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Ein Gesetz von Parteien für Parteien
12. September 2019 Parteienfinanzierung Lesezeit 7 min
Das Parteiengesetz steht im Zentrum der aktuellen Debatte um Förderungen und Kontrolle der Parteien. Verschärfungen dauerten schon bisher oft Jahrzehnte und fielen dann doch milde aus.
Dieser Artikel gehört zum Projekt Parteienfinanzierung und ist Teil 7 einer 10-teiligen Recherche.
Bild: First Look | APA

Die erste Förderung, die die Zweite Republik ihren Parteien gewährte, war rechtswidrig. Das Finanzministerium behandelte sie ab 1946 wie Körperschaften des öffentlichen Rechts, die sie allerdings nicht waren. Damit wurden die Parteiorganisationen unter anderem von allen Stempel- und Rechtsgebühren befreit. Der zwanzig Jahre später einsetzenden Kritik des Rechnungshofes begegnete man im Finanzressort gelassen: Es sei „ohnehin demnächst ein ,Parteiengesetz‘ zu erwarten“, durch das „dann der gegenständliche Erlaß seine gesetzliche Deckung finden würde“.

Das Gesetz, das von Bundeskanzler Klaus schubladisiert worden war, ließ allerdings auf sich warten. Als der Rechnungshof 1970 anmerkte, dass die Sache immer noch nicht geklärt sei, hieß es aus dem Ministerium lapidar, man sehe „keine Veranlassung“, etwas an der Gebührenbefreiung der Parteien zu ändern.

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Der korrekteste Weg

Das lang diskutierte Parteiengesetz passierte schließlich 1975, nach Jahrzehnten der ministeriell gedeckten Abgabenhinterziehung, das Parlament. Strategisch geschickt beschloss man gleichzeitig mit der staatlichen Parteienfinanzierung die Presseförderung. Indem der Bund die Parteien fördere, vollziehe er nur das nach, „was in den Ländern schon in hohem Maße besteht“, so der damalige SPÖ-Abgeordnete Heinz Fischer in der Nationalratsdebatte.

„Wir sind als politische Parteien hier einmal in eigener Sache tätig geworden, und wir haben uns dessen sicher nicht zu schämen“, kommentierte ÖVP-Generalsekretär Herbert Kohlmaier das weitgehend einstimmig beschlossenen Parteiengesetz.

Das Gesetz wurde im Bewusstsein um die gemeinsame Lage beschlossen. Seit 1945 hatte es immer wieder Skandale um illegale Parteienfinanzierungen gegeben. Kohlmaier ließ in seiner Rede anklingen, dass man in der staatlichen Förderung eine saubere Finanzierungsmethode sah. Es sei bekannt, dass „sich keine politische Partei, welche es auch immer ist, allein aus den Mitgliedsbeiträgen finanzieren kann. Der Weg, den wir beschreiten wollen, ist wohl der korrekteste Weg, dieses Problem zu lösen.“

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Heinz Fischer, damals SPÖ-Abgeordneter zum Nationalrat Heinz Fischer, damals SPÖ-Abgeordneter zum Nationalrat
Heinz Fischer, damals SPÖ-Abgeordneter
Jeder beklagt das Steigen der Rüstungskosten, aber keiner kann aussteigen.
Heinz Fischer

Ein einmaliger Versuch

Um sicherzugehen, wurde im Gesetz festgehalten, dass eine Überschreitung der selbstgesetzten Wahlkampfkostengrenze keinen Wahlanfechtungsgrund beim Verfassungsgerichtshof darstelle.

Der einzige Vorteil der Regelung war die Abschätzbarkeit der Wahlkampfkosten für die anderen Parteien. Heinz Fischer verglich die Situation im Nationalrat mit dem Kalten Krieg: „Es ist doch so, dass es bei den Ausgaben für den Wahlkampf ein bisschen ähnlich ist wie beim Wettrüsten der Großmächte: Jeder beklagt das Steigen der Rüstungskosten, aber keiner kann aussteigen.“

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Der freiheitliche Abgeordnete und spätere Rechnungshofpräsident Tassilo Broesigke hoffte, dass „dieser Versuch zeigen wird, daß eine Regelung in dieser Form zweckmäßig ist. Würde es sich aber herausstellen, daß damit nicht das Auslangen gefunden werden kann, dann wird der Gesetzgeber der nächsten Legislaturperiode zweifellos die Aufgabe haben, nach einer besseren Regelung des Problems zu suchen.“

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Ein Schritt vor, zwei Schritte zurück

Der Abrüstungsvertrag der Parteien bewährte sich aus deren Sicht allerdings nicht. Fischer hatte bereits bei ihrem Beschluss zu Bedenken gegeben, die Neuregelung werde „sicher keine Superregelung sein. Man soll sich nicht erwarten, daß die Wahlkampfkosten jetzt dramatisch absinken werden.“

