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Entstehen in Kindergärten Parallelgesellschaften? Schwer zu sagen.
25. Februar 2018 Kindergärten Lesezeit 10 min
Zwei Herzen schlagen, ach, in der Brust der Österreicher: Eines will kulturelle Hegemonie, das andere religiöse Pluralität. Viele politische Konflikte werden entlang dieser Herzenslinien ausgetragen. Auch und gerade vor den Kindergärten und Kindergruppen macht dieser Konflikt nicht halt.
Dieser Artikel gehört zum Projekt Kindergärten und ist Teil 7 einer 7-teiligen Recherche.
Bild: Nikolaus Ostermann | Addendum

Die Frage, ob islamische Kindergärten in Wien für die Integrationsschwierigkeiten muslimischer Zuwanderer zumindest mitverantwortlich sind, beschäftigt Österreich, seit im Herbst 2014 vom damaligen Integrationsminister Sebastian Kurz und von Ednan Aslan, Professor für islamische Religionspädagogik, zum ersten Mal öffentlich gestellt wurde. Aslan wurde mit einer Studie zum Thema beauftragt, die mehrmals für Aufregung sorgte: 2015, als ein dann von Aslan „Vorstudie“ genanntes Papier veröffentlicht wurde; im Februar 2016, als die heute „Pilotstudie“ genannte Version veröffentlicht wurde; und dann noch einmal im Wahlkampf 2017, als der Falter berichtete, dass Aslans Papier vor der Veröffentlichung im Außen- und Integrationsministerium einer massiven Überarbeitung unterzogen worden sei.

Aslans Studie zog zwei weitere Studien nach sich:

Die eine wurde im Auftrag der Universität Wien bei der Österreichischen Agentur für wissenschaftliche Integrität (OeAWI) in Auftrag gegeben und sollte klären, ob die „Pilotstudie“ den Grundsätzen wissenschaftlicher Praxis entspreche oder nicht. Sie wurde im November 2017 vorgestellt – Ergebnis: Juristisch könne man Aslan kein wissenschaftliches Fehlverhalten nachweisen, die Studie weise aber erhebliche Mängel auf –, aber bis heute nicht veröffentlicht, weil Aslan der Veröffentlichung nicht zustimmte. Als Grund gab er eine rechtliche Auseinandersetzung mit der Stadt Wien an.

Die neue, große Studie

In der zweiten Studie, die als direkte Reaktion auf Aslans „Pilotstudie“ in Auftrag gegeben wurde, ging es um die Sache selbst: Das Außenministerium und die Stadt Wien, die FH Campus Wien, Kompetenzzentrum für soziale Arbeit, und die Universität Wien, Institut für Bildungswissenschaft, mit einer, wie es in der Präambel des Werkvertrags hieß, „wissenschaftlichen Studie über Kinderbetreuungseinrichtungen in Wien, die von islamischen Trägervereinen betrieben werden, wobei das Hauptanliegen der Studie darin besteht, Fragen zur elementarpädagogischen Professionalität islamischer Kindergärten/Kindergruppen zu untersuchen“. Teil der Forschergruppe war auch Ednan Aslan, allerdings wurde dessen „Teilprojekt“, das sich mit den Trägerstrukturen und den Erwartungen der Eltern beschäftigte, „aufgrund unterschiedlicher Datenbasis, inhaltlicher sowie methodischer Ausrichtung“ eigenständig durchgeführt und es legte auch einen eigenständigen Abschlussbericht vor. Beides passierte kurz vor Weihnachten 2017.

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Was ein „islamischer Kindergarten“ überhaupt sei, könne man nicht definieren, es handle sich dabei um einen „diskursiven“ Begriff.

