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Promi-Staatsbürger­schaften: Regierung nennt keine Namen mehr
31. Juli 2018 News Lesezeit 4 min
Die Bundesregierung gibt nicht länger bekannt, wer die österreichische Staatsbürgerschaft per Eilverfahren erhält. Die Veröffentlichung im Ministerratsprotokoll ist erst von der Vorgängerregierung eingeführt worden. Von der Verleihung „im besonderen Interesse der Republik“ profitieren unter anderem Prominente aus Wirtschaft, Sport, Wissenschaft und Kultur. Es gab in der Vergangenheit jedoch auch Korruptionsverdacht – und eigentlich den Ruf nach mehr Transparenz.
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Erst Anfang März 2018 forderten Korruptionsbekämpfer von Österreich mehr Transparenz bei der Vergabe von Staatsbürgerschaften per Schnellverfahren „im besonderen Interesse der Republik“. Nun nimmt die Bundesregierung tatsächlich eine Veränderung in diesem sensiblen Bereich vor.

Diese führt allerdings in die Gegenrichtung. Aus dem Kabinett von Innenminister Herbert Kickl (FPÖ) heißt es auf Anfrage von Addendum, dass nach der Sommerpause – erstmals unter der neuen Regierung – eine Liste mit Kandidaten für diese besondere Form der Staatsbürgerschaft im Ministerrat eingebracht wird. Dort fällt die Entscheidung, ob die Vergabe tatsächlich im besonderen Interesse Österreichs liegt.

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Ministerium verweist auf Datenschutz

Im Unterschied zur Vorgängerregierung sollen unter Schwarz-Blau jedoch die Namen der erfolgreichen Bewerber nicht veröffentlicht werden. „Das geht nicht mehr“, heißt es aus dem Kabinett Kickls mit Verweis auf den Datenschutz: „Wir wissen nicht, auf welcher Rechtsgrundlage zuletzt veröffentlicht wurde.“

Die Vorgängerregierung aus SPÖ und ÖVP hat zweimal Namen erfolgreicher Staatsbürgerschaftskandidaten in den Beilagen zum jeweiligen Ministerratsprotokoll bekannt gemacht: Am 3. Mai 2017 bestätigte die Regierung, dass die Verleihung an zwölf Personen im besonderen Interesse der Republik liege. Unter den Österreichern in spe waren mehrere Wissenschaftler, Künstler, Sportler und ein Honorarkonsul. Bereits nach der Nationalratswahl, am 22. November 2017, entschied die scheidende Bundesregierung im Zirkulationsweg dann zugunsten von 13 weiteren Bewerbern – etwa Opernstar Cecilia Bartoli, Autor Ulrich Brée und Mark Perry, Journalist bei der Kronen Zeitung.

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303 Einbürgerungen von 2006 bis 2017

In früheren Jahren wurden lediglich in Ausnahmefällen einzelne Namen offiziell genannt. Von 2006 bis 2017 erfolgten laut Zahlen des Innenministeriums insgesamt 303 Einbürgerungen im besonderen Interesse der Republik, bei denen die Bewerber in Österreich ansässig waren.

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Dazu kamen pro Jahr etwa ein bis drei erfolgreiche Bewerber mit Hauptwohnsitz im Ausland. Die Tabelle gibt die tatsächlich durchgeführten Staatsbürgerschaftsvergaben wieder. Noch nicht enthalten sind demnach Staatsbürgerschaftsvergaben, die zwar Ende 2017 von der Bundesregierung genehmigt, aber erst 2018 vom jeweiligen Bundesland durchgeführt wurden.

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Formell verliehen wird die Staatsbürgerschaft von einer der Landesregierungen. Die Bestätigung des „besonderen Interesses der Republik“ durch die Bundesregierung ist jedoch eine Vorbedingung. Seit 2014 gibt es dafür einen Kriterienkatalog, der zwar grundsätzliche Leitlinien enthält, insgesamt aber weiterhin einigen Spielraum lässt.

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Korruptionsanfälliges System

Im Rahmen der Überprüfung werden Stellungnahmen von fachlich zuständigen Ministerien eingeholt. Kandidaten legen aber auch Empfehlungsschreiben – etwa von Unternehmen oder einflussreichen Personen – vor. Addendum deckte auf, dass ein Cousin des syrischen Diktators Baschar al-Assad im Jahr 2009 versuchte, mit einem von Ex-Innenminister Karl Blecha (SPÖ) unterzeichneten Empfehlungsbrief Österreicher zu werden. Die Tochter des ehemaligen russischen Präsidenten Boris Jelzin und Personen, die dem umstrittenen Oligarchen Oleg Deripaska nahestehen, haben ihre österreichische Staatsbürgerschaft wiederum nicht zuletzt der Unterstützung des Magna-Konzerns zu verdanken.

Wie korruptionsanfällig das – letztlich auf vagen Kriterien beruhende – System der österreichischen Blitz-Staatsbürgerschaften sein kann, zeigte die „Part of the Game“-Affäre um den freiheitlichen Kärntner Ex-Landesrat Uwe Scheuch: Laut einem geheimen Gesprächsmitschnitt betrachtete Scheuch die Verleihung der Staatsbürgerschaft für einen möglichen russischen Investor als Teil eines Gesamtpakets aus Investition und Parteispende.

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Schritt zurück bei Transparenz

Das Investigativjournalisten-Netzwerk OCCRP (Organized Crime and Corruption Reporting Project) hat Anfang 2018 gemeinsam mit der Antikorruptions-Organisation Transparency International Programme in verschiedenen Ländern unter die Lupe genommen, durch die es reichen Investoren möglich ist, eine Aufenthaltserlaubnis oder eine Staatsbürgerschaft zu erwerben. Addendum war Partner des OCCRP bei diesem Projekt.

Aufgrund der Recherchen sprach sich das Österreich-Büro von Transparency International für Änderungen bei der Verleihung von Staatsbürgerschaften „im besonderen Interesse der Republik“ aus. Konkret forderte man „ein transparentes Verleihungsverfahren, welches nicht nur die Namen der begünstigten Staatsbürger veröffentlicht, sondern auch die vorhergehenden Stellungnahmen und Empfehlungen von Unterstützern sowie die konkreten Prüfungsergebnisse der zuständigen Ministerien offenlegt und klare Rechenschafts- und Integritätspflichten der Staatsbürgerschaftsbewerber beinhaltet.“

Vorerst wird – mit dem Datenschutz-Argument – allerdings noch mehr Information geheim gehalten als bisher.  

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