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Meinl, Mensdorff und die NSA
9. Oktober 2018 News Lesezeit 5 min
Die Meinl-Bank sollte mit angeblich wertlosen Mobiltelefonen um eineinhalb Millionen Euro betrogen werden. Der Masterplan soll von ehemaligen Polizisten ausgeheckt worden sein, die über gute Kontakte in den kriminalpolizeilichen und nachrichtendienstlichen Bereich verfügen. Als Vermittler diente Alfons Mensdorff-Pouilly.
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Wolfgang H. und Gerald W. blicken heute, mit Anfang, Mitte Fünfzig, auf eine ordentliche Karriere zurück. Beide absolvierten die Polizeischule, machten sich selbstständig und führen mittlerweile die Geschäfte der NSA, einer der größten Detekteien und Sicherheitsfirmen in Österreich mit 70 Mitarbeitern. Der Firmenname sollte wohl nicht zufällig an die Abkürzung der National Security Agency, den Auslandsgeheimdienst der USA, erinnern. Kurz: Die beiden sind gut im Sicherheitsgeschäft, verfügen über ein überdurchschnittliches Einkommen, haben keine Schulden, und trotzdem stehen sie Anfang November vor Gericht. Die Anklage lautet auf schweren Betrug.

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Mit Wolfgang H. und Gerald W. sitzen auch Karim A. und Karl V. auf der Anklagebank, sie sollen bei einem zumindest erpresserisch anmutenden Täuschungsmanöver kurz vor den Weihnachtsfeiertagen 2017 ebenfalls ihren Beitrag geleistet haben. Alle Angeklagten bestreiten jegliches Fehlverhalten, für sie gilt die Unschuldsvermutung.

Aber der Reihe nach: Alles begann im Sommer 2017, als die Meinl Bank AG mit Sitz in Wien 77 nicht mehr genutzte und von einem Techniker der Bank angeblich zurückgesetzte Mobiltelefone einer sogenannten „Reststoffverwertung“ zuführen wollte. Ein Meinl-Mitarbeiter, offiziell Chauffeur, fand im Mitangeklagten Karim A. einen Käufer über den Umweg eines Handy-Shops. Warum die Bank die Blackberry-Telefone, auf denen sich womöglich noch sensible Kunden- und Vorstandsdaten befanden, offensichtlich nicht ordnungsgemäß entsorgte, wollte man auf Anfrage nicht beantworten. A. zahlte 170 Euro für die alten Geräte samt Zubehör. Der Weiterverkauf dürfte sich allerdings als schwierig erwiesen haben, deshalb soll Karim A., laut Anklageschrift, einen kriminellen Plan geschmiedet haben.

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Er kam, laut Staatsanwalt, „auf die Idee, die zuvor erworbenen Mobiltelefone der Meinl Bank AG unter Hinweis auf darauf befindliche sensible Daten zu einem entsprechend höheren Preis zurückzuverkaufen. Da er selbst nicht mit der Bank in Verbindung treten wollte, wandte er sich an den Viertangeklagten (Karl V., Anm.) und erzählte ihm von seinem Vorhaben. Dieser war von der Idee angetan und kontaktierte selbst wiederum den Erst- und den Zweitangeklagten (die NSA-Chefs H. und W., Anm.), um diese vom Vorhaben des Verkaufs zu überzeugen.“

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77 Mobiltelefone für 1,5 Millionen Euro

Danach passierte laut Staatsanwaltschaft Folgendes: Im Sommer 2017 einigten sich die vier Angeklagten intern darauf, dass sie von der Meinl Bank 200.000 Euro verlangen wollten – also 50.000 Euro pro Mann und Nase, angeblich auch, um die Bank in Compliance-Fragen zu beraten. Später, im persönlichen Gespräch mit Meinl-Bank-Vertretern, sollte einer der beiden NSA-Chefs jedoch plötzlich 1,5 Millionen fordern. Laut Anklageschrift mit der Begründung „andernfalls würden die Daten ‚gezogen‘ und an einen Interessenten, der als ‚Prozessfinanzierer‘ beschrieben wurde, übermittelt werden, was für die Meinl Bank AG in jedem Fall desaströs enden würde“.

Was ist in den Wochen davor passiert? Wie kommt es zu dieser dramatischen Preissteigerung? Was könnte die NSA-Chefs dazu bewogen haben, kurz vor Weihnachten 2017 gegenüber der Meinl Bank derart selbstbewusst aufzutreten?

Darauf geben die Ermittlungen keine Auskunft. Fest steht: Ende November 2017 übergaben die zwei vermeintlichen Beitragstäter zwei Mobiltelefone aus dem einstigen Meinl-Bank-Fundus an die beiden NSA-Chefs. Diese fertigten Fotos der IMEI-Nummern bzw. von SIM-Karten-Zubehör an, um der Ernsthaftigkeit ihrer Absichten Ausdruck zu verleihen. Die Fotos wollte man Vertretern der Meinl-Bank persönlich übermitteln.

