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Wie Gutachten über Leben entscheiden – und warum sie so schlecht sind
11. Dezember 2018 Maßnahmenvollzug Lesezeit 10 min
Ob jemand als geistig abnorm eingewiesen oder entlassen wird, entscheiden im Normalfall Gutachter. Aber die Gutachten sind weitgehend schlecht, die Gutachter schlecht bezahlt, und die ganze Branche steht kurz vor dem Aussterben.
Dieser Artikel gehört zum Projekt Maßnahmenvollzug und ist Teil 2 einer 12-teiligen Recherche.
Bild: Addendum

Wenn man die kleine Einzimmerwohnung von Patrick O. (Name geändert) betritt, sieht man zuallererst das Bild eines Segelboots an der Wand. Dabei geht es nicht um das Bild an sich, sondern um die Aristotelische Lebensweisheit, die quer über das Bild geschrieben ist: „Wir können den Wind nicht ändern, aber die Segel anders setzen.“ Falls das nicht reicht, hängt an einer anderen Wand: „Aufgeben ist keine Option.“

Die Sprüche an den Wänden hat er sich ausgesucht. Wer seine Geschichte kennt, versteht sie. Die Wohnung hat er sich nicht ausgesucht. Sie wurde ihm zugeteilt, ist Teil der Auflagen, mit denen er das Gefängnis verlassen durfte. Sein Problem ist auch nicht die Wohnung selbst, sondern dass sie in Feldkirch, Vorarlberg steht. Die Bergkulisse ist traumhaft, aber noch schöner fände er es, wenn er bei seiner Freundin am anderen Ende Österreichs wohnen dürfte. Das aber wurde ihm von einem Gutachter untersagt. Wegen seiner Gefährlichkeit.

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Seit sieben Jahren kämpft Patrick O. mit dem System, war in Psychiatrien und im forensischen Zentrum Asten als zurechnungsunfähiger, geistig abnormer Rechtsbrecher. Noch länger schon kämpft er mit sich selbst, er ist manisch-depressiv, es wurden ihm auch eine Persönlichkeitsstörung und eine dissoziale Ader diagnostiziert; alles drei merkt man ihm nicht an. „Ich bin immer schon sehr selbstbewusst aufgetreten, aber ich hatte keinen Selbstwert; ich konnte mich nie in den Spiegel schauen und zufrieden mit mir sein“, erzählt er. Manchmal war er offenbar auch mit anderen unzufrieden.

Seine Misere begann, als er die Freundin seines besten Freundes gefährlich bedroht haben soll. Am Telefon, nicht persönlich. Er hat nie jemanden verletzt. Dass er krank ist, bestreitet er nicht. Ein Gutachter befand, dass von ihm eine Gefahr ausgeht – und das sieht er nicht so. Seit er entlassen wurde, lebt er „immer in Angst, dass irgendwer sagt: Du musst zurück“.

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Was sagen die Stimmen im Kopf?

Gutachten sind die Schlüssel, die Gefängnispforten für psychisch kranke Menschen im Maßnahmenvollzug öffnen oder schließen. Steht ein Angeklagter vor Gericht, dessen Zurechnungsfähigkeit in Zweifel steht, wird ein psychiatrischer Gutachter bestellt, um seine geistige Gesundheit zu bewerten. „Ein Gutachter entscheidet mittelbar über den weiteren Lebensverlauf eines Menschen“, sagt die Psychiaterin Adelheid Kastner, die mit der Begutachtung von Josef F. bekannt wurde.

Er muss schwierige und heikle Fragen entscheiden: Wusste ein Angeklagter zum Tatzeitpunkt, was er tut? Wie hoch ist die Gefahr, dass er es wieder tut? Und hängt diese Gefährlichkeit mit seiner Krankheit zusammen? „Wenn ein Schizophrener im Supermarkt ein Deo stiehlt, macht er das nicht unbedingt, weil es ihm Stimmen gesagt haben“, sagt der forensische Psychiater und Gutachter Patrick Frottier.

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Noch nie ein Gefängnis von innen gesehen

Richter bestellen Gutachter aller Art, weil sie ihnen Antworten auf Fragen geben sollen, die sie aufgrund mangelnder Fachkenntnis nicht selbst haben können – sie können nicht Psychiater, Architekten, Finanzexperten und so weiter sein. Im Normalfall folgen Richter den Erkenntnissen in den Gutachten, die sie bekommen; dafür haben sie sie bestellt.

