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Wie der Bedarf an Pflegeheimplätzen steigt
15. Oktober 2018 Pflege Lesezeit 10 min
Wie plant man, wie viele Pflegeheimplätze man in Zukunft brauchen wird? Die Bundesländer gehen unterschiedlich vor. Addendum hat eigene Berechnungen angestellt.
Dieser Artikel gehört zum Projekt Pflege und ist Teil 3 einer 7-teiligen Recherche.
Bild: La Pajarapinta | Addendum

Über 65.000 Menschen werden in Österreich aktuell in Pflegeheimen betreut, das sind knapp unter fünf Prozent aller über 65-Jährigen. Der Bedarf wird in Zukunft weitersteigen. Das zeigt die demografische Entwicklung: Derzeit sind 18,5 Prozent der Österreicher über 65 Jahre alt, im Jahr 2030 werden es bereits über 23 Prozent sein. Die Länder und Gemeinden als Träger der Sozialhilfe stellt diese Entwicklung vor große Herausforderungen.

Aufgrund der Abschaffung des Pflegeregresses durch die vorherige Regierung rechnen die Länder mit einem deutlichen Anstieg der Nachfrage an Heimplätzen und dadurch mit höheren Kosten. Eine Prognose der künftig benötigten Pflegeheimplätze wird von den Ländern in den sogenannten Bedarfs- und Entwicklungsplänen aktuell ausgearbeitet.

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Was ist der Pflegeregress?

Grundsätzlich müssen Bewohner eines Pflegeheims für die Kosten ihres Heimplatzes selbst aufkommen. Reichen diese Eigeneinkünfte nicht, übernimmt die öffentliche Hand die Kosten. Bis einschließlich 2017 wurden dafür nicht nur regelmäßige Einkünfte – vor allem die Eigenpension und das Pflegegeld – sondern auch etwaiges Vermögen herangezogen. Seit 1. Jänner 2018 ist ein Zugriff auf das Vermögen von Heimbewohnern, deren Angehörigen und Erben zur Abdeckung der Pflegekosten nicht mehr zulässig. Darunter fallen vor allem Immobilien wie Eigentumswohnungen oder Häuser, aber auch Barvermögen und Sparguthaben. In einer Entscheidung vom 10. Oktober 2018 hat der Verfassungsgerichtshof eine generelle Klarstellung getroffen, die für alle Bundesländer gilt.

Folgt man den Berechnungen des WIFO, wird sich die Anzahl von Pflegebedürftigen bis ins Jahr 2030 um rund 39 Prozent auf 635.000 Personen erhöhen. Allein in den vergangenen fünf Jahren nahm die Zahl der Pflegegeldbezieher um 44 Prozent zu. In Summe werden im Jahr 2030 laut Addendum-Prognose über 96.000 Pflegeheimplätze benötigt – das ist ein Anstieg zum gegenwärtigen Stand um fast 50 Prozent.

Diese 30.000 zusätzlichen Plätze bedeuten eine finanzielle Belastung vor allem für die Länder und Gemeinden als Träger der Sozialhilfe: Allein die Errichtungskosten würden rund 3,6 Milliarden Euro betragen, die jährliche finanzielle Mehrbelastung würde rund eine halbe Milliarde Euro betragen.

Dabei ist zu wissen, dass ein Pflegeheimplatz für den Staat die teuerste Form der Betreuung ist. Im Jahr 2016 betrugen die Gesamtausgaben für stationäre Betreuung knapp 2,6 Milliarden Euro – 1,4 Milliarden Euro davon musste die öffentliche Hand tragen. Die Betreuung einer Person kostete die Steuerzahler im österreichweiten Durchschnitt rund 17.500 Euro pro Jahr. Da die mobile Pflege jährlich im Österreichschnitt nur rund 2.500 Euro kostet, wird versucht, dieses Angebot stärker zu nutzen beziehungsweise auszubauen, das steht auch im aktuellen Regierungsprogramm.

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Das WIFO geht sogar von einer Verdoppelung der öffentlichen Kosten für stationäre Betreuung bis 2030 auf fast 3 Milliarden Euro aus.

Was ist ein Pflegeheimplatz?

