Die Pressesprecherin des Justizministers war empört: Ihr Chef sei selbstverständlich bereit, Interviews zum Maßnahmenvollzug zu geben, sagte sie. Allerdings: Wenn die Reform dann präsentiert sei, also Ende des Jahres 2018 – während Addendum in seinem Schwerpunkt zum Maßnahmenvollzug im November behauptet hätte, das Justizministerium hätte nicht nur Besuche von Justizanstalten verweigert, auch der Minister sei zu keinem Interview zu dem Thema bereit gewesen. Die Crux an der Sache: Längst hatte sich herumgesprochen, dass die Reform des Maßnahmenvollzugs eben nicht Ende des Jahres 2018 präsentiert würde, was vom Ministerium damals noch dementiert wurde.
Nun, Anfang Mai 2019, wurde die Reform der Öffentlichkeit weiterhin nicht präsentiert – und auch der Justizminister spricht weiterhin nicht. Zunächst war seitens des Ministeriums die Rede von Ostern, im Zuge der Beantwortung einer parlamentarischen Anfrage wurde nun das erste Halbjahr angepeilt. Die Eckpunkte einer möglichen Reform des Maßnahmenvollzugs zur Unterbringung psychisch kranker Rechtsbrecher sickern trotzdem langsam durch.
Der aktuelle Entwurf des Reformpapiers liegt Addendum vor – ob er umgesetzt wird und in welchen Teilen, ist freilich gänzlich unklar. Vor allem, weil das Justizministerium bereits Ende des Vorjahres angekündigt hatte, dass einige der Maßnahmen nur „abhängig von der budgetären Bedeckung“ umgesetzt werden können.
In dem Entwurf finden sich einige Punkte, die dem Law-and-Order-Selbstverständnis der Regierung entsprechen, wenn etwa der Schutz der Allgemeinheit als Grundsatz des Maßnahmenvollzugs festgeschrieben wird oder „im Sinne des Regierungsprogramms gerichtliche Aufsicht und elektronische Überwachung auch schon beim vorläufigen Absehen vom Vollzug“ vorgesehen sind, aber auch viele andere Punkte, die von Experten seit Jahren gefordert werden. Das beginnt bei den Begrifflichkeiten: Formulierungen wie „Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher“ oder „geistige und seelische Abartigkeit höheren Grades“ sollen durch zeitgemäße ersetzt werden: Maßnahmeninsassen sollen in Zukunft in einem „forensisch-therapeutischen Zentrum“ sitzen, in dem ihre „schwerwiegende und nachhaltige psychiatrische Störung“ behandelt wird.
Geschaffen werden soll auch ein eigenes Gesetz für den Maßnahmenvollzug – das sei ein sinnvolles Vorhaben, sagt der ehemalige Richter Erwin Schwentner. Weil die aktuelle Rechtslage „unüberschaubar und kompliziert“ sei und „man sich sogar als Jurist schwertut“, sie zu verstehen. Auch die angekündigte Einführung eines Patientenanwalts wird von Experten seit langem gefordert, genauso die Möglichkeit der Verteidigung im Entlassungsverfahren.
Das alles löst aber noch nicht das große Problem, das der Maßnahmenvollzug hat: den massiven Anstieg der Zahl der Insassen, den damit einhergehenden Mangel in der Betreuung, den Platzmangel und die steigenden Kosten. Zwischen 2008 und 2018 stiegen die Ausgaben des Staates für die medizinische Betreuung von Insassen in Österreichs Gefängnissen von 62 auf 95 Millionen Euro – allein 43 Millionen davon fielen im Vorjahr auf die Unterbringung von Maßnahmeninsassen in Psychiatrien, die dort landen, weil die Gefängnisse voll sind.
In einer früheren Version des Artikels war von Tausenden statt Millionen Euro zu lesen, wir bedauern den Irrtum.
Sowohl die Zahl der Gefängnisinsassen insgesamt als auch die der Maßnahmeninsassen ist aktuell auf einem Allzeit-Höchststand. Von den aktuell 9.427 Personen in Österreichs Gefängnissen sind 1.008 im Maßnahmenvollzug – allein im letzten Jahr ist die Zahl um 140 psychisch kranke Insassen angestiegen.
Dass Untergebrachte im Maßnahmenvollzug nur noch in therapeutisch-forensischen Zentren untergebracht werden sollen, wie es das neue Gesetz vorsieht, ist angesichts dieser Zahlen derzeit illusorisch – Insassen sitzen sowohl in Psychiatrien als auch in Gefängnissen, die für den normalen Vollzug vorgesehen sind, und selbst die schon im bestehenden Gesetz geforderte räumliche Trennung der Insassen von normalen Strafgefangenen funktioniert nicht.
Um in den Maßnahmenvollzug eingewiesen zu werden, muss eine Person ein Delikt begehen, das mit einem Strafrahmen von über einem Jahr Gefängnis bedroht ist – in vielen Fällen waren das beim Maßnahmenvollzug gefährliche Drohungen, weshalb eine 2014 vom damaligen Justizminister Wolfgang Brandstetter eingesetzte Expertenkommission empfahl, die Voraussetzungen für eine Einweisung hinaufzusetzen.
Das aktuelle Reformpapier sieht eine Zwischenlösung vor: keine Hinaufsetzen der Einweisekriterien, aber bei Strafen, die zwischen ein und drei Jahren Freiheitsentzug vorsehen, muss zusätzlich der „Ausdruck einer besonderen Gewaltneigung des Täters“ vorhanden sein. Man versucht, wie es Ex-Richter Schwentner formuliert, „herauszufinden, inwieweit aus dem Delikt eine Gefährlichkeit herausleuchtet“.