Für Angeklagte heißt das: Es entscheidet in den allermeisten Fällen nicht ein Richter, sondern ein Gutachter, ob sie als psychisch krank eingestuft werden. Ob sie als geistig abnormer Rechtsbrecher in den Maßnahmenvollzug eingewiesen werden. Das Problem dabei ist, sagt Frottier: „Die hierzulande am häufigsten beauftragten Gutachter haben noch nie ein Gefängnis von innen gesehen, haben noch nie in einer Forensik gearbeitet.“

Dazu kommt, sagt Patrick O.s Anwalt Edgar Veith, dass „ohne Gutachten mittlerweile gar nichts mehr geht“. Dass ein Gutachten entscheidet, ob sein Mandant zu seiner Freundin ziehen darf oder nicht, findet er absurd; „dass man einem Menschen seine Entscheidungsfreiheit auf so lange Zeit völlig nimmt“. Und er findet auch, dass sich die Justiz zunehmend aus ihrer Verantwortung stiehlt. „Für das Gericht ist es sehr angenehm, wenn man sich immer mehr auf Gutachten stützt“ – weil es damit die Verantwortung abgibt.

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Friedrich F. und der „See-Killer“: Wer hat sich geirrt?

Gutachter sind um ihren Job tatsächlich nicht zu beneiden: Sie geben eine Gefährlichkeitsprognose nicht nur bei der Einweisung, sondern auch bei der Entlassung ab. Sie sollen entscheiden, ob es sicher ist, einen Insassen aus dem Maßnahmenvollzug zu entlassen. Damit nicht wieder etwas passiert. So wie im Frühjahr, als Alfred U., ein Entlassener aus dem Maßnahmenvollzug und jetzt als „See-Killer“ bekannt, eine Frau erwürgte, zerteilte und im Neusiedler See versenkte; nicht ohne zuvor ein Stück ihres Rückens zu faschieren und einzufrieren.

Auch Friedrich F., der in Stiwoll seine Nachbarn erschoss und seitdem verschollen ist, wurde vom Gutachter Manfred Walzl dreimal untersucht und als ungefährlich bezeichnet. Nach dem Doppelmord sagte er: „Man kann in einen Menschen nicht hineinschauen. Hinterher ist man immer gescheiter.“ Manchmal auch: gescheitert. Das sei „keine differenzierte Antwort“, sagt Patrick Frottier: „Mit dieser trivialen Annahme braucht man gar kein Gutachten mehr zu machen. Eine fachlich korrekte Antwort könnte zum Beispiel lauten, dass nach kriminalprognostischen Kriterien und unter Berücksichtigung von Fehlerquoten die abgegebene Einschätzung überprüft werden kann.“

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Sonnig mit einer Rückfallwahrscheinlichkeit von 20 Prozent

Es sind Vorfälle wie diese, wegen derer der Wiener Anwalt Raoul Wagner findet, Gutachter sollten für ihre Befunde verantwortlich gemacht werden. „Es sollen die, die diese Gutachten machen, dafür einstehen“, sagt er. Die – von ihm erwünschte – Konsequenz daraus wäre natürlich auch: dass kaum jemand mehr aus dem Maßnahmenvollzug herauskommt, weil kein Gutachter dieses Risiko eingehen will. In einem solchen Klima ist es wenig erstaunlich, dass Gutachter schon jetzt eher vorsichtig sind, wenn es um Entlassungen geht.

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Hinter solchen Forderungen stehe eine falsche Vorstellung von Gefährlichkeitsprognosen, denn „Gutachter sind keine Wahrsager“, sagt Kastner. Gutachten seien vergleichbar mit Wetterprognosen; treffen oft ein, aber eben nicht immer. Denn Rückfälle in der Forensik seien wie Todesfälle in der Intensivstation, sagt Patrick Frottier: schlicht und einfach unvermeidbar.

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Auf einer Stufe mit der Eislady

Das geht auf Kosten von Menschen wie Patrick O., der sich im System gefangen fühlt. Der schlicht nicht versteht, warum ein Mensch, der ihn für wenige Minuten gesehen hat, über sein Leben entscheiden darf. Nicht dass er keine Fehler begangen hätte. Nach seiner ersten Entlassung fuhr er unerlaubt ins Ausland, als er mit einem akuten Darmverschluss wieder zurückkam, „hab ich an der Grenze erstmal den Achter bekommen“ – Handschellen. Nach seiner Operation wurde er erneut begutachtet, direkt am Krankenbett, da sei er noch unter schweren Schmerzmitteln gestanden. Unter diesen Medikamenten, sagt er, „kann man nicht einmal mehr gerade schauen“.

