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Diamond E.: Ein Verlorener im Justizsystem
6. Mai 2019 Maßnahmenvollzug Lesezeit 9 min
Asylwerber Diamond E. verliert bei einer medizinischen Untersuchung im Zuge seiner Verhaftung die Kontrolle und bedroht eine Ärztin. Er erhält keine klassische Strafe, sondern kommt in den Maßnahmenvollzug. Dort sitzt der Nigerianer nun seit fast drei Jahren – ohne Aussicht auf Entlassung.
Dieser Artikel gehört zum Projekt Maßnahmenvollzug und ist Teil 10 einer 12-teiligen Recherche.
Bild: Addendum

Der Maßnahmenvollzug ist die schärfste Sanktion, die das Strafrecht kennt. Eine Einweisung gilt unbegrenzt, kann also wirklich lebenslang bedeuten. Aktuell sitzen von den 9.427 Personen in Österreichs Gefängnissen 1.008 im Maßnahmenvollzug, das ist ein Allzeit-Höchststand. Diamond E. ist einer der psychisch kranken zurechnungsfähigen Rechtsbrecher, seine Maßnahme dauert schon knapp drei Jahre lang. Der Strafrahmen für schwere gefährliche Drohung – das Delikt, das zu E.s Verurteilung führte – liegt bei drei Jahren.

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Reform, bitte warten

Zwar sieht das Reformpapier des Justizministeriums vor, die Kriterien für eine Einweisung zu verschärfen – so muss künftig eine „besondere Gewaltneigung des Täters“ vorhanden sein, um ihn einweisen zu können. Doch das nützt Diamond E. nichts. Erstens sitzt er schon im Maßnahmenvollzug, und zweitens lässt die Reform weiter auf sich warten. Wie geht es dem Asylwerber in der Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher? Hat er noch Hoffnung, wieder in Freiheit zu leben? Addendum hat ihn besucht.

Als wir den 35-Jährigen in der Justizanstalt Wien-Mittersteig treffen, sitzt uns ein freundlicher und jugendlich wirkender Mann gegenüber. In der Anstalt nennen ihn alle „Mr. Sorry“, denn Diamond E. entschuldigt sich permanent, seine Mitinsassen kennen ihn als höflichen Kerl, der in der Anstaltsküche das Essen zubereitet. Dass „Mr. Sorry“ ein „Mr. Aggressive“ sein soll, will hier niemand glauben. Doch wegen aggressiven Verhaltens im Zuge seiner Verhaftung war Diamond E. 2016 in der Maßnahme gelandet.

Sein Einweisungsgutachten hält fest:

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Außerdem ist vermerkt, dass Diamond E. eine „Persönlichkeitsstörung“ habe, weiters sei er „!!Aggressiv und spuckt!!“, sowie „gewalttätig“ und „psychisch auffällig“.

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Wer den Nigerianer heute kennenlernt, kann sich diese Zuschreibungen schwer erklären. Diamond E. wird mittlerweile auch vom Abteilungskommandanten in der Anstalt als „ruhig, gelassen“ sowie „etwas devot“ beschrieben:

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Wir möchten den Menschen hinter dem Akt kennenlernen und fragen ihn, wie alles begann.

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Hauptstadt der Auswanderer

Diamond E.s Lebensgeschichte beginnt in den 1980ern in Benin City. 1983 wird er in der südnigerianischen Großstadt geboren, die heute als Hauptstadt der Auswanderer gilt. Die Zweimillionenstadt ist ein Hotspot für die Emigration nach Europa über den Umweg Libyen. Auf den Straßen wird für Sprachkurse geworben, doch daneben existieren Notunterkünfte für gescheiterte Rückkehrer, und Regionalpolitiker kündigen an, den Menschenhandel zu bekämpfen. Das Migrationsbusiness in Benin City brummt dennoch weiter. Es heißt, hier habe jede Familie einen Angehörigen in Europa, oder jemanden, der auf dem Weg dorthin verloren ging, oder jemanden, der gerade plant, nach Europa aufzubrechen.

