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Missbrauch in der Kirche – ein System der Vertuschung
18. März 2019 Missbrauch Lesezeit 5 min
Die katholische Kirche wird seit Jahrzehnten von Missbrauchsfällen erschüttert. Obwohl sich der Vatikan mittlerweile offensiver der Problematik stellt, gehen Aufklärung und Aufarbeitung nach wie vor schleppend voran. Addendum hat über Monate neue Fakten recherchiert und offenbart ein System von Vertuschung und Verleugnung.
Dieser Artikel gehört zum Projekt Missbrauch und ist Teil 1 einer 12-teiligen Recherche.
Bild: Ricardo Herrgott | Addendum

Kein Missbrauch darf jemals mehr vertuscht werden, wie dies in der Vergangenheit üblich war.“ Diese Worte von Papst Franziskus in seiner Abschlussrede des „Kinderschutzgipfels“ im Vatikan im Februar 2019 bringen es auf den Punkt: Den obersten Vertretern der katholischen Kirche ist bewusst, dass Kinder und Jugendliche (und nicht nur diese) von Priestern und Ordensleuten sexuell ausgebeutet wurden. Erstmals gab der Papst zu: Die Kirche hat vertuscht.

Damit hat das Kirchenoberhaupt ausgesprochen, was in den vergangenen Jahrzehnten durch den Mut vieler Betroffener, über ihr Leiden zu sprechen, und den Druck der medialen Öffentlichkeit ohnehin bekannt geworden ist. Die Kirche hat Missbrauch zugelassen, sie hat Täter gedeckt und deren Auslieferung an die weltliche Justiz verhindert, sie hat vertuscht und sich für pädosexuelle Kleriker statt für deren Opfer eingesetzt.

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Kein Missbrauch darf jemals mehr vertuscht werden, wie dies in der Vergangenheit üblich war.
Papst Franziskus auf dem Kinderschutzgipfel

Täter unter Verschluss

Während Betroffenen-Organisationen in den USA eine Liste von weltweit 101 des Missbrauchs verdächtigen Bischöfen veröffentlichten, steckt die Ausforschung von klerikalen Missbrauchstätern in Österreich noch in den Kinderschuhen. Rund 2.000 Betroffene physischer, psychischer und sexueller Gewalt durch katholische Geistliche wurden in Österreich seit 2010 von der „Unabhängigen Opferschutz-Kommission“ mit „finanziellen Hilfeleistungen“ und Kostenübernahme für Therapien entschädigt. Zahlen zu Tätern und Beschuldigten gibt es offiziell nicht. Eine Anfrage von Addendum bei den zehn österreichischen Diözesen brachte unisono die gleiche Antwort: „Die Kirche in Österreich stellt soeben eine zentrale Beschuldigten-Statistik zusammen, von der bis Ende Februar erste Ergebnisse zu erwarten sind.“ Die Statistik lag bis Redaktionsschluss nicht vor.

Eine große Hürde bei der Verfolgung von klerikalen Missbrauchstätern sieht der Münchner Kardinal Reinhard Marx im „Päpstlichen Geheimnis“, das transparenten kircheninternen Verfahren gegen sexuelle Gewalttäter im Weg stehe. Fälle sexuellen Missbrauchs an Kindern und Jugendlichen fallen im Vatikan unter strengste Geheimhaltungspflicht. Abertausende Missbrauchsfälle sind im Vatikan dokumentiert, aber unter Verschluss gehalten, der Papst könnte jederzeit die Akten öffnen lassen und die beschuldigten Priester einem ordentlichen Gericht ausliefern.

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Männliche Strukturen

Studien aus verschiedenen Ländern – auch aus Österreich – belegen, dass Betroffene sexueller Gewalt durch katholische Geistliche zu 80 Prozent männlich waren. Erzkonservative Kleriker, wie der amerikanische Kardinal Raymond Burke, kommen zum Schluss, „dass wir ein sehr ernsthaftes Problem einer homosexuellen Kultur in der Kirche haben“. Hardliner wie Burke, die die wissenschaftlich nicht haltbare These vertreten, Homosexualität und Pädophilie seien gleichzusetzen, fordern den Ausschluss homosexueller Priester aus der Kirche.

Aus diesem Blickwinkel ist auch der Vorstoß der liberalen Fraktion rund um Papst Franziskus zu bewerten. Dieser thematisierte am 5. Februar 2019 den weltweiten Missbrauch von Ordensschwestern durch Priester. Tags darauf wurde im Bayerischen Rundfunk ein voraufgezeichnetes Gespräch des Wiener Kardinals Christoph Schönborn und der sexuell missbrauchten ehemaligen Nonne Doris Wagner ausgestrahlt. Den konservativen Homophoben in der Kirche wird ein Gegenmodell geboten: Es gibt auch heterosexuelle Übergriffe. Die sexuelle Ausbeutung von Nonnen ist seit Jahrzehnten in Studien belegt, jetzt erst wird sie thematisiert.

Dass die Zahl männlicher Betroffener vierfach höher liegt, ist auch auf die Struktur der Kirche zurückzuführen. Viele katholische Internate, wie Kremsmünster, Admont oder die Schulbrüder in Strebersdorf, waren über lange Zeit nur Burschen vorbehalten. Ministrantinnen wurden durch Papst Johannes Paul II. erst ab 1994 offiziell erlaubt, auch wenn schon zuvor in vereinzelten Pfarren Messdienerinnen eingesetzt waren. Der Zugang zu Buben war für Triebtäter in Soutane lange Zeit einfach leichter.

