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Stiftungsratschef Steger: Verdacht auf Falschaussage
24. Mai 2018 News Lesezeit 3 min
Der neue Chef des ORF-Stiftungsrats, Norbert Steger, fiel zuletzt in Interviews durch markige Sprüche auf. Im Jahr 2008 musste er jedoch vor Gericht Rede und Antwort stehen – unter Wahrheitspflicht, als Zeuge im BAWAG-Prozess. Dort behauptete er, nie für die damalige Gewerkschaftsbank als Treuhänder tätig gewesen zu sein. Addendum liegt ein Vertrag vor, aus dem ganz offensichtlich das Gegenteil hervorgeht.

Stiftungsratschef Steger: Verdacht auf Falschaussage

Der neue Chef des ORF-Stiftungsrats, Norbert Steger, fiel zuletzt in Interviews durch markige Sprüche auf. Im Jahr 2008 musste er jedoch vor Gericht Rede und Antwort stehen – unter Wahrheitspflicht, als Zeuge im BAWAG-Prozess. Dort behauptete er, nie für die damalige Gewerkschaftsbank als Treuhänder tätig gewesen zu sein. Addendum liegt ein Vertrag vor, aus dem ganz offensichtlich das Gegenteil hervorgeht.

Es war ein letzter Höhepunkt in der Spätphase des BAWAG-Prozesses: Ex-FPÖ-Vizekanzler Norbert Steger musste am 22. April 2008 in den Zeugenstand und über seine Tätigkeit als Rechtsanwalt bzw. als Treuhänder im Umfeld von Milliardär Martin Schlaff Auskunft geben.

Konkret ging es um ein Casino-Projekt in Jericho. Addendum berichtete ausführlich darüber.

Im Zuge seiner Befragung schwadroniert der Ex-Politiker damals über seine Geschäftsbeziehung mit Schlaff, über seine beruflichen Erfahrungen und über verschiedene Aspekte des Projekts. Doch dann wird es – in einem nicht unwesentlichen Punkt – sehr konkret.

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„Sicher nie für die BAWAG“

Richterin Claudia Bandion will offenbar Stegers Tätigkeit rund um das Casino und die Projektfirma CAP genau verstehen. Laut vorliegendem Verhandlungsprotokoll stellt sie dem Ex-Politiker, der nun die oberste Kontrollinstanz im ORF ist, folgende Frage: „Sie waren für die CAP mehrfach als Treuhänder tätig?“ Steger beantwortet das klipp und klar: „Ja, aber sicher nie für die BAWAG.“

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Unterschrift: Dr. Norbert Steger, Rechtsanwalt

Stegers Aussage unter Wahrheitspflicht fällt also eindeutig aus: Er sei niemals Treuhänder für die BAWAG gewesen. Stimmt das? Addendum liegt ein Dokument vor, das dieser Aussage klar widerspricht. Das Papier trägt den Titel „Treuhandvertrag“. Die BAWAG ist darin als „Treugeberin“ bezeichnet, Steger als „Treuhänder“. Und unterschrieben hat ganz offensichtlich „Dr. Norbert Steger, Rechtsanwalt“.

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Norbert Steger
Ex-Vizekanzler und ORF-Stiftungsratschef

Norbert Steger wurde 1944 in Wien geboren. Der Jurist wurde 1980 Parteiobmann der FPÖ und übernahm 1983 das Amt des Vizekanzlers sowie des Handelsministers. Die Regierungspositionen hatte er bis 1987 inne. Parteichef war er jedoch nur bis 1986, als Jörg Haider ihn in einer Kampfabstimmung am Parteitag in Innsbruck vom Thron stieß. Steger war Rechtsanwalt, emeritierte als solcher aber bereits im Jahr 2006. Seit 2010 vertritt er die Interessen der FPÖ im ORF-Stiftungsrat. Seine Tochter Petra Steger gehört seit 2013 dem FPÖ-Parlamentsklub an.

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Treuhänder für 11,9 Millionen Dollar

Der Treuhandvertrag vom 6. Dezember 1999 steht in Zusammenhang mit einem Gesellschafterdarlehen einer Firma aus dem Schlaff-Umfeld an die Casino-Firma CAP. Dieses Darlehen über rund 11,9 Millionen US-Dollar war über Steger als Treuhänder abgewickelt worden. Ende 1999 kaufte die BAWAG die Darlehensforderung auf – und setzt Steger mit diesem Vertrag augenscheinlich weiterhin als Treuhänder ein. Er war damit Treuhänder der Bank – und das noch dazu in Zusammenhang mit dem Casino-Projekt, um das es in der Zeugenbefragung vor Gericht ging.

Steger war 2008 zwar bereits als Rechtsanwalt emeritiert. Dennoch ist zweifelsfrei davon auszugehen, dass ihm die Verpflichtung, vor Gericht die Wahrheit zu sagen, bestens bekannt gewesen sein muss. Falsche Zeugenaussage wäre grundsätzlich mit einer Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren bedroht. Im vorliegenden Fall wäre die Tat freilich längst verjährt.

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Steger: „Kein Kommentar“

Addendum fragte beim ORF-Stiftungsratschef nach – doch dessen Auskunftsfreudigkeit war enden wollend: Ein E-Mail blieb tagelang unbeantwortet. Anrufe nahm Steger nicht entgegen, SMS- und Whatsapp-Nachrichten ignorierte er. Letztlich musste Addendum sogar die ORF-Pressestelle um Mithilfe bitten. Diese übermittelte dann die – überraschend knapp gehaltene – Reaktion des neuen Chef-Aufsehers von Österreichs öffentlich-rechtlichem Rundfunk: „Kein Kommentar“.

Die offensichtliche Diskrepanz zwischen Zeugenaussage und Vertragslage vermag eine solche Antwort freilich nicht zu erklären. 

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