In E.s Familie ist es Diamond, der nach Europa geht. Er bricht 2013 auf. „Wegen politischer Unruhen im Land, wegen der Rassenunruhen“, erzählt er uns. Und auch aufgrund seiner sexuellen Neigung habe er fliehen müssen. Diamond E. ist homosexuell, Homosexualität steht in Nigeria unter Strafe – in einigen Landesteilen droht sogar die Todesstrafe.

Diamond E. flieht durch die nigerianische Wüste nach Libyen. Dort habe er rund 500 US-Dollar an einen Schlepper bezahlt, erzählt er, damit er als einer von vielen Flüchtlingen mit einem Schlauchboot übers Mittelmeer nach Europa komme. „Ich suchte nach einer besseren Zukunft, ich stieg ins Boot. Ich hatte Glück. Ich sah Freunde, die ins andere Schlauchboot gestiegen waren, nie mehr wieder. Dieses Boot sank wegen Überlastung.“

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No Job, no Future“

Auf der süditalienischen Insel Lampedusa landet Diamond E. 2014. Er sucht um Asyl an, sein Antrag wird laut E. anerkannt, und er wird wenig später auf Sizilien untergebracht. Dort bleibt er eineinhalb Jahre. „In dieser Zeit konnte ich nichts tun, ich bekam keinen Job, weil die Regierung Familienväter vorzog, damit jene mit Kindern zuerst einen Job haben.“ Für den Nigerianer bedeutet das „no job, no future. Ich ging weg, wollte in Europa woanders mein Glück suchen.“ 2015 fährt er weiter nach Österreich, wird nach Traiskirchen gebracht.

Das Flüchtlingslager ist zu dieser Zeit – am Höhepunkt der Flüchtlingswelle – heillos überfüllt. Auf dem Areal im niederösterreichischen Bezirk Baden wohnen rund 4.500 Menschen, mehrere Dutzende schlafen in diesem Sommer draußen auf der Wiese oder gar auf der Straße. Im August 2015 werden aufgrund von sanitätsrechtlichen Maßnahmen erste Aufnahmestopps verhängt. In dieser beengenden Situation kommt es auch immer wieder zu Auseinandersetzungen zwischen Flüchtlingen. Auch Diamond E. ist in welche verwickelt, das zeigt sein Akt:

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„Ein Somalier hatte mir mein Handy gestohlen, wollte es nicht mehr hergeben“, erklärt uns der Nigerianer in der Justizanstalt den Vorfall aus seiner Sicht. „Er hat das Handy in seiner Hosentasche versteckt, hat geleugnet, dass er es hat. Immer wieder.“ Diamond E. weiß sich nicht mehr zu helfen, bedroht den Mann mit einer „spitzen Metallschere“ und den Worten „I see you, I see you … I kill you, I kill you.“

Schon davor dürfte Diamond E. im Asyllager Probleme gehabt haben, rief er doch Anfang Oktober 2015 viermal hintereinander die Feuerwehr – obwohl es nicht brannte. Der Akt hält diese „falschen Notmeldungen“ ebenfalls fest.

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„Ich trinke dein Blut“

Was für Diamond E. nach seiner Zeit im Asyllager folgt, ist wohl nicht mehr als ein dürftiges Leben als Herumstreunender in Wien und Umgebung. Der Asylwerber dürfte länger auf der Straße gelebt haben, die Angaben dazu sind auch von ihm wenig konkret. Er hat oft Hunger, trinkt wohl und kifft. Diamond E. begeht diverse Diebstähle, das zeigt sein Akt. Diesem zufolge entwendet er zum Beispiel aus einem unversperrten Auto ein Erste-Hilfe-Packerl, aus einem anderen Wagen zwei Kindersitze. Er nimmt einem schlafenden U-Bahn-Passagier die Armbanduhr und das Handy ab. Im April 2016 stiehlt er ein Fahrrad – und wird gefasst.