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Wiederholungstäter

Das Paradebeispiel eines pädokriminellen Wiederholungstäters ist der Fall des Paters Patrick (Name von der Redaktion geändert). Er wird 1987 ins Augustiner-Chorherren-Stift Klosterneuburg aufgenommen. Immer wieder gibt es Gerüchte über seine pädophilen Neigungen, die von den Verantwortlichen heruntergespielt werden. Patrick erreicht seine dauerhafte Aufnahme in den Orden. Anfang der 90er Jahre missbraucht er in seinem Zimmer im Stift einen Ministranten. Er wird gezwungen, den Orden zu verlassen. Der Vatikan akzeptiert dies in Kenntnis der Hintergründe. Anzeige gibt es keine, obwohl die Mutter des Ministranten darauf gedrängt haben soll. Einige Jahre später wird Patrick in Osteuropa unter dubiosen Umständen zum Priester geweiht, das Stift unterstützt ihn finanziell bis zumindest 1998. In der Schweiz fällt Patrick als Pfarrer wegen seines speziellen Umgangs mit Kindern auf, in Deutschland wird er kurz nach der Jahrtausendwende wieder ertappt. Er fasst einem Elfjährigen an die Genitalien. Das Gericht verurteilt ihn bedingt, da sein Vorleben unter den Teppich gekehrt worden ist und er als unbescholten gilt. Patrick wird pensioniert, hat Haus und Haushälterin. 2018 dann der nächste Verdacht, die nächste Anzeige.

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Anzeigen gegen mehrere Benediktiner des oberösterreichischen Stiftes Kremsmünster gab es ab dem Jahr 2010, als sich in Österreich immer mehr Missbrauchsopfer der Öffentlichkeit anvertrauten, zuhauf. Nur einer der vielen genannten Täter musste sich einem Strafverfahren stellen, der medial als Pumpgun-Pater berüchtigt gewordene August M. Er wurde 2013 zu zwölf Jahren Haft verurteilt, weil er über Jahrzehnte mindestens 24 Schüler vergewaltigt, geschlagen, gedemütigt und mit seiner Pumpgun bedroht haben soll. Sämtliche weitere Verfahren gegen Beschuldigte aus Kremsmünster wurden wegen Verjährung eingestellt.

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Problem Verjährung

Die Verjährung von Straftaten pädophiler Geistlicher wirkt doppelt schwer. Zum einen, weil Betroffene oft Jahrzehnte brauchen, um über das Vorgefallene sprechen zu können, zum anderen, weil die katholische Kirche es immer verstanden hat, Missbrauchstäter in ihren Reihen zu decken, etwa durch Versetzungen in andere Pfarren. Wenn Kardinal Schönborn davon spricht, bei den freiwilligen Zahlungen der Kirche, die via „Stiftung Opferschutz“ an Betroffene ausgeschüttet werden – im Schnitt rund 12.000 Euro pro Person –, gebe es keine Verjährung, so stimmt das. Strengt ein Betroffener sexueller Gewalt ein zivilrechtliches Schadenersatzverfahren gegen die Kirche an, so scheint deren höchstes Gut jedoch die Verjährung zu sein, auf die man sich ständig beruft. Dabei stünde es der Kirche oder ihren Vertretern als beklagte Partei frei, auf die Einrede der Verjährung zu verzichten.

Wird die zivilrechtliche Verjährung gerichtlich aufgehoben, kann es für kirchliche Einrichtungen teuer werden. Das war in Österreich bislang einmal der Fall. Zwei ehemalige, von einem Pater missbrauchte, Klosterschüler hatten die Vorarlberger Benediktinerabtei Mehrerau 2013 auf Schadenersatz geklagt. Das Landesgericht Innsbruck ließ den Einspruch des Klosters auf Verjährung nicht gelten, weil der Pater bereits 1968 einschlägig verurteilt worden war. Das Kloster hatte ihn dennoch wieder in der Schule eingesetzt, wo er weiterhin Kinder missbrauchen konnte. 1982 wurde der Täter nach weiteren Vorwürfen in eine Pfarre nach Tirol versetzt. Im Zivilprozess kam es schließlich zu einer außergerichtlichen Einigung. 250.000 beziehungsweise 135.000 Euro wurden den Betroffenen zuerkannt; ein Vielfaches dessen, was die österreichische Kirche als freiwillige Zahlung leistet.

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Die Plattform Betroffener kirchlicher Gewalt versucht, gemeinsam mit mehreren Anwälten, eine Gesetzesinitiative zu starten, um den Beginn und die Dauer der zivilrechtlichen Verjährungsfrist dem Strafrecht anzupassen. Dort beginnt die Frist erst ab dem 28. Lebensjahr zu laufen. Damit ließen sich kuriose Situationen wie um Pater August M. aus Kremsmünster verhindern. Obwohl der Missbrauchstäter strafrechtlich verurteilt wurde, war das Stift zivilrechtlich nicht mehr belangbar. Betroffene haben in diesem Fall die Gewissheit, dass ihr Peiniger hinter Gittern sitzt, schauen aber finanziell durch die Finger. Die katholische Kirche beruft sich in Schadenersatz- und Verdienstentgangsverfahren auf dem zivilen Weg immer auf Verjährung und ist damit – bis auf den genannten Fall in Mehrerau – vor Gericht immer durchgekommen. 

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Update 29.4.2019: Aus medienrechtlichen Gründen wurde der Name des Paters geändert.

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