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Man ließ die Wahlkampfkostenbeschränkung nach der Wahl 1975 ersatzlos auslaufen, ohne nach einer besseren Regelung zu suchen. Bis zu einem neuen Anlauf sollten 37 Jahre vergehen. Die Parteienförderung floss indes im Wesentlichen unkontrolliert weiter und wurde immer wieder erhöht:

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1979

Unter der Bundesregierung Kreisky IV wurde kurz nach der Nationalratswahl die Basisförderung, die unter allen Parlamentsparteien unabhängig von der Klubgröße aufgeteilt wurde, von vier auf fünf Millionen Schilling (von 0,76 auf 0,95 Millionen Euro) erhöht. Weitere Mittel kamen aus dem Bundesbudget und wurden der Größe nach auf die Parteien verteilt.

1982

Der Nationalrat schrieb erstmals eine beschränkte Rechenschaftspflicht der Parteien fest, gleichzeitig mussten Spenden über 30.000 Schilling (etwa 4.800 Euro) veröffentlicht werden. Allerdings änderte man das Gesetz schon ein Jahr später und verschob die geplante Rechenschaftspflicht auf das Jahr 1985. Die Basisförderung stieg auf sechs Millionen Schilling (0,96 Millionen Euro) und wurde 1984 auf 14 Millionen Schilling (2,06 Millionen Euro) mehr als verdoppelt.

1985

Drei Jahre später wurde unter der rot-blauen Koalition der Bundesregierung Sinowatz der Verteilungsmodus geändert: Die bisher budgetabhängige Förderung wurde auf 96,9 Millionen Schilling (13,49 Millionen Euro) festgesetzt, wobei sich das Gros der verteilten Gelder nun nach der Klubgröße richtete. Die Basisförderung sank wieder auf drei Millionen Schilling. Außerdem beschloss man 1987 die automatische Anpassung der Parteienförderung nach dem in der Regel über der offiziellen Inflation liegenden Verbraucherpreisindex sowie deren Auszahlung im Voraus.

1987

Die automatische Anpassung der Parteienförderung nach dem in der Regel über der offiziellen Inflation liegenden Verbraucherpreisindex sowie deren Auszahlung im Voraus wurde unter der Bundesregierung Vranitzky II (SPÖ-ÖVP) beschlossen.

1989

1989 gönnten sich die Nationalratsparteien zusätzlich zur etablierten Förderung noch Wahlkapfkostenbeiträge von 20 Schilling (2,66 Euro) pro Wahlberechtigtem.

1991

1991 erhöhte man die Förderung nochmals um 85 Millionen Schilling (10,58 Millionen Euro) und ließ sich diese nunmehr halb- statt vierteljährlich auszahlen.

1996

1996 erhielten die Parteien dann auch noch Beiträge zu ihren Wahlkampfkosten bei Wahlen zum Europaparlament – 90 Prozent der Summe, die bei Nationalratswahlen ausgeschüttet wurde. Im selben Jahr entschloss man sich auch, die Parteienförderung auf 201,7 Millionen Schilling (21,77 Millionen Euro) zu erhöhen.

1997

1997 wurde die Inflationsanpassung bis zum Jahr 2000, später dann nochmals bis 2001 ausgesetzt bis man sich schließlich auf eine Reduktion der Parteienförderung und eine Inflationsanpassung ab 2002 einigte.

2000

Ab dem Jahr 2000, in der Regierungszeit des Kabinetts Schüssel I (FPÖ-ÖVP), betrug die auf die Parlamentsparteien zu verteilende Basisförderung insgesamt 192,8 Millionen Schilling (19,6 Millionen Euro).

2003

2003 erhöhte man die Förderung wieder auf 14,4 Millionen Euro (19,6 Millionen Euro), setzte aber gleichzeitig wieder die Inflationsanpassung bis zum Jahr 2005 aus.

2010

Mit dem Budgetbegleitgesetz 2010 wurde die Parteienförderung unter der Regierung Faymann I (SPÖ-ÖVP) auf 16,2 Millionen (18,75 Millionen Euro) festgesetzt. Gleichzeitig sollte sie in den folgenden fünf Jahren um 3,6 bis 7,2 Prozent sinken, um ab 2015 wieder mit dem Verbraucherpreisindex zu steigen. Währenddessen wurde der Bundesbeitrag zu den Wahlkampfkosten der Parteien auf 2,20 Euro pro Wahlberechtigtem erhöht. Er sollte zukünftig wie die Basisförderung automatisch angepasst werden.