Diamond E. selbst erzählt, dass die Polizei bei der Festnahme auch zwei Gramm Marihuana bei ihm gefunden habe. Als man ihm  Handschellen anlegt, „habe ich mich gewehrt. Ich kam ins Otto-Wagner-Spital.“ In diesem Wiener Krankenhaus spielt sich laut Akt nun die Geschichte ab, die Diamond E. letztendlich in den Maßnahmenvollzug führte:

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Diamond E. bleibt bis heute dabei, dass man ihn im Spital falsch verstanden habe. Er sei von der Blutabnahme, die er als Schikane deutete, geschwächt gewesen, sagt er. Man habe ihm viel zu viel Blut abgenommen, darum habe er den Krankenpfleger wiederholt gebeten, „mit der Blutabnahme aufzuhören“. Als der das nicht tat, habe er ihn weggestoßen. Auch habe er im Spital großen Hunger gehabt, erzählt Diamond E.: „Anstatt Essen gab man mir nur Wasser. Da habe ich zur Ärztin gesagt: Sie versprachen mir Essen, nun habe ich nur Wasser erhalten. Geben Sie mir etwas zu essen oder ich trinke Ihr Blut.“

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Gutachten diagnostiziert Persönlichkeitsstörung

Die für Diamond E. bittere Konsequenz: Er kommt in den Maßnahmenvollzug, erhält die Einweisung in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher gemäß § 21 Abs. 2 StGB.

Seit Dezember 2016 befindet sich der Nigerianer nun im sozialtherapeutischen Vollzug auf der geschlossenen Abteilung der Justizanstalt Mittersteig. Er gehört damit zu jener Gruppe von psychisch kranken Tätern, bei denen das Gesetz trotzdem davon ausgeht, dass sie zurechnungsfähig sind. Dass sie also wissen, was sie getan haben. Sie bekommen eine Haftstrafe und können darüber hinaus angehalten werden, wenn das Justizsystem davon ausgeht, dass von ihnen weiter Gefahr ausgeht – was in mehr als 80 Prozent der Fälle auch passiert.

Auch bei Diamond E., der die Strafe für seine Delikte bereits abgesessen hat. Was ihm nun bleibt, ist die Hoffnung auf die jährlich stattfindende Überprüfung, die feststellt, ob die Maßnahme noch gerechtfertigt ist. Bisher wurde noch nie eine Entlassung empfohlen.

Inzwischen „besuche ich den Deutschkurs. Einmal in der Woche“, erzählt uns Diamond E. in brüchigem Deutsch-Englisch. Eine Stunde die Woche reicht bei weitem nicht aus, Deutsch auf einem Niveau zu beherrschen, dass eine Psychotherapie möglich ist. Genau diese würde aber den Weg aus dem Maßnahmenvollzug erleichtern, etwa ihm dabei helfen, seine „Gefährlichkeit“ für eine Entlassung „ausreichend abzubauen“, wie es im Beamtendeutsch des jährlichen Überprüfberichts heißt. Ein Teufelskreis.

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Schwerer Weg zur Therapie

Alexander Dvorak (Bild), psychiatrischer Leiter der Justizanstalt Göllersdorf, erklärt im Gespräch mit Addendum, wie schwierig es ist, für Asylwerber im Maßnahmenvollzug eine Therapiemöglichkeit zu finden. Zwei Problemfelder tun sich auf: die Sprachbarriere und der oft unsichere Aufenthaltsstatus.

Die Justizanstalt Göllersdorf ist aktuell „maximal ausgelastet“, sagt Dvorak. 137 Personen sitzen im Maßnahmenvollzug, die meisten von ihnen nach Paragraf 21,1 – das heißt, es sind psychisch abnorme Rechtsbrecher, die zum Tatzeitpunkt zurechnungsunfähig waren. Laut dem psychiatrischen Leiter der Anstalt hat mittlerweile knapp mehr als die Hälfte der Neuzugänge Migrationshintergrund. Stichtagserhebungen im Haus hätten bereits Bilder wie dieses gezeichnet: Gleichzeitig sitzen Menschen aus 22 verschiedenen Nationen mit 13 unterschiedlichen Muttersprachen ein.