Das ist ein Punkt, der Markus Drechsler, Obmann der Selbst- und Interessenvertretung zum Maßnahmenvollzug, sauer aufstößt. Er zweifelt daran, dass die Formulierung der besonderen Gewaltgeneigtheit „bestimmt genug ist, um justiziabel zu sein“. Eine gefährliche Drohung muss schon jetzt das Opfer „in Furcht und Unruhe“ versetzen, um überhaupt ein Tatbestand zu sein. Seine Befürchtung: dass sich nichts ändert bei den Einweisungen, weil jeder gefährlichen Drohung eine besondere Gewaltgeneigtheit unterstellt wird. Oder dass es noch schlimmer wird – weil künftig laut Reformpapier auch Delikte gegen das Vermögen zur Einweisung führen können.
Eine Gefährlichkeit zu beurteilen, ist Aufgabe von Gutachtern – und das Gutachterwesen ist das nächste große Problem des Maßnahmenvollzugs . Auch dieses Problem wird im Gesetzesentwurf aufgegriffen: Zum einen soll die bekannt schlechte Bezahlung der psychiatrischen Gutachter leicht erhöht werden, zum anderen sollen nicht mehr sie allein über eine Einweisung entscheiden: „Der Betroffene ist mindestens durch einen Sachverständigen der Psychiatrie und einen Sachverständigen der klinischen Psychologie zu untersuchen.“
Sollte dieser Punkt tatsächlich umgesetzt werden, würde er massive zusätzliche Kosten verursachen: Psychologische Gutachten fallen nicht in dasselbe Schema wie psychiatrische und sind oft um ein Vielfaches teurer. Dazu kommen Zweifel, ob die Qualität der Gutachten durch diese Maßnahme überhaupt zunehmen würde: Schon jetzt, sagt der forensische Gutachter Patrick Frottier, seien „die meisten Gutachter nicht vom Fach kommend“ – viele seien nur im Nebenfach Psychiater, und nur sehr wenige hätten auch eine forensische Erfahrung.
Dazu komme dann erst die Bezahlung: „Wer ist denn bereit, Gutachten für nicht so gutes Geld zu machen? Nicht unbedingt der, der so gut ist, dass ihm sowieso alle Möglichkeiten offenstehen“, sagt Frottier. Es ist ein Problem, das sich mit einer geringen Erhöhung des Honorars kaum lösen lassen wird, sondern nur mit einer fundierten Ausbildung – allerdings gibt es in ganz Österreich keinen Lehrstuhl für forensische Psychiatrie.
Geschaffen werden sollen mit der Reform aber auch Möglichkeiten, die Einweisung in den Maßnahmenvollzug abzuwenden: Die Sozialnetzkonferenz, bei der Freunde und Familie eingebunden werden, um Lösungen zu finden, die eine Haft nicht nötig werden lassen, soll in Zukunft auch psychisch Kranken offen stehen – bisher war die nur für Jugendliche und junge Erwachsene vorgesehen. Es soll auch während der „vorläufigen Anhaltung“ – das Pendant zur Untersuchungshaft bei psychisch Kranken – bereits Therapien geben; mit dem Ziel, die Unterbringung in einigen Fällen aufgrund der Therapiefortschritte zu vermeiden.
Viele Experten sind dennoch skeptisch: Die Psychiaterin und Gutachterin Adelheid Kastner sagte schon im Vorjahr, dass sie sich von einer Reform „nichts mehr“ erwarte, ihr Kollege Patrick Frottier sagt, er glaube erst an die Reform des Maßnahmenvollzugs, wenn sie tatsächlich auf dem Tisch liege.
Sie sprechen aus leidvoller Erfahrung, denn die Geschichte der Reform des Maßnahmenvollzugs ist fast schon so alt wie der Maßnahmenvollzug selbst. Das letzte große Reformvorhaben begann mit einem verfaulten Fuß in der Justizanstalt Stein. Der Fall des verwahrlosten Maßnahmeninsassen, den der Falter aufdeckte, machte Minister Brandstetter nach eigenen Angaben „zornig“, weshalb er am 21. Mai 2014 eine große Reform des Maßnahmenvollzugs ankündigte.
Im Jänner 2015 legte eine von ihm beauftragte Expertenkommission ein Reformpapier mit 93 Vorschlägen vor, Brandstetter dankte den Experten für ihre „tolle Arbeit“ und versprach, „die überzeugenden Vorschläge möglichst bald umzusetzen“. Wenig später starb ein Häftling im Maßnahmenvollzug in Göllersdorf, dessen Todesangst offenbar ignoriert wurde; weshalb Brandstetter laut überlegte, ob psychisch kranke Menschen, die straffällig geworden sind, nicht überhaupt im Gesundheitssystem besser aufgehoben wären.
Ein Konzept wurde im Oktober 2015 präsentiert und im Juni 2016 wieder zurückgenommen – weil ein psychisch kranker Mann am Brunnenmarkt eine Frau mit einer Eisenstange getötet hatte. Es dauerte bis zum Juli 2017, bis eine überarbeitete Version der Reform präsentiert wurde. Umgesetzt wurde sie bis zur Auflösung der Koalition nicht.
Der neue Justizminister Josef Moser kündigte Anfang 2018 dasselbe noch einmal an: eine Reform des Maßnahmenvollzugs. „Ich hoffe, dass ich im ersten Halbjahr die Regierungsvorlage vorlegen kann“, sagte er dem Standard. Eventuell wird sie nun im ersten Halbjahr 2019 vorgelegt – fünf Jahre, nachdem Justizminister Brandstetter seine Reform ankündigte.