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Psychisch kranke Täter: Warten auf die Reform
9. Mai 2019 Maßnahmenvollzug 16 min
Experten sind sich einig: Der Maßnahmenvollzug muss dringend reformiert werden. Wann aber kommt die versprochene Reform?
Dieser Artikel gehört zum Projekt Maßnahmenvollzug und ist Teil 12 einer 12-teiligen Recherche.

Seit eineinhalb Jahren verspricht Justizminister Josef Moser eine Reform des Maßnahmenvollzugs. Immer wieder heißt es: Bitte warten! Dabei sind sich alle Experten einig: Beim Vollzug psychisch kranker Straftäter läuft vieles schief. Mangelhafte Gutachten, zu viele Einweisungen und zu wenige Entlassungen führen zu immer größeren Problemen. Mehr als 1.000 sogenannte geistig abnorme Rechtsbrecher sitzen derzeit im Maßnahmenvollzug, fast viermal so viele wie im Jahr 1990, und 140 Personen mehr als noch vor einem Jahr. Das System ist mit der steigenden Zahl an Einweisungen überlastet. Eine weitere Herausforderung: Asylwerber im Maßnahmenvollzug.

Ohne ausreichende Deutschkenntnisse ist keine Therapie möglich, diese ist aber Voraussetzung für die Entlassung und die Wiedereingliederung in die Gesellschaft. Ein ungelöster Konflikt zwischen Straf- und Asylrecht sorgt dafür, dass diese Menschen nur in Ausnahmefällen abgeschoben werden können. So wird der Maßnahmenvollzug immer mehr zur Einbahnstraße. Eine Lösung für dieses Problem gibt es derzeit nicht.

Auf Gutachtern lastet eine große Verantwortung: Ob ein Täter aus der Maßnahme entlassen wird oder nicht, hängt von ihrer Einschätzung ab. Sind sie für Entscheidungen dieser Tragweite ausreichend qualifiziert? Und gibt es einen Zusammenhang zwischen Entlohnung und Qualität?

Warum wird die Reform immer wieder verschoben? Die Factum-Reporter haben mit Experten und Betroffenen über die Probleme im Maßnahmenvollzug und das jahrelange Zögern der Politik gesprochen. 

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