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Villach: Neues Ungemach für Wahlbeisitzer
8. Juni 2018 News Lesezeit 3 min
In Kärnten gibt es eine erste Anklage gegen Mitglieder einer Wahlbehörde wegen Unregelmäßigkeiten bei der Bundespräsidenten-Stichwahl. Doch das könnte noch lange nicht alles sein. Nach einer Weisung hat die Staatsanwaltschaft zusätzliche Ermittlungen eingeleitet. Nun steht auch der erste Wahlgang im April 2016 im Fokus der Justiz.

Neues Ungemach für Wahlbeisitzer

In Kärnten gibt es eine erste Anklage wegen Unregelmäßigkeiten bei der Bundespräsidenten-Stichwahl. Doch das könnte noch lange nicht alles sein. Nach einer Weisung hat die Staatsanwaltschaft zusätzliche Ermittlungen eingeleitet, unter anderem gegen den Villacher Bürgermeister. Nun steht auch der erste Wahlgang im April 2016 im Fokus der Justiz.

Update: Im Strafprozess um die Unregelmäßigkeiten bei der Wahl gab es am 26. Juli neun Schuldsprüche und einen Freispruch. Der Villacher Bürgermeister erhielt eine Geldstrafe in Höhe von 14.000 Euro. Die Urteile sind nicht rechtskräftig. 

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Die strafrechtlichen Ermittlungen zur Bundespräsidentenwahl 2016 weiten sich aus. Bisher ging es um Unregelmäßigkeiten rund um die Auszählung der Wahlkarten bei der Stichwahl im Mai 2016. Zumindest in einem prominenten Fall befassen sich die Ermittler nun jedoch zusätzlich mit dem ersten Wahlgang einen Monat vorher.

Zum Hintergrund: Die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft brachte Mitte April 2018 beim Landesgericht Klagenfurt einen ersten Strafantrag bezüglich der Stichwahl ein. Dieser richtet sich gegen den Villacher Bürgermeister Günther Albel (SPÖ), gegen einen Magistratsbeamten und gegen acht Beisitzer der Bezirkswahlbehörde Villach-Stadt. Albel und den Beisitzern wird falsche Beurkundung und Beglaubigung im Amt vorgeworfen. Darauf stehen bis zu drei Jahre Haft. Sie sollen – kurz gesagt – unterschrieben haben, dass die Formvorschriften rund um die Wahl erfüllt waren. Das waren sie – den Ermittlungsergebnissen zufolge – allerdings nicht.

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Die Staatsanwaltschaft ermittelt unter anderem gegen den Villacher Bürgermeister Günther Albel (SPÖ).

Ermittlungen ausgedehnt

Nun könnte es für die Betroffenen noch unangenehmer werden. Eine Sprecherin der Staatsanwaltschaft Klagenfurt bestätigte auf Anfrage von Addendum, dass ein weiteres Ermittlungsverfahren eingeleitet wurde. Dieses hat die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft an die Staatsanwaltschaft Klagenfurt abgetreten.

Ermittelt wird gegen dieselben zehn Beschuldigten – also auch gegen Albel – und gegen „unbekannte Täter“. Nur geht es diesmal nicht um die Stichwahl, sondern um den ersten Wahlgang am 24. April 2016.

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Anfangsverdacht nach Weisung

Wie Addendum erfahren hat, ist dem neuen Ermittlungsverfahren eine Weisung der Oberstaatsanwaltschaft Wien vorausgegangen. Obwohl die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft anderer Meinung war, leitete die Oberbehörde aus den Aussagen mehrerer Beschuldigter nämlich einen konkreten, zusätzlichen Anfangsverdacht ab. Dabei geht es eben um die Auswertung und Auszählung der Wahlkarten beim ersten Wahlgang. Das wurde der Staatsanwaltschaft Anfang April 2018 schriftlich mitgeteilt. Einen ersten Ermittlungsauftrag im neuen Verfahren gibt es bereits. Bisher sind jedoch noch keine Ergebnisse eingelangt.

Albels Rechtsanwalt Meinhard Novak erklärt auf Anfrage, von der Staatsanwaltschaft über die neuen Ermittlungen noch nicht informiert worden zu sein. Für alle Betroffenen gilt in vollem Umfang die Unschuldsvermutung.

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Bürgermeister hofft auf Diversion

In Bezug auf die Stichwahl hat Albel in der Vergangenheit „offensichtliche Fehler“ eingeräumt. Der Bürgermeister und Bezirkswahlleiter hoffte zuletzt auf eine Diversion. Albel soll vom mitangeklagten Magistratsbeamten erst deutlich später über das Ausmaß der Unregelmäßigkeiten informiert worden sein.

Einige Beisitzer haben ausgesagt, sie hätten geglaubt, lediglich das Auszählungsergebnis zu unterschreiben. In den Wahlprotokollen geht es aber eben auch um die gesetzeskonforme Abwicklung und um andere Formalien, die der Kontrolle dienen. Durch die Unterfertigung soll es laut Anklagevorwurf zu wahrheitswidrigen Bestätigungen gekommen sein: Unter anderem hätten der Bürgermeister und die Beisitzer ihre Anwesenheit bei einer Sitzung bestätigt, die gar nicht abgehalten wurde.

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Zahlreiche Betroffene

Die Staatsanwaltschaft steht offensichtlich auf dem Standpunkt, dass Beisitzer das, was sie unterschreiben, auch lesen müssen. Schließlich gelten sie in dieser Funktion als Beamte. Sie werden von den politischen Parteien entsandt und haben die verantwortungsvolle Aufgabe, den ordnungsgemäßen Ablauf der Wahl sicherzustellen. Erwartet wird, dass das Gerichtsverfahren zur Stichwahl in Villach im Laufe des Sommers stattfindet.

Abgesehen von Villach ermittelt die Justiz gegen Dutzende Mitglieder von Wahlbehörden in ganz Österreich. Sollte auch bei diesen die Verdachtslage auf frühere Wahlgänge ausgedehnt werden, könnten die Folgen noch dramatischer sein, als bisher geahnt. 

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