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Causa Eurofighter: Weitere Verfahrenseinstellungen in München
23. Februar 2018 News Lesezeit 3 min
Anfang Februar hat die Staatsanwaltschaft München ihre Ermittlungen gegen die Firma Airbus in Zusammenhang mit dem Eurofighter-Verkauf an Österreich beendet. Die Jet-Firma zahlt ein Bußgeld von 81 Millionen Euro. Nun werden auch Verfahren gegen Nebenbeschuldigte eingestellt.
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Die österreichische Justiz könnte bei den Ermittlungen in der Causa Eurofighter bald auf sich alleine gestellt sein. Anfang Februar beendete die Staatsanwaltschaft München die Ermittlungen gegen die Firma Airbus Defence and Space GmbH (vormals EADS Deutschland GmbH). Nun folgen weitere Schritte. Es gebe sicher Einstellungen gegen Randpersonen, sagt eine Sprecherin der Staatsanwaltschaft auf Anfrage von Addendum. Man werde das in den nächsten Tagen abarbeiten.

Wer davon betroffen ist, wollte die Sprecherin nicht sagen. Bei den „Hauptbeschuldigten“ – gemeint sind wohl ehemalige EADS-Mitarbeiter – habe sich jedoch noch nichts getan.

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Lobbyisten und Vermittler

Airbus zahlt ein Bußgeld von 81,25 Millionen Euro wegen fahrlässiger Aufsichtspflichtverletzung. Hintergrund der Vorwürfe ist, dass eine dreistellige Millionensumme in Zusammenhang mit den Eurofighter-Gegengeschäften „unter Umgehung der unternehmensinternen Kontrollen großteils ohne belegbare Gegenleistung“ verwendet worden sei, wie die Staatsanwaltschaft in einer Aussendung schrieb: „Dem Unternehmen liegt zur Last, damals keine geeigneten Kontroll- und Sicherungssysteme implementiert zu haben, die solche Geldflüsse für unklare Zwecke wirksam verhindern konnten.“ Nachweise für Bestechungszahlungen hätten sich jedoch nicht ergeben.

Bei den Nebenbeschuldigten, die nun offenbar von einer Einstellung profitieren, könnte es sich um eine Reihe von Lobbyisten und anderen Vermittlern handeln, die in Zusammenhang mit Eurofighter-Geldströmen eine Rolle gespielt haben. Gegen diesen Personenkreis wird auch in Österreich ermittelt. Möglicherweise rechnet die Staatsanwaltschaft München damit, dass die Vorwürfe ohnehin in Österreich verfolgt werden. Die deutsche Strafprozessordnung lässt es zu, dass Verfahren eingestellt werden, wenn ein mutmaßlicher Täter anderweitig eine stärker ins Gewicht fallende Strafe zu erwarten hat. Alle haben sämtliche Vorwürfe immer bestritten.

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Update 8. März 2018: Sechs Einstellungen bestätigt

Auf Anfrage von Addendum nennt die Staatsanwaltschaft München konkrete Zahlen zu den bereits erfolgten Verfahrenseinstellungen. Neben Airbus dürfen sich sechs weitere Beschuldigte freuen: „Wir haben unser Ermittlungsverfahren gegenüber fünf Beschuldigten, die in Österreich wohnhaft sind, gemäß § 154 Abs. 1 StPO im Hinblick auf das österreichische Ermittlungsverfahren eingestellt“, teilt eine Sprecherin der Staatsanwaltschaft schriftlich mit. Ebenfalls eingestellt worden seien die Ermittlungen gegen einen weiteren Beschuldigten, der „zu einer mehrjährigen Freiheitsstrafe in anderer Sache verurteilt worden ist“.

Der erwähnte Paragraph 154 der deutschen Strafprozessordnung ist jene erwähnte Bestimmung, die vorsieht, dass die Staatsanwaltschaft von der Verfolgung einer Tat absehen kann, wenn der Beschuldigte wegen einer anderen Tat eine deutlich höhere Strafe zu erwarten hat. Gegen die betroffenen Personen wird auch in Österreich ermittelt. Offenbar geht man in München davon aus, dass ihnen hierzulande deutlich härtere Konsequenzen drohen.

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Österreich kann weiterermitteln

Die Sprecherin der Staatsanwaltschaft München erklärt mit Blick auf die Einstellungen in Deutschland: „Dadurch ist eine Beeinträchtigung der österreichischen Ermittlungen unter keinem Gesichtspunkt gegeben und auch die Gefahr eines Strafklageverbrauchs droht so nicht.“ Letzteres heißt, dass die Einstellung in Deutschland nicht die weitere Strafverfolgung zum selben Thema in Österreich verhindert.

Dennoch macht das Vorgehen der Münchner der österreichischen Justiz die Arbeit nicht leichter. Bisher ermittelte man gemeinsam, was bei der internationalen Dimension der Causa sicherlich hilfreich war. Nun ist Wien in Bezug auf einige besonderes spannende Beschuldigte völlig auf sich allein gestellt.

Ganz beendet ist das Verfahren in München allerdings nicht. Dort gibt es immerhin noch zehn verbliebene weitere Beschuldigte. Die Staatsanwaltschaft teilt mit: „Wann der gesamte Tatkomplex abgehandelt sein wird, können wir derzeit nicht voraussehen.“ 

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