Schilling-Werte wurden bei der Umrechnung in Euro inflationsangepasst.

Das neue Parteiengesetz

Die Pläne des Jahres 2010 wurden durch den Beschluss des neuen Parteiengesetzes 2012 hinfällig. Es schaffte einerseits die Wahlkampfkostenerstattung mit Ausnahme der Europawahl ab und schuf andererseits eine einheitliche und deutlich höhere Bundesparteienförderung. Diese ergibt sich aus der Zahl der Wahlberechtigten und einem im ebenfalls neu beschlossenen Parteien-Förderungsgesetz 2012 festgesetzten Pro-Kopf-Betrag. Die Parteienförderung des Bundes wird weiterhin nach dem Verbraucherpreisindex angepasst und ist damit bis 2019 auf über 30 Millionen Euro gestiegen.

Hinzu kommen noch Förderungen für Parteiakademien und Parlamentsklubs und weitere Förderungen der Länder. Der Parteienforscher Hubert Sickinger schätzte den Gesamtaufwand 2018 auf 198,4 Millionen Euro. Die Summe ist zum Vergleich dreieinhalbmal so hoch wie die Budgets, die der Bund im selben Jahr für den Obersten Gerichtshof, den Verwaltungs- und den Verfassungsgerichtshof zusammen veranschlagte.

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Spendenbeschränkung und ein bleibendes Problem

Das neue Parteiengesetz war in Teilen eine Reaktion auf das Antreten des Team Stronach bei der Nationalratswahl im Jahr 2013 und die erheblichen Spenden seines Gründers Frank Stronach. Die Novelle brachte umfassendere Rechenschaftsberichte, eine Wahlkampfkostenobergrenze von sieben Millionen Euro und Spendenmeldungen; wobei die Ad-hoc-Meldung von Spenden erst ab 50.000 Euro, später sogar ab 51.000 Euro vorgesehen wurde.

Diese Grenze wurde erst infolge des Ibiza-Skandals im Juli 2019 auf 2.500 Euro gesenkt. Bisher haben weder ÖVP noch FPÖ angegeben, solche Spenden erhalten zu haben; von der SPÖ wurden 3.000 Euro gemeldet. Größte Spendenempfänger sind im aktuellen Wahlkampf die NEOS mit 70.000 Euro – wobei Hans Peter Haselsteiner kurz vor Inkraftreten der Novelle noch 300.000 Euro an die Partei gespendet hatte –, gefolgt von den Grünen mit 20.399 Euro an gemeldeten Spenden über 2.500 Euro.

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ÖVP-Generalsekretär Herbert Kohlmaier 1975 ÖVP-Generalsekretär Herbert Kohlmaier 1975
Herbert Kohlmaier, damals ÖVP-Generalsekretär

Kommt eine Änderung?

Das Parteiengesetz ist jedoch nach wie vor Kritik ausgesetzt: Die unklare Zurechnung einzelner Posten zu den Wahlkampfkosten, die späte Veröffentlichung der Rechenschaftsberichte und die ausschließliche Kontrolle der Gebarung der Parteien durch Wirtschaftsprüfer haben Forderungen nach Änderungen laut werden lassen. Vor allem, dass der Rechnungshof sich auf externe Prüfer verlassen muss und die Richtigkeit der Angaben nicht überprüfen kann, wurde immer wieder bemängelt.

Ob nach der Wahl ein neues Parteiengesetz beschlossen wird, hängt wohl maßgeblich mit der Zusammensetzung der kommenden Bundesregierung zusammen. Ein Allheilmittel für den Ruf der Politik wäre es wohl trotzdem nicht, wie Herbert Kohlmaier schon 1975 festhielt:

„Ein Problem werden wir freilich nicht lösen können, das ist die Frage des Ansehens der politischen Parteien und des Ansehens der Politiker in unserem Gemeinwesen.“

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Denn ÖVP, SPÖ und FPÖ stimmten jedenfalls zuletzt dagegen, die Parteienförderung einzufrieren, bei Nichtvorlage des Rechenschaftsberichtes eine Geldstrafe zu verhängen, illegale Parteienfinanzierung zum Straftatbestand zu machen, die Wahlkampfkostenobergrenze zu senken oder die Buchhaltung von Parteien nahestehenden Organisationen sowie von Gemeinde- und Bezirksorganisationen in den Rechenschaftsberichten gesondert auszuweisen.

Die ÖVP stimmte lediglich den NEOS-Anträgen zu, die Rechenschaftsberichte innerhalb von drei Monaten nach der Wahl vorzulegen, die automatische Erhöhung unter anderem der Parteienförderung abzuschaffen und die Strafen bei Überschreitungen der Wahlkampfkostenobergrenze zu erhöhen. 

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