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Das Ergebnis war eine Einweisung nach Asten, wo er irgendwann neben der ebenfalls dort untergebrachten und als „Eislady“ bekannten Estibaliz C. stand. Das löste etwas in ihm aus, noch immer fällt es ihm sichtlich schwer, über diesen einen Moment zu sprechen, an dem ihm klar wurde: „Wow, neben mir steht eine, die zwei Männer zerstückelt und einbetoniert hat. Du wirst gleichgestellt mit einer Eislady. Du bist gleich da drinnen.“

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Von den fehlenden Selbstzweifeln der Gutachter

Ein zweiter Gutachter, erzählt er, habe einfach das erste Gutachten – inklusive der Rechtschreibfehler – kopiert und noch einen kurzen Absatz dazugeschrieben. „Satzbaugutachten“, nennt Patrick Frottier diese Gutachten. „Sich auf tausend gemachte Gutachten zu berufen und das als überzeugendes Argument für die eigene Unfehlbarkeit anzugeben, kann auch bedeuten, seit zwanzig Jahren etwas unreflektiert falsch gemacht zu haben. Der Zweifel ist ein höchst unangenehmes Gefühl, aber die unbeirrbare Sicherheit ist lächerlich, sagt Voltaire.“

Aus einer parlamentarischen Anfrage lässt sich herauslesen, dass der Gutachter Manfred Walzl, der damals im Hauptberuf auch den Fachbereich für Schlafmedizin am Landeskrankenhaus Graz Süd-West leitete, im Jahr 2014 insgesamt 365 Gutachten verfasste. Durchschnittlich jeden Tag eines, wenn man Wochenenden und Feiertage dazuzählt. Neben seinem Hauptjob.

„Das sollte begrenzt werden“, sagt Patrick Frottier. „Ich persönlich glaube, 24 Gutachten im Jahr sollten die Obergrenze sein für jemanden, der hauptberuflich angestellt ist und mehr als 100 sollten es in keinem Fall sein.“ Die Zeit, die ein Gutachten in Anspruch nimmt, variiert natürlich, sagt Adelheid Kastner. Aber „wenn ich eine sehr komplexe Fragestellung habe und die entsprechende Zeit brauche, um das für mich aufzudröseln, dann kann das schon bis zu 16 Stunden in Anspruch nehmen“.

Eine schriftliche Anfrage an Manfred Walzl blieb unbeantwortet.

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Fehlende Richtlinien

Wie ein Gutachten auszusehen hat, wie viel Zeit ein Gutachter dafür aufwendet – das alles entscheiden Gutachter selbst nach Lust und Laune. „Deutschland hat ganz klare Richtlinien für den Aufbau derartiger Gutachten, das haben wir in Österreich nicht“, sagt der Richter Friedrich Forsthuber, Obmann der Fachgruppe Strafrecht und Präsident des Straflandesgerichts in Wien; er fordert mehr Qualitätsmanagement. Nicht ohne Grund: Eine Studie der deutschen Universität Ulm ergab 2011, dass bei mehr als der Hälfte von 211 untersuchten österreichischen Gutachten zu Sexualstraftätern eine Sexualanamnese fehlte; 40 Prozent der Gutachten beinhalteten „Pseudotheorien“, 45 Prozent „moralisierende Wertungen“. Die Arbeiten häufig beauftragter Gutachter schnitten bei der Studie der Universität Ulm schlechter ab als jene von selten beauftragten.

Und 2014, auch das zeigt die parlamentarische Anfrage, wurde über ein Drittel aller 2928 psychiatrischen Gutachten von lediglich fünf Gutachtern durchgeführt. Wobei es laut der Gerichtsgutachterliste der Justiz insgesamt nur 21 eingetragene Gutachter für psychiatrische Kriminalprognostik gibt.

Das wahre Ausmaß des Problems offenbart aber ein Blick auf die Geburtsjahre: Nur ein einziger der Gutachter ist jünger als 45, die meisten sind bedeutend älter. „Wir haben das größte Problem, Nachwuchs zu finden“, sagt Richter Forsthuber – bei Gutachten trifft schlechte Entlohnung auf viel Verantwortung und ein Defizit in der Ausbildung: In ganz Österreich gibt es keinen Lehrstuhl für forensische Psychiatrie.