Hier werden Menschen in stationären Einrichtungen Tag und Nacht durch entsprechend qualifiziertes Pflegepersonal betreut. Das Land Niederösterreich definiert ein Pflegeheim wie folgt:
„Einrichtungen zur intensiven Betreuung und Pflege von Menschen, die vorwiegend bedingt durch ihr fortgeschrittenes Alter auf Grund ihres körperlichen und/oder geistig-seelischen Zustandes nicht im Stande sind, ein selbständiges, unabhängiges Leben zu führen und einen ständigen Betreuungs- und Pflegebedarf von mehr als 120 Stunden im Monat aufweisen.“
Die 120-Stunden-Grenze entspricht dabei der Pflegegeldstufe 3.

Für die Länder sind derartige Mehrkosten in den Sozialbudgets nur schwer darstellbar, weshalb in den öffentlichen Bedarfs- und Entwicklungsplänen derlei Zahlen nicht Einzug finden. Zumeist ist dann von Gegenstrategien, Abfederungsmaßnahmen oder konkret dem Ausbau mobiler – und damit kostengünstigerer – Betreuung zu lesen.

Die gängige Meinung ist jedoch, dass durch die Abschaffung des Pflegeregresses der Bedarf an Heimplätzen steigen wird, und wurde so in unterschiedlichen Medien kolportiert:

In ORF und Salzburger Nachrichten bis zum Kurier, aber auch vom Österreichischen Gemeindebund und Städtebund.

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So werden pflegebedürftige Menschen in Österreich betreut

Im Jahr 2016 bezogen 456.828 Personen Pflegegeld.

Die folgende Grafik zeigt die Art der Betreuung der pflegebedürftigen Personen in Österreich. Der Großteil der Menschen mit organisierter Betreuung nimmt die mobilen Dienste, die etwa von Caritas oder Hilfswerk angeboten werden, in Anspruch.

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Was ist die Pflegedienstleistungsstatistik?

In der Pflegedienstleistungsstatistik werden Pflegeheimplätze und Altenwohnplätze in Summe dargestellt. Bei Altenwohnheimplätzen überwiegt der sogenannte Hotelcharakter – Wohnen und Essen – gegenüber einem Pflegebedarf. In dieser Statistik werden weiters nur Personen berücksichtigt, die eine finanzielle Unterstützung der Sozialhilfe/Mindestsicherung der Länder und Gemeinden erhalten. Unberücksichtigt bleiben also Selbstzahler, die für die gesamten Heimkosten aus eigenem Einkommen oder Vermögen selbst aufkommen. Zu den alternativen Wohnformen zählt vor allem das Betreute Wohnen, bei dem Menschen zumeist im Rahmen eines wohnbaugeförderten Mietverhältnisses Wohnungen bereitgestellt werden. Diese sind barrierefrei gestaltet und mit einem Notrufsystem ausgestattet. Allfällige Betreuung ist durch einen Betreuungsvertrag zwischen dem Anbieter und einem sozialen Dienstleister sichergestellt.

Wie viele Heimplätze werden wir in Zukunft brauchen?

Für unsere Berechnungen haben wir in den Ländern die Anzahl der in Pflegeheimen betreuten Personen erhoben. Der Stichtag liegt aufgrund unterschiedlicher Zähl- und Erhebungsmethoden zwischen den Jahren 2015 und 2018. In Summe sind aktuell 65.919 Pflegeheimplätze in 677 Heimen in Österreich verfügbar.

Einer Studie des WIFO zufolge werden derzeit knapp unter fünf Prozent der Menschen über 65 Jahre in Pflegeheimen betreut. Ein genauer Vergleich der Pflegeheimplätze je Bezirk bezogen auf diese Altersgruppe ergibt einen österreichweiten Durchschnitt von 4,43 Prozent.

In der Grafik wurde die Abweichung je Bezirk von diesem österreichweiten Durchschnitt entsprechend farblich dargestellt.

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Wer hat Anspruch auf einen Pflegeheimplatz?