Doppelte Distanzierung

Tatsächlich können die beiden Teilstudien unterschiedlicher nicht sein: Das Uni-Wien/FH-Wien-Team unter Henning Schluß publizierte eine Arbeit über „Pluralität in Wiener Kindergärten unter besonderer Berücksichtigung sogenannter ,islamischer‘ Einrichtungen“. Die doppelte Distanzierung vom Wort islamisch durch die Anführungszeichen und das vorangestellte „sogenannt“ macht den Grundzugang deutlich: Was ein „islamischer Kindergarten“ überhaupt sei, könne man nicht definieren, es handle sich dabei um einen „diskursiven“ Begriff. Das zeige sich auch daran, dass sich überhaupt nur eine der 1.440 von der Schluß-Gruppe zur Beantwortung des Fragebogens eingeladenen „elementarpädagogischen Einrichtungen“ – Kindergärten und Kindergruppen – selbst als „islamisch“ bezeichnet habe.

Definition

Aslan ging unter Hinweis auf das Open Government Data der Stadt Wien von 1.861 Betreuungseinrichtungen aus. Dann schloss er die Einrichtungen der großen nichtislamischen Betreuungseinrichtungen und der kleineren nichtislamischen Religionsgemeinden aus. Unter den verbleibenden 960 Untersuchungsobjekten identifizierte er nach einer neunteiligen Definition 66 Kindergärten (von 77 Betreibern) und 338 Kindergruppen (125 Betreiber) als islamische Kindergärten und Kindergruppen. Deren Betreiber und die Eltern der in diesen Kindergärten untergebrachten Kinder wurden auf verschiedenen Wegen kontaktiert.

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a) auf einen islamisch-religiösen Hintergrund hindeutender Name der Einrichtung

b) ethnische Zugehörigkeit der Betreiber laut Vereinsregisterauszügen

c) Verbands- oder Vereinszugehörigkeit

d) Homepageanalyse der Kindergärten und -gruppen)

e) Sichtbarkeit von islamischen Symbolen in den Einrichtungen

f) Stellenwert der Halal-Vorschriften

g) Werbeaktivitäten der Vereine in islamisch orientierten Medien

h) Auskunft auf telefonische Anfrage

i) offene religiöse und politische Aktivitäten der Betreiber in den Medien

Gemeinsam ist beiden Teilstudien, dass sie sich wiederholt auf Aslans „Pilotstudie“ beziehen, allerdings auf sehr unterschiedliche Weise. In der Schluß-Studie wird relativ unverstellt mehrmals darauf hingewiesen, welchen Schaden die aus der Sicht der Studienautoren unwissenschaftliche Studie angerichtet habe. Aslan beklagt sich darüber, dass sowohl Betreiber als auch Eltern bereits gegebene Gesprächszusagen zurückgezogen hätten, weil sie von der negativen Berichterstattung über die „Pilotstudie“ im Zusammenhang mit den Manipulationsvorwürfen verunsichert worden seien.

Umorientierung der MA 11

Ebenfalls einig sind sich Aslan und die Schluß-Gruppe darin, dass ab 2015, mit der Veröffentlichung der ersten „Vorstudie“, eine massive Umorientierung im Handeln der in der Stadt Wien für die Kontrolle der elementarpädagogischen Einrichtungen zuständigen MA 11 zu beobachten ist. Einig ist man sich auch darin, dass der massivste Eingriff, das Verbot des bis dahin akzeptierten islamischen Religionsunterrichts, die falsche Maßnahme war und die Erstellung nachvollziehbarer religionspädagogischer Konzepte für elementarpädagogische Einrichtungen mit besonderen Bezügen zum Islam zu den dringendsten Maßnahmen zählt. Die Schluß-Studie beklagt, ähnlich wie Aslan, das Fehlen von Begründungen und geht so weit, die Kompatibilität der Maßnahme mit menschenrechtlichen Standards infrage zu stellen, weil die positive Religionsfreiheit auch für Kinder gelte.

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„Im Fall der vorliegenden Studie kam noch hinzu, dass das Forschungsfeld durch problematische Forschungspraxen im Zuge der Untersuchung von Aslan (2016) verunsichert war. Deshalb wurde in Vorgesprächen zugesichert, forschungsethische Standards einzuhalten. Dieser Situation versuchten wir durch den im Forschungsdesign beschriebenen Infoabend mit größeren Trägern zu begegnen, was jedoch längst nicht alle Bedenken ausräumen konnte.“ S. 91

„Weiters wird der Unterricht lediglich unterbunden, eine inhaltliche Kritik an einer bestimmten – z.B. indoktrinierenden oder nicht altersgemäßen Praxis – lässt sich in den Handakten nicht nachweisen.“ S. 135

Einig sind sich die Studien darin, dass der massivste Eingriff, das Verbot des bis dahin akzeptierten islamischen Religionsunterrichts, die falsche Maßnahme war.