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Graf Ali als Botschafter

Als „Postbote“ diente laut Strafakt mit Alfons Mensdorff-Pouilly ein bekannter Lobbyist, der mit NSA-Chef Gerald W. gut bekannt ist. Mensdorff-Pouilly übergab die Fotos an einen Konsulenten des Geldinstituts, der wiederum den Meinl-Bank-Vorstand informierte.

Wenige Tage vor Weihnachten 2017 kontaktierten Mitarbeiter der Bank die beiden NSA-Chefs. Es wurde ein „Treffen auf neutralem Boden“ in einem Wiener Innenstadtcafé vereinbart. Dort wurde der Bank mitgeteilt, dass man die Sache für „eins komma fünf“ – laut Staatsanwalt waren damit 1,5 Millionen Euro gemeint – aus der Welt schaffen könnte. Unmittelbar danach erstattete der Vorstand der Meinl Bank Strafanzeige wegen schwerer Erpressung. Diese wurde von den Ermittlern wenige Tage später als „schwerer Betrug“ klassifiziert, was zur Folge hat, dass die Frage nach einer möglichen Handy-Auslesung in den Ermittlungen keine Rolle mehr spielt.

Heute verteidigen sich die Haupt-Angeklagten damit, dass sie gar nicht in der Lage gewesen wären, die Daten auf den Mobiltelefonen auszuwerten. Und überhaupt: Die Meinl Bank sei nur irrtümlich dem Glauben erlegen, sie hätten in erpresserischer Absicht gehandelt. Tatsächlich seien sie der Meinung gewesen, die Bank wolle die Telefone aus Sicherheitsgründen zurückhaben.

NSA-Manager H. lässt über seinen Anwalt mittlerweile ausrichten, es habe nicht einmal eine Forderung gegenüber der Meinl-Bank gegeben. In seiner Beschuldigtenvernehmung hatte H. dazu noch erklärt: „Ich meinte 1,5 Millionen Euro und dies wurde glaublich auch von den Bankangestellten so empfunden.“

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Die große Frage, die sich freilich stellt, ist, wie man überhaupt auf die Idee kommen konnte, dass man eine so enorme Summe von 1,5 Millionen Euro für rund 70 alte Blackberrys überhaupt fordern könnte – vor allem, da ursprünglich ja nur von 200.000 Euro die Rede war. Man muss sich wohl einigermaßen sicher gewesen sein, dass die Meinl-Bank-Handys entsprechend sensible Informationen beinhalten würden. Da manche Geräte noch SIM-Karten enthielten, liegt die Vermutung nahe, dass diese gar nicht so wertlos gewesen sein dürften. Auch wenn die Angeklagten behaupten, sie könnten Mobiltelefone technisch gar nicht auslesen – es gibt Spezialisten, die das können. Manche von ihnen arbeiten hauptberuflich beim BVT oder im Bundeskriminalamt. . Ob ein Konnex gegeben ist, muss freilich offen bleiben.

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Graf Ali als NSA-Angestellter

Einer, der zu seiner Rolle in der Meinl-Handy-Affäre auf Anfrage von Addendum gar nichts sagen wollte, ist Alfons Mensdorff-Pouilly. Was hat aber ausgerechnet der umtriebige Lobbyist und Landwirt mit der Sicherheitsfirma NSA zu tun? Er war laut Anklage ab Oktober 2017 bei der National Security Austria (NSA) angestellt. Nach Angaben von Mensdorff-Pouilly war er in einem Angestelltenverhältnis bis August 2018.

Bis August 2018 hatte Mensdorff seine Strafe aus dem Telekom-Tetron-Prozess im elektronisch überwachten Hausarrest zu verbüßen. Dem Grafen gehören zwar zwei Firmen, es habe aber den Rat gegeben, dass es für den Erhalt der Fußfessel gut wäre, wenn man auch eine fixe Anstellung vorweisen könnte, erklärt Mensdorff. Tatsächlich konnte er die Strafe ab Frühjahr 2018 in seinem Schloss im Burgenland absitzen. Vorher fädelte er für seinen neuen Chefs von der NSA nach den Ermittlungen der Staatsanwaltschaft noch den Kontakt mit der Meinl Bank ein.

Vielleicht konnte Mensdorff seinen hilfreichen Arbeitgebern einen solchen Dienst nicht abschlagen. Schließlich stand er damals vor der Wahl zwischen einer Haft in einer Justizvollzugsanstalt oder einem verhältnismäßig lockeren Schloss-Arrest in Luising.

Diese Frage wird Mensdorff wohl ab 7. November im Prozess beantworten müssen, als Zeuge unter Wahrheitspflicht. 

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