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Verrückte Linzer

Manchmal steht das Ergebnis eines Gutachtens offenbar schon fest, bevor der Gutachter überhaupt mit dem Angeklagten gesprochen hat. Das Institut für Rechts- und Kriminalsoziologie veröffentlichte 2012 eine Studie, in der von „Kooperationen“ zwischen Gerichten und Gutachtern die Rede war. Heißt: Gutachten mit gewünschten Inhalten würden etwa von Gerichten in Oberösterreich, der Steiermark und Tirol bestellt.

Die Wahrscheinlichkeit, in den Maßnahmenvollzug eingewiesen zu werden, variiert auch stark nach Gerichtsstandort: In Linz war sie von 2010 bis 2017 viereinhalb Mal so hoch wie in Eisenstadt und rund zweieinhalb Mal so hoch wie in Graz oder Wien. Das geht aus einem internen Monitoring-Bericht des Justizministeriums hervor, der Addendum vorliegt.

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Schlechtes Geld für schlechte Gutachten?

Frottier wünscht sich, dass jeweils zwei Gutachter vom Gericht beauftragt werden, einer für den Staatsanwalt und einer für die Verteidigung. „Beide tragen ihre Expertise vor und der Richter kann sich ein differenziertes Bild machen. Die Qualität würde sich schlagartig steigern.“ Aktuell ist es so, dass der Richter einen Gutachter beauftragt und die Verteidigung lediglich ein Privatgutachten vorlegen kann.

„Viele Richter sind gegen Privatgutachten, mit dem Hinweis, dass jedes Gutachten, das sie sehen, zugunsten des Auftraggebers ist“, sagt Frottier. Das sei aber ein Trugschluss. „Wenn ein privates Gutachten erstellt wird, das den Erwartungen des Auftraggebers widerspricht, wird dieser es natürlich nicht vorlegen, dieses Gutachten bekommt kein Gericht jemals zu Gesicht. Eigentlich schade“, sagt Frottier. Das Justizministerium will künftig zwei – vom Gericht beauftragte – Gutachter über die Einweisung entscheiden lassen; einen Psychiater und einen klinischen Psychologen. Allerdings nur „abhängig von der budgetären Bedeckung“.

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Mehr Geld für die Putzfrau

Die mangelnde Qualität der Gutachten wird meist auf die schlechte Bezahlung zurückgeführt – laut Gebührenanspruchsgesetz kommt ein Einweisungsgutachten auf 116,20 Euro und in besonders aufwändigen Fällen auf 195,40 Euro. Im Vergleich: Ein Psychologe, der in ein anderes Gehaltsschema fällt, erhält für ein Gutachten bis zu 6.000 Euro. „Im Schnitt zahle ich der Dame, die für Sauberkeit in meinem Heim sorgt, pro Stunde mehr, als ich als Gutachter verrechnen kann“, sagt Adelheid Kastner.

Aus dem Justizministerium heißt es, dass das Problem Minister Moser bewusst sei, weshalb er es auf die Agenda für die Budgetverhandlungen gesetzt habe. Kastner sagt, sie sei es „wirklich leid, das Thema durchzukauen: Das wird jetzt seit 15 Jahren rauf und runter diskutiert. Und es ist keine Änderung da.“

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„Niemand zwingt einen, schlechte Gutachten zu machen“

Warum macht sie es dann trotzdem? Gutachterin zu sein, sei zwar wenig lukrativ, aber „ich finde es nach wie vor spannend, das Spektrum der menschlichen Entscheidungsmöglichkeit offenbart sich in der gesamten Breite kaum so wie in der Forensik“. Auch Patrick Frottier sagt, die schlechte Bezahlung könne keine Ausrede sein:„Niemand zwingt einen, für schlechtes Geld ein schlechtes Gutachten zu machen. Wenn sich alle weigern billige Gutachten zu machen, wäre das Problem gelöst, dann würde man den Satz steigern müssen.“

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Die Mühlen des Systems

Die Überlastung der Gutachter und die Qualität der Gutachten haben für die Betroffenen ganz konkrete Auswirkungen: Patrick O. wartet seit Monaten darauf, begutachtet zu werden – und vom Ausgang des Gutachtens hängt sein weiterer Lebensweg ab. Für seine Beziehung werden die Distanz und die Ungewissheit zur Zerreißprobe und es gibt nichts, das er dagegen tun kann. „So wie es jetzt ist, ist es einfach Ohnmacht“, sagt er. Würde er die Entscheidung der Justiz nicht abwarten, wäre er wohl wieder im Gefängnis. Und noch ein bisschen tiefer in den Mühlen des Systems. 

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