Beide geben keine Antwort

Die größte und wichtigste Gemeinsamkeit zwischen den beiden Teilstudien besteht darin, dass beide nicht dazu in der Lage sind, die Frage zu beantworten, die seit mehreren Jahren im Mittelpunkt des Interesses steht: Birgt die Tatsache, dass viele Kinderbetreuungseinrichtungen in Wien von Vereinen betrieben werden, die eindeutig dem politischen Islam zuzurechnen sind, die Gefahr, dass bereits in den elementarpädagogischen Einrichtungen die Grundlage für spätere Parallelgesellschaften gelegt werden? Hat Ednan Aslan recht, wenn er im Interview sagt, dass es naiv wäre zu glauben, dass ein Verein, den man eindeutig als extremistisch einstufen könne, neben seiner Moschee einen Kindergarten betreibt, in dem nach humanistischen Prinzipien agiert wird? Keines der beiden Teilprojekte kann auf diese Frage eine Antwort geben.

Einerseits, weil sowohl Aslan als auch die Schluß-Gruppe von der Datenerhebung über die Gespräche mit Einzelnen und in Gruppen bis zur teilnehmenden Beobachtung, die von der Schluß-Gruppe in zehn Einrichtungen, vier davon mit besonderen Bezügen zum Islam, durchgeführt wurden, auf Freiwilligkeit angewiesen waren. Wie Eltern die Situation in den Betreuungseinrichtungen mit besonderen Bezügen zum Islam sehen, erfuhren die Forscher im Rahmen von Gruppendiskussionen, in denen einmal sechs und einmal drei Pädagoginnen aus solchen Einrichtungen teilnahmen. Vor diesem Hintergrund ist die zentrale Passage in der Zusammenfassung der Schluß-Studie besonders bemerkenswert:

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„Die vorliegende Teiluntersuchung weist zwar Tendenz zur Segregation nach, allerdings sind diese gegenläufig zu den landläufigen Vorannahmen:
So berichteten Eltern muslimischen Glaubens im Zuge der Beobachtungen immer wieder über subtile Ausgrenzungsmechanismen bei der Aufnahme in Einrichtungen, die keinen besonderen Bezug zum Islam aufweisen. Ihre Anmeldungen werden nicht berücksichtigt. Sie werden dann häufig auf Einrichtungen mit besonderen Bezügen zum Islam verwiesen.“ (S. 151/152)

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Anekdotische Evidenz

Diese Aussage, die auch die Pressekonferenz anlässlich der Studienpräsentation im Dezember 2017 dominierte, hat keine Datengrundlage und basiert ausschließlich auf anekdotischer Evidenz. Das wird in der Studie selbst auch angemerkt, man kann sich allerdings angesichts des Bestehens der Schluß-Gruppe auf geradezu mathematischer Aufarbeitung des im Rahmen der Freiwilligkeit zustande gekommenen Datenmaterials aus den Fragebögen des Eindrucks schwer erwehren, dass mit dieser anekdotischen Zuspitzung sehr direkt auf die politischen Wünsche des Teil-Auftraggebers, der Stadt Wien, eingegangen wurde. Zumindest, was die Präsentation im Dezember 2017 betrifft.