Um einem Platz in einem Pflegeheim zu bekommen, muss zum einen ein entsprechender Pflegebedarf (die Länder Oberösterreich und Steiermark gehen davon ab der Pflegegeldstufe 4 aus) vorliegen und zum anderen eine Betreuung anderweitig – etwa durch Angehörige oder durch mobile Dienste – nicht mehr möglich oder zumutbar sein. Die Wartezeiten auf einen Heimplatz variieren dabei je nach Ort und Pflegebedarf zwischen wenigen Tagen und mehreren Monaten.

Der Bedarf wächst enorm

Die Länder selbst beschäftigen sich in sogenannten Bedarfs- und Entwicklungsplänen mit der künftigen Nachfrage im Pflegebereich. Einheitliche Standards oder Vorgaben zu dieser Planung gab es bisher nicht. Zuletzt plante etwa Tirol bis 2022, Vorarlberg bis 2025 und Niederösterreich, Kärnten und Wien planen bis 2030. Vergleiche lassen sich so nur schwer ziehen. Künftig müssen laut Vorgaben des Pflegefondsgesetzes alle Länder mindestens fünf Jahre in die Zukunft planen, ihre Vorausschau jährlich aktualisieren und die Daten dem Sozialministerium vorlegen. Erstmals ist diese Vorlage zum 31. Dezember 2019 gefordert.

Wien hat 2014 drei Prognosevarianten errechnet. Bei Variante 1 wird ausschließlich die Bevölkerungsentwicklung berücksichtigt, und es ergibt sich ein Mehrbedarf von 37,7 Prozent. Bei Variante 2 wird der Trend der letzten Jahre fortgeschrieben, und der Bedarf sinkt um 8,3 Prozent. In der Hauptvariante – einer Mischvariante – ergibt sich ein Mehrbedarf von 18,9 Prozent. Wien betrachtet dabei Pflegeheimplätze nur gemeinsam mit dem Betreuten Wohnen. Für die vorliegende Prognose hat Addendum diese Steigerung von 18,9 Prozent auf das aktuelle Angebot an Pflegeheimplätzen angewandt. In seiner Pflegestrategie für 2030 plant Wien, die stationären Kapazitäten in Wien nicht mehr weiter auszubauen, sondern insbesondere den mobilen und teilstationären Bereich zu forcieren.

Die Planung der Länder

Anhand der aktuell vorliegenden Zahlen zeigt sich, dass die Länder selbst in den kommenden Jahren von einem Mehrbedarf an Pflegeheimplätzen von über zehn Prozent ausgehen.

Addendum bildet in der folgenden Grafik die geplante Anzahl an Pflegeplätzen auf Bezirksebene ab.

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Für das Burgenland, Tirol und Vorarlberg waren Planungsdaten nur auf Länderebene verfügbar.

Addendum übernimmt für die Länder den Blick in die Zukunft

Wie groß der Bedarf an Pflegeplätzen also zu einem einheitlichen Zeitpunkt in der Zukunft ist, können die Länder derzeit nicht sagen. Addendum hat auf Basis der vorliegenden Daten diese Prognose gemacht.

Demnach wird bis zum Jahr 2030 der Bedarf an Pflegeheimplätzen auf 96.525 Betten ansteigen.

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Der prognostizierte Bedarf an Pflegeheimbetten wurde dabei in Relation zu der seitens der Länder verfügbaren Bedarfsplanung gesetzt. Je dünkler die Darstellung, desto größer ist die Abweichung zwischen der Prognose von Addendum und der Landesplanung. Da für das Burgenland, Tirol und Vorarlberg keine Bezirksdaten seitens der Länder vorliegen, wurde die Relation zu den kumulierten Landesdaten berechnet.

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Methodik

Einige Experten gehen davon aus, dass die Dauer der Pflegebedürftigkeit trotz steigender Lebenserwartung nur bedingt oder nicht zunimmt. Die Menschen werden in Zukunft zwar länger leben, aber gleichzeitig länger fit bleiben und idealerweise maximal die gleiche Zeitdauer Pflegeleistungen in Anspruch nehmen.

Addendum hat daher den aktuellen Anteil an Pflegeheimbetten gemessen an der älteren Bevölkerung auf die Anzahl dieser Personen im Jahr 2030 angewandt. Dabei wurde der Mittelwert der Betten je Menschen über 65 und Menschen über 85 Jahren herangezogen. Die Bevölkerungsgruppe 85 plus ist insofern von besonderer Bedeutung, als diese derzeit bereits in Pflegeheimen am stärksten vertreten ist und somit den größten Einfluss hat.