Wir fragen Dvorak, welche Herausforderungen es im therapeutischen Umgang mit Asylwerbern im Maßnahmenvollzug gibt: „Problematisch ist auf der einen Seite die Sprachbarriere, auf der anderen Seite die Tatsache, dass bei vielen von ihnen der Aufenthaltsstatus nicht geklärt ist. So wird etwa, während sie sich in der Maßnahme befinden, überlegt, das Bleiberecht zu beenden. Das macht es für die Patienten auch sehr schwer, sich auf eine Therapie einzulassen.“

„Wir stoßen“, so Dvorak, „in unserem Behandlungsauftrag relativ rasch an Grenzen.“ Auftrag sei, die Gefahr, die im Zusammenhang mit der Erkrankung besteht, so weit zu minimieren, dass die Patienten resozialisierbar sind. Doch: „Ein Mensch, der abgeschoben werden soll oder nicht abgeschoben werden kann und deswegen das Haus nicht verlassen darf, den kann man nicht resozialisieren.“ So seien etwa Sozialausgänge im Zuge einer fortgeschrittenen Therapie kaum möglich. Und auch eine Unterbringung außer Haus auf Probe, die bei inländischen Maßnahmenpatienten den Schritt zurück in die Gesellschaft bedeute, sei mit einem unklaren Aufenthaltsstatus nicht durchführbar.

„Mit einem Fernseher sprechen funktioniert nicht“

Dvorak fordert in diesem Zusammenhang eine Gesetzesänderung, vermisst auch die für ihn „dringend nötige“ Reform des Maßnahmenvollzugs. Eine Idee im aktuellen Reformpapier ist, dass man bei Sprachbarrieren künftig einen Dolmetscher per Video zuschalten darf. Was hält Dvorak davon? „Also, einen Menschen, der psychotisch ist, davon zu überzeugen, mit einem Fernsehgerät zu sprechen, funktioniert nicht gut.“ Bei kurzen Fragen etwa zur Medikation funktioniere der in Göllersdorf bereits erprobte TV-Dolmetsch aber gut, sagt der psychiatrische Leiter. Eine Therapie an sich könne aber nicht via TV erfolgen, meint der Arzt.

Ein Grund dafür liege auch in den Erkrankungen bei Menschen, die weite Fluchtstrecken hinter sich haben. Sie unterscheiden sich laut Dvorak sehr deutlich von jenen einheimischer Patienten. Flüchtlinge hätten „sehr viele traumatische Erfahrungen gemacht“. Meist erst auf dem Weg an sich, denn „wer aufgrund einer Erkrankung in seiner geistigen Leistungsfähigkeit eingeschränkt ist, der schafft diesen Weg nicht“.

Ohne Therapie hat Diamond E. nur die Möglichkeit, mit Mitarbeitern des Psychologischen Dienstes zu sprechen, die regelmäßig am Mittersteig vorbeischauen. Ihnen zufolge ist der Asylwerber jedenfalls abstinent, hat keine psychotischen Schübe. Auch von den Verantwortlichen in der Justizanstalt bekommt er ein gutes Zeugnis ausgestellt. Seinen Arbeitsdienst erledige er „gewissenhaft und selbstständig“, heißt es etwa:

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Trotz aller positiven Worte bleibt Diamond E. aber im Maßnahmenvollzug. Was für ihn – den Verlorenen im Justizsystem – jetzt noch als Ausweg bleibt, ist der Weg zurück nach Italien. „Ich will abgeschoben werden, in Italien habe ich Asyl gestellt“, erklärt uns der Nigerianer. Er hat bereits einen entsprechenden Antrag gestellt. Doch so einfach ist eine Abschiebung nicht. E.s Asylantrag ist in Italien nicht auffindbar, heißt es seitens österreichischer Behörden. E. selbst verweist in seinen Anträgen auf eine eventuell abweichende Schreibweise seines Nachnamens im Italienischen.

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Jedes Jahr bittet der Asylwerber wieder um eine Abschiebung nach Italien. Noch ist seine Geduld nicht am Ende. Aber Diamond E. fragt sich: „Wie lange noch?“ Und antwortet darauf selbst bei unserem Gespräch: „Ich fürchte, es ist lebenslänglich.“ 

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