Dass die beteiligten Wissenschaftler eine deutlich erkennbare integrationspolitische Meinung haben, lässt sich aus den Zusammenfassungen der Gruppendiskussionen und vor allem aus den Berichten über die teilnehmende Beobachtung sehr deutlich herauslesen. „Deutlich wird hier ein Verständnis von Integration als (einseitige) Anpassungsleistung“, heißt es an einer Stelle, „wer hier bleiben will, muss sich an die gegebenen Gepflogenheiten anpassen.“ (S. 78) Es lasse sich, heißt es in der Zusammenfassung, „eine klare Tendenz ausmachen, österreichisches Brauchtum und z.T. auch christliche Werte/Praxen voranzustellen. Hier zeigt sich deutlich eine Homogenisierungstendenz, die mit dem Effekt verbunden scheint, dass andere Religionen (häufig der Islam) exkludiert und z.T. auch abgewertet werden.“ (S. 157)

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„In Bezug auf den Forschungsauftrag – als Reaktion auf den Projektbericht ,Evaluierung ausgewählter islamischer Kindergärten und -gruppen in Wien‘ (Aslan 2016) – zu erheben, ob

Die pädagogischen Konzepte jener privaten institutionellen Kinderbildungs- und Kinderbetreuungseinrichtungen (Kindergruppen und Kindergärten) in Wien, die von islamischen Trägervereinen betrieben werden, mit den Grundwerten der österreichischen Verfassung, Kinder- und Menschenrechte sowie dem Wiener Bildungsplan übereinstimmen,

kommt die vorliegende Teilerhebung zu einem möglicherweise überraschenden Befund:  Belege für ein massiv indoktrinierendes Verhalten in Einrichtungen mit besonderen Bezügen zum Islam konnten nicht erbracht werden […] Das heißt nicht, dass es diese indoktrinierenden Aspekte nicht gibt. Gerade die Freiwilligkeit der Teilnahme macht wahrscheinlich, dass mögliche problematische Einrichtungen sich nicht an der Untersuchung beteiligt haben. (Die Handaktenanalyse allerdings zeigte, dass hier seitens der Aufsichtsbehörden empfindlich dementsprechenden Hinweisen nachgegangen wird. Umgekehrt aber scheint das massive Zurückdrängen und Zurückweichen der Thematisierung der Religion, insbesondere des Islam, aus den Kindergärten und Kindergruppen dem Verfassungsgut der positiven Religionsfreiheit entgegenzuwirken. In gewisser Weise ist dies ein paradoxes Ergebnis.)

„Othering“

Oder, in der wissenschaftssprachlicheren Variante unter Verwendung des soziologischen Modebegriffs „Othering“ („Fremd-Machen“): „Als implizite Strategien zum Umgang mit (religiöser) Vielfalt konnten im Datenmaterial durchgehend Phänomene des Otherings (vgl. Hirschauer 2014) im Sinne des Konstruierens und Reproduzierens von Differenzen zwischen Gruppen von Eltern und Kindern anhand der Kategorien Herkunft, Sprache, Kleidung, Religionszugehörigkeit, Essenswünsche und Geschlecht ausgemacht werden.“ (S. 85)

Wie kritisch beispielsweise die Forscher das gültige Islamgesetz sehen, kann man an der folgenden Passage erkennen, in der – anders als über weite Teile der Studie, in denen man den Eindruck bekommt, dass das Hauptproblem in Bezug auf unzulässige Indoktrination die christlichen Kindergärten sind – über einen christlichen Kindergarten berichtet wird, der sich besonders um interkulturelle Kompetenzen bemüht: „Dies ist insofern bemerkenswert, weil hier die Möglichkeit der Kritik nicht nur gegenüber anderen religiösen Organisationen ausdrücklich festgehalten wird, sondern auch gegenüber dem Staat. Während z.B. im Islamgesetz festgehalten ist, dass die staatlichen Gesetze Vorrang vor der Religion haben, wird hier im Konzept eine andere Position vertreten, die vom Verfassungsgrundsatz der Religionsfreiheit her auch eine Kritik an staatlichen Organisationen und Erlassen prinzipiell nicht ausschließt.“ (S. 129)

Dies ist wiederum ist insofern bemerkenswert, als das Gleichsetzen des Vorrangs der staatlichen Gesetze vor den religiösen Gesetzen mit dem prinzipiellen Ausschließen jeder Kritik an staatlichen Organisationen und Erlasse weder einer wissenschaftlichen Überprüfung noch der praktischen Vernunft standhält.

