist bis zu einem Brutto-Familieneinkommen von 1.472 Euro nichts zu zahlen. Der Maximalbetrag liegt bei 54 Euro pro Monat für hohe Einkommen. Die Einführung von Gebühren für die Nachmittagsbetreuung soll dem Land rund 12 bis 15 Millionen Euro an Kosten ersparen.
Das Land erstattet den Eltern von 2,5- bis 6-Jährigen abhängig von der Zahl betreuter Stunden die Kosten zurück.
2008 wurde der Gratiskindergarten in der Steiermark eingeführt – und schon 2011 wieder abgeschafft. Das Budget habe es nicht mehr zugelassen, begründete die damalige Bildungs- und Familienlandesrätin Elisabeth Grossmann (SPÖ) diesen Schritt. Seither haben nur noch Kinder im letzten Jahr, und davor Familien, die gesamt weniger als 1.692 Euro netto verdienen, Anspruch auf eine kostenlose Ganztagsbetreuung.
Derzeit findet die Regulierung und Förderung in Kärnten zum größten Teil auf Gemeindeebene statt. Allerdings planen die kürzlich bei Landtagswahlen erfolgreichen Sozialdemokraten eine Reform. Im neuen Regierungsprogramm ist eine Gratis-Ganztagsbetreuung für Kinder von eins bis sechs Jahren bis zum Jahr 2023 geplant.
Salzburg hat in den vergangenen Jahren den Sparstift angesetzt und die Zuschüsse für Kindergärten halbiert. Dadurch sind die Tarifkosten für Eltern gestiegen. Als Ausgleich wurde die Förderung für einkommensschwache Familien eingeführt.
In Tirol wurde das Angebot mit dem zweiten Gratis-Kindergartenjahr (2009) und einer neuen Förderung (2018) ausgebaut. Dort, wo Gemeinden das Angebot nicht zusätzlich fördern, bleiben die Tarife höher.
Vorarlberg hat die Elternbeiträge 2017 mit Tarifen vereinheitlicht, wodurch die Kinderbetreuung für die meisten Eltern günstiger wurde. Kindergärten können die Tarife außerdem nach unten anpassen.
Die meisten landesgesetzlichen Regelungen sehen eine kostendeckende Nachmittagsbetreuung vor. Die unterschiedlichen – regionalen – Tarife mögen dabei auf den ersten Blick verwundern. In der konkreten Umsetzung ist eine derartige Kostenrechnung allerdings komplex. Jedenfalls berücksichtigt werden wohl die direkten Personalkosten für die Kinderbetreuung in der Gruppe. Ob darüber hinaus auch anteilig Betriebskosten (etwa für Strom, Heizung und Wasser), Personalkosten für das Hauspersonal oder Kosten für den Materialverbrauch am Nachmittag kalkuliert werden, bleibt einer kommunalen Vollkostenrechnung vorbehalten. Der Vollständigkeit halber wären dann auch die Personalkosten der Verwaltung für die Administration dieser Nachmittagsbetreuung zu berücksichtigen. Ob ein damit erzieltes „Mehr“ an Präzision den dafür erforderlichen Mehraufwand und somit Mehrkosten für die Eltern tatsächlich rechtfertigt, darf bezweifelt werden. Viele Bundesländer sind daher mit der Verrechnung von Pauschalen einen vergleichsweise pragmatischen Weg gegangen.
Diese Kostenrechnung mit einem hohen Anteil an fixen oder zumindest sprungfixen Kosten führt auch zu folgendem Effekt: Je mehr Kinder die Nachmittagsbetreuung in Anspruch nehmen, desto billiger wird diese für alle, da sich die Kosten auf mehrere Kinder aufteilen. Dementsprechend wird die Nachmittagsbetreuung in dicht besiedelten Gebieten beziehungsweise Ballungsräumen günstiger sein als in ländlichen Regionen, wo nur wenig Nachfrage nach einer Ganztagsbetreuung besteht.
Eine Besonderheit der Kostentragung zeigt sich auch im Personalbereich. Die pädagogischen Betreuungskräfte – ehemals Kindergärtnerinnen genannt – werden vom Land bezahlt, das Hilfspersonal von der Gemeinde. Wenn nun eine Nachmittagsgruppe aufgrund der kleinen Gruppengröße ausschließlich von einer Pädagogin betreut wird, hat das Land Mehrkosten (durch den erhöhten Personaleinsatz) und die Gemeinde Mehreinnahmen (durch den Kostenbeitrag der Eltern). Wenn die Zahl der Kinder steigt, sodass aufgrund des gesetzlich geregelten Betreuungsschlüssels auch zusätzlich eine Hilfskraft erforderlich ist, steigen auch die Personalkosten der Gemeinde.
Der geringe Bedarf an Nachmittagsbetreuung in kleinen Gemeinden führt noch zu einem anderen Effekt. Sofern überhaupt keine Kinder oder – je nach regional geregelter erforderlicher – Mindestgruppengröße zu wenig Kinder an einer Ganztagsbetreuung interessiert sind, ist der Kindergarten auch nicht verpflichtet, nach 13 Uhr offen zu halten.
Für die betroffenen Familien, die an einer Betreuung am Nachmittag interessiert gewesen wären, bedeutet dies dann tatsächlich eine Versorgungslücke.
Ein geringer Anteil an Kindergärten, die lange Betreuungszeiten anbieten, ist somit nicht zwingend ein Hinweis auf schlechte regionale Versorgung, sondern kann auch an geringem Interesse liegen.