Wir sind uns bei dieser Methodik ihrer Schwächen bewusst, dennoch kann aufgrund der verwendeten Parameter dieser Wert als untere Basis für einen künftigen Bedarf angenommen werden. Wenn der relative Bedarf an Pflegeplätzen pro Altersgruppe gleich bleibt, steigt damit insgesamt der absolute Bedarf, weil es durch die höhere Lebenserwartung mehr ältere Menschen gibt.

Angemerkt sei, dass gegenläufige Thesen von einer verkürzten Dauer der Pflegebedürftigkeit ausgehen.

Das Europäische Zentrum für Wohlfahrtspolitik und Sozialforschung hat im Jahr 2014 in einer Studie im Auftrag der Stadt Wien, MA 24 – Gesundheits- und Sozialplanung dazu wie folgt ausgeführt: Es gibt verschiedene Szenarien, die auf evidenzgestützten Annahmen basieren. Wie alle Szenarienrechnungen hängen die Ergebnisse stark von den getroffenen Annahmen ab. Veränderungen der Annahmen würden zu anderen Ergebnissen führen.

Abschaffung des Pflegeregresses stellt Länder vor neue Herausforderungen

Wie hoch genau diese Mehrkosten sind und wie der Mehrbedarf ausfallen wird, ist aber auch mehr als ein Jahr nach der Abschaffung noch nicht in allen Ländern klar. Eine konkrete Berechnung ist auch schwierig, wie der Arbeitsrechtler Wolfgang Mazal vom Institut für Familienforschung an der Universität Wien bestätigt: „Eine konkrete Einschätzung, wie sich der Bedarf an Heimplätzen durch die Abschaffung des Regresses verändert, ist derzeit nicht seriös machbar. Unter allen Regeln der Betriebswirtschaft und Planungstheorie ist es inadäquat, jetzt eindeutige Annahmen zu treffen, die niemand valide plausibilisieren kann. Es wäre nur möglich, verschiedene Szenarien zu rechnen, bei denen die Ergebnisse dann immer von den jeweiligen Annahmen und begleitenden Maßnahmen abhängen.“

Die Situation in den Ländern stellt sich wie folgt dar: So teilte etwa das Land Niederösterreich auf Nachfrage von Addendum im August mit: „Infolge der Abschaffung des Pflegeregresses ergeben sich für den Ausbau von Pflegeplätzen völlig neue Rahmenbedingungen. Aus diesem Grund wird der Altersalmanach neu evaluiert.“ Das Land Burgenland ist im Sozialbericht aus dem Jahr 2018 bereits auf die Konsequenzen der Abschaffung des Pflegeregresses eingegangen und rechnet mit einem Mehrbedarf an Pflegeheimplätzen von über fünf Prozent. In der Steiermark waren mit Jahresende 2017 rund 15 Prozent der Pflegeheimbewohner sogenannte Selbstzahler – das heißt, sie trugen ihre gesamten Heimkosten selbst. Bei der letzten Analyse des Landes im Juni 2018 sank dieser Anteil auf sechs Prozent. Die genauen finanziellen Auswirkungen konnte das Land noch nicht beziffern.

Die Länder kolportieren also eine hohe finanzielle Mehrbelastung durch die Abschaffung des Pflegeregresses, konkrete Zahlen dazu liegen allerdings noch nicht flächendeckend vor. Auch in der Vergangenheit waren Prognosen für den künftigen Bedarf an Pflegeheimplätzen nicht immer in allen Ländern einheitlich vorhanden. Spätestens in einem Jahr müssen aber alle ihre Planungsdaten für die nächsten fünf Jahre vorlegen.

Für eine komplette Analyse der finanziellen Auswirkungen, die mit der Abschaffung des Pflegeregresses verbunden sind, muss man wohl den Ablauf des Jahres 2018 abwarten. Selbst wenn dann die finanzielle Seite geklärt ist, bleibt immer noch die Frage, wie sich die Nachfrage beziehungsweise der tatsächliche Bedarf an Pflegeheimplätzen entwickeln wird.

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