Essen

In der Frage, ob die Anpassung der Essgewohnheiten und des Umgangs mit den jahreszeitlichen Festen an Kinder mit (muslimischem) Migrationshintergrund durchgängig sein sollte – von den 25.628 drei- bis sechsjährigen Kindern, die in den untersuchten Institutionen untergebracht sind, haben nur knapp 46,7 Prozent Deutsch als Erstsprache – beziehen die Forscher eindeutig Position: „Da der Verzehr von Halal – aber auch koscherem – Essen für Christen in der Regel unproblematisch ist, dies aber umkehrt nicht der Fall ist, kann gerade die Nichtbeachtung von religiösen Speisevorschriften in christlichen Kindergärten exkludierend wirken, während umgekehrt die Beachtung von Speisevorschriften in elementarpädagogischen Einrichtungen mit besonderen Bezügen zum Islam, aber auch zum Judentum per se nicht exkludierend ist.“ (S. 153)

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Dass das offensichtlich von vielen Einrichtungsbetreibern ohne besonderen Bezug zum Islam anders gesehen wird, finden die wissenschaftlichen Beobachter nicht gut: Es lasse sich, schrieben sie in der Zusammenfassung „eine Tendenz in den Einrichtungen feststellen, dass christlich konnotierte Werte und Praxen – meist unter der Rubrizierung der Kultur oder des Brauchtums – (implizit) erwünscht sind, ,der‘ Islam hingegen (implizit und zum Teil auch explizit) ausgeschlossen wird“. (S. 155)

Wichtige Befunde

So wenig sowohl die Ergebnisse und Ergebnisinterpretationen der Teilstudie unter der Leitung von Henning Schluß als auch die Dokumentation der Gespräche, die Ednan Aslans Team mit Betreibern und Eltern geführt haben, die Frage beantworten, ob es in manchen Einrichtungen, die von Vereinen betrieben werden, die dem politischen Islam nahestehen, zur Grundlegung von Parallelgesellschaften kommt, so sehr fördern beide Teilstudien wichtige Befunde zutage. Ednan Aslans Befund, dass sich die Stadt Wien und der Verfassungsschutz stärker mit machen Vereinen beschäftigen sollte, die auch elementarpädagogische Einrichtungen betreiben, ist valide.

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Und die Schluß-Studie liefert wesentliche Anhaltspunkte für die Verbesserung der pädagogischen Situation in diesen Einrichtungen, die insgesamt ziemlich unbefriedigend ist: „So zeigten sowohl die Fragebogenerhebungen als auch die Gruppendiskussionen, die Beobachtungen, aber auch die Analyse der Handakten, dass dies ein flächendeckendes Problem elementarpädagogischer Einrichtungen in Wien ist und keinesfalls nur auf Einrichtungen mit besonderen Bezügen zum Islam zutrifft.“ (S. 172)

Wieder nichts?

Möglicherweise begnügt sich die Politik damit, die jeweiligen Ergebnisse zur Untermauerung längst bezogener Positionen zu benutzen. Dann wird sich in diesem sowohl für die Integration als auch für das Bildungsgeschehen in Österreich entscheidenden Feld weiterhin nichts tun als politische Polemik und defensives Behördenverhalten. Oder aber man nimmt den Befund, der in der Schluß-Studie sehr präzise formuliert ist, ernst, und beginnt mit einer gemeinsamen Anstrengung zur substanziellen Verbesserung der Lage:

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„Hier ist eine gesellschaftspolitische Problematik angezeigt, die in elementarpädagogischen Einrichtungen nicht zu lösen ist, gleichwohl aber über sie ausgetragen wird. Zwei widerstreitende Ansprüche, der nach Akzeptanz von Pluralität, und der nach gesellschaftlicher Homogenität, treffen hier aufeinander und werden in ihrer Widersprüchlichkeit nicht thematisiert. Insbesondere aber in Bezug auf elementarpädagogische Einrichtungen mit besonderen Bezügen zum Islam scheint das Durschlagen dieses gordischen Knotens erwartet, den die Gesamtgesellschaft auch nicht gelöst hat.“ 

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